FAQ

Was heißt eigentlich „Gebrauchte Software“?

Überschüssige Software entsteht zum einen im Rahmen von Insolvenzen, Umstrukturierungen und dem Abbau von Arbeitsplätzen, aber auch durch Systemumstellungen, die Einführung einer neuen Software etc. Dabei kann es auch Ziel der absetzenden Unternehmen sein, Überschüsse aus Volumenlizenpaketen zu verkaufen. Neben Direktverkäufen zwischen Unternehmen gibt es spezialisierte Händler, die nach einem Abkauf diese Software wiederum interessierten Unternehmen zum Kauf anbieten. Unternehmen sind an Gebrauchtsoftware interessiert, weil sie in der Regel deutlich günstiger ist als „neue“ oder weil Softwarehersteller die gewollten, aber veralteten Versionen nicht mehr anbieten.

Der neue Besitzer der Software erwirbt dabei alle Nutzungsrechte vom Vorbesitzer, der seinerseits die Software von seinem Computer vollständig entfernt und alle Begleitmaterialien (Lizenzvertrag, Datenträger, eventuell zum Lieferumfang gehörende Handbücher etc.) an den neuen Besitzer abgibt. Auch das Zurückbehalten einer Sicherungskopie der weiterverkauften Software ist nicht gestattet.

Bin ich als Käufer von Gebrauchtsoftware updateberechtigt?

Dem Empfänger dieser Software werden alle Nutzungsrechte an diesem Produkt übertragen. Insbesondere wird auch das Updaterecht übertragen, sofern dieses Recht für das übertragene Produkt gilt. Oft ist es erheblich günstiger, eine updateberechtigte alte Version als Gebrauchtsoftware zu kaufen und ein Update beim Hersteller zu erwerben, als eine neue Vollversion zu kaufen. Welche Software updateberechtigt ist, können Sie meist auf der Internetseite des jeweiligen Herstellers erfahren.

Was ist, wenn der Verkäufer die Registrierkarte der Software schon eingeschickt hat?

Die Nutzungsrechte sind unabhängig von der Einsendung einer Registrierkarte. Derjenige, der die Datenträger und dazugehörigen Benutzer-Unterlagen rechtmäßig erworben hat, ist nutzungsberechtigt. Die Registrierung dient vor allem dem Hersteller zur Adresserfassung für Werbezwecke. Im Einzelfall kann es jedoch Schwierigkeiten bei der Bestellung eines Updates geben (z.B. bei Produkten der Firma Autodesk). In diesen Fällen benötigen Sie eine Kopie der Abtretungserklärung des Erstbesitzers, mit der Sie die Software beim Hersteller auf Ihren Namen umregistrieren lassen können.

Können Computerviren mit gebrauchter Software übertragen werden?

Die meiste Original-Software wird heutzutage vom Hersteller auf „Nur-Lese-Medien“ wie z.B. CD-ROM oder DVD-ROM ausgeliefert. Sie kann nur dann Viren enthalten, wenn der Hersteller sie schon virenverseucht ausgeliefert hat. Dieser Rest-Gefahr sind Sie aber auch als Käufer neuer Software ausgesetzt. Disketten können prinzipiell auch später von Viren befallen werden, wenn der Schreibschutz entfernt wurde.
Seit Microsoft Produkte verkauft, bei denen die eigentliche Software von einem Server heruntergeladen werden muss, kann man sich dann Viren einhandeln, wenn man eine Fälschung erwirbt, bei der der Downloadlink manipuliert wurde.

Darf ich meine Software in jedem Fall weiterveräußern?

Die Software-Hersteller haben nach dem deutschen Urheberrecht zwar das Recht, darüber zu bestimmen, wer das Programm nutzen darf und zu welchem Preis es verkauft werden soll (§§ 15 Abs. 1, 17 Abs. III,IV, 31 Abs. I UrhG). Nach dem Wortlaut der Sonderregelung des § 69c Nr. 3 S.2 UrhG, der speziell für Computer-Programme gilt, verlieren sie dieses Recht aber an jeder einzelnen Programmkopie, wenn sie diese erstmaligen in der Europäischen Union veräußert haben. Die Hersteller können folglich nicht darüber bestimmen, an wen die Software weiterverkauft wird, und sie haben auch keine Möglichkeiten, den Preis zu bestimmen. Das oberste deutsche Gericht, der BGH, hat bereits am 6.7.2000 in einem Urteil (Az.: 1 ZR 244197) entschieden, dass die von einigen Herstellern gewünschte Bindung sogenannter „OEM“-Software an bestimmte Hardware unzulässig ist und auch OEM-Software grundsätzlich frei gehandelt werden darf. Der EuGH vertritt diese Auffassung auch bzgl. Software, die erstmalig als digitaler Download in Verkehr gebracht wurde.

Kann ich aktivierungspflichtige gebrauchte Software wie z.B. Windows XP, Windows Vista , Windows 7 oder Office ab Version XP erneut aktivieren?

Unter „Aktivierung“ versteht man eine Freischaltung, die bei immer mehr Softwareprodukten neueren Datums nach einer Testphase von üblicherweise ca. einem Monat bzw. 30 Starts nötig wird. Anderenfalls verweigert die Software nach Ablauf dieser Testphase den Dienst. Microsoft-Produkte können üblicherweise zwei Mal online über das Internet aktiviert werden, solange man die Software bestimmungsgemäß nur auf einem Computer zur gleichen Zeit nutzt. Danach ist eine telefonische Aktivierung nötig, die aber erfahrungsgemäß unproblematisch ist (auch hier gilt: solange man die Software bestimmungsgemäß nur auf einem Computer zur gleichen Zeit nutzt).

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