Windows 11: Besseres Update oder komplett neues Betriebssystem?

Lange Zeit hieß es von Microsoft, Windows 10 sei das letzte Betriebssystem des Konzerns aus dem Silicon Valley. Nun jedoch die überraschende, offizielle Ankündigung des komplett überarbeitenden Windows 11. Doch was taugt das Update? Ist es wirklich nur eine grafische Auffrischung oder liefert es doch entscheidende Neuerungen?

Geht man nach den Systemanforderungen für Windows 11, so muss man davon ausgehen, dass es ein komplett neues und umfangreiches Betriebssystem sein wird. So ist das Update für Windows-10-Nutzer zwar kostenlos, doch werden viele es gar nicht erst auf ihren PC oder Laptop aufspielen können. Die Voraussetzungen, die das neue Microsoft-Produkt dafür veranschlagt, übersteigen wohlmöglich die Ressourcen der meisten Privatsysteme. 32-Bit-Prozessoren werden gar nicht mehr unterstützt und Windows 11 in der Home-Edition setzt zwingend eine Internetverbindung voraus.

Wer herausfinden möchte, ob er die neue Version überhaupt mit seiner bestehenden Hardware nutzen kann, findet dies ganz leicht mit dem kostenlosen Fremdhersteller-Tool „WhyNotWin11“ heraus. Ob sich ein Hardware-Upgrade allein für Windows 11 lohnt oder man dem alten Betriebssystem doch noch die nächsten Jahre treu bleibt, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Bei Nicht ganz taufrische Laptops bleiben aufgrund der nur beschränkten Aufrüstmöglichkeiten vermutlich gleich außen vor. Alleine das zwingend benötigte Trusted Platform Module (TPM) 2.0 samt UEFI-Bios schließt wohl die meisten Computer vor 2018 vom Update aus.

Ist diese Hürde jedoch überstanden, kann einem Windows 11 durchaus Freude bereiten. Grafisch deutlich aufgemotzt, kommt es mit seinem Dark- oder Light-Mode, den abgerundeten Ecken und den neuen Anordnungsmöglichkeiten sehr viel moderner und aufgeräumter daher. Ganz neu und anfangs gewöhnungsbedürftig ist die zentrale Anordnung der Taskleiste samt Startknopf. Diese lässt sich allerdings je nach Wunsch auch weiterhin klassisch links positionieren.

Produktivität

Allgemein versucht Microsoft, Windows nicht neu zu erfinden, sondern Altbewährtes anzupassen und zu verbessern. Alles soll sich vertraut anfühlen, dabei jedoch einfacher und schneller funktionieren.

Dabei helfen sollen auch kleine, aus der Vista-Version bereits bekannte, Helfer, die Widgets. Windows 11 möchte anhand der Infoschnipsel genauso schnell informieren wie bei einem Blick auf das Smartphone. Allerdings beschränkt sich das Angebot nicht nur auf Aktienkurse, News und Wetter. Entwickler können sich an den Widgets austoben und dort jedes Programm integrieren. Auch die Größe und persönliche Themenschwerpunkte lassen sich einstellen.

Das größte Plus für die Produktivität stellt jedoch die vereinfachte Anordnung der Fenster in sogenannten Snap Groups dar. Windows 11 merkt sich diese, selbst wenn ein externer Monitor angeschlossen wird. Per Knopfdruck ist es möglich, Fenster nebeneinander anzuordnen oder gezielt in die Ecken des Desktops zu schieben. Diese Snap Layouts sind eine deutliche Erleichterung im Arbeitsalltag. Hinzu kommen vertikale Tabs im Microsoft-Browser Edge.

Ebenfalls überarbeitet wurde der viel kritisierte Microsoft Store. Dort wurde das Angebot komplett neu entwickelt. Bugs und Malware sollen der Vergangenheit angehören, er soll umfangreicher sein und schneller arbeiten. Auch Win32-Programme sowie Android-Apps werden enthalten sein. Zudem können Netflix, Amazon Prime und Co. direkt über den Store abonniert und anschließend bequem auf Windows gestreamt werden.

Ein ganz besonderes Augenmerk hat Microsoft diesmal auf die Gaming-Szene gelegt. Mit Auto HDR und dem Schnellladesystem Direct Storage API, haben die Entwickler einige Neuheiten in petto, die die Gamer begeistern werden. Auch das gesamte Gaming-Angebot soll mit dem Spieleabo Xbox Game Pass ausgeweitet werden.

Fazit

Windows 11 kommt im modernen, anspruchsvollen Design daher und hat einiges an Verbesserungen zu bieten. Klare Sprünge nach vorne macht es vor allem in den Punkten Geschwindigkeit und Produktivität. Auf der Contra-Seite muss man jedoch ganz klar die sehr hohen Systemvoraussetzungen nennen. Diese werden viele gezwungenermaßen davon abhalten, ihr Betriebssystem aufzurüsten. Wen das jedoch nicht abschreckt, der wird viel Freude an der neuesten Windows-Version haben, die klar mehr als nur ein simples Update ist.

Das fertige Produkt ist ab Anfang Oktober 2021 erhältlich.

Windows 7: Support-Ende jährt sich, Betriebssystem noch auf jedem fünften PC im Einsatz

Das Support-Ende von Microsofts Betriebssystem Windows 7 jährte sich am 14. Januar 2021 zum ersten Mal, trotzdem wird der Dauerbrenner unter den Betriebssystemen laut NetMarketShare noch immer auf mehr als einem Fünftel der erfassten PCs verwendet. Doch wie sicher ist die Nutzung von Windows 7 noch und müssen Unternehmen und/oder Privatanwender*innen unbedingt umsteigen?

Der Einsatz von Windows 10 in diversen Anwendungsszenarien Vorteile; Gamer*innen profitieren von der Windows 10-exklusiven Programmierschnittstelle DirectX 12. Virtuelle Desktops, der Snap Assist zur Fensteranordnung und ein modernes Interface sind durchaus nützlich und optisch ansprechend.  Als aktuelles Microsoft-Betriebssystem bietet nur Windows 10 regelmäßige Inhaltsverbesserungen und Sicherheitsaktualisierungen. Doch die Schattenseiten von Windows 10 sind nicht von der Hand zu weisen; der starke Fokus auf Nutzerdatensammlung (die sich nicht vollständig deaktivieren lässt), Zwangsupdates und Werbung trüben die Erfahrung.

Windows 7 durch kostenpflichtiges Extended Security Update-Programm (ESU) noch bis Januar 2023 mit Support für Unternehmen

Über das kostenpflichtige Extended Security Update-Programm (ESU) können Unternehmen die Versorgung mit Sicherheitsupdates für Windows 7 verlängern. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Migration auf Windows 10 mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt oder dringend benötigte Software mit dem aktuellen Betriebssystem inkompatibel ist und Alternativen gefunden werden müssen. Windows 7 Professional, Enterprise, Professional for Embedded Systems* sowie Windows Server 2008/R2 (Datacenter, Standard, Enterprise) und Windows Server Embedded 2008/R2* erhalten noch bis zum 10. Januar 2023 im Rahmen des ESU-Programms kritische und wichtige Sicherheitsupdates. Alle Informationen liefert Microsoft im Artikel „Häufig gestellte Fragen zum Lebenszyklus der erweiterten Sicherheitsupdates“.

*erweiterte Sicherheitsupdates für ausgewählte Embedded-Produkte sind über OEMs verfügbar. Alle anderen sind über Volumenlizenzierung verfügbar

Windows 7 weiterhin nutzen: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Microsoft ist sehr am Umstieg der Nutzerschaft auf Windows 10 interessiert. Auch wenn es offiziell keine Sicherheitsupdates für Windows 7 mehr gibt (Ausnahme: ESU), ist eine Verwendung möglich, wenn es sich nicht um eine kritische Arbeitsumgebung handelt und gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Im Idealfall müssen Kriminelle Sicherheitsmaßnahmen des Modems/Routers, der Windows-Firewall und Windows selbst durchbrechen oder von einer kritischen Sicherheitslücke in Windows 7 profitieren, um Schaden anzurichten. Um die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Aktivitäten unter Windows 7 zu erhöhen, sind folgende u. a. folgende Ratschläge zu befolgen:

  • Microsoft Security Essentials erhält keine Aktualisierungen mehr, weshalb eine Antiviruslösung eines Drittanbieters verwendet werden muss
  • Windows 7 mit allen bis dato veröffentlichte Aktualisierungen nutzen
  • Browserwechsel, denn der Internet Explorer erhält keine Updates mehr
  • Software aktualisieren und nicht mehr unterstützte Software deinstallieren
  • Microsoft hat den Support für das Anti-Exploit-Tool „EMET“ eingestellt, deshalb andere Anti-Exploit- und Hardener-Tools verwenden (z. B. OSArmor)
  • Surfen mit gesundem Menschenverstand (die meisten Angriffe werden durch Social Engineering durchgeführt, was unabhängig des Betriebssystems funktioniert)
  • Regelmäßige Backups erstellen

Ob Windows 7 in der jeweiligen Arbeitsumgebung verwendet werden kann und sollte, muss stets im Einzelfall entschieden werden! Im Onlineshop der Aachener 2ndsoft GmbH finden Sie eine Vielzahl an Betriebssystemen für jeden Einsatzzweck, neu und als geprüfte Gebrauchtsoftware:

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Gegen die Software-Spielregeln: Lizengo stellt Insolvenzantrag

Der Kölner Software-Onlineshop Lizengo hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Verwalter des Unternehmensvermögens eingesetzt.

Erstmals berichtete Gebrauchtesoftware.de Ende Oktober 2019 über Lizengo. Damals leitete Microsoft rechtliche Schritte gegen das Unternehmen ein, wir ließen die Geschehnisse Revue passieren. Jetzt die logische Konsequenz: Lizengo ist insolvent.

Produktschlüssel sind nicht automatisch eine Lizenz: Keys aus unseriösen Quellen durften nicht verkauft werden

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zwischenzeitlich gab es die Ware sogar beim Lebensmitteleinzelhändler EDEKA. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der Lizengo-Website einlösen konnten.

Damals betonte Lizengo ausdrücklich, dass es sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel“ handle. Chip.de urteilte: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Schon damals mutmaßten wir: Eine Fehleinschätzung! Denn ein Produktschlüssel stellt nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz dar. Mittlerweile haben dies auch viele andere Redaktionen (die in der Regel wenig auf Softwarehandel und Lizenzrecht spezialisiert sind) erkannt und ihre Artikel entsprechend angepasst. Wenig später wurde die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet.

Microsoft prüft Herkunft der Produktschlüssel – mit überraschendem Resultat

Gegenüber der CRN (heute ICT Channel) teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Mit kuriosen Erkenntnissen: Einige Produktschlüssel stammten aus Volumenlizenzverträgen ausländischer Universitäten, andere dürften nicht verkauft werden, weil das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Microsoft leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Der Vorwurf: Lizengo habe im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche „Lizenzen“ für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers verkauft, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben.“

Am 18. August 2020 folgte die Durchsuchung der Lizengo-Räumlichkeiten in Köln durch die Staatsanwaltschaft (wir berichteten), rund zehn Wochen später dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Lizengo stoppte Softwareverkauf bereits Ende Oktober 2020

Seit dem 30. Oktober 2020 kann man im Onlineshop von Lizengo keine Produktschlüssel mehr erwerben. Die Kundschaft von Lizengo wurde über die Gründe im Unklaren gelassen. Bis heute findet sich auf der Internetpräsenz lediglich ein Hinweis auf eine „Serverwartung“ (s. Foto). Geschmückt wird die Meldung darüber hinaus mit der fadenscheinigen Aussage, die Serverwartung sei wegen COVID-19 und einem damit verbundenen „weltweit […] erhöhten Angriffsvolumen durch Hackerinnen und Hacker“ erforderlich.

Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot
Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot

Heise.de fragte bei Lizengo nach, wie es mit den rund 130 Mitarbeiter*innen weitergehe, das Unternehmen ließ die Anfrage zunächst unbeantwortet. Später ließ das Lizengo verlauten, dass die Geschäftsführung „einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ gestellt habe. „Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern ließen uns jedoch zur Vermeidung von Schäden keine andere Wahl, als den Shop temporär offline zu stellen“, so die Syndikusanwältin.

Wir berichten sofort, sollten weitere Details bekannt werden.

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Aufgepasst: Windows 11 in Software-Shop gesichtet – wie Sie mit offenen Augen und gesunder Skepsis den Softwarekauf meistern

Am 29. Juli 2015 wurde Microsofts Betriebssystem Windows 10 in Deutschland veröffentlicht, das ist jetzt mehr als fünf Jahre her. In dieser Zeit hat Windows 10 eine erstaunliche Entwicklung durchgemacht und gilt unter vielen Usern als das neben Windows 7 bislang beliebteste Microsoft-Betriebssystem. Zu den größten Windows 10-Aufregern zählen wahrscheinlich die Datenschutzpolitik des Redmonder Softwaregiganten. Nach mehr als einem halben Jahrzehnt mit Windows 10 wird es wohl bald Zeit für ein Windows 11, oder? Das zumindest dürften die Betreiber des „von Microsoft zertifizierten Partners“ SoftwareKeep gedacht haben, als Sie vermeintliche Windows 11-Lizenzen für 174,99 US-Dollar anboten.

Diese Features sollte das neue Windows 11 haben

Auf der Internetpräsenz von SoftwareKeep wurde Windows 11 mit Features wie einem verbesserten Startmenü, einer neuen grafischen Benutzeroberfläche, einem Geräteschutz sowie einem verbesserten E-Mail-Programm beworben. Eckdaten, die Windows 10-Nutzer*innen wohl kaum aus der Ecke locken würden. Auch ein Mock-up einer gefälschten Verpackung war abgebildet.

Foto: Das zwischenzeitlich bei SoftwareKeep Produktfoto des vermeintlichen Windows 11, welches inzwischen wieder aus dem Onlineshop entfernt wurde. | © SoftwareKeep
Foto: Das zwischenzeitlich bei SoftwareKeep Produktfoto des vermeintlichen Windows 11, welches inzwischen wieder aus dem Onlineshop entfernt wurde. | © SoftwareKeep

Windows 11 nach Hinweis aus dem Webshop entfernt

Ein Redakteur von BetaNews nahm Kontakt zum Seitenbetreiber auf. Der vom BetaNews-Redakteur kontaktierte Supportmitarbeiter sprach zunächst davon, dass die offizielle Ankündigung am 1. Juli 2020 veröffentlicht und der Verkauf von Windows 11 Ende Juli 2020 starten werde. Wenig später räumte der Betreiber per E-Mail einen Fehler ein und nahm das entsprechende Produkt aus dem Webshop. Zusätzlich wurde ein Entschuldigungsschreiben an die Kundschaft veröffentlicht. Die Informationen seien von einem potenziellen Insider an SoftwareKeep gelangt sein, entpuppten sich jedoch als Ente.

Zu kritisieren bleibt, warum das Angebot so schnell und offenbar nicht verifiziert in den Webshop gelangen konnte. Vielleicht, um sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der im Softwarevertrieb großen Konkurrenz zu verschaffen.

Bislang gibt es keine Informationen dazu, dass Windows 10 in einen Nachfolger namens Windows 11 übergehen wird. Stattdessen wird Microsofts Betriebssystem unter derselben Versionsnummer kontinuierlich weiterentwickelt. Derzeit scheint es sogar wahrscheinlicher, dass Windows 10 irgendwann einfach Windows heißen wird – und nicht Windows 11.

Übrigens: Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag, wie unseriöse Softwarehändler versuchen, Sie abzuzocken. Erfahren Sie auch, warum ein Produktschlüssel nicht zwangsläufig eine Lizenz ist und wieso Autodesk, Office oder Windows für ein paar Euro quasi immer Betrug ist.

Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen Lizengo ein

Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft  jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum  es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.

Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt

Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.

Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln  des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.

E-Mail Software Angebot Betrug Kaley Microsoft Windows 10 Office 2016 Office 2019 Keys Produktschlüssel
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.

Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal

Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile)  oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.

Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).

Lizengo EDEKA Coupon Code Key Schlüssel Produktschlüssel Kassenbon Eingabe Aktivierung Download
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).

EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website

Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.

Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse

Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:

  • Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
  • Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
  • Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
  • Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach  Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
  • Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
  • Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?

Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

Betrüger gibt sich als Microsoft-Mitarbeiter aus und ergaunert etwa 6.500 Euro durch Telefonanruf

Bild: Newsroom Microsoft Deutschland
© Foto: Newsroom Microsoft Deutschland

Immer wieder warnen Sicherheitsexperten vor vermeintlichen Microsoft-Mitarbeitern, die per Telefon oder E-Mail an Geld oder sensible Daten kommen wollen. Auch bei Gebrauchtesoftware.de haben wir bereits mehrfach darüber berichtet, so etwa in den Artikeln „Betrugsmasche am Telefon: Anrufer geben sich als Microsoft-Mitarbeiter aus“ und „Betrugsversuch am Telefon: Anrufer gibt sich als Windows- und Apple-Mitarbeiter aus“.

Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten

Im aktuellen Fall wurde ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand.  Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“ gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von iTunes-Geschenkkarten.

Polizei rät: Einfach auflegen

Fälle wie dieser sind keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten, dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren, sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert, Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!

Auch Microsoft könnte Windows-Lizenzen für Huawei-Geräte widerrufen

Möglicherweise hat Microsoft erste Maßnahmen ergriffen, um sich den Maßnahmen gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei unterzuordnen, welche die US-Regierung verhängt hat. Diesen Schluss lässt ein Tweet des russischen Journalisten Eldar Murtazin zu. Murtazin ist seit Jahrzehnten im Mobilfunkbereich aktiv und hat beste Verbindungen in die Industrie. In seinem Tweet heißt es:

„Man spricht seltsamerweise nicht über Microsoft und Huawei, dabei hat MS die Lizenzen widerrufen, Produkte und nun auch Notebooks kann man nicht mehr unter Windows aktivieren. Bei den Servern und Enterprise wird es ganz übel sein in den kommenden Monaten. Dann wird man aber Wege finden, wie man das umgehen kann.“

Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland

An der Börse sind derzeit keine Auswirkungen des Handelskrieges erkennbar. Im Gegenteil: Im April konnte Microsoft beeindruckende Zahlen präsentieren; neben einer Milliarde US-Dollar Marktkapitalisierung vermeldete der US-Konzern 73 Prozent Wachstum bei der Cloud-Computing-Plattform Azure, die Cloud-Sparte Intelligent Cloud wuchs um 22 Prozent.

Auswirkungen auf Consumer- und Business-Segment noch unklar

Unklar ist, ob dies nur bei neuen Systemen der Fall ist, die vom Handel an Endkunden verkauft werden oder ob auch bereits registrierte Windows-Software auf Huawei-Geräten betroffen sein könnte. Microsoft hat die Meldung bisher noch nicht kommentiert. Würde Microsoft bestätigen, dass das Deaktivieren von mitgelieferter Software auf Huawei-Geräten wie etwa dem Huawei MateBook X Pro unmöglich würde, wäre dies erneut ein harter Schlag gegen den chinesischen Konzern. In der Praxis würden die bei Auslieferung vorhandenen Windows-Lizenzen ungültig und es müsste mutmaßlich manuell nachlizenziert werden, um Huawei-Geräte mit Windows zu versorgen.

Übrigens: Ein breit gefächertes Angebotsportfolio an diversen Versionen und Editionen von Windows finden Sie bei 2ndsoft.de, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware. Dank Versions- und Editionsvergleichen und einem erfahrenen Support-Team ist ein wirtschaftliches Lizenzieren kein Problem.

Google hatte auf Druck der US-Regierung bereits Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass Geräte des Herstellers keine nötige Zertifizierung für Google Play und andere Dienste des US-Konzerns erhalten. Google hat sämtliche Geschäftsbeziehungen zu Huawei mit sofortiger Wirkung eingestellt. Man sicherte der weltweiten Nummer 2 der größten Handyhersteller (nach Samsung) jedoch Unterstützung im rechtlich zulässigen Rahmen zu.

Verkaufsstart des Honor 20 Pro verschiebt sich, Einschränkungen bei Google-Apps

Durch das Beenden der Geschäftsbeziehungen verschiebt sich unter anderem der Verkaufsstart des Flagship-Smartphones Honor 20 Pro, welches unter dem Namen der Tochterfirma auf den Markt gebracht wird. Das mobile Betriebssystem Android wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und darf zwar weiterhin auch von Huawei genutzt werden, allerdings muss in Zukunft auf Google-Applikationen verzichtet werden, darunter GMail, YouTube, Chrome und Google Play. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für andere Geräte, die noch in den Lagern der Händler liegen und auf den Verkauf warten. Dank Open-Source-Lizenz ist es Huawei auch möglich, selbstständig neue Sicherheitsupdates zu veröffentlichen. Schon bevor Huawei auf der „schwarzen Liste“ landete, lieferte der Konzern Android-Updates für den chinesischen Markt aus – hier wird Google nämlich vom Staat blockiert. Für Unternehmenskunden könnte es laut Murtazin in den nächsten Monaten besonders unangenehm werden, da diese ihre im Enterprise-Kontext verwendeten PCs und Server nun nicht mehr wie gedacht aktivieren könnten.

Huawei Deutschland gibt Statement ab

 Huawei Deutschland hat mittlerweile ein Statement gegenüber Notebookcheck.com getätigt, darin heißt es: „Huawei hat weltweit bedeutende Beiträge zur Entwicklung und zum Wachstum von Android geleistet. Wir haben als einer der globalen Key-Partner von Android eng mit ihrer Open Source Plattform gearbeitet, um ein Ecosystem zu entwickeln, von dem sowohl die Nutzer als auch die Industrie profitieren. Huawei wird weiterhin Sicherheitsupdates und Services für alle bestehenden Huawei und Honor Smartphones sowie Tablets zur Verfügung stellen. Das betrifft verkaufte und

Windows 10: Microsoft listet Lösungsvorschläge für Update KB4494441

Das kürzlich bereitgestellte Windows-10-Update KB4494441 sollte eigentlich dazu dienen, Sicherheitslücken zu schließen. Erst in der vergangenen Woche hatten Sicherheitsforscher publik gemacht, dass die als „Zombieload“ bzw. MDS (Microarchitectural Data Sampling) bezeichneten Varianten von Spectre und Meltdown spekulative Seitenkanalangriffe ermöglichen. Microsoft hat mit der Verteilung des Updates schnell reagiert, allerdings berichten Nutzer vermehrt über Probleme.

Keine Panik bei Mehrfachinstallation des Updates

Die Aktualisierung verursacht offenbar eine Vielzahl unterschiedlicher Probleme und installiere sich unter Umständen mehrfach, heißt es. Durch die Mehrfachinstallation sollten sich Nutzer nicht verunsichern lassen; diese benötige zwar mehr Zeit und mehrere Neustarts, installiert das sicherheitsrelevante Update aber dennoch. Microsoft hat eine Support-Seite eingerichtet, die für diverse durch die Aktualisierung verursachte Probleme Lösungsansätze bietet.

Welche Fehler sind bisher identifiziert?

Bisher sind einige Fehler identifiziert, die im Zusammenhang mit dem Windows-10-Update KB4494441 stehen, darunter:

  • Beim Versuch, ein Dokument aus dem Microsoft-Browser Edge auszudrucken, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Microsoft empfiehlt, einen anderen Browser zu nutzen – etwa den Internet Explorer.
  • Probleme bei der Umbenennung von CSV-Dateien, dies könne umgangen werden, indem man die Aktion als Admin ausführt.
  • Defekter Update Agent, derzeit noch keine Lösung
  • Probleme bei der Einrichtung der Systemwiederherstellung, die zu einer Endlosschleife führen können. Microsoft bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Zurücksetzung auf den gewünschten Systemzeitpunkt zu ermöglichen.

Microsoft betonte, dass an Lösungen für diese und weitere Fehler gearbeitet werde – diese werden unter anderem über die Support-Seite kommuniziert.

Microsoft Windows und Office zu Spottpreisen – Billige Keys bereits ab 1,99 Euro online kaufen: Kann das überhaupt legal sein?

Wer auf Internet-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Rakuten nach Windows und Office sucht, stellt schnell fest, dass Software hier für deutlich weniger Geld angeboten wird. Auf manchen Seiten finden sich Produktschlüssel für Windows bereits ab 1,99 Euro, ein Key für Office kostet weniger als zehn Euro. Wie ist das möglich und geht es hier überhaupt mit rechten Dingen zu?

eBay Software Betrug Windows 10 Pro Professional 32/64 Bit Anzeigee Annonce Verkauf Angebot Lizenz Key Produktschlüssel
Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 1,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Mit der Einführung von Office 2016 bietet Microsoft Privatanwendern die Möglichkeit, die Bürosoftware über ein Abonnement-Modell zu beziehen. Für den nicht-kommerziellen Einsatz wird für die Home-Version von Office 365 eine Gebühr in Höhe von 99 Euro pro Jahr fällig. Enthalten sind hier Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Publisher (nur PC) und Access (nur PC). Zum Vergleich: als Kaufversion bietet Microsoft Office Home & Student 2019 für einen einmaligen Kaufpreis von 149 Euro an, enthalten sind hier Word, Excel und PowerPoint.

Unternehmen zahlen monatlich 8,80 bis 10,50 Euro (im Jahresabonnement, Preis pro Nutzer) – enthalten sind in Office 365 Business neben OneDrive auch Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Access (nur PC). In Office 365 Business Premium sind zusätzlich Exchange, SharePoint und Microsoft Teams enthalten. Office 2019 Home & Business zu kaufen kostet einmalig 299 Euro.

Produktschlüssel ohne Lizenz: Angebotene Ware de facto wertlos

Viele unseriöse Anbieter vermeiden bei ihren Artikelbeschreibungen ganz bewusst die Formulierung „Lizenz“, stattdessen ist von „Produktschlüsseln“ und „Keys“ die Rede. Der bloße Erwerb eines Produktschlüssels bedeutet nicht, dass auch eine gültige, rechtssichere Lizenz erworben wird. Eine gängige Vorgehensweise vieler zwielichtiger Händler ist das Versenden eines Produktschlüssels via E-Mail, dieser lässt sich in der Regel auch aktivieren. Trotzdem bedeutet das nicht, dass hier ordentlich lizenziert wurde. Windows-Produktschlüssel funktionieren problemlos auf mehreren Geräten – nach einer Windows-Aktualisierung aber kann es passieren, dass die Lizenz als ungültig angezeigt und nachträglich seitens Microsoft deaktiviert wird. Es ist also möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar. Tipp: Im Windows Store finden Sie die App ShowKeyPlus, welche bei der Identifikation des Produktschlüssels hilft – so können Sie erkennen, zu welcher Windows-Version bzw. Edition der Key zählt. Das Tool selbst lässt aber natürlich nur bedingt Rückschlüsse auf die Echtheit/Rechtssicherheit des Produktes zu.

Herkunft der Schlüssel oftmals unklar

Die Herkunft der Schlüssel ist in vielen Fällen nicht nachweisbar. In der Praxis werden viele der dubiosen Keys von den Händlern über spezielle Key-Börsen bezogen – dort werden Produktschlüssel in großen Stückzahlen und aus fragwürdigen Quellen angeboten. Solche Schlüssel können auch gestohlen sein, beispielsweise während der Produktion von OEM-PCs – hier können Schlüssel einfach abgeschrieben werden. Wir berichteten auch über einen Fall, bei dem Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server an der Universität Wuppertal entwendet und zum Verkauf angeboten wurden. Ein legaler Handel ist mit solcher „Ware“ unmöglich.

Auch der von vielen Händlern hinzugefügte Hinweis auf die sogenannte UsedSoft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2012 zum Handel mit Software-Lizenzen hilft hier nicht weiter.

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Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 3,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Erwähnung des UsedSoft-Urteils soll unseriöse Angebote glaubhaft erscheinen lassen

In dem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03. Juli 2012 erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Ebenso sei es erlaubt, dass online erworbene Software gehandelt werden darf. Dieses Urteil unterliegt aber Bedingungen. Auf das EuGH-Urteil nehmen viele Händler auf den einschlägigen Plattformen Bezug und versuchen so, den Verkauf ihrer gebrauchten Produktschlüssel zu rechtfertigen. Ausgeblendet wird hierbei jedoch die Tatsache, dass der Lieferumfang der Ware genau dem beim Neukauf entsprechen muss. Der Artikel muss so angeboten werden, wie er in Verkehr gebracht wurde. Dazu sind, je nach Lizenzart, folgende Punkte zu berücksichtigen: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine dieser beim Neukauf ggf. vorhandenen Komponenten, darf die entsprechende Gebrauchtsoftware nicht verkauft werden. Außerdem muss die Software vor dem Verkauf von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt. Durch das Hinzuziehen des Urteils soll der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein rechtssicheres, legales Angebot. Nachfolgend möchten wir kurz und verständlich erklären, worauf beim Kauf von (gebrauchter) Software unbedingt zu achten ist. Regelmäßig versuchen Händler auch, durch E-Mails in solchen Fällen fragwürde ESD-Lizenzen zu verkaufen.

Privatkunden müssen selten Konsequenzen tragen, Unternehmen beim Audit jedoch immer

Der Ankauf entsprechender Keys ist illegal, trotzdem haben Privatkunden nur wenig zu befürchten. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist, wenn ein einzelner fragwürdiger Produktschlüssel für den Privateinsatz genutzt wurde. De facto hat ein solcher Key jedoch die gleiche Rechtmäßigkeit wie der Einsatz illegaler, „gecrackter“ Software. Es handelt sich schlichtweg jeweils nicht um eine legale, rechtssichere Lizenz. Sei es aus Unwissenheit oder zur Beruhigung des eigenen Gewissens – es ist unklar, wieso Nutzer mit solchen Händlern Geschäfte machen, denn die gecrackte Software gibt es ohnehin gratis.

Bei Unternehmen sieht die Sachlage ganz anders aus; fällt bei einem Lizenzaudit die unsachgemäße Lizenzierung auf, muss teuer nachlizenziert werden. In bestimmten Fällen muss außerdem mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. Unternehmen sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, wie die „Spielregeln“ beim rechtssicheren Lizenzieren aussehen.

Was macht eine rechtsgültige Lizenz aus?

Unternehmen müssen bei einem Audit nachweisen können, dass ihre Lizenzen zum Zeitpunkt des Kaufs den vollen Lieferumfang aufwiesen (Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge). Ausnahme: Microsoft stimmt der Vernichtung von Handbüchern zu, wenn der Kunde argumentiert, dass diese Lagerkapazitäten verbrauchen. Allerdings sind diese Lizenzen danach nicht mehr übertragbar. Auch die Herkunft der Software muss nachweisbar sein. Unseriöse Angebote im Netz richten sich hauptsächlich an Privatpersonen, da diese in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen und oftmals keine Fachkenntnis bzgl. des Lizenzrechts haben.

Warum sind überhaupt so viele unseriöse Angebote im Netz zu finden?

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Foto: Einer der unseriösen Anbieter. Der Standort ist mit Vietnam angegeben. Die Bewertungen täuschen über die Produkte, die angeboten werden hinweg – schließlich werden die meisten Keys zunächst funktionieren. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Für die dubiosen Händler ist das Anbieten illegaler Produktschlüssel ein lukratives Geschäft. Selbst bei einem Verkaufspreis von nur wenigen Euro muss klar sein, dass die aus unseriösen Quellen bezogenen Keys noch immer eine enorme Marge bieten. Die Schlüssel werden in großen Mengen zu äußerst günstigen Preisen gekauft. Das liegt daran, dass die Produktschlüssel mehrfach veräußert werden und keinen echten Gegenwert haben, da es sich nicht um eine ordentliche Lizenz handelt. Den Händlern ist es beim Ankauf nur wichtig, dass die Keys zunächst akzeptiert werden – und nicht mal das ist in allen Fällen gegeben. Für die Justiz ist es schwierig, der immensen Anzahl an Anbietern habhaft zu werden, denn sehr viele haben ihren Sitz im Ausland, was die Strafverfolgung erschwert. Außerdem ist die schiere Zahl der unseriösen Key-Händler überwältigend. Auch Online-Handelsplattformen kommen nicht immer hinterher, wenn es um die Sperrung der Händler geht. In manchen Fällen werden die Accounts auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Nutzer gemeldet, da die Keys ja nicht selten nach dem Kauf funktionieren und sich vor allem Privatpersonen nicht darüber im Klaren sind, dass sie Geld ausgegeben haben, ohne eine ordentliche Lizenz erworben zu haben. Deshalb ist es durchaus möglich, dass sich manche Händler über eine bestimmte Zeit am Markt halten können, ehe sie Konsequenzen tragen müssen. Auch muss beachtet werden, dass kleinere Händler zunächst unter dem Radar bleiben, da auffälligere Händler im Fokus der Ermittlungen stehen dürften. Die unseriösen Händler haben aber einige Gemeinsamkeiten: Kommt es zu Problemen, etwa einer Sperrung des Keys, sind die Support-Mitarbeiter nur schwer zu erreichen – oder es wird einfach ein neuer Key verschickt, der wieder eine Zeit lang funktioniert, aber ebenfalls de facto wertlos ist. Mittelfristig verschwindet jeder unseriöse Händler vom Markt und lässt dann alle rechtlichen Ansprüche ins Leere laufen.

Vorsicht auch vor Fälschungen und bei Verkäufen auf Provisionsbasis

Neben den offensichtlichen Fake-Keys finden sich auch Plagiate im Netz – auch an Orten, wo sie nicht direkt vermutet würden. Schon im Mai 2016 berichteten wir über gefälschte Exemplare von Microsoft Office Home and Business 2010, die wir bei Amazon erworben hatten. Exakt ein Jahr später gingen uns erneut Fälschungen ins Netz, diesmal von Microsoft Office Home and Business 2013. Amazon selbst schien sich der Thematik nicht bewusst und hatte offenbar Mängel bei der Qualitätssicherung. Es wurde blind darauf vertraut, dass es sich bei den durch Amazon direkt angekauften Artikeln um Originalware handelte. Ein weiteres Beispiel für Ware, die nicht hundertprozentig rechtssicher ist, war ein Kauf über CHECK24, den wir im August 2016 vorgenommen haben. Im vorliegenden Fall wurde vom bei CHECK24 gelisteten Verkäufer statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Ein Kauf bei Branchenexperten ist deshalb immer vorzuziehen! Ein seriöser Händler garantiert nur dann die Echtheit der Ware oder eine ordentliche Lizenz, wenn die Verantwortlichen eine ausreichende Qualitätsprüfung vornehmen. Allerdings sind alleine Preise, die deutlich höher sind als die beispielhaften 1,99 oder zehn Euro, kein Beleg dafür, dass es sich um einwandfreie Ware handelt. Selbst bei Welthandelskonzernen wie Amazon scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Microsoft-Anwendung haben, können Sie auch den Produktidentifikationsservice konsultieren. Hierfür benötigen Sie eine Eidesstattliche Versicherung und die Rechnungskopie. Einen beispielhaften Fall, bei dem wir eine solche Prüfung in Auftrag gegeben haben, finden Sie im Artikel zur Amazon-Fälschung.

Windows 7 verliert KMS-Aktivierung nach Januar-Update: Microsoft reagiert und gibt Hilfestellung für Admins

Microsoft Windows 7 Logo Betriebssystem OS Operating System
Foto: Windows 7-Logo | © Microsoft

Im Rahmen des Januar-Patchdays wurden am 8. Januar 2019 für Windows  7 (Service Pack 1) und Windows Server 2008 R2 (Service Pack 2) die Updates KB4480970 und KB4480960 verteilt, welche zunächst im Verdacht standen, massive Probleme zu verursachen. Microsoft hat zeitnah die Hinweise aufgenommen, dass einige Benutzer bei Update KB4480970 und KB4480960 nach der Aktualisierung KMS-Aktivierungsprobleme bei Volumenlizenzen feststellten. Bei Windows 7-Clients wird der KMS-Aktivierungsfehler „Not Genuine“, 0xc004f200 ausgegeben. Ursächlich für die Probleme war das für Enterprise-Umgebungen mit KMS-Aktivierung nie vorgesehene, aber von manchen Administratoren installierte Aktivierungsupdate KB971033.

Rechteprobleme beim SMBv2-Zugriff auf Netzwerkressourcen

Nach der Analyse des Netzwerkverkehrs mit WireShark, welche ein vom Vorfall betroffener Admin selbst vornahm, wurde klar: Das Aushandeln einer SMBv2-Verbindung über das Netzwerk scheiterte mit einer STATUS_INVALID_HANDLE-Meldung. Dieser Fehler tritt immer dann auf, wenn der User des Clients auf dem Host, der die Netzwerkfreigabe (Share) bereitstellt, zur Gruppe der Administratoren gehört. Die Updates verursachen also eine Rechtebegrenzung beim Zugriff auf eine Freigabe. Ist der Nutzer auf dem Client auch auf dem als Server fungierenden Host ein normaler Benutzer, klappt der Zugriff auf die Netzwerkfreigaben dagegen wohl problemlos.

Microsoft reagiert und stellt Aktualisierung bereit

Nachdem Microsoft eine Änderung auf seinen Aktivierungsservern bei der Aktivierung und Validierung vornahm, kam es zum Aktivierungsverlust bei betroffenen Clients – diese Änderung wurde am 9. Januar 2019 zurückgenommen.  Microsoft rät dazu, das Aktivierungsupdate zu deinstallieren und die KMS-Aktivierung zu erneuern. Weitere Informationen direkt auf der Microsoft-Website (Windows support).

Außerdem wurde am 12. Januar 2019 ein Update bereitgestellt, das insbesondere für DATEV-Kunden interessant sein dürfte – weitere Informationen hier. Das Update KB4487345 ist im Microsoft Update-Katalog zu finden.