Router-Attacke: Unternehmen können Office 365 nicht nutzen

Der zunächst als Attacke auf Telekom-Router bezeichnete Cyber-Angriff auf mehr als 900.000 Telekom-Router bundesweit galt nicht spezifisch der Telekom. Der Internetausfall bei Telekom-Kunden wurde nur dadurch verursacht, dass ein Teil der Router, die das Unternehmen an ihre Kunden liefert, nicht mit der Attacke umgehen konnte. Analysen von Sicherheitsexperten und eine ausführliche Erklärung der Telekom bemühen sich um Aufklärung. Denn es sei weniger eine offene Schnittstelle (Fernverwaltungsport) verantwortlich, sondern vielmehr der Umgang einiger „Speedport“-Router mit dem großflächigen Angriff. Einige der Router konnten den Angriff nicht verarbeiten, wurden deshalb quasi mit Daten „überflutet“, was beispielsweise den DNS-Proxy im Router ausfallen lies. Für die Geräte Speedport W 921 V, W 723 B und W 921 Fiber gibt es bereits Firmware-Updates. Unabhängig der Ursache hatte der Angriff für Hunderttausende dramatische Konsequenzen: Die Internetverbindung konnte nicht hergestellt werden.

Office 365 konnte von vielen Unternehmen nicht genutzt werden  

Auch viele Unternehmen waren vom Cyber-Angriff betroffen. Dramatisch: Aufgrund der fehlenden Internetverbindung konnten einige Unternehmen nicht effektiv mit Microsoft Office arbeiten. Denn die Bürosoftware verweigert in manchen Editionen den Dienst, wenn keine aktive Internetverbindung besteht. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass insbesondere Geschäftskunden mit einem Abonnement von Microsoft Office 365 Business Premium betroffen zu sein scheinen. Bei Consumer-Abonnements konnten keine Ausfälle ermittelt werden.

Internet weg, Office weg

Während die Internetverbindung nicht verfügbar ist, zeigt Office 365 Business Premium mittels einer Leiste am oberen Bildschirmrand an, dass die Lizenzinformationen nicht abgerufen werden können. Das führt dazu, dass die Lizenz nicht authentifiziert werden kann, Office ist dann nur eingeschränkt nutzbar. Dokumente können zwar gelesen werden, andere Funktionen – etwa die Bearbeitung – sind nicht möglich. Insbesondere für Geschäftskunden ist das mitunter mit schlimmen Konsequenzen verbunden. Denn basiert das ganze Unternehmen auf Office-365-Lösungen, die während eines Internetausfalls nicht genutzt werden können, steht die Arbeit in den entsprechenden Unternehmensbereichen still. Ohne Internet kann nicht einmal Alternativsoftware heruntergeladen werden, die ohne Internet funktionieren würde.

Kaufen statt mieten: Office auch ohne Internetverbindung nutzen

Beim Einsatz von Kaufsoftware kann es Usern egal sein, ob eine aktive Internetverbindung besteht. Denn Office-Kaufversionen funktionieren auch ohne Internetverbindung, diese wird nur einmalig bei der Aktivierung benötigt (sollte man sich nicht für die telefonische Aktivierung entscheiden). Gebrauchtsoftware hat neben Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit den Vorteil, dass es sich hier nicht um Miet-, sondern um Kaufversionen der Software handelt. Im Vergleich zu Mietmodellen ist das Kaufen von Gebrauchtsoftware mittel- und langfristig IMMER günstiger. Zusätzlich profitieren User von der Möglichkeit, die Software nach Belieben und dauerhaft zu verwenden – egal ob mit oder ohne Internetanschluss. Kaufsoftware bietet daher auch ein Stück Unabhängigkeit für Unternehmen. Denn in der heutigen Zeit häufen sich Cyber-Attacken unterschiedlicher Art, die zum Internet-Ausfall führen können. Das allein ist nicht ungewöhnlich, aber die Häufigkeit der Angriffe und die immer größer werdende Internet-Abhängigkeit von Anwendungen sind kritisch zu betrachten. Deshalb scheint es insgesamt unverständlich, dass viele Unternehmen bestimmte Cloud-Lösungen nutzen, obwohl diese weniger wirtschaftlich und sicherheitstechnisch anfälliger sind. Ein Rechenbeispiel zeigt die Aachener 2ndsoft GmbH in einem aktuellen Blogbeitrag: Hier werden Office 365 Business Premium und die Kaufversion von Office 2010 Professional bei einem Nutzungszeitraum über fünf Jahre miteinander verglichen. Obwohl die Kernfunktionen identisch sind, sparen User von Office 2010 Professional über 50% – und für jedes Jahr nach dem errechneten Nutzungszeit steigt das Sparpotential weiter, da die Software ja bereits bezahlt ist. Clevere Unternehmen setzen deshalb auf Gebrauchtsoftware!

Microsoft Office für Chrome OS: Viele Features in Zukunft nur mit Abonnement

Nachdem in der vergangenen Woche einige Chromebook-User keinen Zugriff mehr auf Ihre Microsoft-Office-Apps im Google PlayStore hatten, waren viele NutzerInnen verunsichert. Schnell machte das Gerücht die Runde, Microsoft könnte Chrome OS den Rücken kehren. Doch jetzt herrscht Klarheit: Auch in Zukunft wird es Microsofts Bürosoftware für das Betriebssystem geben. Allerdings ändert Microsoft seine Strategie, was für viele NutzerInnen Einschränkungen oder Zusatzkosten bedeutet.

Microsoft Office auf dem Chromebook: Abonnement de facto unumgänglich

In Zukunft werden NutzerInnen von Microsoft Office unter Chrome OS, die ein Chromebook mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 10,1 Zoll verwenden, nur eine eingeschränkte Version von Microsoft Office erhalten. Nur mit einem kostenpflichtigen Abonnement können dann Dokumente erstellt, editiert oder ausgedruckt werden. Das Betrachten von Dokumenten ist aber auch ohne Abo möglich. In der Praxis verwendet ein großer Teil der Chromebook-Community Geräte mit einer Bildschirmdiagonale von mehr als 10,1 Zoll. Auch essentielle Funktionen wie das Erstellen und Drucken von Dokumenten werden die meisten NutzerInnen benötigen. In Zukunft dürften sich also viele Nutzer gezwungen sehen, ein Microsoft-Office-Abo abzuschließen oder kostenlose Alternativen zu nutzen. Unter Chrome OS ist die Auswahl an vollwertiger Bürosoftware aber sehr überschaubar, weshalb in vielen Fällen neben dem Abonnement wohl die Auslagerung auf andere Geräte / Betriebssysteme Sinn ergeben sollte.

Mietmodelle liegen im Trend – zumindest bei den Entwicklern

Viele Entwickler setzen mehr und mehr auf Miet- statt Kaufsoftware. Sie profitieren von langfristig höheren Umsätzen, stärkerer Kundenbindung und einfacheren, kostengünstigeren Vertriebswegen ihrer Software. Während einige Entwickler, wie der CAD-Spezialist Autodesk, ausschließlich auf Mietmodelle setzen, bietet Microsoft immerhin die Möglichkeit, Kaufversionen zu erwerben. Diese Option fehlt aber unter Chrome OS und es wird die Frage aufgeworfen, wann auch Microsoft den kompletten Umstieg auf Mietmodelle bei den aktuellsten Software-Versionen wagt. Auf PC und Mac nämlich nutzen viele User Kaufversionen – einmal erworben, erhält man ein unbegrenztes Nutzungsrecht an der Software. Ganz ohne monatliche Kosten, zuverlässig und unkompliziert.

 

Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.

Microsoft-Aktien erreichen Höchstwert: Aktionäre begrüßen Cloud-Fokussierung – viele potenzielle Kunden aber skeptisch

Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet.
Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet. Quelle: google.de, Yahoo! Finanzen, OnVista, wallstreet:online

Die Microsoft-Aktie hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im nachbörslichen Handel die 60-US-Dollar-Marke geknackt. Damit wird die Microsoft-Aktie so teuer wie nie zuvor gehandelt, der bisherige Rekord lag bei 58,33 US-Dollar (27. Dezember 1999). Der gute Kurs ist überraschend, da Microsoft zuvor einen um zehn Prozent gesunkenen Betriebsgewinn sowie einen stagnierenden Umsatz vermeldete. Der Aktienwert stieg, da Finanzanalysten noch schlechtere Zahlen prognostiziert hatten, außerdem scheint Microsoft gut aufgestellt wie nie. Der zunehmende Fokus auf Cloud-Lösungen scheint bei den Anlegern gut anzukommen. Einzig das Mobiltelefon-Geschäft Microsofts scheint verloren: Ein dramatischer Umsatzrückgang von 72 Prozent zeigt, dass viele Kunden definitiv kein Windows Phone möchten.

Aktionäre zufrieden, NutzerInnen durchaus geteilter Meinung

So gut das Cloud-Geschäft auch läuft, so skeptisch ist noch immer eine breite Nutzerbasis. In einigen Arbeitsumgebungen kommen Cloud-Services nicht in Frage, da es die technische Infrastruktur (sei es durch fehlende Soft- oder Hardwarekompatibilität) nicht zulässt. Viele Unternehmen suchen deshalb gezielt nach Gebrauchtsoftware. Denn bei gebrauchter Software handelt es sich um Kauflizenzen, die sich langfristig buchstäblich bezahlt machen. Cloud-Software von Microsoft (bspw. Office 365) wird kontinuierlich aktualisiert und über ein Mietmodell mit monatlichen Kosten bezogen. Mittel- bis langfristig ist das deutlich teurer. Unternehmen sind oft auf ältere, stabile und ausgereiftere Software angewiesen, da ein Softwareausfall, eine Nichtverfügbarkeit von Daten oder Datenraub dramatische Konsequenzen haben kann. Für eine spezifische Version spricht auch die Wahrung der Kompatibilität, die bei Nutzung eines bestimmten Betriebssystems oder Programms sichergestellt ist. Und außerdem: Mit Ausnahme der Cloud-Features (die bei vielen NutzerInnen Sicherheitsbedenken aufkommen lassen), exklusiven Zusatzfunktionen und optischen Auffrischungen bleiben die Kern-Features der Microsoft-Produkte identisch.

Cloud oder nicht Cloud – das ist hier die Frage

Unternehmen und Privatpersonen müssen jeweils individuell entscheiden, ob der Cloud-Umstieg Sinn ergibt oder nicht. Cloud-Services haben Vorteile und Nachteile, die vor einer Systemumstellung genau abgewägt werden müssen. Neben der Grundsatzentscheidung pro oder contra Cloud sollte berücksichtigt werden, dass viele Cloud-Lösungen nicht als Gebrauchtsoftware erhältlich sind und für viele Anwendungsszenarien unglaublich großes Potenzial verloren geht. Die Entwicklung hin zum Schwerpunkt Cloud hat leider auch einen weiteren Nachteil: Mehr und mehr werden NutzerInnen nicht nur zu Cloud-Diensten gedrängt, irgendwann wird sogar die Option fehlen, sich dagegen zu entscheiden. Ohne Gebrauchtsoftware schauen die User dann in die Röhre, wenn keine Cloud-Leistungen oder Mietmodelle gewünscht sind. Betrachtet man das enorme Wachstum der Gebrauchtsoftware-Branche, was auch durch die geklärten Rechtssituation zu begründen ist, scheint klar: Nicht jeder User liebt die Cloud, auch wenn es die Aktionäre tun.

EuGH: Verkauf von Sicherungskopien ohne Original illegal

In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof schon Anfang Juli 2012, dass der Verkauf gebrauchter Software grundsätzlich legal sei. Eine Bedingung ist unter anderem, dass der Verkäufer vor der Veräußerung der Software gewährleisten muss, dass etwaige Sicherungskopien vernichtet worden sind.

Sicherungskopien dürfen nur mit Original-Datenträger verkauft werden

Laut dem am Mittwoch, 12. Oktober 2016, veröffentlichten Urteil (Az. C-166/15) ist der Verkauf von Lizenzschlüsseln in Kombination mit selbstgebrannten Sicherungskopien nur dann gestattet, wenn auch der Original-Datenträger mitverkauft wird. Ist der Original-Datenträger verlorengegangen oder defekt, darf der Lizenzschlüssel aber weiterverwendet werden – allerdings darf dann die Sicherungskopie nicht mitverkauft werden.

Weiterverkauf von Sicherungskopien ist Verstoß gegen Urheberrecht

In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass der Weiterverkauf einer Sicherungskopie einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht des Herstellers darstelle. Zwar dürfen Sicherungskopien vom Besitzer angelegt werden um die Weiternutzung der Software zu gewährleisten, für den Weiterverkauf ist das aber untersagt.

Letten verkaufen tausende Sicherheitskopien online

Das Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, da eine lettische Online-Plattform in den 2000er Jahren tausende Sicherungskopien von Microsoft-Software veräußert hatte. Microsoft forderte daraufhin wegen Urheberrechtsverstößen einen Schadensersatz in Höhe von 265.514 Euro. Die Betreiber der Plattform waren im Jahr 2012 verurteilt worden, klagten sich aber bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser bestätigte die Unrechtmäßigkeit der Vorgehensweise erneut. Software, die um die Jahrtausendwende auf den Markt kam, wurde überwiegend mit Datenträger ausgeliefert. Aktuelle Microsoft-Software, unter anderem die Office-Pakete (ab Version 2007: MLK, 2010: PKC und 2013/2016: „Medialess“) wird ohne Datenträger ausgeliefert (bis auf wenige Ausnahmen bei OEM-Partnern). Für solche Software hat das Urteil also keinen Aktualitätsbezug.

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen nur Original-Datenträger

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen ausschließlich Ware, die dem ursprünglichen Auslieferungszustand entspricht. Achten Sie also beim Kauf von Gebrauchtsoftware darauf, dass die Ware mit dem ursprünglichen Auslieferungszustand identisch ist. War ursprünglich ein Datenträger im Lieferumfang enthalten, wird dieser auch durch den Gebrauchtsoftware-Händler verschickt. Gleiches gilt für die Umverpackung und vorhandenes Begleitmaterial (Broschüren, Lizenzschlüssel, Echtheitszertifikat, etc.). Bei neuerer Microsoft-Office-Software, die ab 2007 ausgeliefert wurde, liegt meist kein Datenträger bei. Die Software wird je nach Version als „MLK“, „PKC“- oder „Medialess“ bezeichnet, der Kunde muss hier die Installationsdateien von der Microsoft-Webseite herunterladen. Bei einem bloßen Versand von „gebrauchten“ ESD-Lizenzen per E-Mail, ist besondere Vorsicht geboten: hier kommt es nach EuGH/ BGH darauf an, im Prüfungsfall den (schriftlichen) Nachweis erbringen zu können, dass diese beim Ersterwerber gelöscht wurden, sie wirklich zum gleichen Zeitpunkt nur bei genau einem Lizenznehmer genutzt werden und dass es sich nicht um Mietlizenzen handelt! Auch Sicherungskopien plus Lizenzschlüssel werden nicht verschickt. Da Sicherungskopien laut EuGH-Urteil ohnehin nur mit Original-Datenträger verkauft werden dürfen, wird es in der Praxis wohl selten vorkommen, dass eine Kombination von Original-Datenträger, Sicherungskopie und Lizenzschlüssel verschickt wird. Sollte also eine zusätzliche Sicherungskopie gewünscht sein und kann diese nicht selbst erstellt werden, muss beim Verkäufer angefragt werden, ob dieser diesen Service leisten kann.

Die komplette Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie hier.

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Trotz Fristablauf: Kostenloses Windows-10-Upgrade weiterhin über Umwege verfügbar

Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Die „Get Windows X“-Einblendung, die sich teils nur umständlich schließen ließ, dürfte vielen NutzerInnen von zum kostenlosen Upgrade qualifizierten Kopien von Windows 7 und Windows 8.1 noch im Gedächtnis sein. Wie Microsoft wiederholt unterstrich, sollte das Angebot am 29. Juli 2016 enden. Doch es scheint, als sei zu diesem Termin nur die „Get Windows X“-Einblendung verschwunden. Microsoft bietet nach wie vor – wenn auch über einen kleinen Umweg – die Möglichkeit an, kostenlos auf Windows 10 umzusteigen. Alles also nur Panikmache und eine ausgefeilte Marketing-Aktion?

Wie viele NutzerInnen haben das Upgrade in letzter Minute genutzt?

Noch sind keine verlässlichen Zahlen darüber veröffentlicht worden, wie viele NutzerInnen in den letzten Wochen und Tagen von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 gewechselt sind. Eines scheint aber sicher: In der letzten Zeit vor dem vermeintlichen Fristablauf am 29. Juli 2016 dürften sich einige NutzerInnen für das Upgrade entschieden haben. Denn vor dem Hintergrund, dass das Betriebssystem nach dem Stichtag nicht mehr kostenlos erhältlich sein wird, lässt es sich doch viel einfacher zugunsten einer Aktualisierung entscheiden.

Zwei Möglichkeiten, Windows 10 jetzt noch kostenlos zu erhalten

Die erste Möglichkeit, Windows 10 auch nach Fristablauf kostenlos zu erhalten, ist eine saubere Neuinstallation des Betriebssystems. Es wird ein Installationsmedium benötigt, bei dem das November-Update 2015 bereits enthalten ist. Entsprechende ISO-Abbilder gibt es sogar direkt bei Microsoft zum Download. Mit dem so erstellten Installationsmedium werden Produktschlüssel von Windows 7 und Windows 8.1 akzeptiert, sofern diese zur jeweiligen Edition passen. Um Windows 10 Home zu erhalten, muss ein Schlüssel der Editionen Starter, Bing oder Home genutzt werden. Um Windows 10 Pro zu erhalten, ist ein Produktschlüssel von Windows 7/8/8.1 Pro/Professional/Ultimate erforderlich. Denn die ISO-Dateien sind noch unverändert und erlauben eine entsprechende Eingabe der Produktschlüssel – ganz legal. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wann Microsoft diese ISO-Dateien durch neuere ersetzt, bei denen entsprechende Produktschlüssel nicht mehr zur Aktivierung verwendet werden können.

Die zweite Möglichkeit ist die Upgrade-Installation. Dieses kostenlose Upgrade ist für Menschen gedacht, die Hilfstechnologien nutzen – beispielsweise die Bildschirmtastatur, Bildschirmlupe oder die Sprachausgabe. Wirkliche Kriterien zur Nutzung und eine Kontrolle der selbigen gibt es jedoch nicht, sodass jeder Nutzer von diesem Angebot Gebrauch machen kann.

Wie geht es in Zukunft weiter mit dem kostenlosen Upgrade?

Wir haben schon vor einiger Zeit Vermutungen darüber angestellt, wie es nach dem Fristablauf weitergehen könnte. Und unsere Vermutungen scheinen sich zu bestätigen. Ein harter Schnitt seitens Microsoft war nicht zu erwarten. Es war absehbar, dass es auch nach dem 29. Juli 2016 weiterhin legale Möglichkeiten zum kostenlosen Upgrade geben wird. Denn Microsoft liegt die Verbreitung des Betriebssystems sowie die Schaffung einer einheitlichen Windows-Plattform auf unterschiedlichen Geräten am Herzen. Und zwar so sehr, dass monatelang mit nervigen „Get Windows X“-Einblendungen, automatischen Upgrades und Werbekampagnen genervt wurde. Außerdem ist es auch technisch begründet, denn die ISO-Dateien müssten abgeändert werden, um die Eingabe von Produktschlüsseln anderer Windows-Versionen zu verbieten – das ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob Microsoft die genannten Möglichkeiten für das Gratis-Upgrade entfernen wird. Gut möglich aber auch, dass weitere – zeitlich begrenzte – Aktionen ins Leben gerufen werden, um noch mehr NutzerInnen zum Upgrade zu bewegen.

Microsoft gibt Ziel auf, bis Mitte 2018 eine Milliarde Windows-10-Geräte zu erreichen

Bild: Code Your Life Summer Camp 2016, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Code Your Life Summer Camp 2016, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Schon mehrfach haben wir in Blogbeiträgen das Ziel Microsofts, mindestens eine Milliarde Windows-10-Installationen weltweit zu erreichen, als unrealistisch bewertet. Windows- und Devices-Chef Terry Myerson hatte im Rahmen der Entwicklerkonferenz Build 2015 noch eine entsprechende Entwicklung als Ziel ausgegeben. Nach knapp einem Jahr bewertet der Konzern dieses Vorhaben aber als unmöglich. Trotzdem scheinen die Microsoft-Verantwortlichen zufrieden und nennen einen Grund für das Verpassen der ambitionierten Zielsetzung: Das Smartphone-Geschäft liegt weit hinter den Erwartungen zurück.

350 Millionen aktive NutzerInnen – Microsoft gibt sich zufrieden

Weltweit nutzen aktuell rund 350 Millionen Menschen Windows 10 auf unterschiedlichen Geräten, beispielsweise auf Computern, Tablet-PCs, Smartphones und Spielkonsolen. 24 Stunden nach der Windows-10-Veröffentlichung waren es bereits 14 Millionen, Anfang 2016 200 Millionen. Ein Microsoft-Sprecher erklärte gegenüber ZDNet, dass man mit den aktuellen Zahlen durchaus zufrieden sei. Bei der Verkündigung des Ziels von einer Milliarde Installationen innerhalb von drei Jahren nach dem Marktstart hatte man eine positive Entwicklung der Lumia-Smartphone-Reihe einkalkuliert. Statt Lumia- und Surface-Geräte an den Massenmarkt zu bringen, hat Microsoft jedoch einen Strategiewechsel vollzogen. Die Geräte werden vielmehr als gezieltes Angebot platziert, um bestimmte Nischen – vornehmlich für Business-Kunden – auszufüllen. Der Markt sehr günstiger Windows-Smartphones ist de facto also nicht existent, was zu einer Korrektur der zu erwartenden Installationen führen musste. Auch teils aggressive Versuche, NutzerInnen zum Gratis-Umstieg von Windows 7 und Windows 8.1 auf Windows 10 zu bewegen, konnten die schlechten Smartphone-Verkäufe nicht ausgleichen.

Juli-Patchday: Microsoft schließt kritische Sicherheitslücken

Bild: Es ist soweit! Am 12. Juli 2016 wurden die Aktualisierungen des Juli-Patchdays veröffentlicht.
Bild: Es ist soweit! Am 12. Juli 2016 wurden die Aktualisierungen des Juli-Patchdays veröffentlicht.

Anlässlich des Juli-Patchdays haben Microsoft und Adobe zahlreiche Updates für ihre Software veröffentlich, durch die einige Sicherheitslücken geschlossen werden sollen. Aktualisierungen betreffen unter anderem Windows-Betriebssysteme, die Webbrowser Microsoft Internet Explorer und Microsoft Edge sowie Microsoft Office und Adobe Flash Player.

Elf Sicherheitslücken werden geschlossen, davon sechs „kritisch“

Microsoft veröffentlicht elf Updates, manche davon schließen gleich mehrere Sicherheitslücken. Sechs dieser Sicherheitslücken werden als „kritisch“ eingestuft, entsprechende Updates sollten schnellstmöglich durchgeführt werden.

Updates für Microsofts Webbrowser IE und Edge – Angreifer könnten Admin-Rechte erhalten

Die Patches mit der Bezeichnung MS16-084 und MS16-085 beheben Sicherheitslücken bei Microsofts Webbrowsern Internet Explorer und Edge. Denn in beiden Fällen können Angreifer die Kontrolle über den Computer übernehmen – dazu reicht meist der Besuch einer kompromittierten Webseite aus mit einem der Webbrowser aus. Angreifer können mit gleichen Rechten agieren wie der angemeldete User, was insbesondere dann kritisch werden kann, wenn dieser als Administrator angemeldet ist.

Auch Microsoft Office und Windows müssen gepatcht werden

Eine Sicherheitslücke bei Microsoft Office ermöglicht ein Eindringen von Schadcode, nachdem ein manipuliertes Office-Dokument geöffnet wurde, diese wird durch Patch MS16-088 geschlossen. Undichte Stellen in der Druckerspoolerkomponente und den Scriptmodulen von Windows werden mit den Patches MS16-087 und MS16-086 geschlossen. Wird der Adobe Flash Player unter Windows 8.1, Windows 10 oder Windows Server 2012 verwendet, schließt der Patch MS16-093 entsprechende Sicherheitslücken.

Wie beziehe ich die Updates?

Die Updates sind über Windows Update verfügbar. Standardmäßig werden die Updates automatisch heruntergeladen und bei einem Neustart oder beim Herunterfahren des Computers installiert. Sind die automatischen Updates deaktiviert, sollten diese manuell heruntergeladen werden. Das geht durch Aktivierung der automatischen Updates oder über das Security TechCenter von Microsoft. Es ist schon Schadsoftware im Umlauf, die einige der aufgeführten Sicherheitslücken auszunutzen versucht, weshalb die Aktualisierungen zeitnah durchgeführt werden sollten.