Windows 11: Besseres Update oder komplett neues Betriebssystem?

Lange Zeit hieß es von Microsoft, Windows 10 sei das letzte Betriebssystem des Konzerns aus dem Silicon Valley. Nun jedoch die überraschende, offizielle Ankündigung des komplett überarbeitenden Windows 11. Doch was taugt das Update? Ist es wirklich nur eine grafische Auffrischung oder liefert es doch entscheidende Neuerungen?

Geht man nach den Systemanforderungen für Windows 11, so muss man davon ausgehen, dass es ein komplett neues und umfangreiches Betriebssystem sein wird. So ist das Update für Windows-10-Nutzer zwar kostenlos, doch werden viele es gar nicht erst auf ihren PC oder Laptop aufspielen können. Die Voraussetzungen, die das neue Microsoft-Produkt dafür veranschlagt, übersteigen wohlmöglich die Ressourcen der meisten Privatsysteme. 32-Bit-Prozessoren werden gar nicht mehr unterstützt und Windows 11 in der Home-Edition setzt zwingend eine Internetverbindung voraus.

Wer herausfinden möchte, ob er die neue Version überhaupt mit seiner bestehenden Hardware nutzen kann, findet dies ganz leicht mit dem kostenlosen Fremdhersteller-Tool „WhyNotWin11“ heraus. Ob sich ein Hardware-Upgrade allein für Windows 11 lohnt oder man dem alten Betriebssystem doch noch die nächsten Jahre treu bleibt, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Bei Nicht ganz taufrische Laptops bleiben aufgrund der nur beschränkten Aufrüstmöglichkeiten vermutlich gleich außen vor. Alleine das zwingend benötigte Trusted Platform Module (TPM) 2.0 samt UEFI-Bios schließt wohl die meisten Computer vor 2018 vom Update aus.

Ist diese Hürde jedoch überstanden, kann einem Windows 11 durchaus Freude bereiten. Grafisch deutlich aufgemotzt, kommt es mit seinem Dark- oder Light-Mode, den abgerundeten Ecken und den neuen Anordnungsmöglichkeiten sehr viel moderner und aufgeräumter daher. Ganz neu und anfangs gewöhnungsbedürftig ist die zentrale Anordnung der Taskleiste samt Startknopf. Diese lässt sich allerdings je nach Wunsch auch weiterhin klassisch links positionieren.

Produktivität

Allgemein versucht Microsoft, Windows nicht neu zu erfinden, sondern Altbewährtes anzupassen und zu verbessern. Alles soll sich vertraut anfühlen, dabei jedoch einfacher und schneller funktionieren.

Dabei helfen sollen auch kleine, aus der Vista-Version bereits bekannte, Helfer, die Widgets. Windows 11 möchte anhand der Infoschnipsel genauso schnell informieren wie bei einem Blick auf das Smartphone. Allerdings beschränkt sich das Angebot nicht nur auf Aktienkurse, News und Wetter. Entwickler können sich an den Widgets austoben und dort jedes Programm integrieren. Auch die Größe und persönliche Themenschwerpunkte lassen sich einstellen.

Das größte Plus für die Produktivität stellt jedoch die vereinfachte Anordnung der Fenster in sogenannten Snap Groups dar. Windows 11 merkt sich diese, selbst wenn ein externer Monitor angeschlossen wird. Per Knopfdruck ist es möglich, Fenster nebeneinander anzuordnen oder gezielt in die Ecken des Desktops zu schieben. Diese Snap Layouts sind eine deutliche Erleichterung im Arbeitsalltag. Hinzu kommen vertikale Tabs im Microsoft-Browser Edge.

Ebenfalls überarbeitet wurde der viel kritisierte Microsoft Store. Dort wurde das Angebot komplett neu entwickelt. Bugs und Malware sollen der Vergangenheit angehören, er soll umfangreicher sein und schneller arbeiten. Auch Win32-Programme sowie Android-Apps werden enthalten sein. Zudem können Netflix, Amazon Prime und Co. direkt über den Store abonniert und anschließend bequem auf Windows gestreamt werden.

Ein ganz besonderes Augenmerk hat Microsoft diesmal auf die Gaming-Szene gelegt. Mit Auto HDR und dem Schnellladesystem Direct Storage API, haben die Entwickler einige Neuheiten in petto, die die Gamer begeistern werden. Auch das gesamte Gaming-Angebot soll mit dem Spieleabo Xbox Game Pass ausgeweitet werden.

Fazit

Windows 11 kommt im modernen, anspruchsvollen Design daher und hat einiges an Verbesserungen zu bieten. Klare Sprünge nach vorne macht es vor allem in den Punkten Geschwindigkeit und Produktivität. Auf der Contra-Seite muss man jedoch ganz klar die sehr hohen Systemvoraussetzungen nennen. Diese werden viele gezwungenermaßen davon abhalten, ihr Betriebssystem aufzurüsten. Wen das jedoch nicht abschreckt, der wird viel Freude an der neuesten Windows-Version haben, die klar mehr als nur ein simples Update ist.

Das fertige Produkt ist ab Anfang Oktober 2021 erhältlich.

Gegen die Software-Spielregeln: Lizengo stellt Insolvenzantrag

Der Kölner Software-Onlineshop Lizengo hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Verwalter des Unternehmensvermögens eingesetzt.

Erstmals berichtete Gebrauchtesoftware.de Ende Oktober 2019 über Lizengo. Damals leitete Microsoft rechtliche Schritte gegen das Unternehmen ein, wir ließen die Geschehnisse Revue passieren. Jetzt die logische Konsequenz: Lizengo ist insolvent.

Produktschlüssel sind nicht automatisch eine Lizenz: Keys aus unseriösen Quellen durften nicht verkauft werden

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zwischenzeitlich gab es die Ware sogar beim Lebensmitteleinzelhändler EDEKA. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der Lizengo-Website einlösen konnten.

Damals betonte Lizengo ausdrücklich, dass es sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel“ handle. Chip.de urteilte: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Schon damals mutmaßten wir: Eine Fehleinschätzung! Denn ein Produktschlüssel stellt nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz dar. Mittlerweile haben dies auch viele andere Redaktionen (die in der Regel wenig auf Softwarehandel und Lizenzrecht spezialisiert sind) erkannt und ihre Artikel entsprechend angepasst. Wenig später wurde die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet.

Microsoft prüft Herkunft der Produktschlüssel – mit überraschendem Resultat

Gegenüber der CRN (heute ICT Channel) teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Mit kuriosen Erkenntnissen: Einige Produktschlüssel stammten aus Volumenlizenzverträgen ausländischer Universitäten, andere dürften nicht verkauft werden, weil das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Microsoft leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Der Vorwurf: Lizengo habe im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche „Lizenzen“ für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers verkauft, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben.“

Am 18. August 2020 folgte die Durchsuchung der Lizengo-Räumlichkeiten in Köln durch die Staatsanwaltschaft (wir berichteten), rund zehn Wochen später dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Lizengo stoppte Softwareverkauf bereits Ende Oktober 2020

Seit dem 30. Oktober 2020 kann man im Onlineshop von Lizengo keine Produktschlüssel mehr erwerben. Die Kundschaft von Lizengo wurde über die Gründe im Unklaren gelassen. Bis heute findet sich auf der Internetpräsenz lediglich ein Hinweis auf eine „Serverwartung“ (s. Foto). Geschmückt wird die Meldung darüber hinaus mit der fadenscheinigen Aussage, die Serverwartung sei wegen COVID-19 und einem damit verbundenen „weltweit […] erhöhten Angriffsvolumen durch Hackerinnen und Hacker“ erforderlich.

Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot
Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot

Heise.de fragte bei Lizengo nach, wie es mit den rund 130 Mitarbeiter*innen weitergehe, das Unternehmen ließ die Anfrage zunächst unbeantwortet. Später ließ das Lizengo verlauten, dass die Geschäftsführung „einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ gestellt habe. „Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern ließen uns jedoch zur Vermeidung von Schäden keine andere Wahl, als den Shop temporär offline zu stellen“, so die Syndikusanwältin.

Wir berichten sofort, sollten weitere Details bekannt werden.

Themenverwandte Artikel, die Sie interessieren könnten:

Microsoft 365: Abonnementverlängerung mit Prepaid-Karte kann zu Fehlermeldung führen

Im schlimmsten Fall muss Restlaufzeit manuell über den Telefon-Support gutgeschrieben werden

Die Abonnementvariante von Microsofts Bürosoftwaresammlung Microsoft 365 (vormals: Office 365) kann auf unterschiedliche Art und Weise erworben und bezahlt werden. Die gängigsten Methoden stellen hierbei das Bezahlen des Abonnements direkt bei Microsoft (im Microsoft-Konto) und der Kauf einer Lizenz im Einzelhandel (Einzelhandelsverpackung, in der Regel mit einem 12-Monats-Abonnement für eine bis sechs Personen, enthält eine Prepaid-Karte mit aufgedrucktem Code) dar.

Abonnementverlängerung mit Prepaid-Karte

Wird ein Jahresabonnement für Microsoft 365 abgeschlossen, kann im Microsoft-Konto unter „Dienste und Abonnements“ und „Wiederkehrende Abrechnung aktivieren“ eine Zahlungsmethode festlegen, die zum automatischen Bezahlen der Abonnementverlängerung nach Ablauf der Laufzeit dient. Zu den verfügbaren Bezahlmöglichkeiten zählen etwa Kreditkartenzahlung und der Online-Bezahldienst PayPal. Direkt fällt auf: Produktschlüssel, etwa solche, die durch Prepaid-Karten für Microsoft 365 erworben wurden, sind hier nicht aufgelistet (siehe Foto 1).

Foto 1: Im Microsoft-Konto findet sich unter Dienste und Abonnements keine Möglichkeit, Produktschlüssel – etwa solche von Prepaid-Karten für Microsoft 365 - direkt einzugeben. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 1: Im Microsoft-Konto findet sich unter Dienste und Abonnements keine Möglichkeit, Produktschlüssel – etwa solche von Prepaid-Karten für Microsoft 365 – direkt einzugeben. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 2: Während jährliches und monatliches Abonnement von Microsoft 365 problemlos ausgewählt und bezahlt werden können, fehlt in dieser Übersicht ein Hinweis auf die Eingabe von Produktschlüsseln. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 2: Während jährliches und monatliches Abonnement von Microsoft 365 problemlos ausgewählt und bezahlt werden können, fehlt in dieser Übersicht ein Hinweis auf die Eingabe von Produktschlüsseln. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Karte oder Code einlösen: Option an anderer Stelle versteckt

Microsoft hat sich dazu entschlossen, die Möglichkeit des Bezahlens mit einer Prepaid-Karte bzw. einem Code an einer anderen, weniger prominenten Stelle zu platzieren. Karten bzw. Codes können nicht im Kontomenü „Dienste und Abonnements“ eingelöst werden, sondern über das Untermenü „Verwalten“ – unter „Zahlungseinstellungen“ steht der Punkt „Karte oder Code einlösen“ zur Verfügung (siehe Foto 3).

Foto 3: Die Möglichkeit, Prepaid-Karten bzw. Codes einzulösen, ist an weniger prominenter Stelle platziert. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 3: Die Möglichkeit, Prepaid-Karten bzw. Codes einzulösen, ist an weniger prominenter Stelle platziert. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Einlösen von Prepaid-Karten und Codes kann seit Monaten zu Problemen und Fehlermeldung führen

Nach Recherchen der Redaktion von Gebrauchtesoftware.de konnten über Monate hinweg keine Codes über den entsprechenden Menüpunkt im Microsoft-Account einlösen. Stattdessen erschien eine Fehlermeldung (siehe Foto 4).

Foto 4: Beim Versuch, einen Code einzulösen, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Man solle bitte den Support kontaktieren, heißt es. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 4: Beim Versuch, einen Code einzulösen, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Man solle bitte den Support kontaktieren, heißt es. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Unsere Empfehlung bei Abonnementverlängerung: Keine Laufzeit verlieren!

Ein bestehendes Abonnement kann per Code verlängert werden, allerdings sollte man den richtigen Zeitpunkt zur Verlängerung wählen. Unbedingt einen Tag bzw. kurz vor dem Ablauf des Abonnements verlängern! Warum? Wird ein Abonnement verlängert, geht in den meisten Fällen die Restlaufzeit verloren, denn das Abonnement wird um zwölf Monate ab Code-Eingabe verlängert.

Die verlorene Laufzeit bekommt man nur über den telefonischen Support von Microsoft zurück. Das ist mit Aufwand verbunden. Verlängert man das Abonnement kurz vor Ablauf, spart man sich den Anruf.

Im Microsoft-Forum ist dazu folgendes zu lesen:

„Allerdings kann es bei Verlängerungen über Drittanbieter dazu kommen, dass Sie sich zusätzlich an den Microsoft-Support wenden müssen. Dieser muss Ihr abgelaufenes Abo stornieren, bevor Sie eine neue Lizenz aufspielen können.

Dafür erhalten Sie via E-Mail von verifyme@microsoft.com einen Stornierungscode, den Sie dann noch telefonisch bestätigen müssen. Ist Ihre Identität so überprüft, wird die alte Lizenz entfernt und Sie könne den Code für die neue wie gehabt in Ihrem Konto eingeben.“

Microsoft-Forum

Vorgehensweise zum Nachteil von Händlern und Verbrauchern

Es bleibt nur zu spekulieren, wieso Microsoft Händlern und Verbrauchern gleichermaßen Steine in den Weg legt. Bloße Unwissenheit kann ausgeschlossen werden, da das Problem seit Monaten bekannt ist und in einschlägigen Foren ausgiebig diskutiert wird.

Naheliegend ist hingegen die Vermutung, dass es Microsoft nicht eilig damit hat, den genannten Fehler zu beheben, der den Direktvertrieb unangemessen bevorzugt, da man beim Direktvertrieb den Fachhandel  nicht an der Marge beteiligen muss.

Praxistipp: So verlängern Sie Microsoft 365

Soll das Abonnement von Microsoft 365 verlängert werden, sollte dies nach Möglichkeit am letzten Tag der Laufzeit geschehen. So entfällt das Telefonat mit Microsoft, durch welches die Restlaufzeit manuell gutgeschrieben wird. Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:

  • Unter https://www.microsoft.com/de-de/ mit dem Konto anmelden, unter dem das Abonnement registriert ist, das verlängert werden soll.
  • Neuen Webbrowser-Tab öffnen, hier https://setup.office.com/ besuchen
  • Auf „Anmelden“ klicken, es wird automatisch das Microsoft-Konto des ersten Webbrowser-Tabs angezeigt
  • Meldet man sich direkt über https://setup.office.com/ an, ohne sich vorher unter https://www.microsoft.com/de-de/ angemeldet zu haben, kommt es unserer Erfahrung nach häufig zu Problemen bei der Aktivierung von Codes
Foto 5: So funktionierten die Anmeldung und Aktivierung des Codes ohne Fehlermeldung | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 5: So funktionierten die Anmeldung und Aktivierung des Codes ohne Fehlermeldung | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Nach erfolgreicher Verlängerung wird eine Bestätigung angezeigt (siehe Foto 6), außerdem wird die neue Laufzeit auch im Microsoft-Konto unter „Dienste und Abonnements“ angezeigt.

Foto 6: Die Verlängerung des Abonnements wurde durchgeführt. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 6: Die Verlängerung des Abonnements wurde durchgeführt. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Hatten Sie Probleme bei der Verlängerung des Abonnements von Microsoft 365 mit Hilfe einer Prepaid-Karte oder hat alles reibungslos funktioniert? Schreiben Sie uns eine Nachricht!

Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen Lizengo ein

Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft  jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum  es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.

Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt

Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.

Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln  des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.

E-Mail Software Angebot Betrug Kaley Microsoft Windows 10 Office 2016 Office 2019 Keys Produktschlüssel
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.

Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal

Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile)  oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.

Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).

Lizengo EDEKA Coupon Code Key Schlüssel Produktschlüssel Kassenbon Eingabe Aktivierung Download
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).

EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website

Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.

Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse

Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:

  • Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
  • Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
  • Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
  • Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach  Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
  • Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
  • Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?

Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

30 Jahre Bürosoftware: Jubiläum für Microsoft Office

Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete.  Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.

Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.

User genervt von „Clippy“ und Cloud

Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl „Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008 einzustellen.

Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig, sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch, scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen. Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen, welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt, komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß, hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung profitiert schließlich von Cloud-Diensten.

Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.

Alles Gute also, Office!

Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine OfficeVersion aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.

Die 2ndsoft GmbH bietet ein breit gefächertes Angebotsportfolio, welches von Microsoft Office 4.x bis Office 2019 reicht. Entdecken Sie rechtssichere Gebrauchtsoftware und Neuware zu fairen Konditionen.

Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Cloud-Skeptiker profitieren stark von älteren Softwareversionen

Office 2019 ist seit dem 24. September 2018 in vier Editionen erhältlich: Home and Business, Professional, Standard und Professional Plus. Die Software enthält Verbesserungen bei Word, Excel, PowerPoint und Outlook – alle wichtigen Aktualisierungen der letzten Monate vor Erscheinen, die bei Office 365 durchgeführt worden sind, sind auch hier enthalten. Für Windows sind in Abhängigkeit der Edition auch Access, Publisher, Visio und Projekt enthalten, bei Mac ist es OneNote, welches bei Windows ausgekoppelt und als 2016er Version kostenlos verfügbar ist. Zu den Neuerungen und Verbesserungen zählen Funktionen zum Einfärben, neue Animationsfeatures in PowerPoint, einschließlich der Morph- und Zoomfunktionen, sowie neue Formeln und Diagramme in Excel für die Datenanalyse. Für Mac-Benutzer wurde der Fokusmodus in Word, 2D-Karten in Excel und neue Morph-Übergänge, SVG-Unterstützung und 4K-Videoexporte in PowerPoint hinzugefügt. PowerPivot ist in Office Home & Business 2019 enthalten.

„Ein wertvolles Update für Kunden, die noch nicht bereit für die Cloud sind“

Richtig gelesen – so bezeichnet Microsoft selbst die Kaufversionen von Office 2019. Das lässt den Schluss zu, dass Microsoft erkennt, dass viele Unternehmen noch nicht bereit für die Cloud sind, insbesondere Kleinunternehmen und Mittelständler. Im Gebrauchtsoftwarehandel kommt es vor, dass viele Kunden zu Kaufversionen greifen. Diese Kundengruppe hegt eine nachvollziehbare Skepsis gegenüber Cloud-Diensten. Schließlich ist Mietsoftware mittel- bis langfristig deutlich teurer als Kaufversionen, kann nicht immer in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden und zu Kompatibilitätsproblemen führen.

Office 2016 als kostengünstige Alternative zu Office 2019 und Office 365

Microsoft hat bei Office 2019 die Preise um etwa zehn Prozent angehoben. Das macht die neueste Office-Version nicht gerade attraktiver – auch vor dem Hintergrund, dass die Aktualisierungen größtenteils kosmetischer Natur sind. Echte Sprünge macht Office 2019 für viele Anwender wohl kaum. Mit Office 2016 können viele Unternehmen die gleichen Ziele komfortabel und sicher erreichen wie bei Office 2016. Und Office 2016 ist deutlich günstiger zu erwerben, eine Lizenzierung mit rechtssicherer Gebrauchtsoftware spart zusätzlich rund 30 Prozent. Es bleibt also festzuhalten, dass die Cloud nicht grundsätzlich schlecht ist und in einigen Anwendungsszenarien (z.B. bei Großunternehmen) Prozesse vereinfachen und optimieren kann. Es gibt aber auch sehr viele Anwendungsszenarien, bei denen Anwender mit einer Dauerlizenz deutlich besser beraten sind.

Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de
Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de

Sie benötigen Hilfe bei der Lizenzierung und möchten rechtssicher und kostengünstig lizenzieren? Das Support-Team der 2ndsoft GmbH steht Ihnen bei diesem Vorgang mit Rat und Tat zur Seite. Jetzt kostengünstig und rechtssicher lizenzieren – mit 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware!

Microsoft Windows und Office zu Spottpreisen – Billige Keys bereits ab 1,99 Euro online kaufen: Kann das überhaupt legal sein?

Wer auf Internet-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Rakuten nach Windows und Office sucht, stellt schnell fest, dass Software hier für deutlich weniger Geld angeboten wird. Auf manchen Seiten finden sich Produktschlüssel für Windows bereits ab 1,99 Euro, ein Key für Office kostet weniger als zehn Euro. Wie ist das möglich und geht es hier überhaupt mit rechten Dingen zu?

eBay Software Betrug Windows 10 Pro Professional 32/64 Bit Anzeigee Annonce Verkauf Angebot Lizenz Key Produktschlüssel
Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 1,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Mit der Einführung von Office 2016 bietet Microsoft Privatanwendern die Möglichkeit, die Bürosoftware über ein Abonnement-Modell zu beziehen. Für den nicht-kommerziellen Einsatz wird für die Home-Version von Office 365 eine Gebühr in Höhe von 99 Euro pro Jahr fällig. Enthalten sind hier Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Publisher (nur PC) und Access (nur PC). Zum Vergleich: als Kaufversion bietet Microsoft Office Home & Student 2019 für einen einmaligen Kaufpreis von 149 Euro an, enthalten sind hier Word, Excel und PowerPoint.

Unternehmen zahlen monatlich 8,80 bis 10,50 Euro (im Jahresabonnement, Preis pro Nutzer) – enthalten sind in Office 365 Business neben OneDrive auch Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Access (nur PC). In Office 365 Business Premium sind zusätzlich Exchange, SharePoint und Microsoft Teams enthalten. Office 2019 Home & Business zu kaufen kostet einmalig 299 Euro.

Produktschlüssel ohne Lizenz: Angebotene Ware de facto wertlos

Viele unseriöse Anbieter vermeiden bei ihren Artikelbeschreibungen ganz bewusst die Formulierung „Lizenz“, stattdessen ist von „Produktschlüsseln“ und „Keys“ die Rede. Der bloße Erwerb eines Produktschlüssels bedeutet nicht, dass auch eine gültige, rechtssichere Lizenz erworben wird. Eine gängige Vorgehensweise vieler zwielichtiger Händler ist das Versenden eines Produktschlüssels via E-Mail, dieser lässt sich in der Regel auch aktivieren. Trotzdem bedeutet das nicht, dass hier ordentlich lizenziert wurde. Windows-Produktschlüssel funktionieren problemlos auf mehreren Geräten – nach einer Windows-Aktualisierung aber kann es passieren, dass die Lizenz als ungültig angezeigt und nachträglich seitens Microsoft deaktiviert wird. Es ist also möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar. Tipp: Im Windows Store finden Sie die App ShowKeyPlus, welche bei der Identifikation des Produktschlüssels hilft – so können Sie erkennen, zu welcher Windows-Version bzw. Edition der Key zählt. Das Tool selbst lässt aber natürlich nur bedingt Rückschlüsse auf die Echtheit/Rechtssicherheit des Produktes zu.

Herkunft der Schlüssel oftmals unklar

Die Herkunft der Schlüssel ist in vielen Fällen nicht nachweisbar. In der Praxis werden viele der dubiosen Keys von den Händlern über spezielle Key-Börsen bezogen – dort werden Produktschlüssel in großen Stückzahlen und aus fragwürdigen Quellen angeboten. Solche Schlüssel können auch gestohlen sein, beispielsweise während der Produktion von OEM-PCs – hier können Schlüssel einfach abgeschrieben werden. Wir berichteten auch über einen Fall, bei dem Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server an der Universität Wuppertal entwendet und zum Verkauf angeboten wurden. Ein legaler Handel ist mit solcher „Ware“ unmöglich.

Auch der von vielen Händlern hinzugefügte Hinweis auf die sogenannte UsedSoft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2012 zum Handel mit Software-Lizenzen hilft hier nicht weiter.

eBay Software Betrug Windows 10 Pro Professional 32/64 Bit Anzeigee Annonce Verkauf Angebot Lizenz Key Produktschlüssel
Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 3,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Erwähnung des UsedSoft-Urteils soll unseriöse Angebote glaubhaft erscheinen lassen

In dem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03. Juli 2012 erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Ebenso sei es erlaubt, dass online erworbene Software gehandelt werden darf. Dieses Urteil unterliegt aber Bedingungen. Auf das EuGH-Urteil nehmen viele Händler auf den einschlägigen Plattformen Bezug und versuchen so, den Verkauf ihrer gebrauchten Produktschlüssel zu rechtfertigen. Ausgeblendet wird hierbei jedoch die Tatsache, dass der Lieferumfang der Ware genau dem beim Neukauf entsprechen muss. Der Artikel muss so angeboten werden, wie er in Verkehr gebracht wurde. Dazu sind, je nach Lizenzart, folgende Punkte zu berücksichtigen: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine dieser beim Neukauf ggf. vorhandenen Komponenten, darf die entsprechende Gebrauchtsoftware nicht verkauft werden. Außerdem muss die Software vor dem Verkauf von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt. Durch das Hinzuziehen des Urteils soll der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein rechtssicheres, legales Angebot. Nachfolgend möchten wir kurz und verständlich erklären, worauf beim Kauf von (gebrauchter) Software unbedingt zu achten ist. Regelmäßig versuchen Händler auch, durch E-Mails in solchen Fällen fragwürde ESD-Lizenzen zu verkaufen.

Privatkunden müssen selten Konsequenzen tragen, Unternehmen beim Audit jedoch immer

Der Ankauf entsprechender Keys ist illegal, trotzdem haben Privatkunden nur wenig zu befürchten. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist, wenn ein einzelner fragwürdiger Produktschlüssel für den Privateinsatz genutzt wurde. De facto hat ein solcher Key jedoch die gleiche Rechtmäßigkeit wie der Einsatz illegaler, „gecrackter“ Software. Es handelt sich schlichtweg jeweils nicht um eine legale, rechtssichere Lizenz. Sei es aus Unwissenheit oder zur Beruhigung des eigenen Gewissens – es ist unklar, wieso Nutzer mit solchen Händlern Geschäfte machen, denn die gecrackte Software gibt es ohnehin gratis.

Bei Unternehmen sieht die Sachlage ganz anders aus; fällt bei einem Lizenzaudit die unsachgemäße Lizenzierung auf, muss teuer nachlizenziert werden. In bestimmten Fällen muss außerdem mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. Unternehmen sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, wie die „Spielregeln“ beim rechtssicheren Lizenzieren aussehen.

Was macht eine rechtsgültige Lizenz aus?

Unternehmen müssen bei einem Audit nachweisen können, dass ihre Lizenzen zum Zeitpunkt des Kaufs den vollen Lieferumfang aufwiesen (Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge). Ausnahme: Microsoft stimmt der Vernichtung von Handbüchern zu, wenn der Kunde argumentiert, dass diese Lagerkapazitäten verbrauchen. Allerdings sind diese Lizenzen danach nicht mehr übertragbar. Auch die Herkunft der Software muss nachweisbar sein. Unseriöse Angebote im Netz richten sich hauptsächlich an Privatpersonen, da diese in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen und oftmals keine Fachkenntnis bzgl. des Lizenzrechts haben.

Warum sind überhaupt so viele unseriöse Angebote im Netz zu finden?

eBay Software Betrug Windows 10 Pro Professional 32/64 Bit Anzeigee Annonce Verkauf Angebot Lizenz Key Produktschlüssel
Foto: Einer der unseriösen Anbieter. Der Standort ist mit Vietnam angegeben. Die Bewertungen täuschen über die Produkte, die angeboten werden hinweg – schließlich werden die meisten Keys zunächst funktionieren. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Für die dubiosen Händler ist das Anbieten illegaler Produktschlüssel ein lukratives Geschäft. Selbst bei einem Verkaufspreis von nur wenigen Euro muss klar sein, dass die aus unseriösen Quellen bezogenen Keys noch immer eine enorme Marge bieten. Die Schlüssel werden in großen Mengen zu äußerst günstigen Preisen gekauft. Das liegt daran, dass die Produktschlüssel mehrfach veräußert werden und keinen echten Gegenwert haben, da es sich nicht um eine ordentliche Lizenz handelt. Den Händlern ist es beim Ankauf nur wichtig, dass die Keys zunächst akzeptiert werden – und nicht mal das ist in allen Fällen gegeben. Für die Justiz ist es schwierig, der immensen Anzahl an Anbietern habhaft zu werden, denn sehr viele haben ihren Sitz im Ausland, was die Strafverfolgung erschwert. Außerdem ist die schiere Zahl der unseriösen Key-Händler überwältigend. Auch Online-Handelsplattformen kommen nicht immer hinterher, wenn es um die Sperrung der Händler geht. In manchen Fällen werden die Accounts auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Nutzer gemeldet, da die Keys ja nicht selten nach dem Kauf funktionieren und sich vor allem Privatpersonen nicht darüber im Klaren sind, dass sie Geld ausgegeben haben, ohne eine ordentliche Lizenz erworben zu haben. Deshalb ist es durchaus möglich, dass sich manche Händler über eine bestimmte Zeit am Markt halten können, ehe sie Konsequenzen tragen müssen. Auch muss beachtet werden, dass kleinere Händler zunächst unter dem Radar bleiben, da auffälligere Händler im Fokus der Ermittlungen stehen dürften. Die unseriösen Händler haben aber einige Gemeinsamkeiten: Kommt es zu Problemen, etwa einer Sperrung des Keys, sind die Support-Mitarbeiter nur schwer zu erreichen – oder es wird einfach ein neuer Key verschickt, der wieder eine Zeit lang funktioniert, aber ebenfalls de facto wertlos ist. Mittelfristig verschwindet jeder unseriöse Händler vom Markt und lässt dann alle rechtlichen Ansprüche ins Leere laufen.

Vorsicht auch vor Fälschungen und bei Verkäufen auf Provisionsbasis

Neben den offensichtlichen Fake-Keys finden sich auch Plagiate im Netz – auch an Orten, wo sie nicht direkt vermutet würden. Schon im Mai 2016 berichteten wir über gefälschte Exemplare von Microsoft Office Home and Business 2010, die wir bei Amazon erworben hatten. Exakt ein Jahr später gingen uns erneut Fälschungen ins Netz, diesmal von Microsoft Office Home and Business 2013. Amazon selbst schien sich der Thematik nicht bewusst und hatte offenbar Mängel bei der Qualitätssicherung. Es wurde blind darauf vertraut, dass es sich bei den durch Amazon direkt angekauften Artikeln um Originalware handelte. Ein weiteres Beispiel für Ware, die nicht hundertprozentig rechtssicher ist, war ein Kauf über CHECK24, den wir im August 2016 vorgenommen haben. Im vorliegenden Fall wurde vom bei CHECK24 gelisteten Verkäufer statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Ein Kauf bei Branchenexperten ist deshalb immer vorzuziehen! Ein seriöser Händler garantiert nur dann die Echtheit der Ware oder eine ordentliche Lizenz, wenn die Verantwortlichen eine ausreichende Qualitätsprüfung vornehmen. Allerdings sind alleine Preise, die deutlich höher sind als die beispielhaften 1,99 oder zehn Euro, kein Beleg dafür, dass es sich um einwandfreie Ware handelt. Selbst bei Welthandelskonzernen wie Amazon scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Microsoft-Anwendung haben, können Sie auch den Produktidentifikationsservice konsultieren. Hierfür benötigen Sie eine Eidesstattliche Versicherung und die Rechnungskopie. Einen beispielhaften Fall, bei dem wir eine solche Prüfung in Auftrag gegeben haben, finden Sie im Artikel zur Amazon-Fälschung.