Abmahnung wegen Abmahnung: Einstweilige Verfügung gegen Softwareunternehmen Corel

Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite
Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite

Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.

Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend

Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.

Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.

¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16

Update-Bug bei Windows 10: Manche Anwender müssen Microsoft-Programme nutzen

Ein Fehler bei Windows 10 sorgt derzeit dafür, dass bei manchen Anwendern die Dateityp-Voreinstellungen des Betriebssystems zurückgesetzt werden. Das bedeutet im Praxiseinsatz, dass statt des zuvor gewählten Standard-Programms für einen bestimmten Dateityp wieder die standardmäßige Microsoft-Anwendung zum Öffnen der Datei verwendet wird. Beispiele: Links werden beispielsweise ausschließlich mit Edge und nicht mit einem selbstdefinierten Webbrowser geöffnet, der Windows Media Player übernimmt wieder das Öffnen von Video-Dateien – statt des selbst ausgewählten Programms. Alle individuell vorgenommenen Dateityp-Verbindungen, also die Zuweisung zwischen einer bestimmten Dateiendung und einer Software, gehen verloren.

Kumulatives Update Windows 10 Version 1511 (KB3135173) verursacht das Problem

Ausgelöst wird das Problem durch das kumulative Update KB3135173. An sich sollte das Problem zwar ärgerlich sein, aber mit dem erneuten Ändern der Dateityp-Einstellungen sollte es eigentlich gelöst sein. Einfach die bevorzugten Programme den entsprechenden Dateitypen zuordnen und fertig. Allerdings ist das in der Praxis derzeit nicht möglich. Der Bug ist nachhaltig, die selbstdefinierten Programmentscheidungen werden immer wieder zurückgesetzt.

Microsoft arbeitet an einer Lösung – Informationspolitik steht in der Kritik

Microsoft hat das Problem bei Windows 10 bestätigt und arbeitet derzeit an einer Lösung. Bis dahin bleibt nur, das Update zu ignorieren und vorerst nicht zu installieren. Außerdem kann das Zurücksetzen auf einen früheren Systemzustand helfen. Dabei sind die üblichen Risiken zu berücksichtigen, ein Backup wichtiger Daten ist also Pflicht. Auch bei diesem Fehler steht die Informationspolitik des Redmonder Konzerns neuerlich in der Kritik: Eigentlich sollte es sich beim Update KB3135173 um ein reines Sicherheitsupdate handeln – ohne jeglichen Bezug zu Dateisystemverknüpfungen. Immer wieder implementiert Microsoft Bugfixes in kumulative Updates, ohne diese explizit auszuweisen.

Adobe Creative Cloud: Update 3.5.0.206 löscht Daten von Mac-Anwendern

Bild: Logo Adobe Creative Cloud
Logo der Adobe Creative Cloud, © Adobe

Das Update mit der Versionsnummer 3.5.0.206 für die Adobe Creative Cloud hat für Probleme gesorgt. Einige Mac-Anwender werden bemerkt haben, dass nach dem Update Daten von der Festplatte verschwunden sind. Adobe ist das Problem bekannt, die Fehlfunktion wurde mittlerweile bestätigt, die Auslieferung der Aktualisierung wurde gestoppt.

Erster Ordner im Root-Verzeichnis wird gelöscht

Bei der ersten Anmeldung bei Adobe nach dem Update werden alle Daten gelöscht, die sich in einem Ordner im Root-Verzeichnis befinden. Die im ersten Ordner in diesem Verzeichnis befindlichen Dateien werden gelöscht (es gilt die alphabetische Reihenfolge). Backblaze, ein US-Unternehmen für Backup-Lösungen, entdeckte den Fehler zuerst. Denn die Backblaze-Software speichert die Daten in einem Ordner namens „.bzvol“ – bei vielen Anwendern ist der Ordner bei alphabetischer Reihenfolge ganz oben gelistet. Dies führte mitunter zu Problemen, weshalb der Fehler entdeckt wurde.

Adobe verspricht Lösung

Adobe hat die Auslieferung des Updates gestoppt und arbeitet an einer Lösung. Es wird davon abgeraten, das Update manuell zu installieren. Wer das Update bereits installiert hat, muss die Datenlöschung umgehen. Das funktioniert beispielsweise, indem ein leerer Ordner im Root-Verzeichnis angelegt wird, der den Namen „.aaaaa“ trägt. Wichtig ist, dass der Ordner im Root-Verzeichnis ganz oben angezeigt wird (alphabetische Reihenfolge) – dann wird der Inhalt dieses Ordners gelöscht und kein wichtiger Ordner. Ansonsten hilft nur warten, bis Adobe ein optimiertes Update veröffentlicht.

Cloud-Software sorgt für Probleme: Skepsis von Anwendern scheint gerechtfertigt

Immer wieder gibt es Berichte über Fehler bei Cloud-Diensten unterschiedlichster Anbieter. Adobe ist nicht der einzige Anbieter von Cloud-Services, der durch fehlerhafte Funktionen oder temporäre Nichtverfügbarkeit auf sich aufmerksam gemacht hat. In den letzten Wochen machten auch die Telekom-Cloud und der Microsoft Cloud-Speicher OneDrive auf sich aufmerksam. Viele Anwender bevorzugen Software, die ohne Cloud-Funktionalität oder Abonnement-Modell aufgebaut ist. Die Software soll stets verfügbar, ausfallsicher und ohne Internetverbindung genutzt werden können. Auch die Möglichkeit, sich für oder gegen die Installation eines Updates zu entscheiden, wollen sich viele User nicht nehmen lassen.

Update vom 16. Februar 2016, 17:32 Uhr: Adobe hat eine Aktualisierung für die Adobe Creative Cloud bereitgestellt. Der Installer für die Creative Cloud Desktop wurde heute von Adobe freigegeben, nachdem das zuvor veröffentlichte Update (Versionsnummer 3.5.0.206) wegen Problemen bei Mac-Anwendern zurückgezogen werden musste.

Ein kurzes Statement und Download-Links für Mac und Windows finden sich im Adobe-Blog.

Countdown läuft: Jetzt auf das Ende des Extended-Supports von Windows Vista vorbereiten

Bild: Vista steht vor dem Aus | Microsoft, bearbeitet
Bild: Vista steht vor dem Aus | Microsoft, bearbeitet

Fast zwei Jahre ist es her, als der Extended-Support von Microsoft Windows XP endete. Obwohl das Betriebssystem seit dem 8. April 2014 nicht mehr offiziell unterstützt wird, betreiben noch heute viele XP-Fans einen hohen Aufwand, um das Betriebssystem auch ohne Microsoft-Updates sicher und damit nutzbar zu halten. User von Windows Vista sollten sich schon jetzt darüber Gedanken machen, wie sie den Umstieg von Windows Vista auf ein anderes Betriebssystem meistern wollen. Denn der Extended-Support endet hier am 11. April 2017. Etwas mehr als zehn Jahre nach dem Vista-Release wird es also keine neuen Updates mehr geben, auch keine Sicherheitsupdates. Für Consumer wird sich der Aufwand in Grenzen halten, lediglich die Datensicherung sollte und der Kauf eines neuen Betriebssystems sollte erfolgen. Unternehmen haben hier deutlich mehr Aufwand, hier müssen Datensicherung, Kompatibilität aller genutzten Anwendungen zum neuen Betriebssystem sowie die Lizenzierung stimmen. Darum ist es wichtig, frühzeitig den Umstieg zu planen.

Vista-Ende weniger „dramatisch“ als XP-Aus

Das Support-Ende von Windows Vista wird weniger schwerwiegende Konsequenzen haben als der im April 2014 eingestellte XP-Support. Denn anders als Windows XP, Windows 7 oder Windows 10 erfreut sich Windows Vista – ähnlich wie Windows 8 – keiner allzu großen Beliebtheit. Heute nutzen weniger als ein Prozent aller PC-User dieses Betriebssystem.

2ndsoft GmbH bietet unterschiedliche Vista-Alternativen für Consumer und Unternehmen

Das breit gefächerte Produktportfolio der 2ndsoft GmbH erlaubt einen problemlosen Wechsel von Windows Vista auf ein anderes Betriebssystem, wenn der Extended-Support in rund einem Jahr ausläuft. Dabei werden Privatkunden und Unternehmen unterschiedlichste Möglichkeiten bereitgestellt, um entspannt wechseln zu können. Ob Windows 7, Windows 8.1 oder Windows 10 – wir beraten Sie gerne, wenn es um die fachgerechte Lizenzierung von Unternehmen geht. Wir führen Neu- und Gebrauchtsoftware zu fairen Preisen und liefern die Software ausschließlich mit komplettem Lieferumfang aus – so genießen Sie volle Rechtssicherheit und schützen sich vor betrügerischen Angeboten, wie z.B. ungültigen ESD-Keys aus zweifelhaften Quellen.

Update für Windows 10 geht live: Aktualisierung bringt zahlreiche Optimierungen

Bild: Screenshot Windows 10 | 2ndsoftGmbH
Bild: Screenshot Windows 10 | 2ndsoftGmbH

Microsoft hat ein kumulatives Update veröffentlicht, welches die Live-Version auf Windows 10 Build 10586.104 aktualisiert. Mit den Patches sollen eine Vielzahl an Fehlerbehebungen und Verbesserungen ausgeliefert werden. Neu dabei: Microsoft gibt detailliert Auskunft zum Inhalt der Aktualisierung, um diese transparenter und nachvollziehbarer zu machen.

Microsoft bringt Windows 10 Update History: Mehr Übersicht bei Aktualisierungen

Vor dem Release von Windows 10 hatte Microsoft angekündigt, Anwender nicht über jede Aktualisierung des Betriebssystems zu informieren. Sehr zum Unmut von Fachpresse und Anwendern, die diese Entscheidung kaum nachvollziehen konnten. Jetzt scheinen die Redmonder den Kurs zu ändern, in Richtung Transparenz soll es gehen. Eine neue Webseite des Konzerns, die den Titel Windows 10 Update History trägt, soll ab sofort ausführliche Informationen zu Updates liefern. Insbesondere kumulative Updates, also Patches mit mehreren Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung, sollen hier aufgeführt und deren Inhalte aufgeschlüsselt werden. Die Idee ist zwar kein Meilenstein – da bei vielen Entwicklern längst Standard, dennoch ist sie Begrüßenswert. Für Microsofts Hardware gibt es schon längere Zeit eine entsprechende Seite, die den Inhalt von Firmware-Updates auflistet. Die Umsetzung der Windows 10 Update History erfolgte laut Microsoft auf Grund zahlreicher Rückmeldungen von Anwendern. Neben der Update History hat Microsoft auch die Windows 10 Release Information ins Leben gerufen, eine Webseite, die über aktuelle Versionen für die jeweiligen Servicing-Branches informieren soll. Windows 10 wird in vier Kategorien unterteilt, die unterschiedliche Update-Strategien unterliegen: Diese Servicing-Branches werden als Windows Insider Preview Branch („Beta“-Version), Current Branch (CB), Current Branch for Business (CBB) und Long Term Servicing Branch (LTSB) bezeichnet. IT-Admins von Unternehmen können den Update-Status prüfen, ausstehende Updates einsehen und gegebenenfalls auf später verschieben.

Patch-Day im Februar: 13 Sicherheitslücken geschlossen

Zum Februar-Patch-Day hat Microsoft 13 Aktualisierungen veröffentlicht: Sechs kritische Sicherheitslücken und sieben Sicherheitslücken mit hohem Risiko sollen so geschlossen werden. Betroffen ist unter anderem das .NET Framework, es besteht die Möglichkeit, Denial-of-Service-Angriffe (DoS) durchzuführen.

Windows 10 Insider: Build kann durch fehlerhafte Systemwiederherstellung Betriebssystem unbrauchbar machen

Bild: Screenshot Windows-Insider-Programm
Bild: Screenshot Windows-Insider-Programm

Seit Mitte Januar 2016 liefert Microsoft Teilnehmern des Insider-Programms jede Woche ein neues Update. Das Insider-Programm erlaubt Usern einen Beta-Zugriff auf Windows 10 und dadurch eine Vorschau auf kommende Aktualisierungen. Nachteil: Da es sich um ein Beta-Programm handelt, schleichen sich häufig Fehler ein. So auch im aktuellen Fall, bei dem die Systemwiederherstellung starke Probleme verursacht. Im schlimmsten Fall droht dem System ein Totalausfall.

Systemwiederherstellung seit Build 14251 fehlerhaft – Microsoft bestätigt erst jetzt

Die Systemwiederherstellung ist schon seit Build 14251 fehlerhaft, aber erst eine Woche später wird dies von Microsoft bestätigt. Nutzt man die Systemwiederherstellung, kann es passieren, dass das System nicht mehr verwendet werden kann. Es hilft lediglich eine Neuinstallation des Betriebssystems. Microsoft verspricht ein Update für die kommende Woche. Bis dahin sollten Teilnehmer des Insider-Programms die Systemwiederherstellung unbedingt meiden.

Insider-Build bitte niemals als Hauptsystem nutzen

Eigentlich sollte es selbstverständlich erscheinen, die Beta-Version eines Betriebssystems nicht als Hauptsystem zu verwenden. Manchen Nutzern scheint die Bedeutung der Insider-Builds nicht ganz klar zu sein. Das Insider-Programm, an dem jeder Windows-10-User teilnehmen kann, hilft Microsoft bei der Fehlersuche. User dürfen sich dafür auf eine Vorschau kommender Aktualisierungen freuen – ein fairer Deal. Allerdings nur, wenn User darauf achten, Insider-Builds separat zu nutzen und nicht im Rahmen des Hauptsystems. Denn bei Insider-Builds muss jederzeit mit einem kompletten Datenverlust gerechnet werden. Obwohl Microsoft darauf hinweist, finden sich in regelmäßigen Abständen Beschwerden von Usern bezüglich Datenverlusten und ähnlichen Vorfällen.

 

Windows 10 überholt Windows XP und wird empfohlenes Update

Statistik Marktanteile Betriebssysteme | Bild: Screenshot Net Applications
Statistik Marktanteile Betriebssysteme | Bild: Screenshot Net Applications

Mit Blick auf die Marktanteile von Microsoft Windows 10 gibt es einige interessante Aspekte zu entdecken. Laut Statistiken von Net Applications konnte das im Sommer vergangenen Jahres veröffentlichte Betriebssystem nicht nur erstmals einen zweistelligen Marktanteil erzielen, sondern gleichzeitig auch Windows XP überholen.

Windows-10-Marktanteil bei 11,85 Prozent – Windows 7 weiterhin Marktführer

Der Marktanteil von Windows 10 stieg um 1,89 Prozentpunkte auf 11,85 Prozent und liegt jetzt vor Windows XP (11,42 Prozent), das vor rund zwei Jahren das offizielle Support-Ende hatte. Marktführend ist noch immer Windows 7, das auf 52,47 Prozent der Computer installiert ist. Es folgen außerdem: Windows 8.1 (10,40%), Mac OS X 10.11 (3,44%), Windows 8 (2,68%), Mac OS X 10.10 (2,33%), Linux (1,71%) und Windows Vista (1,71%). Bemerkenswert auch: Die sonstigen Betriebssysteme erhielten einen Zuwachs von 2,43 Prozentpunkten. Dieser Umstand ist aber wohl darauf zurückzuführen, dass nun auch Windows Vista in dieser Kategorie zu finden ist. Net Applications ermittelt die Marktanteile von Betriebssystemen, indem eine hohe Zahl von Webseitenaufrufen erfasst und ausgewertet wird.

Windows 10 wird als „empfohlenes Update“ gelistet

Schon im Oktober 2015 hatte Microsoft angekündigt, Windows 10 als „empfohlenes Update“ bei Windows Update zu listen. User von Windows 7 und Windows 8.1 soll so der Umstieg auf Windows 10 erleichtert werden, ließ Microsoft gegenüber ZDNet verlauten. Mit der Umstellung setzt Microsoft seinen 3-Punkte-Plan konsequent um, dieser besteht aus den Schritten der Reservierungsphase sowie dem anschließenden Anbieten des neuen Betriebssystems zunächst als optionales, dann als empfohlenes Update. Wer in den Einstellungen von Windows Update angegeben hat, dass empfohlene Updates auf die gleiche Weise bezogen werden sollen wie kritische Updates, wird nun einen automatischen Download der Windows-10-Installationsdateien erhalten. Daraufhin erfolgt eine Abfrage, ob Windows 10 sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt installiert werden soll. Wer (noch) nicht auf Windows 10 umsteigen möchte, sollte also die Einstellungen von Windows Update kontrollieren und darüber hinaus vor jedem Updatevorgang prüfen, welche Updates heruntergeladen werden sollen.