Gebrauchte Software verkaufen: Darauf müssen Sie achten!

Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Vollständig und ordentlich sollte es sein

Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.

Klassiker werden immer gesucht

Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.

Auch Exoten gerne gesehen

Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.

Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten

Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Seriöse Händler bevorzugen

Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu  beraten.

Erschöpfungsgrundsatz: OEM-Software auf Computern von Fremdherstellern nutzen

Bild: Windows 8 64-Bit OEM
Bild: Windows 8 64-Bit OEM

Unser Support-Team erhält regelmäßige Anfragen zum Thema OEM-Software. Meist herrscht Unsicherheit darüber, ob OEM-Software, die über einen Erstausrüster in Verbindung mit einem neuen Computer in Vertrieb gebracht und gelabelt wurde, auch auf anderen Computern verwendet werden können. In diesem Blogbeitrag möchten wir Klarheit schaffen und den Erschöpfungsgrundsatz behandeln, welcher bezüglich dieser Fragestellung Rechtssicherheit schafft.

BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 (Az. I ZR 244/97)

Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 setzt sich unter anderem mit dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz auseinander. Dieser besagt, dass es Händlern in Deutschland erlaubt ist, OEM-Software zu verkaufen, ohne dass eine Bindung an Hardware erfolgen muss. Gleiches gilt auch für System-Builder-Versionen, sofern nicht von einem Microsoft-Vertragspartner erworben. Im Klartext bedeutet dies: KäuferInnen dürfen OEM- und System-Builder-Software legal erwerben und nutzen. Auch wenn die Software von einem PC-Hersteller gelabelt wurde, also beispielsweise Firmen- oder Markenlogos trägt, darf die Software auch auf Computern anderer Hersteller oder bei Selbstbau-PCs genutzt werden. Schließlich besagt der Erschöpfungsgrundsatz, dass der Hersteller nach der ersten Veräußerung der Software die „Herrschaft über das Werksexemplar aufgibt“. Dadurch „wird das Werkstück für jede Weiterverbreitung frei“. Weitergehend wird das Urteil folgend begründet: „Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.“

Vollständige Rechtssicherheit bei Gebrauchtsoftware

KäuferInnen dürfen also OEM- und System-Builder-Software verwenden. Achten Sie beim Kauf darauf, dass alle Begleitmaterialien im Lieferumfang enthalten sind. Das ist insbesondere bei Lizenz-Audits vorteilhaft und schützt vor unliebsamen Konsequenzen wie teuren Nachlizenzierungen. OEM- und System-Builder-Software sind günstige Möglichkeiten, Software günstig und rechtssicher zu beziehen.

Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken: Erfahrungsbericht Kauf Windows 7 Professional von softwarehexe.de über CHECK24

Am 15. Februar 2016 bestellen wir ein Exemplar Windows 7 Professional inklusive Service Pack 1 (SP1). Auf CHECK24.de sind wir auf ein Angebot der Firma softwarehexe.de aufmerksam geworden. Bei CHECK24 wird der Artikel als deutsche Vollversion (OEM) mit der EAN 882224886406 geführt (siehe Bild unten). Recherchiert man ein wenig, stellt man fest, dass diese EAN die Retail-Version von Windows 7 Professional in deutscher Sprachversion bezeichnet.

Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de

Schnäppchen oder Mogelpackung – was dürfen wir erwarten?

Der Artikel wird via PayPal bezahlt, der Gesamtbetrag setzt sich aus dem Warenwert (32,90 Euro) und den Versandkosten (5,90 Euro) zusammen (siehe Bild unten). Wir sind gespannt, was wir erhalten werden, denn bei korrekter EAN wäre der Kauf ein echtes Schnäppchen, da die Retail-Version vergleichsweise teuer ist.

Die Ware trifft ein – und enttäuscht auf mehreren Ebenen

Am 17. Februar 2016 geht die Versandbestätigung ein (siehe Bild unten). Die Ware trifft  wie angekündigt innerhalb von zwei bis drei Tagen ein.

Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de

Auf einem Sticker, der den Umschlag quasi versiegelt, steht geschrieben: „Durch Öffnen des Lizenzumschlages erlischt das Widerrufsrecht. Unternehmer haben generell kein Widerrufsrecht.“

Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht
Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht

Wir öffnen natürlich den Umschlag, um die Ware zu prüfen. Im Inneren des Umschlags finden wir eine Reinstallations-DVD von Windows 7 Professional SP1 32-Bit, gebrandet von Dell (siehe Bild unten). Damit entspricht die Ware nicht dem angegebenen Produkt, das die EAN 882224886406 trägt. Wollte man jetzt als Kunde explizit die Retail-Version (inkl. zweier kostenloser Supportanfragen an den Microsoft-Kundendienst) kaufen, ist es ein reiner Fehlkauf. Kunden wurde suggeriert, dass hier die Retail-Version vertrieben wird. Schon der Preis hätte skeptisch machen müssen. Das ahnten  wir natürlich und haben trotzdem aus Neugier bestellt.

Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD
Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD

Echtheitsprüfung ergibt Auffälligkeiten

Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig
Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig

Wir prüfen den ganzen Lieferumfang. Bei der DVD handelt es sich um ein Original-Produkt, wenngleich auch nicht das per EAN angegebene. Beim Echtheitszertifikat (siehe oben) stellen wir Auffälligkeiten fest. Wir sind uns zunächst nicht sicher, ob es sich um ein Original handelt. Nach weiterer Untersuchung halten wir es für wahrscheinlich, dass es sich um ein Original-Echtheitszertifikat handelt. Allerdings macht dieses den Eindruck, als sei es gebraucht. Der Zustand des Echtheitszertifikats lässt vermuten, dass dieses irgendwann einmal auf einem PC-Gehäuse geklebt hat. Das CoA zeigt unsaubere Kanten und andere Gebrauchsspuren. Bewahrheitet sich diese Vermutung, wird ein weiterer Punkt klar: Die Software ist nicht neu, sondern es handelt sich um Gebrauchtsoftware. Wir reklamieren per E-Mail (Bild siehe unten).

Reklamation der Ware

Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik
Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik

Per E-Mail kontaktieren wir softwarehexe.de und schildern die Situation. Wir erzählen davon, dass die gelieferte Ware nicht der EAN auf der Webseite von Check24 entspricht.

Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de
Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de

Zwei Tage später erhalten wir eine Rückmeldung des Supports von softwarehexe.de. Uns wird versichert, dass es sich im Vergleich zur angegebenen EAN um ein von den Daten her identisches Produkt handelt. Lediglich ein immenser Preisunterschied sei zu verzeichnen, durch die Ware habe man ansonsten keine Nachteile, heißt es. Spätestens, wenn der Käufer allerdings ein Problem mit der Software hat und beim Hersteller um Unterstützung anfragt, wird er einen Nachteil erfahren: Support gibt es bei Microsoft nur für die Retail-Variante! Immerhin wird angeboten, den Kauf rückgängig zu machen. Von diesem Angebot machen wir auch Gebrauch. Die Gutschrift erfolgt unkompliziert und in einem angemessenen Zeitraum.

Bild: Immerhin - wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift
Bild: Immerhin – wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift

Kauf bei Branchenexperten empfehlenswert

Generell sollte bei der Bestellung von Software aufgepasst werden, wenn nicht bei Branchenexperten bestellt wird. Denn nicht selten birgt der Kauf bei Shops, die nicht auf Neu- oder Gebrauchtsoftware spezialisiert sind, Risiken. Das kann zum Beispiel die fehlerhafte Angabe der EAN oder SKU sein, sodass Verbraucher ein anderes Produkt erhalten. Auch Gebrauchtsoftware, die als Neuware verkauft wird sowie Softwarefälschungen (Retail- und ESD-Software) haben wir schon gesehen.

Es bleibt ein fader Beigeschmack

Im vorliegenden Fall wurde statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Immerhin war der Support freundlich und bereit, die Software auszutauschen. Vermutlich ist die gelieferte DVD installierbar und nach der Installation sind die Dateien identisch zur Installation mit der Retail-Version. Wenn Verbraucher also keinen Wert darauf legen, dass die Software in einer Verpackung mit Begleitmaterial geliefert wird und auf die beiden kostenlosen Microsoft-Support-Anfragen verzichtet werden kann, so könnte er immerhin eine Installation vornehmen. Nach einem Urteil des BGH zum Handel mit Reinstallations-Datenträgern und deren Echtheitszertifikaten ist fraglich, ob das hier angebotene Produkt überhaupt verkauft werden durfte und so bleibt ein fader Beigeschmack, denn so gesehen handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung. Beim Kauf einer Retail-Version erwirbt der Verbraucher Rechtssicherheit. Bei der vorliegenden Kombination aus Dell-OEM-DVD und dem auf einem separaten Briefbogen vorhandenen Echtheitszertifikat besteht die Gefahr, dass diese nachträglich zusammengeführt worden sind und somit nicht hätten verkauft werden dürfen. Für den Verbraucher ist nicht prüfbar, ob dies geschehen ist oder nicht.

Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken

Kürzlich hat das Landgericht München bestätigt, dass es sich bei CHECK24 nicht um ein Vergleichsportal, sondern um einen Versicherungsmakler handelt (wir berichteten). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte geklagt und Recht zugesprochen bekommen. Schließlich handelt CHECK24 auf Basis von Provisionszahlungen. Das ist bei den Partnerschaften mit Software-Anbietern ebenso der Fall, was mitunter schwierig sein kann. Verbraucher müssen CHECK24 bei der Wahl ihrer Partner vertrauen und finden zudem nicht zwangsläufig den insgesamt günstigsten Preis, sondern nur den günstigsten Preis unter den gelisteten Händlern. Bei Software ist die Zusammenarbeit insofern kritisch, da die Echtheitskontrolle und Rechtssicherheit in der Verantwortung der einzelnen Händler liegt, mit denen CHECK24 zusammenarbeitet. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen kompliziert sind und der Vermittler CHECK24 keine Fachkenntnis hat. Dadurch könnten Produktfälschungen, falsch deklarierte Ware oder von der Bestellung abweichende Versionen (z.B. OEM statt Retail) geliefert werden.

Office 2016 Retail / OEM: Microsoft verbietet Installation ohne Live-Account

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Kleinere Reseller sind erbost über die Vorgaben Microsofts, eine Installation von Office 2016 (OEM) nur mit einer Live-Account-Verknüpfung durchführen zu können. Reseller, die Produktschlüssel von verschiedenen Distributoren erhalten, sind während des Installationsprozesses dazu gezwungen, einen Microsoft-Account (hieß bisher Live-Account) anzulegen.

Kontoverknüpfung bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller

Die Eingabe des Produktschlüssels für Microsoft Office 2016 Home and Business (Retail und OEM) erfordert einen Microsoft-Account. Innerhalb dieses Kontos wird der eigentliche Produktschlüssel in einen anderen Produktschlüssel umgewandelt und die Aktivierung kann durchgeführt werden. Um für Kunden Office 2016 zu installieren, benötigen Reseller also entweder entsprechende Datensätze zur Registrierung oder müssen jedes Mal einen Wegwerf-Account erstellen. Bei Office 2013 konnte die Software einfach mittels Produktschlüssel aktiviert werden, ohne zusätzlichen Account. Die neue Methode bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller. Mit Office 2016 verzichtet Microsoft auf den Verkauf von DVD und Keycard, vielmehr werden ausschließlich Keycards (und ESDs) vertrieben. Das hat in Kombination mit dem Abonnement-Programm von Microsoft für User mit langsamer / nicht (permanent) verfügbarer Internetverbindung den Nachteil, dass die Software nicht direkt verwendet werden kann – sondern nur über Umwege.

Gamer kennen die Live-Account-Problematik

Computerspiel-Liebhaber werden die Live-Account-Problematik kennen. Hier ist ein Installieren, Starten und Verwenden eines Spiels mit der Bezeichnung „Games vor Windows LIVE“ auch ausschließlich mit einem Live-Account möglich. Bestes Beispiel ist etwa das Rallye-Spiel „Dirt“. Nach heftigen Protesten der Gamer wurde der Games-for-Windows-Marktplatz im Ende August 2013 eingestellt, die Abschaltung von Games von Windows LIVE sollte zum 1. Juli 2014 erfolgen. Microsoft betonte jedoch nur wenige Tage vor diesem Datum überraschend, dass der Dienst vorerst bestehen bleibt.

Übrigens: Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet als Alternative zu Office 2016 den Vorgänger Office 2013 in ausreichenden Mengen und zu fairen Konditionen an – natürlich handelt es sich hierbei um geprüfte Originalware. Wir beraten Sie natürlich gerne per E-Mail oder Telefongespräch.

Ab November 2016: Ausschließlich Windows 10-OEM-PCs zu kaufen

Bild: Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Newsroom Deutschland

Microsoft wird ab dem 1. November 2016 ausschließlich den Vertrieb von Windows 10-OEM-PCs erlauben. Das bestätigen die Informationen der Windows-Lifecycle-Website. Demnach dürfen Computer mit vorinstalliertem Windows 7 Professional noch bis einschließlich 31. Oktober 2016 verkauft werden. Das gleiche Datum gilt für PCs mit vorinstalliertem Windows 8.1., während Windows 8 lediglich bis zum 30. Juni 2016 vorgesehen ist. Windows 7 Home Basic, Home Premium und Ultimate werden schon seit dem 31. Oktober 2014 nicht mehr auf Fertig-PCs vorinstalliert.

Ende des OEM-Vertriebs beeinflusst Support-Zeitraum nicht

Auch wenn der OEM-Vertrieb von Windows 7, Windows 7 Pro, Windows 8 und Windows 8.1 zum 1. November 2016 eingestellt werden wird, bedeutet dies nicht das Ende des Support-Zeitraums. Hier unterscheidet Microsoft zwischen dem „mainstream support“ und dem „extended support“. Der Mainstream-Support umfasst Anforderung von Änderungen an Produktentwurf oder –features, Sicherheitsupdates, einen kostenlosen Support (der in der Lizenz, im Lizenzierungsprogramm oder anderen kostenfreien Support-Programmen enthalten ist), der kostenpflichtige Support (einschließlich pro Vorfall zu zahlender Premier und Essential Support) sowie Hardwaregewährleistungsansprüche. Die Extended-Support-Phase bietet immerhin noch Sicherheitsupdates, kostenpflichtigen Support und produktspezifische Informationen und Antworten auf technische Fragen, die online über die Microsoft Knowledge Base oder die Supportwebsite des Microsoft Hilfe- und Supportcenters verfügbar sind. Windows 7 bietet noch einen Extended-Support bis zum 14. Januar 2020. Bei Windows 8.x endet der Mainstream-Support am 9. Januar 2018, der Extended-Support am 10. Januar 2023. Auch wenn die Verfügbarkeitszyklen von Microsoft-OEM-Betriebssystemversionen kürzer geworden sind, erhalten Kunden einen identischen Support-Zeitraum. Der Extended-Support endet immer fünf Jahre nach dem Mainstream-Support.

Alternative Gebrauchtsoftware: Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen für Windows

Wer nach dem Ende des OEM-Vertriebs eine Lizenz von Windows 10-Vorgängerversionen benötigt, muss auf Retail-Versionen oder Gebrauchtsoftware zurückgreifen. Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet rechtssichere, kostengünstige Neu- und Gebrauchtsoftware auch dann an, wenn der offizielle Vertrieb seitens Microsoft eingestellt wurde. So haben Privatpersonen und Unternehmen noch eine Möglichkeit, unter anderem Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen eines gewünschten Betriebssystems zu erwerben.