Qualitätskontrolle bei Amazon weiterhin mangelhaft – diesmal gefälscht: Windows 10 Professional

Bereits 2016 und 2017 berichteten wir über bei Amazon bestellte Produkte, die sich als Fälschung herausstellten.

Schnäppchen bei Amazon?

Am 14. März 2024 erhielten wir den Hinweis eines Händlers auf ein sehr günstiges Angebot von Windows 10 Professional bei Amazon.de. Wir bestellten einige Exemplare und erhielten die Ware wenig später am 19. März 2024.

Echtheitsprüfung

Der Artikel wurde direkt von Amazon verkauft und verschickt – nicht etwa durch einen Mitbewerber auf dem Amazon Marketplace. Die äußere Verpackung lies bereits nichts Gutes ahnen, da Schriftart, Druckbild sowie Farbe des Siegels starke Abweichungen zum Original aufweisen.

Wareneinang Windows-10-Fälschungen Amazon
gefälschte Windows-10-Exemplare

Der Vergleich des Echtheitszertifikats (Certificate of Authenticity) unter ultraviolettem Licht mit einem Original zeigt, dass die floureszierenden Bestandteile des Echtheitszertifikats nur schwach (im Falle des senkrechten Balkens) bzw. gar nicht (im Falle der schrägen Schrift auf dem Rubbelfeld) vorhanden sind.

Oben Fälschung - unten Original
Oben Fälschung – unten Original

Der Datenträger zeigt zwar im Innenring ein Hologramm, jedoch fehlt das Hologramm im Außenbereich. Eigentlich sollte im Außenring auf exakt der gleichen radialen Achse wie im Innenring ein Hologramm-Pfeil existieren, aber wenn das Hologramm erst gar nicht vorhanden ist, hat der nach außen zeigende Pfeil (im Kreis unterhalb des Barcodes) natürlich keinerlei Funktion. Warum die Fälscher ihn dann nicht gleich ganz weg lassen, bleibt ein Rätsel.

Hologramm-Datenträger
Hologramm-Datenträger

Wir schickten daraufhin die Ware an den Microsoft-PID-Service, um Klarheit zu schaffen. Unsere Anfrage vom 21. März ist bisher noch nicht beantwortet worden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Aktivierungsschlüssel kann durchaus vorerst funktionieren

Für den Verbraucher ist eine solche Fälschung nicht unmittelbar zu erkennen. Erst der direkte Vergleich mit Ware aus der Distribution zeigt die Unterschiede. Hier gilt wieder: Ein Käufer ohne Fachkenntnisse erkennt die illegale Kopie vermutlich erst dann, wenn der Aktivierungsschlüssel zurückgewiesen wird. Dies kann entweder unmittelbar geschehen oder der Schlüssel wird möglicherweise erst einige Monate nach dem Erwerb deaktiviert. In einem solchen Fall könnte es problematisch werden, Garantieleistungen zu beanspruchen. Im ungünstigsten Szenario verliert man das investierte Geld und steht ohne funktionierende Software da. Immer gilt: der Kunde arbeitet (unwissentlich) ohne gültige Lizenz.

Artikel aktuell nicht mehr bei Amazon direkt erhältlich

Aktuell ist das Produkt auf Amazon.de nicht mehr direkt verfügbar, sondern nur noch über externe Anbieter („Amazon Marketplace“) zu beziehen. Die genauen Ursachen dafür sind nicht klar und lassen Raum für Spekulationen. Es könnte sein, dass der Artikel ausverkauft ist oder einer internen Überprüfung unterzogen wird. Die genauen Prozesse Amazons beim Kauf und Verkauf von Markenware sind uns nicht bekannt, ebenso wie die Sicherheitsmechanismen, die Fälschungen ausschließen sollen, die jedoch offenbar fehlbar sind. Es bleibt rätselhaft, warum gefälschte Produkte durch den größen Online-Shop der Welt in den Verkehr gebracht werden. Im Gegensatz dazu führt beispielsweise die in Aachen ansässige Firma 2ndsoft GmbH, ein Spezialist im Handel mit Softwarelizenzen, eine umfassende und professionelle Überprüfung auf Echtheit durch, die den Käufern ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Amazon als führender Online-Händler scheint die Überwachung im Bereich der Softwarelizenzen nach wie vor nicht ernst zu nehmen. Es bleibt offen, ob dies aus Unkenntnis oder Nachlässigkeit geschieht. Nachdem wir Amazon bereits vor mehr als fünf Jahren über mehrere ähnliche Fälle informiert hatten, scheint sich wenig verändert zu haben.

Empfehlung: Kaufen Sie beim Spezialisten – nicht beim Gemischtwarenladen

Möchten Sie sich vor Unannehmlichkeiten wie einer Unterlizenzierung oder gar der Installation von Malware schützen, sollten Sie sich auf die Expertise von Fachleuten verlassen. Achten Sie darauf, dass Sie auf jeden Fall Originalsoftware erhalten und kaufen Sie bei Händlern mit langjähriger Erfahrung und guter Expertise.

Angriff auf Microsofts Cloud-Dienste durch chinesische Gruppe ‚Storm-0558‘

Super-Gau für Kunden der Azure-Cloud

Nachdem Microsoft in einer Mitteilung am 11.Juli 2023 die Schadensbegrenzung eines mutmaßlich chinesischen Angriffs durch eine unter Namen ‚Storm-0558‘ bekannten Hacker-Gruppe vermeldete, kommt der Sicherheitsspezialist Wiz knapp zwei Wochen später zu dem Ergebnis, dass der Kreis der potenziell angegriffenen Opfer deutlich größer sein könnte als ursprünglich angenommen.

Signierschlüssel als Generalschlüssel für Azure Cloud?

Als wäre es nicht schlimm genug, dass ca. 25 Organisationen mit teilweise hochrangigen US-Regierungs-Politikern (aber auch Westeuropäische Regierungsorganisationen) offenbar durch die Sicherheitslücke ausspioniert werden konnten, kommt Shir Tamari, Forscher bei Wiz, zum Ergebnis, dass der Signierschlüssel als Generalschlüssel für weit mehr Bereiche als nur für Exchange Online and Outlook.com genutzt werden konnte.

Völlig unklar ist bis jetzt, wie der Signierschlüssel in die Hände der Eindringlinge gelangen konnte. Mithilfe dieses Schlüssel ließen sich sich Zugangs-Token für  diverse Azure-Dienste ausstellen. Nach Aussagen des FBI gehört M365 dazu. Eigentlich war der Schlüssel nicht einmal für die Erstellung von Tokens für den Businessbereich der Azure-Active-Directory gedacht – er sollte lediglich im Consumer-Bereich eingesetzt werden können. So führten zwei Probleme zusammen zu einer Art Daten-Supergau; niemand kann sich sicher sein, ob Angreifer nicht in der Zwischenzeit weitere „Backdoors“ (wörtlich: Hintereingänge) in die angegriffenen Systeme eingebaut haben, über die sie nun nach Schließen der Sicherheitslücke dennoch weiterhin Zugriff hätten.

Besonders pikant: erst durch Hinweise von Kunden auf verdächtige Aktivitäten in ihren (aufpreispflichtigen!) Log-Dateien wurde Microsoft auf den Angriff aufmerksam. Das heißt im Klartext: wenn allen Kunden der Aufpreis für die „Premium-Log-Daten“ zu hoch gewesen wäre, würden wir möglicherweise bis heute nichts von dieser Bedrohung wissen. Immerhin hat Microsoft die kostenlose Freigabe auf die Log-Dateien ab September für alle Kunden angekündigt.

Vor- und Nachteile der Cloud abwägen

Der Endkunde muss sich angesichts der beschriebenen Vorgänge fragen, ob er die Vorteile der Cloud wie beispielsweise die geräte- und ortsunabhängige Verfügbarkeit der Daten wirklich so dringend benötigt, dass er die Sicherheitsbedenken in Kauf zu nehmen bereit ist.

Der Cloud-Anwender ist den Sicherheitsversprechen der Softwarekonzerne bedingungslos ausgeliefert. Aber auch Berichte über scheinbar willkürlich gesperrte Microsoft-Konten oder die drohende Abschaltung von Diensten (wie jüngst bei der Pleite des e-bike-Herstellers vanmoof) sollten nachdenklich machen. Nicht immer hat der Kunde eine Wahl, aber im Falle von Bürosoftware kann man heute auch noch mit Software arbeiten, die vollends auf Clouddienste verzichtet. Im besten Fall wird dabei auch noch Geld gespart, wenn man auf geeignete gebrauchte Softwarelizenzen setzt.

 

Anhaltender Verdacht zu mangelndem Datenschutz bei Office 365

Steht ein Verbot von Microsoft 365 in Deutschland an?

Als Landes-Datenschutzbeauftragter Thüringens wirft Lutz Hasse Microsoft einen mangelnden Datenschutz bei der Mietvariante der US-amerikanischen Software vor. Er fordert ein Gespräch mit den Behörden über das allseits beliebte Office 365. Durch einen Beschluss der Unternehmensverbände und der zuständigen Datenschutzbehörden kann es am Ende zu einem vollständigen Verbot der Nutzung von Microsoft Teams, Word, Excel, PowerPoint, Outlook, OneDrive und vielem mehr kommen.

Große Bedenken äußerte Hasse bei der Verwendung der Software in Schulen und anderen wichtigen staatlichen Einrichtungen. Jedoch äußerte er sich selbst skeptisch zu einem vollständigem Verbot und ergänzte, man müsse unter anderem mit der Industrie- und Handelskammer sowie mit Unternehmen über die Verbreitung der Programme sprechen, um das Ausmaß der Beschlusses zu ermitteln. Der Ursprung der plötzlichen Dringlichkeit eines Beschlusses war eine Kontrolle der DSK (Datenschutzkonferenz), bei welcher herauskam, dass Microsoft keinen ausreichenden Datenschutz für ihr Office-365-Programm vorlegen kann. So argumentiert Microsoft zwar, dass die Schlussfolgerungen der DSK über die Angaben des Konzerns über den Datenschutz falsch seien, legt aber weiterhin nicht genügend Informationen über die Verwendung der personenbezogenen Daten vor.

Microsoft argumentiert jedoch, dass ein „ausufernder Aufsichtsansatz“ die Digitalisierung in Deutschland ausbremse und Leiter von staatlichen Einrichtungen (Schulen, Kitas, Behörden) lähme und überfordere. Die Software sei definitiv datenschutzkonform. Der Hersteller setzt wohl auf ein „too big to fail“, denn die aktuellen Nutzerzahlen stellen sicherlich eine hohe Hürde für ein Verbot der Software dar

Die Frage ist nicht ‚ob‘, sondern ‚wann‘

Hasse macht in seinem Statement jedoch klar, dass es nur noch darum ginge, inwiefern man den Beschluss der DSK umsetzten könne, ohne dabei Unternehmen vor weitreichende Probleme zu stellen. „Das Ende des Prozesses steht aber fest, nämlich dass es ein Alternativprodukt geben muss – es sei denn, Microsoft bringt Licht ins Dunkel“, sagte er. Auch über Beratungsangebote zu Alternativen denke er nach. „Ich verstehe die Not, die jetzt auftritt und wir wollen versuchen, das in aller Ruhe über die Bühne zu ziehen.“ Es ginge in den Gesprächen auch noch um einen zeitlichen Rahmen. Wichtig wäre es, aktuell erst einmal die dringend einzuleitenden Schritte zu besprechen und dabei die Suche nach Alternativen voranzutreiben.

Wer nach weniger datensammelwütigen Alternativen des Microsoft-Klassikerss Office sucht, sollte auch das Anbgebot an älteren Kauflizenzen von Office bei 2ndsoft in Betracht ziehen.

Office 2003 weiterhin telefonisch aktivierbar

Bei dem Versuch, Microsoft Office 2003 nach dem 01.01.2014 zu aktivieren, wird folgende Meldung angezeigt:

„Telefonische Aktivierung wird für dieses Produkt nicht mehr unterstützt.“

Office 2003

Diese Meldung erscheint statt der bisher üblichen Einblendung der Telefonnummer der Aktivierungshotline. Diese ist jedoch genauso wie bei dem noch älteren Office XP weiterhin gültig: wählen Sie in diesem Fall einfach die gebührenfreie Rufnummer 0800-2848283 (für Deutschland).
Eine vollständige Liste der Aktivierungshotline weltweit ist bei Microsoft hier zu finden: https://www.microsoft.com/de-de/licensing/vertragskunden/activation-center.aspx

In der üblichen Prozedur wird Ihnen nach der Angabe der Installations-ID, die Ihnen im Aktivierungs-Assistenten angezeigt wird, die Bestätigungs-ID genannt, die Sie dann zur Aktivierung des Office-Produktes eintragen müssen.

Ehemaliger pcfritz-Geschäftsführer angeblich verhaftet

Die Bildzeitung schreibt heute in ihrer Online-Ausgabe, dass Maik Mahlow, der ehemalige Geschäftsführer von pcfritz diese Woche in Kassel festgenommen worden sei. Er hatte mit seiner angeblichen Krebs-Erkrankung („Ich werde sterben! Na und?“) makabere Werbung für seinen Online-Vertrieb gemacht und war damit vor allem in die Schlagzeilen der Boulevardpresse geraten.

Der Vorwurf gegen PC-Fritz lautet: Verletzung des Urheberschutzgesetzes. Aus diesem Grund gab es im letzten Monat bereits drei Verhaftungen bei PC-Fritz.

Bisher wird die Festnahme von den Kasseler Ermittlungsbehörden weder bestätigt noch dementiert.

Betrug am Kunden bei pcfritz mit Windows 7

Pcfritz verhöhnt zurzeit nicht nur Microsoft mit einer einstweiligen Verfügung, sondern auch potentielle Kunden.

Nachdem in einigen Medienberichten die von pcfritz selbst genannten 50 Mitarbeiter angezweifelt werden (z.B. Spiegel TV in ihrer Reportage „Rent a Pocher“), werden jetzt vier der angeblich 50 Mitarbeiter unter „Über uns“ mit Foto und Aufgabenbereich im Onlineshop von pcfritz gezeigt. Dies kann als vertrauensbildende Maßnahme bei der zuletzt verheerenden Presse (mittlerweile sogar in der Boulevardpresse) dienen.

Wir über uns bei pcfritz am 14.10.2013.
Wir über uns bei pcfritz am 14.10.2013.

Wie sich zumindest bei dem ersten der vier Bilder leicht über die Google-Bildersuche herausfinden lässt, handelt es sich möglicherweise um frei erfundene Personen. Zumindest bei „Marcel Krüger“ aus dem „Vertrieb“ wurde ein käufliches Foto der Bildagentur iStockphoto von Getty Images benutzt, um den Anschein zu erwecken, bei dem Vertriebsmitarbeiter handele es sich um einen gut gekleideten, seriösen pcfritz-Mitarbeiter. Das Bild trägt übrigens den Namen contact_ben.png, was an den ominösen Mitarbeiter Ben Krause erinnert. Das Bild des angeblichen Mitarbeiters Rene Hoffmann heißt contact_thomas.png – wen wundert das noch?

Bild von "Marcel Krüger" bei iStockphoto.
Bild von „Marcel Krüger“ bei iStockphoto.

17.10.2013: Nun berichtet Lars Sobiraj, dass auch die Bildquelle von „Andreas Weber“ gefunden wurde, nämlich auf einer englischsprachigen Internetseite mit Namen „themindmerge.com“. Dort heißt der Mensch Mike Simon.

Die Glaubwürdigkeit des Online-Händlers, der Windows 7 professional für 16,72 zzgl. MwSt. veräußert, wird damit nicht größer. Wer glaubt jemandem, der sich mit falschen Gesichtern schmückt, dass seine Software echt ist?

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefälschter Windows 7 gegen pcfritz

Windows 7 Professional für 29,90 Euro? Hört sich verlockend an. Der ostdeutsche Onlineshop pcfritz warb mit solchen Angeboten in den letzten Monaten um Kundschaft.

Wer dort kaufte, muss sich nun möglicherweise Sorgen machen, ob es sich bei seinem Betriebssystem nicht um eine Fälschung handelt. Es besteht der Verdacht, dass sich der nach eigenem Bekunden krebskranke Geschäftsführer Maik Mahlow, der in der Öffentlichkeit gerne T-Shirts mit der Aufschrift „Ich sterbe – na und?“ trägt und sein Geld mit einem verschwenderischen Lebensstil unter die Leute bringt, mit dem Verkauf von illegalen Datenträgern / Echtheitszertifikaten finanziert.

Nach monatelangen Ermittlungen wurde nun in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Halle gegen pcfritz zum Schlag ausgeholt: wie Microsoft berichtet, durchsuchten ca. 100 Beamte 18 Objekte und stellten dabei rund 100.000 verdächtige Datenträger sicher.

heise.de zitiert pcfritz mit der Aussage, es habe sich um gebrauchte Datenträger gehandelt (da dies so nicht beworben wird, handelt es sich offenbar um bewusste Kundentäuschung und unlauteren Wettbewerb). Weiter führt pcfritz dort aus, dass sie ihre Lizenzen von Unternehmen beziehen, „die ihrerseits größere Posten gebrauchter PCs […] aufkaufen und die enthaltenen Software-Lizenzaufkleber und Datenträger isolieren“. Gerade Letzteres aber verstieße gegen das Markenrecht des Herstellers, wie der BGH bereits im Jahr 2011 entschied.

Ob pcfritz die Beschuldigungen von Staatsanwaltschaft und Hersteller widerlegen kann, wird sich zeigen. Momentan jedenfalls verstrickt sich der verdächtigte Händler mit seinen Aussagen immer weiter im juristischen Dickicht von Lizenz- und Markenrecht.

Quelle: Microsoft

Nachtrag vom 25.09.2013: Mittlerweile berichtet der Stern, dass die Hintermänner bei pcfritz offenbar unter falschem Namen agieren und bereits vor zwei Jahren in einen ähnlichen Verdacht gerieten wie jetzt pcfritz. Auf Krankheit angesprochen antwortet Mahlow dem Stern, „sie sei im vergangenen Jahr in einem Krankenhaus ‚irgendwo in Kiew, aber sehr modern‘, diagnostiziert worden. Zur Behandlung nehme er ‚ein paar Tabletten, aber sonst hauptsächlich (…) Insulin.'“

Nachtrag vom 4.10.2013: Der Freie Journalist Lars Sobiraj weist in seinem aktuellen sehr lesenswerten Beitrag in seinem Blog auf interessante mögliche Zusammenhänge zwischen PC-Fritz und anderen Unternehmen hin. So verlinkt die einem der auf der PC-Fritz-Pressekonferenz am Montag anwesenden Anwälte Mahlows gehörende Domäne Software.de auf das Angebot von pcfritz. Pikant: Firat C. gab noch bis 2.10.2013 in seinem Xing-Profil an, Geschäftsführer der Software.de zu sein, was von Mahlow aber im Interview mit Sobiraj bestritten wird. Ein Impressum sucht man übrigens auf Software.de vergebens.

Office 2010 beliebt wie nie – Vorsicht vor gefälschter Neuware!

Nachdem Office 2010 seit dem Erscheinen von Office 2013 nicht mehr über die Distribution erhältlich ist, steigen die Preise für das „alte“ Office unaufhaltsam. Warum viele Kunden den Umstieg auf Office 2013 scheuen, ist nicht klar auszumachen. Möglicherweise fühlen sich die Verbraucher von den neuen restriktiven Lizenzvereinbarungen gegängelt oder erkennen keine nennenswerten Vorteile in der neuen Version.

Nun sind zu allem Überfluss nach der Fälschungswelle 2012 erneut recht gut gemachte Fälschungen in diesem ausgetrockneten Markt aufgetaucht und treffen dort natürlich auf rege Nachfrage. Microsoft warnt in einer Pressemitteilung vor den Raubkopien und erklärt, wie man diese erkennen kann.

Am besten ist die aktuelle Fälschungsserie wohl an einer Stelle zu erkennen, an der die Ä-Punkte über dem „a“ des Wortes „Datenträger“ so nach unten verrutscht sind, dass man eher „Datentrager“ daraus liest.

Office2010PKC
Quelle: Microsoft

Wer noch Office 2010 Home And Business benötigt, sollte folgenden „Geheimtipp“ befolgen: da beim Download der Installation vom Microsoft-Server ALLE Sprachen angeboten werden, spielt die auf das erworbene Office aufgedruckte Sprache keine Rolle, solange die Lizenz in Europa in Verkehr gebracht wurde. Da kaum noch „deutsche“ Office-Pakete erhältlich sind, kann man auf die z.Zt. noch relativ günstig angebotenen fremdsprachigen Lizenzen ausweichen, die man z.B. im Online-Shop der Firma 2ndsoft erhält. Diese lassen sich problemlos in deutscher Sprache installieren – und das völlig legal!

Microsoft ist jedes Mittel „recht“

Gegen einen „Gebrauchtsoftwarehändler“ hat laut Microsoft das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erlassen und erweckt damit den Anschein, als hätte ein Gericht den vom Rechner losgelösten Handel mit sogenannter „MAR“-Ware verboten. „MAR“ nennt sich die Vertriebsform von Microsoft-Betriebssystemen oder Office-Paketen, bei denen ein sogenannter „Authorized Refurbisher“ von Microsoft verbilligte Lizenzen erhält, die er mit seinen wiederaufbereiteten (gebrauchten) Computern zusammen „in Verkehr bringen“ darf. Der Handel der von der Hardware losgelösten Lizenzen, der eigentlich vom BGH-OEM-Urteil des Jahres 2000 gedeckt sein sollte, ist Microsoft aber ein Dorn im Auge.

Wer aufgrund der TechNet-Blog-Meldung recherchiert und sich das dort zitierte Urteil (Az.: 2 – 03 O 88/13) im Wortlaut durchliest, wird schnell verwundert feststellen, dass sich das Gericht gar nicht mit der Zulässigkeit des Handels der MAR-Ware beschäftigt hat. Das Landgericht stellte lediglich fest, dass die Lizenzsticker der 5 vom verklagten Händler verkauften Exemplare (Certificate of Authenticity) offenbar verändert, im Microsoft-Jargon „manipuliert“ wurden: die ursprünglich dort aufgedruckten Lizenznummern wurden anscheinend mehr oder weniger sorgfältig entfernt und durch andere Nummern ersetzt. Wozu jemand eine solche Manipulation einer vorher vollständigen und echten Lizenz vornimmt, sei dahingestellt.

Das Urteil ist gerechtfertigt und kann von jedem, ganz gleich ob Fachmann oder Laie, nachvollzogen werden. Die Pressemitteilung ist falsch und irreführend.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Downloadversionen (ESD) – Microsoft hebelt Nutzerrechte aus

Durch das Internet eröffnen sich seit einiger Zeit neue Vertriebswege für Softwarehersteller.
Die Firmen Microsoft, Apple, Adobe und Co. liefern Ihre Produkte parallel zur (oder anstelle der) CD/DVD-Variante als ESD – Electronic Software Delivery (Elektronische Software Lieferung) aus.

Das Prinzip ist einfach: online die passende Software aussuchen, per Kreditkarte oder einem Online-Zahlungssystem bezahlen, Software herunterladen und gleich nutzen.

Vorteile:

  • Die Software steht nach dem Kauf rund um die Uhr zur Verfügung (solange man einen Internetzugang hat).
  • Die Software lässt sich innerhalb weniger Minuten nach dem Bezahlen nutzen.
  • Oft sind mehrere Sprachpakete für die Software vorhanden, für den Fall dass man die Sprache der Benutzeroberfläche umstellen muss.
  • Es fallen keine Versandkosten an.
  • Es gibt keine Verpackung mehr, die Lagerplatz wegnimmt.
  • Der Benutzeraccount beim Hersteller hält die erforderlichen Informationen im Falle eines Hard-, bzw. Softwareproblems bereit, um die Software wiederherzustellen. Die Suche nach Installationsmedium und Lizenzschlüssel in den Unterlagen entfällt, da die Software mit dem Benutzeraccount gekoppelt ist.

Nachteile:

  • Ein Arbeiten ohne Online-Verbindung kann vom Hersteller jederzeit eingeschränkt oder sogar ganz unterbunden werden, wie es von Microsoft schon bei der neuen X-Box 720 angekündigt wurde.
  • Ein Verkauf der online erworbenen Lizenz gestaltet sich rechtlich bzw. technisch äußerst schwierig bis unmöglich, denn ein Gegenstand wie eine Softwarebox mit einem wie auch immer gearteten Dokument (z.B. Certificate of Authenticity) gibt es nicht mehr. So lässt sich nicht verhindern, dass eine ESD-Lizenz unrechtmäßig mehrmals kopiert und gebraucht weiterveräußert wird.

Technische Voraussetzungen

Beispielhaft betrachten wir Produkte der Hersteller Microsoft und Adobe Systems.

  • Bei Microsoft-Office 365 werden die wichtigsten Funktionen als erstes geladen, damit der Kunde direkt damit arbeiten kann. Der Rest wird dann im Hintergrund weiter geladen („streaming“). Eine schnelle Internetverbindung ist hier Grundvoraussetzung, wenn das Arbeiten nicht zum Geduldspiel werden soll.
  • Bei Adobe wird die Software komplett heruntergeladen und installiert, es wird nicht im Hintergrund „gestreamt“.

Habe ich zeitlich unbegrenzten Zugriff auf die Software z.B. wenn ich nach 5 Jahren wieder neuinstalliere?

Wie es bei Office 365 aussieht, war zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich.
Aber einen allgemeinen Eintrag zu den Microsoft-Diensten gibt es:

Die Microsoft-Dienste setzen eine regelmäßige Anmeldung bei Ihrem Microsoft-Konto voraus; eine Anmeldung muss mindestens alle 270 Tage erfolgen, damit der Bereich der Microsoft-Dienste (als Teil der gesamt angebotenen Dienste) aktiviert bleibt, sofern für ein Angebot eines kostenpflichtigen Bereichs der Dienste keine andere Regelung gilt. (…)Wenn die Microsoft-Dienste aufgrund einer unterlassenen Anmeldung Ihrerseits gekündigt werden, können Ihre Daten dauerhaft von unseren Servern gelöscht werden.

Beim Arbeiten mit Office 365 ist man normalerweise automatisch mit seinem Benutzeraccount angemeldet, so dass die Gefahr gering ist, den oben genannten Zeitraum von 270 Tagen zu überschreiten. Wer sich nicht sicher ist ob er angemeldet ist, kann das im Office-Fenster oben rechts erkennen, denn dort steht dann der eigene Name.

Auszug aus der FAQ von Adobe Systems: CS6 Master Collection
Über Ihre Adobe-ID und Ihr Kennwort ist der Zugriff auf die Inhalte bis zu drei Jahre nach Veröffentlichung des jeweiligen Produkts möglich.

Neues zu den Sprachpaketen:

Microsoft Office
Bei der Verkaufsversion Office 2013 müssen unter Umständen die Sprachpakete nachgekauft werden.
Preis im Microsoft Store: 19,99 € inkl. MwSt. (Stand 24.04.2013, der Preis kann jetzt anders sein)
Bei Office 365 sind die Sprachen alle inklusive, d.h., es muss kein Sprachpaket extra gekauft werden – Sie müssen das Office 365 in der entsprechenden Sprache installieren, um dann in den Optionen die Sprache umzustellen zu können.
Eine extra Auswahl der Sprachinstallation gibt es leider so nicht.

Adobe Systems
Die Sprachpakete sind alle in der Cloud verfügbar und können bei Bedarf nachinstalliert werden, sofern man Abonnent der Creative Cloud ist.

Vertrieb von CDs/DVDs in der Zukunft

Adobe hat Anfang April 2013 den Vertrieb der Einzelhandelsboxen komplett eingestellt.
Es können bei Adobe nach eigenen Angaben (auf Adobes Homepage) noch DVDs bestellt werden – Adobe behält sich aber vor, dieses Angebot ohne vorherige Ankündigung komplett wegfallen zu lassen.
Die Testversionen bzw. Vollversionen können nur noch Online und nur noch mit einer vorhandenen Adobe-ID per Downloadmanager heruntergeladen und installiert werden.

Microsoft hat bisher den Vertrieb der Einzelhandelsboxen nicht eingestellt, macht aber verstärkt Werbung für seine Abo-Versionen. Der Trend geht Richtung Abo-Versionen.

Microsoft Office 2013 vs. Microsoft Office 365

Office 2013 wird als Boxprodukt vertrieben, Sie halten die „Lizenz“ in der Hand und können die Software auch nach dem Ende des „Produkt-Lebenszyklus“ nutzen.
Office 365 wird als Abo-Version vertrieben, die Software wird vermietet. Solange Sie zahlen, können Sie die Software auch nutzen, bis Microsoft das Produkt entsprechend abkündigt. Vorsicht:damit behält Microsoft sich die Möglichkeit vor, das jetzt aktuelle Office 365 in Zukunft komplett gegen eine Nachfolgeversion auszutauschen – selbst wenn der Nutzer die alte Version vorzöge und sie weiter benutzen wollte, könnte ihm dies durch den Hersteller verwehrt werden.

Dieser Artikel wurde mit Office Word 365 geschrieben und per Skydrive in die Cloud geladen, um während Bearbeitung und Recherche schnell zur Verfügung zu stehen. 😉

Stephan Klos
Microsoft Certified IT Professional Enterprise Administrator on Windows Server 2008