Glossar

Die im Folgenden beschriebenen Abkürzungen und Lizenzarten beziehen sich in erster Linie auf Software des Herstellers Microsoft. Prinzipiell ist die Unterteilung aber auch auf die anderen großen Softwareanbieter übertragbar, wenn auch die Begriffe sich nicht immer exakt gleichen und sich eventuell nicht ganz so detaillierte Unterscheidungen ergeben. (In jedem Fall ist es ratsam, sich bei den einzelnen Herstellern zu informieren.)

Als Synonyme für „Gebrauchtsoftware“ werden auch die folgenden Ausdrücke verwendet: „Stille Software“, „used software“ oder „Second-Hand-Software“. In jedem Fall ist aber ein Weiterverkauf von Software durch einen Erstbesitzer gemeint.

COA („Certificate of Authenticity”): Das Echtheitszertifikat der Software. Dieser „Aufkleber“ ist für sich allein noch nicht die Lizenz, sondern nur ein Teil davon.

Einzelhandelsprodukte / Retail: Der Erwerb von gebrauchten Einzelhandelsprodukten ist problemlos möglich. Die beiden folgenden Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein: Alle wesentlichen Produktbestandteile müssen übergeben werden und die Software darf beim vorherigen Besitzer nicht mehr im Einsatz sein. Auch das Zurückbehalten einer Sicherungskopie der weiterverkauften Software ist nicht gestattet.

OEM-Produkte mit dem Zusatz „BIOS-lock“ bzw. „Recovery“ sind (normalerweise) technisch an die Hardware des aufgedruckten Hardwareherstellers gebunden. Auch sie sind handelbar, sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings muss der Kunde vorher klären, ob er eine solche Version auf seiner Hardware überhaupt in Betrieb nehmen kann.

Die Bestandteile für ein solches Einzelhandelsprodukt sind in der Regel: Ein Umkarton mit COA, die CD/DVD mit Produktkey, der Endbenutzer-Lizenzvertrag sowie ein Handbuch.

Eine OEM-Version besteht in der Regel aus den folgenden Komponenten: Einer CD/DVD, einem Handbuch und einem COA mit Produktkey.

Seit 2013 gehen die Hersteller vermehrt dazu über, hier nur noch Umkarton mit COA sowie Produktkey auszuliefern. Die Installationsdatei muss sich der Kunde dann vom Internet-Server des Herstellers herunterladen.

Der Erschöpfungsgrundsatz besagt im Urheberrecht, dass sich ein Urheberrechtsinhaber bezüglich dieses konkreten Produkts (Vervielfältigungsstücks) nicht mehr auf sein Verbreitungsrecht berufen kann, sobald dieses Vervielfältigungsstück mit seinem Einverständnis erstmals in Verkehr gebracht worden ist. Beispiel: ein Softwarehersteller kann nicht bestimmen, das seine OEM-Software nur zusammen mit einer bestimmten Hardware benutzt werden darf bzw. nicht an Dritte weiterverkauft werden darf. Eine derartige Bestimmung z.B. im Lizenzvertrag ist nicht wirksam.

EULA („End User License Agreement“): Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag, der zum Beispiel die Nutzungsbedingungen von Microsoft für den Einsatz von Microsoft-Software regelt.

OEM („Original Equipment Manufacturer“ / Erstausrüster) frei installierbar. Ursprünglich: Vertrieb nur zusammen mit Hardware. Darunter versteht man Software, die nicht durch den Hersteller, z.B. Microsoft, sondern über Computer-Händler zusammen mit der Hardware in den Handel gelangte.

OEM mit „BIOS-lock„: Technisch an Hardware eines bestimmten Herstellers gebundene Anwendersoftware (z.B. MS-Office).

OEM mit „Recovery-Datenträger„: Technisch an Hardware eines bestimmten Herstellers gebundene Betriebssysteme (vor allem Windows).

PID („Microsoft Produktidentifikationsservice“) Microsoft PID Service, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim. Hier können zweifelhafte Produkte identifiziert und auf ihre Echtheit hin überprüft werden.

Recovery-Version = Dabei handelt es sich um CDs/DVDs, welche herstellergebunden sind, also nur auf bestimmten Computern installiert werden können (sollen). Oftmals werden diese Recovery-Versionen mit OEM-Versionen gleichgesetzt. OEM ist ein allgemeiner Begriff und umfasst Recovery-, aber auch Systembuilder-Versionen.

Retail („Einzelhandel“) = FPP („Full Package Produkt“) = boxed. Ein Einzelhandelspaket (eine Box), oft mit Datenträger, evtl. Lizenzvetrag und Handbuch. Diese Software ist zumeist für den Verkauf an Endbenutzer bestimmt. Im Gegensatz zu den System-Builder-Versionen bekommt man hierzu oftmals Support beim Hersteller.

SB („Systembuilder“), DSP („Delivery Service Partner“). Ursprünglich: Vertrieb nur zusammen mit Hardware. Darunter versteht man Software, die über autorisierte Zwischenhändler verkauft wird. Da diese Software in größeren Mengen auf den Markt kommt und keinen Support bei Microsoft einschließt, ist sie meistens günstiger als die Retail-Versionen des gleichen Softwareprodukts.

Als Gegenbegriff zu „Hardware“ – für die phyischen Teile steht „Software“  für ausführbare Programme und zugehörige Dateien.

Volumen-Lizenz-Verträge umfassen (gleiche oder auch unterschiedliche) Softwarelizenzen für mehrere Arbeitsplätze. Diese Verträge verbriefen das Recht, die jeweilige Software auf einer angegebenen Anzahl von Geräten einzusetzen.

Weitere Abkürzungen aus dem Computerbereich finden Sie zum Beispiel bei „Wikipedia“ oder der „Mittelstandswiki„.

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