Microsofts Lizenzverträge nicht mit gesetzlichen Bestimmungen vereinbar

Am 26. Februar 2015 erließ das Landgericht Hamburg sechs einstweilige Verfügungen gegen die Microsoft Corporation / USA.
Darin entschied das Landgericht, dass die Microsoft Corporation die Verwendung bestimmter Transferklauseln in deutschen Lizenzvereinbarungen mit deutschen Verbrauchern in ihren EULAs für die folgenden Computerprogramme mit sofortiger Wirkung zu unterlassen hat:

1. Windows 7 Home Premium in allen DOEM-, COEM-, und MAR-Versionen
2. Windows 7 Ultimate in allen DOEM-, COEM-, und MAR-Versionen
3. Office Home & Business 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
4. Word 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
5. Excel 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
6. Access 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen

Die Klausel „Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“ ist nicht mehr zulässig und wird durch ersetzt durch „Die Übertragung der Software sowie der Nutzungsrechte an der Software an einen Dritten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Diese einstweiligen Verfügungen gelten seit dem 26.02.2015. Microsoft hat zwar eine Änderung der entsprechenden Texte beschlossen, doch das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei crn.de.

Die Verfügung zeigt, dass so mancher große Softwarehersteller seine Lizenzbedingungen immer noch nicht mit den aktuellen Rechtsbestimmungen in Einklang gebracht hat.

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