Az.: I ZR 6/10 – 06.10.2011 – BGH – Echtheitszertifikate

Az.: I ZR 6/10 06.10.2011 BGH Echtheitszertifikate

Die Firma Microsoft kann sich gegen den Vertrieb von seinen Softwareprodukten durch einen anderen Anbieter widersetzen, wenn dieser Anbieter die Produkte im Nachhinein mit einem Echtheitszertifikat versieht, das ursprünglich nicht zu der ausgelieferten Ware gehörte.

Weitere Informationen finden Sie hier (link führt zu einer externen Webseite.)

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