Gebrauchtsoftware: Günstiger Umstieg auf Windows 10 für Nutzer von Windows XP und Vista

Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH
Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH

Innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von Windows 10, also bis zum 28. Juli 2016, bietet Microsoft Nutzern der Betriebssysteme Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 die Möglichkeit, ein kostenfreies Update auf das aktuelle Betriebssystem vorzunehmen. Allerdings bleibt Nutzern von Windows XP und Windows Vista diese Möglichkeit verwehrt. Mit einem einfachen – und legalen – Trick erhalten auch Sie eine kostengünstige Upgrademöglichkeit auf Microsoft Windows 10.

Ein Neukauf von Windows 10 ist durchaus kostspielig, der offizielle Herstellerpreis für Windows 10 Home liegt bei 135 Euro, für Windows 10 Pro sind sogar 279 Euro zu zahlen. Nutzer von Windows XP und Vista, denen das kostenfreie Update nicht angeboten wird, stehen also vor einem Problem. Durch den Kauf gebrauchter Software entsteht ein hohes Sparpotenzial gegenüber dem Neukauf von Windows 10. Empfehlung: Kaufen Sie eine Lizenz für Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 bei einem seriösen Händler – nach Installation besteht hier die Updatemöglichkeit bis zum 28. Juli 2016.

Lizenzen aus zweiter Hand: Bis zu 190 Euro Ersparnis gegenüber dem Herstellerpreis

Die 2ndsoft GmbH aus Aachen beispielsweise bietet gebrauchte Software an, Käufer profitieren hier von Originalware mit Echtheitszertifikat und einer rechtssicheren Lizenzübertragung. Die Software wird immer in dem Zustand geliefert, in dem sie ursprünglich vom Hersteller ausgeliefert wurde. Ein Beispiel: Mit einem Kauf von Windows 8 (Vollversion, gebraucht, 32-Bit, deutsch) ist eine Upgrademöglichkeit auf Windows 10 Home (32-Bit) für derzeit 74,90 Euro* (inkl. MwSt.) möglich, ein Upgrade auf Windows 10 Pro ist mit einer gebrauchten Lizenz von Windows 8 Professional (Update, 32- und 64-Bit, deutsch) bereits für derzeit 89,00 Euro* (inkl. MwSt.) möglich. Im Vergleich zum Herstellerpreis also eine Ersparnis von bis zu 190 Euro – bei absoluter Rechtssicherheit und einer transparenten Lizenzübertragung. Dabei ist zu beachten, dass weitere Installationsschritte erforderlich sind: Ein direktes Update von Windows 8 auf Windows 10 ist nur über die zwischenzeitliche (kostenlose) Installation von Windows 8.1 möglich.

Infobox: Welche Software benötige ich, um ein Upgrade auf die gewünschte Edition durchführen zu können?

Windows 7

von Edition auf Edition
Windows 7 Starter Windows 10 Home
Windows 7 Home Basic Windows 10 Home
Windows 7 Home Premium Windows 10 Home
Windows 7 Professional Windows 10 Pro
Windows 7 Ultimate Windows 10 Pro

Windows 8

von Edition auf Edition
Windows Phone 8.1 Windows 10 Mobile
Windows 8.1 Windows 10 Home
Windows 8.1 Pro Windows 10 Pro
Windows 8.1 Pro für Studenten Windows 10 Pro

Die Übersicht zeigt, welche Edition Nutzer bei einem Upgrade auf Windows 10 erhalten und welche Ausgangsversion bzw. Edition hierzu benötigt wird. Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgradeangebote für Windows 10 Enterprise.

*Preise zu Redaktionsschluss am 30. September 2015. In der Zwischenzeit können Preisänderungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
               Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH

Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.

Az.: I ZR 4/14 – 19.03.2015 – BGH

Az.: I ZR 4/14 – 19.03.2015 – BGH

Am 19. März 2015 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Weiterverkauf von Software mittels Produktschlüsseln dann gestattet sei, wenn der Vorerwerber seine Kopien dieses Programms unbrauchbar gemacht hat.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten zu ESD-Lizenzen per E-Mail

Immer wieder landen Angebote zu scheinbar sehr günstigen ESD-Lizenzen in den E-Mail-Postfächern von Händlern und Endkunden. Scheinbar unglaublich niedrige Preise für Microsoft Windows 7, Windows 8.1, Windows 10 oder Microsoft Office 2013 sorgen nicht selten dafür, dass eine gesunde Portion Misstrauen und Zweifel an einem Angebot ausgeblendet werden.

Hier ein Beispiel für eine entsprechende E-Mail, in der versucht wird, Kunden ungültige Lizenzcodes verschiedener Microsoft-Produkte zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zu verkaufen (Preise in Euro, netto):

Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.
Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.

In der E-Mail heißt es weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit unterbreite ich ihnen ein Angebot von unsere Windows ESD Produkte an.

Warum ESD-Versionen?

ESD Versionen (Electronic Software Distribution) bieten dem Käufer den enormen Vorteil die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von ESD-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von ESD-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet. Die Leistung und Handhabung der Betriebssysteme im vergleich zu Versionen aus dem Einzelhandel ist identisch, der einzige unterschied besteht in der Art des Mediums. Sie erhalten die im Lieferumfang beschriebenen Inhalte per Mail zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Achten Sie bei E-Mails auf ein seriöses Auftreten des Händlers, fehlerhafte Rechtschreibung und Orthografie sind selten Kennzeichen eines professionellen Anbieters. Allerdings darf nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine fehlerfreie und seriös wirkende E-Mail einen Betrugsversuch ausschließt. Weitere Indikatoren zur Erkennung eines seriösen Händlers können individuelle und authentische Produktfotos, vertrauenswürdige Zertifikate, eine realistische Preisgestaltung sowie ein vollständiges Impressum sein. Auch hier muss aber erwähnt werden: Auch seriöse Händler verwenden mitunter Fotos standardmäßiger Produktverpackungen („box shots“), ein realistischer Preis schützt auch nicht vor Fälschungen. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ und achten Sie auf Unstimmigkeiten, etwa fehlerhafte Produktbezeichnungen, zweifelhafte Aussagen oder leere Versprechungen. Der Gesamteindruck muss stimmig sein, Zweifel am Anbieter dürfen nicht auftreten. Vor dem Kauf ist eine Recherche sinnvoll, um detaillierte Informationen zum Anbieter und entsprechende Kundenrezensionen zu finden.

Wichtig: Seien Sie bei solchen Angeboten skeptisch. Kaufen Sie ESD-Lizenzen nur bei Microsoft oder qualifizierten Fachhändlern. Eine gute Alternative ist gebrauchte Software von seriösen Händlern, hier kann Software inklusive physischer Installationsmedien und Echtheitszertifikat (CoA) zum guten Preis erworben werden.

Was ist eine ESD-Lizenz eigentlich?

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Lizenzcode via E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt zu aktivieren. Beim Kauf einer ESD-Version verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das vor Softwarefälschungen schützt.

Wie gehen unseriöse Händler vor? Worauf sollte ich achten?

Am Markt sind einige unseriöse Händler vorzufinden, die die Unwissenheit oder Gutgläubigkeit einiger Kunden auszunutzen versuchen und ESD-Versionen vertreiben, für die keine gültige Lizenz vorliegt. Durch extrem niedrige Preise, scheinbare Sicherheiten und das Versprechen eines schnellen Versands des Lizenzcodes gehen solche Händler auf Kundenfang. Nicht aufgepasst, erhalten Kunden einen Lizenzcode, der nicht mit einer gültigen Lizenz verbunden ist. Die Betrüger bieten Lizenzcodes an, die bereits mehrfach aktiviert wurden – vor allem bei älteren Produkten, etwa Microsoft Office 2010. Weitere Methoden sind der Verkauf von Firmenkeys, die sich mehrfach aktivieren lassen, aber nur für einen großen gewerblichen Lizenznehmer herausgegeben wurden und illegal entwendet wurden (auch bei aktuellen Produkten möglich) sowie von Keygeneratoren („Keygens“) errechnete Lizenzcodes.

In den seltensten Fällen wird der Code beim Kunden nicht akzeptiert, üblicherweise wird der Lizenzcode zunächst angenommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Sperrung seitens Microsoft vorgenommen. In beiden Fällen bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen oder muss gerichtliche Schritte gegen den „Händler“ einleiten, was schwierig und langwierig werden kann, denn meist sind die einschlägigen Händler nur kurz auf dem Markt und beim Auftreten der Probleme schon längst abgetaucht.

Checkliste: Was kann ich tun, um nicht auf ESD-Betrug hereinzufallen?

– Seinen Sie skeptisch, wenn Lizenzen zu extrem niedrigen Preise angeboten werden.

– Physische Installationsmedien bieten einen Mehrwert, können unkompliziert weiterverkauft werden und weisen zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf, etwa ein Echtheitszertifikat.

– Alternative Gebrauchtsoftware: Gebrauchte Software von seriösen Händlern ist ebenfalls günstig, bietet aber einen umfangreichen Lieferumfang sowie physische Installationsmedien und ein Echtheitszertifikat. Vorteil: Auch wenn der Hersteller den Download eines Tages (z.B. nach Erscheinen der Nachfolgeversion) abschaltet, können Sie mit dem erworbenen Datenträger jederzeit wieder eine Neuinstallation (z.B. nach einem Systemabsturz) vornehmen.

– Muss es eine ESD-Version sein, bei Microsoft oder einem zertifizierten Händler kaufen. Im Vergleich zum Kauf physischer Installationsmedien ist zwar der Kaufpreis unbedeutend geringer, allerdings erhält man auch ein weniger wertvolles Produkt. Schließlich werden seriöse Gebrauchtsoftwarehändler keine ESD-Lizenzcodes ankaufen, da es schwierig sicherzustellen ist, ob der Key echt ist und nicht schon mehrfach verkauft wurde. Deshalb ist es vorteilhaft, nach Möglichkeit keine ESD-Keys zu erwerben, solange es Alternativen gibt.

AutoCAD: Nutzung früherer Versionen erfordert kostenpflichtigen Servicevertrag

Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de
Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de

AutoCAD ist mit mehr als drei Millionen verkauften Lizenzen die weltweit meistgenutzte CAD-Software. Nach dem Kauf einer Software kann diese bei neu erscheinenden Versionen kostenpflichtig aktualisiert werden. So wird AutoCAD 2014 beispielsweise per Update auf AutoCAD 2015 aktualisiert. Stellt ein User nach der Aktualisierung fest, dass die Software nicht zufriedenstellend genutzt werden kann – sei es durch Hardwareinkompatibilität, softwareseitige Fehler oder entfernte Produktfeatures – bleibt als einzige Alternative die Nutzung einer anderen Version. Im Falle des Beispiels wäre die Installation der bereits gekauften Version von AutoCAD 2014 naheliegend und auch kein Problem, könnte man meinen. Ein Detail in den Vertragsbestimmungen allerdings dürfte viele User aber überraschen. Denn hier heißt es:

Berechtigung zur Nutzung früherer Versionen

Mit einem Servicevertrag (Subscription) sind Sie berechtigt, auch nach Installation eines Upgrades weiterhin mit der früheren Software-Version zu arbeiten. Dieses Recht ist allein Subscription-Kunden vorbehalten.

Ein entsprechendes Kundenanschreiben von Autodesk liegt uns vor.

Autodesk Kundenanschreiben
Autodesk Kundenanschreiben

Servicevertrag kostet jährlich bis zu 2.960 Euro

Das bedeutet in der Praxis, dass bei Nutzung der älteren AutoCAD-Version nach einem Update auf die neuere Version ein Servicevertrag zwingend erforderlich ist, um die alte, bereits gekaufte Version weiter nutzen zu dürfen. Dieser geht mit jährlichen Kosten einher. Ein Servicevertrag kostet jährlich für AutoCAD Design Suite Standard 2.240 Euro (oder mtl. 280 Euro), für AutoCAD Design Suite Premium sind es 2.560 Euro (oder mtl. 320 Euro), bei der AutoCAD Design Suite Ultimate 2.960 Euro (oder mtl. 370 Euro). Bei Product Design Suite Premium (s. Bild) sind es 2.600 Euro jährlich (oder mtl. 325 Euro). Hier eine vollständige Übersicht der eigenständigen Lizenzen und Serviceverträge von Autodesk. Dieser Umstand erscheint insbesondere dann suspekt, wenn man bedenkt, dass die Vorgängerversion gekauft wurde und zum Betrieb nicht zwangsläufig ein Servicevertrag erforderlich ist. Die Subscription ist lediglich als Aufwertung zu verstehen, bietet sie doch eine kontinuierliche Softwarepflege in Form von aktuellen Tools und Updates, flexible Lizenzoptionen, einem erweiterten technischer Support und zusätzliche Software- und Cloud-Services. Autodesk-User, werden vom Hersteller im Fall der Fälle auf die Vertragsbestimmungen hingewiesen und vor die Qual der Wahl gestellt: Ältere, bereits gekaufte Version nutzen und Servicevertrag in Anspruch nehmen oder die aktuelle Softwareversion nutzen – und damit mitunter auf persönliche Präferenzen verzichten.

Installation der 30-tägigen Testversion vor Upgrade empfehlenswert

Um zu vermeiden, dass das die geschilderte Situation eintrifft, empfiehlt sich vor dem Upgrade also immer die Installation einer Testversion, bei der die Software kostenlos, ohne Einschränkungen und für 30 Tage genutzt werden kann.