Microsoft ist jedes Mittel „recht“

Gegen einen „Gebrauchtsoftwarehändler“ hat laut Microsoft das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erlassen und erweckt damit den Anschein, als hätte ein Gericht den vom Rechner losgelösten Handel mit sogenannter „MAR“-Ware verboten. „MAR“ nennt sich die Vertriebsform von Microsoft-Betriebssystemen oder Office-Paketen, bei denen ein sogenannter „Authorized Refurbisher“ von Microsoft verbilligte Lizenzen erhält, die er mit seinen wiederaufbereiteten (gebrauchten) Computern zusammen „in Verkehr bringen“ darf. Der Handel der von der Hardware losgelösten Lizenzen, der eigentlich vom BGH-OEM-Urteil des Jahres 2000 gedeckt sein sollte, ist Microsoft aber ein Dorn im Auge.

Wer aufgrund der TechNet-Blog-Meldung recherchiert und sich das dort zitierte Urteil (Az.: 2 – 03 O 88/13) im Wortlaut durchliest, wird schnell verwundert feststellen, dass sich das Gericht gar nicht mit der Zulässigkeit des Handels der MAR-Ware beschäftigt hat. Das Landgericht stellte lediglich fest, dass die Lizenzsticker der 5 vom verklagten Händler verkauften Exemplare (Certificate of Authenticity) offenbar verändert, im Microsoft-Jargon „manipuliert“ wurden: die ursprünglich dort aufgedruckten Lizenznummern wurden anscheinend mehr oder weniger sorgfältig entfernt und durch andere Nummern ersetzt. Wozu jemand eine solche Manipulation einer vorher vollständigen und echten Lizenz vornimmt, sei dahingestellt.

Das Urteil ist gerechtfertigt und kann von jedem, ganz gleich ob Fachmann oder Laie, nachvollzogen werden. Die Pressemitteilung ist falsch und irreführend.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.