30 Jahre Bürosoftware: Jubiläum für Microsoft Office

Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete.  Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.

Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.

User genervt von „Clippy“ und Cloud

Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl „Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008 einzustellen.

Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig, sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch, scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen. Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen, welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt, komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß, hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung profitiert schließlich von Cloud-Diensten.

Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.

Alles Gute also, Office!

Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine OfficeVersion aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.

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Betrüger gibt sich als Microsoft-Mitarbeiter aus und ergaunert etwa 6.500 Euro durch Telefonanruf

Bild: Newsroom Microsoft Deutschland
© Foto: Newsroom Microsoft Deutschland

Immer wieder warnen Sicherheitsexperten vor vermeintlichen Microsoft-Mitarbeitern, die per Telefon oder E-Mail an Geld oder sensible Daten kommen wollen. Auch bei Gebrauchtesoftware.de haben wir bereits mehrfach darüber berichtet, so etwa in den Artikeln „Betrugsmasche am Telefon: Anrufer geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus“ und „Betrugsversuch am Telefon: Anrufer gibt sich als Windows- und Apple-Mitarbeiter aus“.

Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten

Im aktuellen Fall wurde ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand.  Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“ gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten.

Polizei rät: Einfach auflegen

Fälle wie dieser sind keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten, dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren, sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert, Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!

Windows 10: Microsoft listet Lösungsvorschläge für Update KB4494441

Das kürzlich bereitgestellte Windows-10-Update KB4494441 sollte eigentlich dazu dienen, Sicherheitslücken zu schließen. Erst in der vergangenen Woche hatten Sicherheitsforscher publik gemacht, dass die als „Zombieload“ bzw. MDS (Microarchitectural Data Sampling) bezeichneten Varianten von Spectre und Meltdown spekulative Seitenkanalangriffe ermöglichen. Microsoft hat mit der Verteilung des Updates schnell reagiert, allerdings berichten Nutzer vermehrt über Probleme.

Keine Panik bei Mehrfachinstallation des Updates

Die Aktualisierung verursacht offenbar eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme und installiere sich unter Umständen mehrfach, heißt es. Durch die Mehrfachinstallation sollten sich Nutzer nicht verunsichern lassen; diese benötige zwar mehr Zeit und mehrere Neustarts, installiert das sicherheitsrelevante Update aber dennoch. Microsoft hat eine Support-Seite eingerichtet, die für diverse durch die Aktualisierung verursachte Probleme Lösungsansätze bietet.

Welche Fehler sind bisher identifiziert?

Bisher sind einige Fehler identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Windows-10-Update KB4494441 stehen, darunter:

  • Beim Versuch, ein Dokument aus dem Microsoft-Browser Edge auszudrucken, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Microsoft empfiehlt, einen anderen Browser zu nutzen – etwa den Internet Explorer.
  • Probleme bei der Umbenennung von CSV-Dateien, dies könne umgangen werden, indem man die Aktion als Admin ausführt.
  • Defekter Update Agent, derzeit noch keine Lösung
  • Probleme bei der Einrichtung der Systemwiederherstellung, die zu einer Endlosschleife führen können. Microsoft bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Zurücksetzung auf den gewünschten Systemzeitpunkt zu ermöglichen.

Microsoft betonte, dass an Lösungen für diese und weitere Fehler gearbeitet werde – diese werden unter anderem über die Support-Seite kommuniziert.

Cloud-Skeptiker profitieren stark von älteren Softwareversionen

Office 2019 ist seit dem 24. September 2018 in vier Editionen erhältlich: Home and Business, Professional, Standard und Professional Plus. Die Software enthält Verbesserungen bei Word, Excel, PowerPoint und Outlook – alle wichtigen Aktualisierungen der letzten Monate vor Erscheinen, die bei Office 365 durchgeführt worden sind, sind auch hier enthalten. Für Windows sind in Abhängigkeit der Edition auch Access, Publisher, Visio und Projekt enthalten, bei Mac ist es OneNote, welches bei Windows ausgekoppelt und als 2016er Version kostenlos verfügbar ist. Zu den Neuerungen und Verbesserungen zählen Funktionen zum Einfärben, neue Animationsfeatures in PowerPoint, einschließlich der Morph- und Zoomfunktionen, sowie neue Formeln und Diagramme in Excel für die Datenanalyse. Für Mac-Benutzer wurde der Fokusmodus in Word, 2D-Karten in Excel und neue Morph-Übergänge, SVG-Unterstützung und 4K-Videoexporte in PowerPoint hinzugefügt. PowerPivot ist in Office Home & Business 2019 enthalten.

„Ein wertvolles Update für Kunden, die noch nicht bereit für die Cloud sind“

Richtig gelesen – so bezeichnet Microsoft selbst die Kaufversionen von Office 2019. Das lässt den Schluss zu, dass Microsoft erkennt, dass viele Unternehmen noch nicht bereit für die Cloud sind, insbesondere Kleinunternehmen und Mittelständler. Im Gebrauchtsoftwarehandel kommt es vor, dass viele Kunden zu Kaufversionen greifen. Diese Kundengruppe hegt eine nachvollziehbare Skepsis gegenüber Cloud-Diensten. Schließlich ist Mietsoftware mittel- bis langfristig deutlich teurer als Kaufversionen, kann nicht immer in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden und zu Kompatibilitätsproblemen führen.

Office 2016 als kostengünstige Alternative zu Office 2019 und Office 365

Microsoft hat bei Office 2019 die Preise um etwa zehn Prozent angehoben. Das macht die neueste Office-Version nicht gerade attraktiver – auch vor dem Hintergrund, dass die Aktualisierungen größtenteils kosmetischer Natur sind. Echte Sprünge macht Office 2019 für viele Anwender wohl kaum. Mit Office 2016 können viele Unternehmen die gleichen Ziele komfortabel und sicher erreichen wie bei Office 2016. Und Office 2016 ist deutlich günstiger zu erwerben, eine Lizenzierung mit rechtssicherer Gebrauchtsoftware spart zusätzlich rund 30 Prozent. Es bleibt also festzuhalten, dass die Cloud nicht grundsätzlich schlecht ist und in einigen Anwendungsszenarien (z.B. bei Großunternehmen) Prozesse vereinfachen und optimieren kann. Es gibt aber auch sehr viele Anwendungsszenarien, bei denen Anwender mit einer Dauerlizenz deutlich besser beraten sind.

Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de
Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de

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Microsoft Windows und Office zu Spottpreisen – Billige Keys bereits ab 1,99 Euro online kaufen: Kann das überhaupt legal sein?

Wer auf Internet-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Rakuten nach Windows und Office sucht, stellt schnell fest, dass Software hier für deutlich weniger Geld angeboten wird. Auf manchen Seiten finden sich Produktschlüssel für Windows bereits ab 1,99 Euro, ein Key für Office kostet weniger als zehn Euro. Wie ist das möglich und geht es hier überhaupt mit rechten Dingen zu?

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Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 1,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Mit der Einführung von Office 2016 bietet Microsoft Privatanwendern die Möglichkeit, die Bürosoftware über ein Abonnement-Modell zu beziehen. Für den nicht-kommerziellen Einsatz wird für die Home-Version von Office 365 eine Gebühr in Höhe von 99 Euro pro Jahr fällig. Enthalten sind hier Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Publisher (nur PC) und Access (nur PC). Zum Vergleich: als Kaufversion bietet Microsoft Office Home & Student 2019 für einen einmaligen Kaufpreis von 149 Euro an, enthalten sind hier Word, Excel und PowerPoint.

Unternehmen zahlen monatlich 8,80 bis 10,50 Euro (im Jahresabonnement, Preis pro Nutzer) – enthalten sind in Office 365 Business neben OneDrive auch Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Access (nur PC). In Office 365 Business Premium sind zusätzlich Exchange, SharePoint und Microsoft Teams enthalten. Office 2019 Home & Business zu kaufen kostet einmalig 299 Euro.

Produktschlüssel ohne Lizenz: Angebotene Ware de facto wertlos

Viele unseriöse Anbieter vermeiden bei ihren Artikelbeschreibungen ganz bewusst die Formulierung „Lizenz“, stattdessen ist von „Produktschlüsseln“ und „Keys“ die Rede. Der bloße Erwerb eines Produktschlüssels bedeutet nicht, dass auch eine gültige, rechtssichere Lizenz erworben wird. Eine gängige Vorgehensweise vieler zwielichtiger Händler ist das Versenden eines Produktschlüssels via E-Mail, dieser lässt sich in der Regel auch aktivieren. Trotzdem bedeutet das nicht, dass hier ordentlich lizenziert wurde. Windows-Produktschlüssel funktionieren problemlos auf mehreren Geräten – nach einer Windows-Aktualisierung aber kann es passieren, dass die Lizenz als ungültig angezeigt und nachträglich seitens Microsoft deaktiviert wird. Es ist also möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar. Tipp: Im Windows Store finden Sie die App ShowKeyPlus, welche bei der Identifikation des Produktschlüssels hilft – so können Sie erkennen, zu welcher Windows-Version bzw. Edition der Key zählt. Das Tool selbst lässt aber natürlich nur bedingt Rückschlüsse auf die Echtheit/Rechtssicherheit des Produktes zu.

Herkunft der Schlüssel oftmals unklar

Die Herkunft der Schlüssel ist in vielen Fällen nicht nachweisbar. In der Praxis werden viele der dubiosen Keys von den Händlern über spezielle Key-Börsen bezogen – dort werden Produktschlüssel in großen Stückzahlen und aus fragwürdigen Quellen angeboten. Solche Schlüssel können auch gestohlen sein, beispielsweise während der Produktion von OEM-PCs – hier können Schlüssel einfach abgeschrieben werden. Wir berichteten auch über einen Fall, bei dem Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server an der Universität Wuppertal entwendet und zum Verkauf angeboten wurden. Ein legaler Handel ist mit solcher „Ware“ unmöglich.

Auch der von vielen Händlern hinzugefügte Hinweis auf die sogenannte UsedSoft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2012 zum Handel mit Software-Lizenzen hilft hier nicht weiter.

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Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 3,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Erwähnung des UsedSoft-Urteils soll unseriöse Angebote glaubhaft erscheinen lassen

In dem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03. Juli 2012 erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Ebenso sei es erlaubt, dass online erworbene Software gehandelt werden darf. Dieses Urteil unterliegt aber Bedingungen. Auf das EuGH-Urteil nehmen viele Händler auf den einschlägigen Plattformen Bezug und versuchen so, den Verkauf ihrer gebrauchten Produktschlüssel zu rechtfertigen. Ausgeblendet wird hierbei jedoch die Tatsache, dass der Lieferumfang der Ware genau dem beim Neukauf entsprechen muss. Der Artikel muss so angeboten werden, wie er in Verkehr gebracht wurde. Dazu sind, je nach Lizenzart, folgende Punkte zu berücksichtigen: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine dieser beim Neukauf ggf. vorhandenen Komponenten, darf die entsprechende Gebrauchtsoftware nicht verkauft werden. Außerdem muss die Software vor dem Verkauf von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt. Durch das Hinzuziehen des Urteils soll der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein rechtssicheres, legales Angebot. Nachfolgend möchten wir kurz und verständlich erklären, worauf beim Kauf von (gebrauchter) Software unbedingt zu achten ist. Regelmäßig versuchen Händler auch, durch E-Mails in solchen Fällen fragwürde ESD-Lizenzen zu verkaufen.

Privatkunden müssen selten Konsequenzen tragen, Unternehmen beim Audit jedoch immer

Der Ankauf entsprechender Keys ist illegal, trotzdem haben Privatkunden nur wenig zu befürchten. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist, wenn ein einzelner fragwürdiger Produktschlüssel für den Privateinsatz genutzt wurde. De facto hat ein solcher Key jedoch die gleiche Rechtmäßigkeit wie der Einsatz illegaler, „gecrackter“ Software. Es handelt sich schlichtweg jeweils nicht um eine legale, rechtssichere Lizenz. Sei es aus Unwissenheit oder zur Beruhigung des eigenen Gewissens – es ist unklar, wieso Nutzer mit solchen Händlern Geschäfte machen, denn die gecrackte Software gibt es ohnehin gratis.

Bei Unternehmen sieht die Sachlage ganz anders aus; fällt bei einem Lizenzaudit die unsachgemäße Lizenzierung auf, muss teuer nachlizenziert werden. In bestimmten Fällen muss außerdem mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. Unternehmen sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, wie die „Spielregeln“ beim rechtssicheren Lizenzieren aussehen.

Was macht eine rechtsgültige Lizenz aus?

Unternehmen müssen bei einem Audit nachweisen können, dass ihre Lizenzen zum Zeitpunkt des Kaufs den vollen Lieferumfang aufwiesen (Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge). Ausnahme: Microsoft stimmt der Vernichtung von Handbüchern zu, wenn der Kunde argumentiert, dass diese Lagerkapazitäten verbrauchen. Allerdings sind diese Lizenzen danach nicht mehr übertragbar. Auch die Herkunft der Software muss nachweisbar sein. Unseriöse Angebote im Netz richten sich hauptsächlich an Privatpersonen, da diese in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen und oftmals keine Fachkenntnis bzgl. des Lizenzrechts haben.

Warum sind überhaupt so viele unseriöse Angebote im Netz zu finden?

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Foto: Einer der unseriösen Anbieter. Der Standort ist mit Vietnam angegeben. Die Bewertungen täuschen über die Produkte, die angeboten werden hinweg – schließlich werden die meisten Keys zunächst funktionieren. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Für die dubiosen Händler ist das Anbieten illegaler Produktschlüssel ein lukratives Geschäft. Selbst bei einem Verkaufspreis von nur wenigen Euro muss klar sein, dass die aus unseriösen Quellen bezogenen Keys noch immer eine enorme Marge bieten. Die Schlüssel werden in großen Mengen zu äußerst günstigen Preisen gekauft. Das liegt daran, dass die Produktschlüssel mehrfach veräußert werden und keinen echten Gegenwert haben, da es sich nicht um eine ordentliche Lizenz handelt. Den Händlern ist es beim Ankauf nur wichtig, dass die Keys zunächst akzeptiert werden – und nicht mal das ist in allen Fällen gegeben. Für die Justiz ist es schwierig, der immensen Anzahl an Anbietern habhaft zu werden, denn sehr viele haben ihren Sitz im Ausland, was die Strafverfolgung erschwert. Außerdem ist die schiere Zahl der unseriösen Key-Händler überwältigend. Auch Online-Handelsplattformen kommen nicht immer hinterher, wenn es um die Sperrung der Händler geht. In manchen Fällen werden die Accounts auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Nutzer gemeldet, da die Keys ja nicht selten nach dem Kauf funktionieren und sich vor allem Privatpersonen nicht darüber im Klaren sind, dass sie Geld ausgegeben haben, ohne eine ordentliche Lizenz erworben zu haben. Deshalb ist es durchaus möglich, dass sich manche Händler über eine bestimmte Zeit am Markt halten können, ehe sie Konsequenzen tragen müssen. Auch muss beachtet werden, dass kleinere Händler zunächst unter dem Radar bleiben, da auffälligere Händler im Fokus der Ermittlungen stehen dürften. Die unseriösen Händler haben aber einige Gemeinsamkeiten: Kommt es zu Problemen, etwa einer Sperrung des Keys, sind die Support-Mitarbeiter nur schwer zu erreichen – oder es wird einfach ein neuer Key verschickt, der wieder eine Zeit lang funktioniert, aber ebenfalls de facto wertlos ist. Mittelfristig verschwindet jeder unseriöse Händler vom Markt und lässt dann alle rechtlichen Ansprüche ins Leere laufen.

Vorsicht auch vor Fälschungen und bei Verkäufen auf Provisionsbasis

Neben den offensichtlichen Fake-Keys finden sich auch Plagiate im Netz – auch an Orten, wo sie nicht direkt vermutet würden. Schon im Mai 2016 berichteten wir über gefälschte Exemplare von Microsoft Office Home and Business 2010, die wir bei Amazon erworben hatten. Exakt ein Jahr später gingen uns erneut Fälschungen ins Netz, diesmal von Microsoft Office Home and Business 2013. Amazon selbst schien sich der Thematik nicht bewusst und hatte offenbar Mängel bei der Qualitätssicherung. Es wurde blind darauf vertraut, dass es sich bei den durch Amazon direkt angekauften Artikeln um Originalware handelte. Ein weiteres Beispiel für Ware, die nicht hundertprozentig rechtssicher ist, war ein Kauf über CHECK24, den wir im August 2016 vorgenommen haben. Im vorliegenden Fall wurde vom bei CHECK24 gelisteten Verkäufer statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Ein Kauf bei Branchenexperten ist deshalb immer vorzuziehen! Ein seriöser Händler garantiert nur dann die Echtheit der Ware oder eine ordentliche Lizenz, wenn die Verantwortlichen eine ausreichende Qualitätsprüfung vornehmen. Allerdings sind alleine Preise, die deutlich höher sind als die beispielhaften 1,99 oder zehn Euro, kein Beleg dafür, dass es sich um einwandfreie Ware handelt. Selbst bei Welthandelskonzernen wie Amazon scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Microsoft-Anwendung haben, können Sie auch den Produktidentifikationsservice konsultieren. Hierfür benötigen Sie eine Eidesstattliche Versicherung und die Rechnungskopie. Einen beispielhaften Fall, bei dem wir eine solche Prüfung in Auftrag gegeben haben, finden Sie im Artikel zur Amazon-Fälschung.

Großflächige Störungen bei Office365.com – Microsofts Online-Dienste nicht erreichbar

Am Donnerstag, 24. Januar 2019, berichteten zahlreiche Medien über eine großflächige Störung bei den Microsoft Online-Diensten. In diversen Foren waren Berichte von Office365.com-Usern zu finden, die sich über Probleme unterschiedlichster Art beklagten und ihren Unmut äußerten.

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Erste Störungen hat es bereits am Vormittag gegeben, als der Versand von E-Mails unmöglich wurde; weder Outlook-Client noch OWA (Outlook Web Access) funktionierten. Darüber hinaus waren die Microsoft-Anmeldeserver zeitweise nicht erreichbar.

Die von Microsoft bereitgestellten Statusseiten lassen sich nur nach der Anmeldung mit einem Office365-Konto einsehen, das war aber ebenfalls nicht möglich. Allerdings gibt das Unternehmen bei Störungen auch Updates über den Kurznachrichtendienst Twitter heraus. Gegen 14 Uhr deutscher Zeit veröffentlichte Microsoft hier eine erste Stellungnahme:

„We’ve determined that a subset of Domain Controller infrastructure is unresponsive, resulting in user connection time outs. We’re applying steps to mitigate the issue. More details can be found in the admin center published under EX172491.”

Quelle: Twitter | Microsoft 365 Status

Ausfälle bei Microsofts Cloud-Diensten sind keine Seltenheit

Microsoft bestätigte, dass Störungen bei einem Teil der Domain Controller festgestellt wurden, welche dazu führten, dass der Dienst nicht antwortete. Die Probleme mit Office365 zogen sich über den gesamten Tag hinweg – betroffen waren Europa, der Mittlere Osten und Afrika (die sogenannte EMEA-Region). Ausfälle bei Office365.com-Diensten sind keineswegs ein Novum, bereits im November 2018 gab es innerhalb weniger Tage mehrere großflächige Störungen bei den Online-Diensten von Microsoft.

Cloud-Störungen führen zu Umsatzminderungen bei Unternehmen – und verärgern Kunden

Während Probleme dieser Art für alle Betroffenen ärgerlich sind, führen diese insbesondere bei
Unternehmen zu einem gestörten Betriebsablauf. Funktionieren elementare Cloud-Dienste nicht, hat dies nicht selten gravierende Auswirkungen auf den Geschäftsalltag. E-Mail können plötzlich nicht mehr empfangen oder versandt werden, der Zugriff auf Dokumente in der Cloud ist eingeschränkt oder sogar unmöglich – das macht eine Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden unmöglich. Störungen bei Cloud-Diensten führen deshalb zu Umsatzminderungen und zu verärgerten Kunden.

Abhängigkeit von Cloud-Diensten sollte Anlass zum Nachdenken geben

Dass durch den Ausfall von Microsoft-Servern der Betriebsablauf maßgeblich beeinflusst werden kann, sollte Anlass zum Nachdenken geben. Auch wenn Cloud-Services Vorteile haben, sollte klar sein: Die Zuverlässigkeit bestimmter Anwendungen wird bei Cloud-Diensten in die Hände Dritter gelegt. Bei Störungen können lokale Administratoren des Unternehmens nichts anderes tun, als darauf zu warten, dass der Cloud-Anbieter das Problem behebt. Störungen über einen Tag oder mehrere Störungen innerhalb eines kurzen Zeitraums sind deshalb ein großes Ärgernis für Unternehmen und deren Mitarbeiter und Kunden. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass viele der Cloud-Services auch durch mindestens genauso gut funktionierende Lösungen ermöglicht werden können, die nicht in Abhängigkeit von Online-Diensten stehen; beispielsweise Office-Lösungen.

Kaufversionen sind mittel- bis langfristig günstiger als Cloud-Services – und weniger anfällig

Im Vergleich zu Bürosoftware, die über Cloud-Dienste abgewickelt werden, sind Kaufversionen nicht nur mittel- bis langfristig günstiger, sondern auch weniger anfällig. Die 2ndsoft GmbH, seit fast 25 Jahren der Spezialist für neue und gebrauchte Software, bietet eine Vielzahl an rechtssicheren Microsoft-Produkten an. Erfahren Sie auf der 2ndsoft-Übersichtsseite Büro-Software, welche Artikel das Unternehmen anbietet und profitieren Sie von Versions- und Editionsvergleichen sowie einer individuellen Lizenzierungsberatung.

Einen direkten Weg zu den Office-Paketen der 2ndsoft GmbH finden Sie hier:

Natürlich gibt es auch Office-Pakete für Mac OS:

Autodesk beendet Mac-Unterstützung für Autodesk Alias und VRE

Mit Wirkung zum 13. Juli 2018 hat Autodesk die Unterstützung für Autodesk Alias und VRED für Mac OS beendet, die letzte Version ist somit Version 19.1. Frühere Versionen von Autodesk Alias (2019.0 und ältere) können weiterhin unter macOS Sierra 10.12 oder älter ausgeführt werden – unter macOS High Sierra 10.13 wird Alias nicht unterstützt. Unter macOS Mojave 10.14 können Alias und VRED nicht genutzt werden, da bei dieser macOS-Version die Unterstützung für OpenGL (Open Graphics Library, plattformübergreifende Programmierschnittstelle zur Entwicklung von 2D- und 3D-Computergrafikanwendungen) ausläuft.

Welche Alternativen bleiben macOS-Usern?

Foto: Autodesk Alias Sufrace bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de
Foto: Autodesk Alias Surface bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de

Als Alternativen für macOS-User empfiehlt Autodesk die Nutzung der Windows-Versionen von Alias und VRED oder die Nutzung von Boot Camp (Dual-Boot-System, das bei Macs mit Intel-CPU die Nutzung von Windows neben macOS erlaubt). Die Windows-Versionen von Autodesk Alias und VRED sind laut Entwickler für die Ausführung unter Windows mit Boot Camp geeignet. Alternativ empfiehlt Autodesk, macOS High Sierra 10.13 oder eine ältere Softwareversion zu nutzen, falls die Optionen Windows und Boot Camp nicht möglich oder erwünscht sind.

Weitere Informationen finden Sie im Autodesk Knowledge Network

WERBUNG Übrigens: Autodesk Alias Surface können Sie bei 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware kaufen.

Jubiläum: Microsoft Windows 98 feiert 20. Geburtstag

Foto: Windows 98 | © 2ndsoft GmbH
Foto: Windows 98 | © 2ndsoft GmbH

Microsoft veröffentlichte Windows 98 am 25. Juni 1998 – das war vor mehr als zwanzig Jahren. Die 2ndsoft GmbH gab es zu diesem Zeitpunkt schon ein paar Jahre. In diesem Artikel möchten wir anlässlich des Jubiläums von Windows 98 auf die wichtigsten Funktionen dieses Betriebssystems zurückblicken. Windows 98 war eines der letzten 16-Bit-Betriebssysteme und trat als Nachfolger des überaus erfolgreichen Windows 95 ein mehr als schweres Erbe an. Doch Microsoft zeigte sich bei Windows 98 ehrgeizig; das Betriebssystem sollte schöner, moderner, intuitiver und (insbesondere für Gamer) schneller werden.

Mehr Neuerungen als viele User in Erinnerung haben dürften

Die Neuerungen in Windows 98 waren laut Meinung vieler User überschaubar, allerdings sinnvoll und konsequent. Microsoft entschied sich gegen ein reines 32-Bit-Betriebssystem, damit alte Spiele und Anwendungen im DOS-Modus unterstützt werden konnten. Mit dem Internet Explorer 4.0 veröffentlichte Microsoft eine aktualisierte Version des Webbrowsers – schließlich nahm das World Wide Web stetig an Bedeutung zu. Windows 98 verfügte außerdem über einen nativen Support für VGA-Grafikkarten und USB-Geräte, zudem konnten DVD abgespielt und FAT32-Speichermedien genutzt werden. Erstmals war es auch möglich, mehrere Monitore parallel zu verwenden. Der Active- Desktop-Look kombinierte den Datei-Explorer mit Microsofts Internet Explorer. Der Umgang mit Treibern wurde vereinfacht. Insgesamt also deutlich mehr Neuerungen als viele User in Erinnerung haben dürften.

Systemanforderungen stiegen drastisch an

Das Mehr an Funktionalität ließ die Systemanforderungen stark steigen. Als empfohlene Systemanforderung galt ein Computer mit Pentium-Prozessor und 32 Megabyte Arbeitsspeicher (RAM). Gamer konnten anspruchsvollere Spiele nur mit einem Pentium II-Prozessor, 64 Megabyte Arbeitsspeicher und einer verhältnismäßig großen Festplattenspeicherkapazität genießen. Das Release von DirectX 6.0 (August 1998) sorgte dafür, dass Spielern neue 3D-Effekte zur Verfügung standen, darunter Bump Mapping und Single Pass Multi Texturing.

Windows 98 SE  – Second Edition

Die Second Edition von Windows 98 wurde am 10. Juni 1999 veröffentlicht und stellte eine überarbeitete Version des Betriebssystems dar. Enthalten waren unter anderem das Service Pack 1 (welches aber auch kostenfrei verfügbar war), DirectX 6.1, der Internet Explorer 5.0 und der Windows Media Player 6.1. Zu den Neuerungen der SE zählte auch die Internetverbindungsfreigabe.

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CCC-Sprecher Rieger vergleicht Microsoft Office mit Spyware

Einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC), Frank Rieger, hat Microsoft Office mit Spyware verglichen – hauptsächlich wegen des Fehlens einer Abschaltmöglichkeit der Datenerfassung, das aus seiner Sicht eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellt. Außerdem fordert er, dass bis auf das Bit aufgeschlüsselt wird, welche Daten Microsoft erhebt.

Auf dem Mikrobloggingdienst Twitter berichtet Rieger davon, dass Microsoft Word, Excel, PowerPoint, Skype und weitere Office-Komponenten mittlerweile 31 verschiedene Verbindungen zu Microsoft aufbauen. Problematisch dabei ist die Tatsache, dass das Sammeln und Senden von Daten nicht komplett verhindert werden kann – es lässt sich zwar reduzieren, grundlegende Informationen werden aber immer erfasst. Als Beispiel postet Rieger eine Übersicht der Verbindungen, die alleine Microsoft Word zu Microsoft-Servern aufbaut:

Foto: Die von Rieger geposteten Verbindungen, die Microsoft Word aufbaut. | © Frank Rieger
Foto: Die von Rieger geposteten Verbindungen, die Microsoft Word aufbaut. | © Frank Rieger

Microsoft erläutert Datenerfassung in eigenem Artikel

Auf einer Support-Seite Microsofts schildert der Softwareriese Details zu Diagnosedaten in Office 365, schwerpunktmäßig geht es hier um Excel, Word, PowerPoint und Outlook für Office 365 (PC und Mac), Excel 2016, Word 2016, PowerPoint 2016, Outlook 2016 (PC und Mac), Word, Excel und PowerPoint für iPad und Excel, PowerPoint, PerformancePoint Dashboard Designer sowie Outlook für iOS und Android.

Demnach werden auf dem Basic-Level Informationen zum Verhalten der Software bei unerwarteten Abstürzen oder anderen Fehlern gesammelt. Auch installierte Add-Ins (inkl. Versionsnummer und Namen) werden ausgelesen. Außerdem wird kontinuierlich geprüft, ob Aktualisierungen bereitstehen.

Bei der vollständigen Fehleranalyse werden auch die zuständigen Speicheradressen und der Speicherstatus im RAM übermittelt. Auch wird erfasst, welche Office-Programme wie lange geöffnet sind.

Wann wird Microsoft nachbessern? Windows 10 als Positivbeispiel

Frank Rieger legt dieses Verhalten als Verstoß gegen die DSGVO aus, schließlich zählen laut dieser IP-Adressen und ausgelesene Cookies als personenbezogene Daten. Er fordert deshalb, dass die Datenerfassung zumindest optional, also abschaltbar, wird. Microsoft ist der Kritik bei der Datenschutzpolitik von Windows 10 bisher entgegen gekommen, so hab es im Rahmen des Fall Creators Update erweiterte Datenschutzeinstellungen bei Apps und der Installation des Betriebssystems. Es bleibt mit Spannung zu erwarten, wann und in welcher Form Microsoft auch bei Office nachbessert – ein solches Vorgehen würde zum seitens des Konzerns verkündeten Plan passen, weite Teile der DSGVO weltweit umzusetzen.

OneDrive, Google Drive, Box, Dropbox & Co.: Schadsoftware umgeht Cloud-Malware-Schutz

Foto: Cylance- und Bitglass-Logos | © Hersteller
Foto: Cylance- und Bitglass-Logos | © Hersteller

Sicherheitsexperten von Bitglass und Cylance haben herausgefunden, dass neue Ransomware häufig nicht von den Anti-Malware-Schutzmechanismen einiger Cloud-Dienste erkannt wird. Microsoft OneDrive war mit einer Infektionsrate von 55 Prozent unter den führenden „Software as a Service“-Anwendungen (OneDrive, Google Drive, Box und Dropbox) am anfälligsten.

INFOXBOX: Wichtige Begriffe verständlich erklärt

Ransomware: Malware, welche einen Computer infiziert, sperrt und dann zur Zahlung eines Geldbetrags für die Entsperrung auffordert.

Software as a Service (SaaS): Teilbereich des Cloud Computings – Software und IT-Infrastruktur werden bei einem externen IT-Dienstleister betrieben.

Bitglass: Anbieter einer Cloud-Access-Security-Broker-Lösung (CASB) – Ein CASB fungiert vereinfacht gesagt als eine Art Wächter, der es ermöglicht, dass Sicherheitsrichtlinien einer Organisation auch über die Grenzen der eigenen Infrastruktur hinweg durchgesetzt werden.

Cylance: Bietet Cybersecurity-Lösungen an, die auf künstlicher Intelligenz basieren und proaktiv Bedrohungen und Malware abwehren sollen.

Die Security-Studie zur Verbreitung von Malware in der Cloud, für die Bitglass und Cylance zusammenarbeiteten, beschreibt eine neue Art der Gojdue-Ransomware. Bezeichnet wird diese Schadsoftware als „ShurL0ckr“ – Tests zeigten, dass die integrierten Malware-Schutzmechanismen von Google Suite und Microsoft Office 365 die Bedrohung nicht erkannten, nur sieben Prozent der führenden Antivirus-Engines schafften dies. Für die Verwendung von ShurL0ckr geben Cyberkriminelle übrigens einen Anteil ihrer Erpressungserlöse an den Anbieter ab. Ein Ziel der Studie war auch die Ermittlung der Häufigkeit von Malware in der Cloud, dazu wurden zehn Millionen Cloud-Dateien durch das Bitglass Threat Research-Team gescannt. Microsoft One Drive und Google Drive wiesen auch hier die höchsten Infektionsraten auf.

Speichern in der Cloud ist immer mit einem Risiko verbunden

Die Studie zeigt eindrucksvoll: Malware ist auch in Cloud-Umgebungen eine reale Bedrohung. In lokalen Umgebungen haben User eine direkte Kontrolle über gespeicherte Daten, bei der Auslagerung in die Cloud bleibt nur das Vertrauen in den Anbieter. Dass dieser angreifbar ist und Sicherheitslücken existieren, belegen unter anderem die Erkenntnisse von Bitglass und Cylance. Unsere Empfehlung deshalb: Sensible Daten gehören nicht in die Cloud! Bei der lokalen Speicherung müssen natürlich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden – insbesondere, wenn das Endgerät mit dem Internet verbunden ist.