Microsoft: Windows 10 ein Jahr kostenlos auch für Nutzer von illegalem Windows 7

Um den Marktanteil von Windows 10 möglichst schnell zu maximieren, hat Microsoft entschieden, auch für illegale Kopien von Windows 7 oder Windows 8.x ein kostenloses Upgrade auf Windows 10 anzubieten. So äußerte sich Terry Myerson, Windows-Chef, gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.

Privatkunden und kleine Unternehmen, die bereits Windows 7 oder Windows 8.1 besitzen, erhalten kulanterweise das Recht, Windows 10 vom Verkaufsstart an ein Jahr lang kostenlos zu benutzen.

Doch auch wenn Microsoft jetzt das zeitlich begrenzte Aufrüsten einer nicht legitimierten Version von Windows erlaubt, so wird daraus keine legale Windows-Installation.

Bevor man sich mit einer illegalen Windows-Installation möglicherweise mit der Angabe persönlicher Daten Windows 10 bei Microsoft „abholt“, wäre es möglicherweise besser, bei einem seriösen Händler, wie etwa der 2ndsoft GmbH, ein preisgünstiges Original zu kaufen. Dann kann man das Angebot zum kostenlosen Upgrade zu nutzen, ohne sich als Raubkopierer zu outen.

Microsofts Lizenzverträge nicht mit gesetzlichen Bestimmungen vereinbar

Am 26. Februar 2015 erließ das Landgericht Hamburg sechs einstweilige Verfügungen gegen die Microsoft Corporation / USA.
Darin entschied das Landgericht, dass die Microsoft Corporation die Verwendung bestimmter Transferklauseln in deutschen Lizenzvereinbarungen mit deutschen Verbrauchern in ihren EULAs für die folgenden Computerprogramme mit sofortiger Wirkung zu unterlassen hat:

1. Windows 7 Home Premium in allen DOEM-, COEM-, und MAR-Versionen
2. Windows 7 Ultimate in allen DOEM-, COEM-, und MAR-Versionen
3. Office Home & Business 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
4. Word 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
5. Excel 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen
6. Access 2013 in allen FPP-, DOEM- und COEM- Versionen

Die Klausel „Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“ ist nicht mehr zulässig und wird durch ersetzt durch „Die Übertragung der Software sowie der Nutzungsrechte an der Software an einen Dritten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.“

Diese einstweiligen Verfügungen gelten seit dem 26.02.2015. Microsoft hat zwar eine Änderung der entsprechenden Texte beschlossen, doch das wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei crn.de.

Die Verfügung zeigt, dass so mancher große Softwarehersteller seine Lizenzbedingungen immer noch nicht mit den aktuellen Rechtsbestimmungen in Einklang gebracht hat.