Niederländische Polizei kauft falsche Office-Lizenzen für drei Millionen Euro

Aus Versehen hat die niederländische Polizei falsche Office-Lizenzen für rund drei Millionen Euro gekauft, das berichtet unter anderem die englischsprachige Nachrichtenseite „TheNextWeb“. Im konkreten Fall geht es aber nicht um gefälschte Ware oder Lizenzschlüssel aus unseriösen Quellen, sondern um eine falsche Edition. Denn die schon 2008 erworbenen 13.000 Lizenzschlüssel für „Microsoft Office Pro Work At Home“ sind nicht für den Polizeidienst geeignet.

Behörde versucht vergeblich, Kaufvertrag rückgängig zu machen

Die Lizenzen wurden direkt bei Microsoft gekauft. Die Behörde hat vergeblich versucht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen als auffiel, dass die falsche Edition gewählt wurde. Ein Gericht in Den Haag entschied jetzt, dass die Polizeiverwaltung die Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil wurde begründet, indem Microsoft von der Pflicht freigesprochen wurde, die besagten Lizenzen zurücknehmen zu müssen. Microsoft habe vielmehr lediglich das Recht verkauft, die Software nutzen zu dürfen. Es sei unerheblich, ob die Software genutzt wurde oder nicht. Die Polizeiverwaltung verzichtete auf das Rechtsmittel der Berufung und akzeptierte das Urteil.

Schon 2005 falsche Software gekauft

Auch 2005 kaufte die niederländische Polizei die falschen Office-Lizenzen, damals für knapp 800.000 Euro. In diesem Fall zeigte sich Microsoft aber noch kulant und hob den Kaufvertrag auf. Beim zweiten Fehlkauf war der US-Konzern weniger nachgiebig. Es ist verwunderlich, dass innerhalb von drei Jahren gleich zweifach Office-Software erworben wird, die für den gedachten Einsatz keine ordentliche Lizenzierung erlaubt. Immerhin versicherte die niederländische Polizei in einer Stellungnahme, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren könnten. Man habe die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse geändert, heißt es.

Auch deutsche Behörden haben Probleme mit Entscheidungsprozessen

Mit Software-Pannen haben aber nicht nur die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen gemacht. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Bundeagentur für Arbeit eine 60 Millionen Euro teure Software entwickeln lies, diese aber wegen einer Programmierfehlers nie zum Einsatz kommen wird. Das Projekt „Robaso“ wurde eingestellt.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor unsicheren Cloud-Servern

Mehr als 20.000 Cloud-Server in Deutschland sind laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unsicher, da die Infrastrukturen auf veralteten Softwareversionen von „Owncloud“ und „Nextcloud“ basieren. Die Behörde verurteilte dies als fahrlässig.

Cloud-Dienste werden immer beliebter – Restrisiko bleibt

Und das ist es tatsächlich. Denn auch wenn Cloud-Dienste zahlreiche Vorteile bieten, bleibt immer ein Restrisiko. Insbesondere Unternehmen wechseln mehr und mehr zu Cloud-Services, ohne die Infrastruktur auf dem aktuellen Stand zu halten. Das führt dazu, dass Daten eingesehen, manipuliert und abgegriffen werden können. Betroffen sind laut BSI unter anderem Cloud-Umgebungen kleiner und mittelständischer Unternehmen – aber auch öffentliche und kommunale Einrichtungen. Dazu gesellen sich nicht wenige Privatuser. Das BSI verweist darauf, Cloud-Usern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und empfiehlt auch, die kostenlosen Tools von Owncloud und Nextcloud zu verwenden, die die Cloud-Umgebungen auf Aktualität prüfen. Die Empfehlung unserer Redaktion lautet aber dennoch: Hochsensible Daten sollten von Usern nicht in Cloud-Umgebungen gesichert werden. Wenn es aber nicht anders geht, unbedingt auf Aktualität und eine sicherer Infrastruktur achten.

„Cloud-Betreiber sind für die Sicherheit ihrer Cloud verantwortlich und sollten mit dieser Verantwortung sorgsam umgehen. Der Betrieb von Clouds mit veralteten Software-Versionen, für die bereits seit langer Zeit Updates der Hersteller bereitstehen, ist fahrlässig und macht es Kriminellen viel zu leicht, sensible Daten zu stehlen oder Geschäftsprozesse zu beeinflussen“, sagt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

 

Autodesk: Umstellung auf Mietmodell führt zu hohen Verlusten

Der US-amerikanische CAD-Softwareentwickler Autodesk Inc. hat seine Zahlen für das vierte Quartal 2016 sowie für das Gesamtjahr 2016 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass der Umsatz deutlich zurückgegangen ist. Und nicht nur das – außerdem musste ein hoher Verlust ausgewiesen werden. Zu begründen sind die schlechten Zahlen mit der Streichung von Kaufversionen und der kompletten Umstellung auf Mietsoftware / Cloud-Software im Rahmen von Autodesk-Abonnements.

Umsatz geht um rund 26 Prozent zurück

Für das vierte Quartal 2016 vermeldet Autodesk einen Umsatz von 478,8 Millionen US-Dollar (~454,46 Mio. Euro), im Vorjahreszeitraum war dieser mit 648,3 Millionen US-Dollar (~615,35 Mio. Euro) um satte 26,15 Prozent höher. Das Nettoergebnis für das vierte Quartal 2016 liegt bei minus 170,5 Millionen US-Dollar (Vorjahr: minus 37,2 Mio. US-Dollar).

Für das Gesamtjahr 2015 gab Autodesk einen Umsatz von 2,5 Milliarden US-Dollar an, 2016 sind es noch 2,03 Milliarden US-Dollar. Unter dem Strich bleibt Autodesk 2016 ein Nettoergebnis von minus 579,2 Millionen US-Dollar (Vorjahr: minus 330,5 Mio. US-Dollar).

Zahlen lassen Rückschlüsse auf Umstrukturierung zu

Die vorgelegten Zahlen offenbaren, dass nicht alle User von der Autodesk-Umstrukturierung begeistert sein dürften. Im Sommer 2016 wurden die letzten Autodesk-Produkte auf das Mietmodell umgestellt, dieser Schritt spiegelt sich deutlich in den Zahlen für das vierte Quartal wider. Aus User-Sicht scheint es unerklärlich, dass der Konzern ausschließlich Abonnements anbietet und Kaufversionen komplett streicht.

Viele User wollen Software kaufen und nicht mieten!

Nicht wenige User warten deshalb mit dem Umstieg und arbeiten mit der vorhandenen Version weiter. Auch wird die Möglichkeit des Gebrauchtsoftware-Kaufs immer häufiger genutzt. Denn bei gebrauchten Autodesk-Lizenzen können User eine Lizenzübertragung durchführen (lassen) und somit noch an eine Kaufversion gelangen, die unbegrenzt nutzbar ist. Solche Kaufversionen gibt es unter anderem bei der Aachener 2ndsoft GmbH, die verschiedene Autodesk-Einzelprodukte und Autodesk-Suiten zum Kauf anbietet.

Amazon Web Services: Ausfall von Cloud-Dienst legt das halbe Internet lahm

Derzeit leiden die Amazon Web Services unter massiven Störungen, der Clouddienst S3 zeigt stark erhöhte Fehlerraten. Das Problem dabei: Amazon stellt sehr vielen Unternehmen seine Cloud-Dienste zur Verfügung, ist in dieser Branche Weltmarktführer. Das bedeutet auch, dass sehr viele Webseiten Störungen aufweisen.

Welche Webseiten sind betroffen?

Amazon meldet derzeit Probleme mit den eigenen Streaming-Diensten Amazon Prime Video und Amazon Prime Music sowie mit dem Fire TV. Außerdem sind Teile folgender Dienste betroffen:

Adobe Services, Amazon Twitch, Bitbucket, HipChat, Buffer, Business Insider, Carto, Chef, Citrix, Clarifai, Codecademy, Coindesk, Convo, Coursera, Cracked, Docker, Elastic, Expedia, Expensify, FanDuel, FiftyThree, Flipboard, Flippa, Giphy, GitHub, GitLab, Greenhouse, Heroku, Home Chef, iFixit, Imgur, Ionic, Jamf, JSTOR, Kickstarter, Lonely Planet, Mailchimp, Mapbox, Medium, Microsofts HockeyApp, MIT Technology Review, MuckRock, New Relic, News Corp, PagerDuty, Pantheon, Razer, Signal, Sprout Social, StatusPage, Travis CI, Twilio, Unbounce, U.S. Securities and Exchange Commission (SEC), Vermont Public Radio, VSCO, Xero und Zendesk.

Cloud: Fluch und Segen zugleich

Natürlich bieten Cloud-Lösungen unbestreitbare Vorteile. Anwendungen und Dateien können standortunabhängig erreicht werden, das erleichtert das Arbeiten auf mehreren Geräten und die Zusammenarbeit verschiedener Personen. Allerdings zeigt der Fall AWS auch: Die zunehmende Cloud-Abhängigkeit kann zu flächendeckenden Ausfällen führen, insbesondere wenn Dienstleister eine immense Anzahl an Kunden haben und Störungen auftreten.

Blauer Brief nach Redmond: EU unzufrieden mit Microsoft-Datenschutz

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben Microsoft erneut wegen des Sammelns von Daten gerügt. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, zeigt sich bezüglich der Datenschutzpolitik Microsofts noch immer besorgt.

Datenschützer aus Europa arbeiten zusammen

Um auf die Missstände im Redmonder Konzern aufmerksam zu machen und an eine Veränderung der Datenschutzrichtlinien zu erinnern, verschickte die Arbeitsgruppe jetzt einen „blauen Brief“ an den US-Großkonzern. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass man auf eine gute Kooperation und die Änderung der Datenschutzpolitik vertraue. An den Untersuchungen waren auch Behörden aus  Ungarn, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Slowenien und den Niederlanden beteiligt. Für die Koordination ist eine Stelle in Bayern verantwortlich.

NutzerInnen sollen nicht ausreichend informiert worden sein

Kritisiert werden mehrere Vorgänge Microsofts, beispielsweise bei der Express-Installation von Microsofts Betriebssystem Windows 10. Hier werfen Verbraucherschützer erneut vor, dass NutzerInnen nicht ausreichend darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Daten genau erfasst werden. Es reiche nicht aus, einfach mit Hilfe eines Schiebereglers festzulegen, ob viele oder weniger Daten gesammelt werden sollen. Vielmehr muss ersichtlich werden, welche Daten erfasst werden. Außerdem werde nicht deutlich, zu welchem Zweck die Daten erhoben und an Microsoft gesendet werden.

Mit dem „blauen Brief“ erinnern die Datenschützer Microsoft nicht zum ersten Mal. Bereits vor über einem Jahr erhielt Microsoft Post aus Brüssel. Auch hier ging es um die Windows-10-Instllation. Microsoft musste Angaben zur Grundinstallation machen und offenlegen, welche Art und Menge an Daten gesammelt werden. Datenschutzexperten der Europäischen Union prüften diese Angaben daraufhin und forderten die Microsoft-Verantwortlichen zu Änderungen auf.

Windows 10 Cloud: Neues Betriebssystem im Code von Insider Build entdeckt?

Im Code eines Windows-10-Insider-Builds sind offenbar Hinweise auf ein neues Windows-Betriebssystem entdeckt worden, das als Windows 10 Cloud bezeichnet wird. In Windows 10 Insider Build 15019 sollen zwei Versionen von Windows 10 Cloud gelistet sein. Entdeckt wurden die Hinweise vom IT-Blog Petri.com – ohne spezielle Drittanbieter-Tools wäre dies nicht möglich gewesen. Aus den Daten gehen nicht nur die Artikelnummern (SKU = Stock Keeping Unit) hervor, sondern auch Versionsbezeichnungen. Neben Windows 10 Cloud soll es auch Windows 10 Cloud N geben, also eine Variante ohne den Windows Media Player. Microsoft hat bisher keine Angaben zu einem etwaigen Release getätigt.

Cloud-Betriebssystem soll mit Endgerät skalieren und in der Cloud berechnet werden

Spekuliert wird aber über einen Release im Jahr 2017. Möglich scheint eine Veröffentlichung nach dem nächsten größeren Windows-Update, das im Herbst 2017 erwartet wird. Windows 10 Cloud soll eine abgespeckte Windows-Edition werden, die unabhängig vom Endgerät laufen könnte. Ähnlich wie bei Responsive Designs bei Webseiten soll das Cloud-Betriebssystem je nach Endgerät einfach mitskalieren. Eine weitere Besonderheit könnte die Tatsache sein, dass sämtliche Berechnungen in der Cloud vorgenommen werden, was Ressourcen des Endgeräts spart und zu mehr Einsatzmöglichkeiten führt. Das wäre insbesondere für ältere Endgeräte durchaus vorteilhaft, da auch Anwendungen genutzt werden könnten, die ressourcenhungrig sind.

Ehepaar verkauft 18.000 Software-Fälschungen aus China: Bewährungsstrafen

Ein Ehepaar ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des Handels mit gefälschter Software zu Bewährungsstrafen von 21 bzw. 14 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29 und 24 Jahre alten Angeklagten über das Internet gefälschte Software eines namhaften Herstellers verkauft hatten. Für die nun belangten Geschäfte konnte ein Umsatz von 300.000 Euro ermittelt werden. Das Ehepaar legte umfassende Geständnisse ab. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen markenrechtlicher Verstöße, die Vorwürfe wegen Betrugs mussten fallengelassen werden.

Angeklagte kooperieren trotz dünner Beweislage

Die Taten wurden bereits im Jahr 2012 begangen. Ursprünglich wurde den Angeklagten vorgeworfen, mit dem Verkauf von 18.000 Artikeln einen Umsatz von rund 600.000 Euro erzielt zu haben. Die Beweislage war schwierig, denn laut Medienberichten hatte das Gericht nur wenig stichhaltige Beweise. Deshalb stellte die Wirtschaftsstrafkammer Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie geringe Zahlungsauflagen bei entsprechender Kooperationsbereitschaft in Aussicht.

Wir informieren Sie regelmäßig über im Umlauf befindliche Software-Fälschungen. Seien Sie stets wachsam und beherzigen Sie unsere grundlegenden Ratschläge.

Kreis Steinfurt kauft teure Software: Verzicht auf Gebrauchtsoftware kostet 200.000 Euro

Der Kreis Steinfurt hat laut Focus Online eine Ausschreibung für ein Softwarepaket vorgenommen, welches 1.517 Lizenzen enthalten sollte. Für die Hälfte des Kaufpreises hätte die Behörde die identische Software gebraucht erwerben können. Vollkommen legal und ohne Nutzungseinschränkungen. Anstatt das Sparpotential von 200.000 Euro auszuschöpfen, wurde dieses Angebot aber nicht gewählt.

Der Staat unterliegt gewissermaßen einer Verpflichtung, mit den Steuergeldern möglichst sorgsam umzugehen. Dieser Grundsatz wurde vom Kreis Steinfurt nicht beherzigt. Anfang November 2016 erhielt die Bechtle AG den Zuschlag für die Ausschreibung von 1.517 Office-Lizenzen – als einziger Bieter. Das Auftragsvolumen betrug rund 400.000 Euro. Pikant: Bei Gebrauchtsoftware-Händlern hätte die Behörde nur die Hälfte bezahlen müssen.

Gebrauchte Lizenzen grundsätzlich ausgeschlossen

Die Ausschreibung schloss Gebrauchtsoftware generell aus. Das führte dazu, dass Gebrauchtsoftware-Händler keine Gebote abgeben konnten. Den pauschalen Ausschluss von Gebrauchtsoftware begründete die Behörde mit rechtlichen Bedenken. Dabei ist durch die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs längst klar, dass beim Gebrauchtsoftware-Handel absolute Rechtssicherheit durch klare Richtlinien gewährleistet ist. Ein Gebrauchtsoftwarehändler kritisierte nun das Verhalten der Behörde bei der Vergabekammer Westfalen, bezeichnete den Umgang mit Steuergeldern als unverantwortlich. Das Unternehmen erhielt Recht. Der Kreis Steinfurt musste die Ausschreibung erneut vornehmen und diesmal auch Gebrauchtsoftware akzeptieren.

Warum ist Gebrauchtsoftware absolut rechtssicher?

Im Juli 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware – egal ob physischer Datenträger oder Download – grundsätzlich legal sei. Knapp drei Jahre später übertrug der Bundesgerichtshof das Urteil auf Bundesebene. Die Annahme, dass der Gebrauchtsoftware-Handel unzulässig sei, ist deshalb unbegründet, da es mittlerweile eine entsprechende Rechtsprechung gibt. Das Grundsatzurteil stellt über den Erschöpfungsgrundsatz und weitere Details klar, was beim Gebrauchtsoftware-Handel erlaubt ist und was nicht. Die bei manchen Entscheidern noch Jahre später bestehende Unsicherheit kann darauf beruhen, dass diese sich nicht über die aktuelle Rechtsprechung informiert haben oder von gezielten Fehlinformationen getäuscht wurden. Also keine Sorge: Halten sich die Händler an die gerichtlichen Vorgaben, ist der Gebrauchtsoftware-Handel absolut vertrauenswürdig und risikofrei.

Preisharmonisierung in Großbritannien bei Microsoft Open License: Software wird auch in Deutschland teurer werden – Preise für Gebrauchtsoftware bleiben stabil

Microsoft wird die Preise für zahlreiche Softwarelösungen und Cloud-Dienste, die im Rahmen des Open-License-Volumenlizenzprogrammes vertrieben werden, aller Voraussicht nach deutlich erhöhen. Die Preisänderung wird zum Start des neuen Jahres vorgenommen werden und greift für das Bezahlen in britischen Pfund. Damit folgt Microsoft der schon im April 2016 vorgenommenen Preisharmonisierung bei der Bezahlung mit Norwegischen Kronen und Schweizer Franken. Im „Microsoft TechNet UK Blog“ ist zu lesen, dass die UK-Preise bei Software wie  Microsoft Office 2016, Windows Server 2016, SQL Server und Exchange Server um 13 Prozent steigen, Cloud-Dienste wie Office 365 und Azure werden sich um 22 Prozent verteuern.

Preisharmonisierung dürfte Anleger freuen

Die Verteuerung der Microsoft-Software wird mit einer europaweiten Preisharmonisierung begründet. Eine Preisharmonisierung wird immer dann notwendig und vorgenommen, wenn die Absatzmengen in hochpreisigen Märkten durch Reimporte aus anderen Märkten mit einem geringeren Preisniveau verdrängt werden. Im konkreten Fall reagiert Microsoft auf den nach dem „Brexit“-Votum stark gefallenen Pfund. Während ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid noch 1,50 US-Dollar wert war, sackte der Kurs stark ab. Aktuell ist das Pfund noch 1,25 US-Dollar wert. Das Vorhaben dürfte Anleger freuen, da so der starke Umsatz des Konzerns gesichert wird. Insbesondere das ohnehin starke Cloud-Geschäft dürfte damit weiter an Bedeutung für den Konzernumsatz gewinnen.

Wiederverkäufer dürfen Preise frei festlegen

Microsoft betont, dass Wiederverkäufer die Preise frei festlegen dürfen. Ganz so frei dürfte die Preisgestaltung in der Praxis dann aber doch nicht ausfallen, denn auch die Wiederverkäufer müssten höhere Preise zahlen – das wird dann natürlich an die Kunden weitergegeben. Von der Preisänderung nicht betroffen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. Auch die Preise im Consumer-Bereich sollen unverändert bleiben.

Was ist das Microsoft Open License eigentlich?

Open License ist das Einstiegsprogramm für kleine Unternehmen in die Volumenlizenzierung bei Microsoft. Mit Open License können Unternehmen ihren Softwarebedarf decken, die Verträge sind schon ab fünf Lizenzen möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre, Verträge können online über das Kundenportal „Volume Licensing Service Center (VSLC)“ eingesehen werden, wodurch das Lizenzmanagement vereinfacht werden soll.

Was bedeutet diese Entscheidung für Software-Händler?

Importe aus Großbritannien werden teurer, der Verkauf importierter Neuware wird dadurch weniger gewinnbringend. Die steigenden Kosten werden auf die Kunden umgesetzt werden müssen, weshalb kein wirklicher Preisvorteil mehr gegenüber deutscher Ware zu erwarten ist – außer das Pfund fällt auch in Zukunft weiter ab.  Lizenzen aus dem Microsoft Open-License-Programm werden also auch bei Wiederverkäufern in Deutschland teurer, sofern diese zuvor UK-Software vertrieben haben. Denn in Händlerkreisen heißt es, dass Distributoren wegen guter Konditionen verstärkt in Großbritannien eingekauft haben, da sich die Lizenzen in der Europäischen Union nicht unterscheiden. Außerdem gibt der EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware wird die Preisharmonisierung weniger starken Einfluss haben. Denn auch wenn die Erstbesitzer mehr für ihre Software bezahlt haben als zuvor, dürften sich die Preise auf einem akzeptablen Niveau einpendeln. Angebot, Nachfrage, Konkurrenz und die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Händler werden die größte Rolle bei der Preisgestaltung von Gebrauchtsoftware haben, nicht die aktuelle Preisharmonisierung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise für Gebrauchtsoftware in Zukunft eher stabil bleiben werden und allenfalls einer moderaten Preiserhöhung unterliegen.

Gebrauchte Software verkaufen: Darauf müssen Sie achten!

Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Vollständig und ordentlich sollte es sein

Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.

Klassiker werden immer gesucht

Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.

Auch Exoten gerne gesehen

Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.

Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten

Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Seriöse Händler bevorzugen

Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu  beraten.