ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“ offenbart Microsoft-Abhängigkeit von Behörden in Deutschland und anderen europäischen Ländern

Das Fazit der ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“, an deren Recherche auch Journalisten der seit 1983 zweiwöchentlich erscheinenden Computerzeitschrift c’t beteiligt waren, lautet: „In Deutschland und in der gesamten EU machen sich staatliche Behörden unnötigerweise abhängig von Microsoft.“

Die 44-minütige Dokumentation wurde vom rbb und dem Journalistenteam Investigate Europe produziert und ist noch bis zum 19. Mai 2018 in der ARD-Mediathek verfügbar.

Microsoft-Abhängigkeit in Behörden ist teuer und gefährlich

In der Kritik stehen die Behörden nicht nur weil die Abhängigkeit von Microsoft teuer ist, sondern auch gefährlich. Microsoft Windows und Office sind beliebte Ziele für Hacker und Erpressungstrojaner, beim Einsatz in Behörden gibt es zudem erhebliche Datenschutzbedenken. Viele europäische Länder verstoßen gegen das Vergaberecht, wenn bei Softwareausschreibungen ausschließlich teure Lizenzverträge für Produkte eines Herstellers ausgeschrieben werden. Die Behörden jedoch argumentieren eine Einhaltung geltenden Rechts, da sich die Ausschreibung an verschiedene Händler für Microsoft-Lizenzen richtet. Mathieu Paapst, Fachanwalt für IT und Vergaberecht, hält eine Festlegung auf die Marke Microsoft bei solchen Rahmenverträgen für unzulässig.

Anfrage der c’t erzwingt Veröffentlichung von Rahmenvertrag

Die Bedenken zu den Rahmenverträgen zwischen Microsoft und den Behörden konnten bis zuletzt nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden – was auch darin begründet liegt, dass mit ihnen nicht transparent umgegangen wird. Der deutsche Rahmenvertrag wurde nur durch einen Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert – wesentliche Textpassagen, unter anderem solche mit finanziellen Details – allerdings geschwärzt.

Foto: Zusatzvereinbarung zu den Vertragsunterlagen – Dokument, das nach Informationsfreiheitsantrag seitens der c't publiziert wurde
Foto: Zusatzvereinbarung zu den Vertragsunterlagen – Dokument, das nach Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert wurde

Es kann auch anders funktionieren: Alternativen in München und Rom

Die Recherchen zur Dokumentation zeigen auch, dass es anders gehen kann – die Einführung von Linux in Münchner Behörden („LiMux“) galt zunächst als großer Erfolg und erhielt auch bei Bürgern und Mitarbeitern in München großen Zuspruch. Das Projekt, das im direkten Vergleich kostengünstiger, unabhängiger und sicherer zu sein scheint, wurde inzwischen aber wieder verworfen. Bis 2020 soll in München eine einheitliche Windows-Infrastruktur geschaffen werden, heise online berichtet von Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Die Behörden in Rom und die italienische Armee arbeiten übrigens verstärkt mit offenen Alternativen, soll so beträchtliche Summen einsparen können – hier scheint die Politik gewillt, nicht die Augen zu verschließen.

Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock, bekannt vor allem für die gleichnamigen Sandalen, hat angekündigt, den Direktvertrieb seiner Waren beim Online-Versandhandel Amazon ab dem 1. Januar 2018 einzustellen. Gültig ist die Entscheidung für die gesamte Belieferung von Amazon Europa, in den Vereinigten Staaten werden schon seit Sommer 2016 keine Birkenstocks mehr über Amazon vertrieben. Doch was hat die Ankündigung des 1774 in Neustadt an der Wied mit Software zu tun? Einiges!

Der Zusammenhang erschließt sich mit Blick auf die Begründung des Unternehmens: Amazon verstoße gegen das Markenrecht. Auf der Amazon-Plattform in Europa wurden Markenrechtsverletzungen festgestellt, da billige Birkenstock-Kopien vertrieben werden – im Klartext also Fälschungen, das geht natürlich zu Lasten des Markenherstellers und dessen Image. Birkenstock weiter: „Das Angebot von Produktfälschungen bei Amazon widerspricht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der weltweit größte Online-Händler ist nicht mit dem nach unseren Maßstäben erforderlichen Engagement an einer vertrauensvollen Beziehung und dem Schutz unserer Kunden vor Irreführung und Täuschung interessiert.“

Mehrfach Softwarefälschungen entdeckt und dokumentiert

Gebrauchtesoftware.de berichtete schon mehrfach über Softwarekäufe, bei denen sich herausstellte, dass es sich um Fälschungen handelte. Trotz des Versprechens seitens Amazon, die Vorgänge zu prüfen und abzustellen, scheint sich nicht viel getan zu haben. Denn auch nach dem ersten Fall konnten wir erneut Fälschungen sicherstellen. Auch wir hinterfragten daraufhin die Geschäftspraktiken des weltweit größten Online-Versandhändlers. Übrigens entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, dass Anbieter von Luxusprodukten Vertragshändlern verbieten können, Waren über eine Drittplattform (wie z.B. Amazon) zu verkaufen – so kann das Luxusimage der Marke gesichert werden. Birkenstock selbst bietet seine Waren jetzt im firmeneigenen Online-Shop an – der Konzern geht aber nicht so weit, den Handel seiner Produkte auf Amazon generell zu unterbieten. Deshalb können Interessierte weiterhin Birkenstock-Produkte auf Amazon erwerben, wenngleich auch nicht direkt vom Hersteller, sondern über Drittanbieter.

Generell gilt: Ob direkt bei Amazon oder über einen Marketplace-Händler: Prüfen Sie nach dem Kauf unbedingt die Echtheit der bestellten Waren!

Es ist fraglich, wieso Amazon nicht zu reagieren scheint. Weder im Birkenstock-Fall, noch bei Software (denn wir entdeckten erneut Fälschungen!). Das Birkenstock-Duo zum Geschäftsgebaren Amazons: „Aus der Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern wissen wir, dass es technisch und organisatorisch möglich ist, derartigen Verstößen einen Riegel vorzuschieben – vorausgesetzt der Wille ist da.“ Es scheint also, als fehle dem Handelsriesen weniger das Bewusstsein für gefälschte Produkte als der Wille, Ressourcen zur Lösung des Problems bereitzustellen. Das geht natürlich zu Lasten der Kunden, die dem Händler vertrauen (müssen).

Preisharmonisierung in Großbritannien bei Microsoft Open License: Software wird auch in Deutschland teurer werden – Preise für Gebrauchtsoftware bleiben stabil

Microsoft wird die Preise für zahlreiche Softwarelösungen und Cloud-Dienste, die im Rahmen des Open-License-Volumenlizenzprogrammes vertrieben werden, aller Voraussicht nach deutlich erhöhen. Die Preisänderung wird zum Start des neuen Jahres vorgenommen werden und greift für das Bezahlen in britischen Pfund. Damit folgt Microsoft der schon im April 2016 vorgenommenen Preisharmonisierung bei der Bezahlung mit Norwegischen Kronen und Schweizer Franken. Im „Microsoft TechNet UK Blog“ ist zu lesen, dass die UK-Preise bei Software wie  Microsoft Office 2016, Windows Server 2016, SQL Server und Exchange Server um 13 Prozent steigen, Cloud-Dienste wie Office 365 und Azure werden sich um 22 Prozent verteuern.

Preisharmonisierung dürfte Anleger freuen

Die Verteuerung der Microsoft-Software wird mit einer europaweiten Preisharmonisierung begründet. Eine Preisharmonisierung wird immer dann notwendig und vorgenommen, wenn die Absatzmengen in hochpreisigen Märkten durch Reimporte aus anderen Märkten mit einem geringeren Preisniveau verdrängt werden. Im konkreten Fall reagiert Microsoft auf den nach dem „Brexit“-Votum stark gefallenen Pfund. Während ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid noch 1,50 US-Dollar wert war, sackte der Kurs stark ab. Aktuell ist das Pfund noch 1,25 US-Dollar wert. Das Vorhaben dürfte Anleger freuen, da so der starke Umsatz des Konzerns gesichert wird. Insbesondere das ohnehin starke Cloud-Geschäft dürfte damit weiter an Bedeutung für den Konzernumsatz gewinnen.

Wiederverkäufer dürfen Preise frei festlegen

Microsoft betont, dass Wiederverkäufer die Preise frei festlegen dürfen. Ganz so frei dürfte die Preisgestaltung in der Praxis dann aber doch nicht ausfallen, denn auch die Wiederverkäufer müssten höhere Preise zahlen – das wird dann natürlich an die Kunden weitergegeben. Von der Preisänderung nicht betroffen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. Auch die Preise im Consumer-Bereich sollen unverändert bleiben.

Was ist das Microsoft Open License eigentlich?

Open License ist das Einstiegsprogramm für kleine Unternehmen in die Volumenlizenzierung bei Microsoft. Mit Open License können Unternehmen ihren Softwarebedarf decken, die Verträge sind schon ab fünf Lizenzen möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre, Verträge können online über das Kundenportal „Volume Licensing Service Center (VSLC)“ eingesehen werden, wodurch das Lizenzmanagement vereinfacht werden soll.

Was bedeutet diese Entscheidung für Software-Händler?

Importe aus Großbritannien werden teurer, der Verkauf importierter Neuware wird dadurch weniger gewinnbringend. Die steigenden Kosten werden auf die Kunden umgesetzt werden müssen, weshalb kein wirklicher Preisvorteil mehr gegenüber deutscher Ware zu erwarten ist – außer das Pfund fällt auch in Zukunft weiter ab.  Lizenzen aus dem Microsoft Open-License-Programm werden also auch bei Wiederverkäufern in Deutschland teurer, sofern diese zuvor UK-Software vertrieben haben. Denn in Händlerkreisen heißt es, dass Distributoren wegen guter Konditionen verstärkt in Großbritannien eingekauft haben, da sich die Lizenzen in der Europäischen Union nicht unterscheiden. Außerdem gibt der EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware wird die Preisharmonisierung weniger starken Einfluss haben. Denn auch wenn die Erstbesitzer mehr für ihre Software bezahlt haben als zuvor, dürften sich die Preise auf einem akzeptablen Niveau einpendeln. Angebot, Nachfrage, Konkurrenz und die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Händler werden die größte Rolle bei der Preisgestaltung von Gebrauchtsoftware haben, nicht die aktuelle Preisharmonisierung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise für Gebrauchtsoftware in Zukunft eher stabil bleiben werden und allenfalls einer moderaten Preiserhöhung unterliegen.