Auch Microsoft könnte Windows-Lizenzen für Huawei-Geräte widerrufen

Möglicherweise hat Microsoft erste Maßnahmen ergriffen, um sich den Maßnahmen gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei unterzuordnen, welche die US-Regierung verhängt hat. Diesen Schluss lässt ein Tweet des russischen Journalisten Eldar Murtazin zu. Murtazin ist seit Jahrzehnten im Mobilfunkbereich aktiv und hat beste Verbindungen in die Industrie. In seinem Tweet heißt es:

„Man spricht seltsamerweise nicht über Microsoft und Huawei, dabei hat MS die Lizenzen widerrufen, Produkte und nun auch Notebooks kann man nicht mehr unter Windows aktivieren. Bei den Servern und Enterprise wird es ganz übel sein in den kommenden Monaten. Dann wird man aber Wege finden, wie man das umgehen kann.“

Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland

An der Börse sind derzeit keine Auswirkungen des Handelskrieges erkennbar. Im Gegenteil: Im April konnte Microsoft beeindruckende Zahlen präsentieren; neben einer Milliarde US-Dollar Marktkapitalisierung vermeldete der US-Konzern 73 Prozent Wachstum bei der Cloud-Computing-Plattform Azure, die Cloud-Sparte Intelligent Cloud wuchs um 22 Prozent.

Auswirkungen auf Consumer- und Business-Segment noch unklar

Unklar ist, ob dies nur bei neuen Systemen der Fall ist, die vom Handel an Endkunden verkauft werden oder ob auch bereits registrierte Windows-Software auf Huawei-Geräten betroffen sein könnte. Microsoft hat die Meldung bisher noch nicht kommentiert. Würde Microsoft bestätigen, dass das Deaktivieren von mitgelieferter Software auf Huawei-Geräten wie etwa dem Huawei MateBook X Pro unmöglich würde, wäre dies erneut ein harter Schlag gegen den chinesischen Konzern. In der Praxis würden die bei Auslieferung vorhandenen Windows-Lizenzen ungültig und es müsste mutmaßlich manuell nachlizenziert werden, um Huawei-Geräte mit Windows zu versorgen.

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Google hatte auf Druck der US-Regierung bereits Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass Geräte des Herstellers keine nötige Zertifizierung für Google Play und andere Dienste des US-Konzerns erhalten. Google hat sämtliche Geschäftsbeziehungen zu Huawei mit sofortiger Wirkung eingestellt. Man sicherte der weltweiten Nummer 2 der größten Handyhersteller (nach Samsung) jedoch Unterstützung im rechtlich zulässigen Rahmen zu.

Verkaufsstart des Honor 20 Pro verschiebt sich, Einschränkungen bei Google-Apps

Durch das Beenden der Geschäftsbeziehungen verschiebt sich unter anderem der Verkaufsstart des Flagship-Smartphones Honor 20 Pro, welches unter dem Namen der Tochterfirma auf den Markt gebracht wird. Das mobile Betriebssystem Android wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und darf zwar weiterhin auch von Huawei genutzt werden, allerdings muss in Zukunft auf Google-Applikationen verzichtet werden, darunter GMail, YouTube, Chrome und Google Play. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für andere Geräte, die noch in den Lagern der Händler liegen und auf den Verkauf warten. Dank Open-Source-Lizenz ist es Huawei auch möglich, selbstständig neue Sicherheitsupdates zu veröffentlichen. Schon bevor Huawei auf der „schwarzen Liste“ landete, lieferte der Konzern Android-Updates für den chinesischen Markt aus – hier wird Google nämlich vom Staat blockiert. Für Unternehmenskunden könnte es laut Murtazin in den nächsten Monaten besonders unangenehm werden, da diese ihre im Enterprise-Kontext verwendeten PCs und Server nun nicht mehr wie gedacht aktivieren könnten.

Huawei Deutschland gibt Statement ab

 Huawei Deutschland hat mittlerweile ein Statement gegenüber Notebookcheck.com getätigt, darin heißt es: „Huawei hat weltweit bedeutende Beiträge zur Entwicklung und zum Wachstum von Android geleistet. Wir haben als einer der globalen Key-Partner von Android eng mit ihrer Open Source Plattform gearbeitet, um ein Ecosystem zu entwickeln, von dem sowohl die Nutzer als auch die Industrie profitieren. Huawei wird weiterhin Sicherheitsupdates und Services für alle bestehenden Huawei und Honor Smartphones sowie Tablets zur Verfügung stellen. Das betrifft verkaufte und

USA und Europa: Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern

Foto: USA und Europa - Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern | © Montage gebrauchtesoftware.de
Foto: USA und Europa – Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern | © Montage gebrauchtesoftware.de

Die US-Regierung klagt vor dem Obersten Gerichtshof gegen Microsoft – das Ziel: Die Herausgabe von Daten, die auf europäischen Servern des Ur-Konzerns gespeichert sind. Als Grundlage dient hier der „Stored Communications Act“ von 1986, US-Strafverfolgungsbehörden dürfen demnach einen Dienstleistungserbringer mit Sitz in den Vereinigten Staaten dazu auffordern, Daten auf deren Servern im Ausland für Ermittlungszwecke freizugeben. Eine Entscheidung wird für Juni 2018 erwartet. Allerdings könnte die Entscheidung auch obsolet werden, denn am 6. Februar 2018 wurde dem Kongress ein Entwurf vorgelegt, welcher US-Unternehmen dazu zwingt, Inhalts- und Verkehrsdaten offenzulegen – egal, wo diese gespeichert sind. Das Gesetz wird als „Clarifying Lawful Overseas Use of Data (CLOUD) Act“ bezeichnet und soll auch die Zusammenarbeit mit Behörden der EU-Mitgliedsstaaten regeln. EU-Datenschutzgesetze sollen durch Ausnahmen eingehalten werden können, indem US-Unternehmen nach Beantragung davon ausgenommen werden sollen, Daten von Nicht-US-Staatsbürgern offenzulegen. Damit das umgesetzt werden kann, müsste der Staat, in dem das Unternehmen agiert, als „Partnerstaat des CLOUD Act“ registriert sein.

EU-Legislativvorschlag: Einfacherer Zugang zu Inhalts- und Verkehrsdaten in den USA

Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission an einem Legislativvorschlag, sodass der Zugang zu Inhalts- und Verkehrsdaten in den USA vereinfacht werden kann. Betroffen wären alle Unternehmen, die Dienste auf europäischem Hoheitsgebiet erbringen. Im Fokus dürften dabei aber sicherlich US-Unternehmen stehen, darunter Facebook, Google und Microsoft. Richtungsweisend wäre ein entsprechendes Gesetz für den Umgang mit digitalen Beweismitteln – denn eine richterliche Anordnung soll nicht erforderlich sein. Das ist insofern problematisch, weil ein solches Gesetz tief in die Grundrechte eingreifen würde. Die Erleichterung des Zugangs zu „elektronischen Beweismitteln“ („e-evidence“) würde in der Praxis der Strafverfolgung insbesondere in Bezug auf Cloud-Daten, Mailserver, Messengerdienste und VoIP-Anrufe interessant sein. Bisher regeln das EU-US-Rechtshilfeabkommen die Herausgabe elektronischer Beweismittel – dieser internationale Rechtsweg kann bis zu zehn Monate in Anspruch nehmen. Da Kommunikationsdaten mitunter nur wenige Wochen gespeichert werden dürfen, ist ein solches Verfahren in vielen Fällen schlicht zu langsam. Laut EU-Kommission machen die EU-Mitgliedsstaaten nur etwa 4.000 Mal im Jahr davon Gebrauch. Ausnahme: Zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr dürfen Firmen nach US-Gesetzgebung Verkehrsdaten an europäische Behörden weitergeben. Diese Direktanfragen werden jährlich bei etwa 100.000 Vorgängen genutzt.

Sensible Daten gehören nicht in eine Cloud-Umgebung!

Bei Daten, die in Cloud-Umgebungen gespeichert werden, ist man in puncto Sicherheit vollständig vom jeweiligen Anbieter abhängig. Durch die geplanten Gesetzesänderungen in den USA und Europa könnten Behörden noch leichter Einsicht in entsprechende Daten erhalten – teils sogar ohne richterliche Anordnung. Das ist für die Verbrechensbekämpfung zwar mitunter nützlich, bleibt aber ein tiefer Eingriff in die Grundrechte. Es bleibt zu hoffen, dass bei entsprechender Realisierung der Gesetzesänderungen eindeutige Vorgaben beschlossen werden, die den Umgang mit Daten regeln. Die aktuelle Lage verdeutlicht: Vorsicht bei der Datensicherung in der Cloud – insbesondere, wenn es um sensible Daten geht! Die Auslagerung sensibler Daten geht mit einem Kontrollverlust einher und stellt immer ein Risiko dar, schließlich übernimmt ein Unternehmen den Schutz der Daten vor Dritten. Außerdem kann im Zweifelsfall nicht wirklich verhindert werden, dass jemand Zugriff auf die Daten erhält, seien es Behörden, Cyberkriminelle, Mitbewerber oder andere Unbefugte.