Windows 7: Support-Ende jährt sich, Betriebssystem noch auf jedem fünften PC im Einsatz

Das Support-Ende von Microsofts Betriebssystem Windows 7 jährte sich am 14. Januar 2021 zum ersten Mal, trotzdem wird der Dauerbrenner unter den Betriebssystemen laut NetMarketShare noch immer auf mehr als einem Fünftel der erfassten PCs verwendet. Doch wie sicher ist die Nutzung von Windows 7 noch und müssen Unternehmen und/oder Privatanwender*innen unbedingt umsteigen?

Der Einsatz von Windows 10 in diversen Anwendungsszenarien Vorteile; Gamer*innen profitieren von der Windows 10-exklusiven Programmierschnittstelle DirectX 12. Virtuelle Desktops, der Snap Assist zur Fensteranordnung und ein modernes Interface sind durchaus nützlich und optisch ansprechend.  Als aktuelles Microsoft-Betriebssystem bietet nur Windows 10 regelmäßige Inhaltsverbesserungen und Sicherheitsaktualisierungen. Doch die Schattenseiten von Windows 10 sind nicht von der Hand zu weisen; der starke Fokus auf Nutzerdatensammlung (die sich nicht vollständig deaktivieren lässt), Zwangsupdates und Werbung trüben die Erfahrung.

Windows 7 durch kostenpflichtiges Extended Security Update-Programm (ESU) noch bis Januar 2023 mit Support für Unternehmen

Über das kostenpflichtige Extended Security Update-Programm (ESU) können Unternehmen die Versorgung mit Sicherheitsupdates für Windows 7 verlängern. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Migration auf Windows 10 mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt oder dringend benötigte Software mit dem aktuellen Betriebssystem inkompatibel ist und Alternativen gefunden werden müssen. Windows 7 Professional, Enterprise, Professional for Embedded Systems* sowie Windows Server 2008/R2 (Datacenter, Standard, Enterprise) und Windows Server Embedded 2008/R2* erhalten noch bis zum 10. Januar 2023 im Rahmen des ESU-Programms kritische und wichtige Sicherheitsupdates. Alle Informationen liefert Microsoft im Artikel „Häufig gestellte Fragen zum Lebenszyklus der erweiterten Sicherheitsupdates“.

*erweiterte Sicherheitsupdates für ausgewählte Embedded-Produkte sind über OEMs verfügbar. Alle anderen sind über Volumenlizenzierung verfügbar

Windows 7 weiterhin nutzen: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Microsoft ist sehr am Umstieg der Nutzerschaft auf Windows 10 interessiert. Auch wenn es offiziell keine Sicherheitsupdates für Windows 7 mehr gibt (Ausnahme: ESU), ist eine Verwendung möglich, wenn es sich nicht um eine kritische Arbeitsumgebung handelt und gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Im Idealfall müssen Kriminelle Sicherheitsmaßnahmen des Modems/Routers, der Windows-Firewall und Windows selbst durchbrechen oder von einer kritischen Sicherheitslücke in Windows 7 profitieren, um Schaden anzurichten. Um die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Aktivitäten unter Windows 7 zu erhöhen, sind folgende u. a. folgende Ratschläge zu befolgen:

  • Microsoft Security Essentials erhält keine Aktualisierungen mehr, weshalb eine Antiviruslösung eines Drittanbieters verwendet werden muss
  • Windows 7 mit allen bis dato veröffentlichte Aktualisierungen nutzen
  • Browserwechsel, denn der Internet Explorer erhält keine Updates mehr
  • Software aktualisieren und nicht mehr unterstützte Software deinstallieren
  • Microsoft hat den Support für das Anti-Exploit-Tool „EMET“ eingestellt, deshalb andere Anti-Exploit- und Hardener-Tools verwenden (z. B. OSArmor)
  • Surfen mit gesundem Menschenverstand (die meisten Angriffe werden durch Social Engineering durchgeführt, was unabhängig des Betriebssystems funktioniert)
  • Regelmäßige Backups erstellen

Ob Windows 7 in der jeweiligen Arbeitsumgebung verwendet werden kann und sollte, muss stets im Einzelfall entschieden werden! Im Onlineshop der Aachener 2ndsoft GmbH finden Sie eine Vielzahl an Betriebssystemen für jeden Einsatzzweck, neu und als geprüfte Gebrauchtsoftware:

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Kursverlauf der Autodesk-Aktie: Kurssteigerung zu Lasten der Nutzer*innen?

Der Börsengang von Autodesk Inc. erfolgte im Jahr 1985 an der US-Computerbörse Nasdaq. Seit dem 31. Mai 1997 wird die Aktie auch an der Frankfurter Börse gehandelt. Es lassen sich äußerst interessante und bemerkenswerte Rückschlüsse ziehen, setzt man Autodesks personelle Umstrukturierung und die Umstellung auf das Mietmodell zum 1. August 2016 in Relation zum Kursverlauf.

Kostete eine Aktie am 24. Juli 1998 noch 7,29 Euro, waren es am 8. Oktober 2004 erstmals über 20 Euro (20,55 Euro). Ein ganzes Jahrzehnt war die Aktie nie in der Lage, die 50-Euro-Marke zu durchbrechen. Das gelang erstmals am 13. Februar 2015. Werfen wir einen Blick auf den NASDAQ, die Heimatbörse von Autodesk.

Kurszuwachs von knapp 300 Prozent in knapp vier Jahren, wie ist das möglich?

Foto 1: Kursverlauf vom 4. November 1994 (7,88 US-Dollar) bis zum 12. Oktober 2020 (242,14 US-Dollar). Markiert: Der 12. August 2016, knapp zwei Wochen nach der Umstellung auf das Abonnementmodell und dem Ende der Dauerlizenzen. | Quelle: Google.com
Foto 1: Kursverlauf vom 4. November 1994 (7,88 US-Dollar) bis zum 12. Oktober 2020 (242,14 US-Dollar). Markiert: Der 12. August 2016, knapp zwei Wochen nach der Umstellung auf das Abonnementmodell und dem Ende der Dauerlizenzen. | Quelle: Google.com

Der Kurs der Autodesk-Aktie beträgt am 12. August 2016, rund zwei Wochen nach dem Ende der Bezugsmöglichkeit von Dauerlizenzen direkt bei Autodesk, 61,83 US-Dollar (siehe Foto 1). Am 12. Oktober 2020 sind es stolze 242,14 US-Dollar – ein Zuwachs von 291,62 Prozent! Wie ist das möglich?

Eine immense Kurssteigerung erfuhr die Aktie erst mit der weitreichenden personellen Umstrukturierung des Unternehmens, parallel dazu wurden Dauerlizenzen zum 1. August 2016 aus dem Programm genommen, Autodesk-Software kann seitdem beim Hersteller direkt ausschließlich über den Abschluss eines Abonnements bezogen werden.

Umstrukturierung und Umsatzrückgang ohne Einfluss auf Kursverlauf

Foto 2: Detaillierter Kursverlauf der Autodesk-Aktie in den letzten fünf Jahren. Zur Orientierung ist auch hier der 12. August 2016 markiert. | Quelle: Google.com
Foto 2: Detaillierter Kursverlauf der Autodesk-Aktie in den letzten fünf Jahren. Zur Orientierung ist auch hier der 12. August 2016 markiert. | Quelle: Google.com

Zunächst führte Autodesks Umstellung auf das Mietmodell zu hohen Verlusten, welche jedoch kaum Einfluss auf den Aktienkurs, sondern viel mehr auf die Lizenzierung und Kosten der Nutzer*innen hatte. Trotz eines Umsatzrückgangs von satten 26,15 Prozent im vierten Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahr und einem Nettoergebnis von minus 579,2 Millionen US-Dollar bliebt der Aktienkurs stabil (siehe Foto 2). Anleger erkannten schnell, dass Sparmaßnahmen und Miete einen Anstieg der Renditen bedeuten könnten.

Damit die Anleger von steigenden Kursen profitieren konnten und können, mussten Mitarbeiter*innen (durch die personellen Umstrukturierungen) und Nutzer*innen (Wegfall von Dauerlizenzen, ersetzt durch das umsatzsteigernde Abonnementmodell – führt zu steigenden Kosten beim Kunden) leiden. Der anfängliche Umsatzrückgang liegt auch darin begründet, dass viele Nutzer*innen (aus guten Gründen) nicht sofort auf das Abonnementmodell umgestiegen sind, sondern zunächst noch ihre Dauerlizenzen nutzen. Mit der Zeit stiegen mehr und mehr Unternehmen auf das Abonnementmodell um, ohne zu wissen, dass es legale und wirtschaftliche Alternativen gibt (siehe unten).

Autodesk-Kursverlauf in Relation zum NASDAQ

Um den Autodesk-Kursverlauf besser interpretieren zu können, setzen wir ihn in Relation zum NASDAQ (National Association of Securities Dealers Automated Quotations), der größten US-amerikanischen Börse.

Foto 3: NASDAQ-Verlauf vom 16. Oktober 2015 bis 12. Oktober 2020. | Quelle: Google.com
Foto 3: NASDAQ-Verlauf vom 16. Oktober 2015 bis 12. Oktober 2020. | Quelle: Google.com

Der Kursverlauf zeigt: Am 12. August 2016 lag der NASDAQ bei 5.232,89 Punkten (Autodesk hier: 61,83 US-Dollar), am 12. Oktober 2020 sind es 12.088,10 Punkte (Autodesk hier: 242,14 US-Dollar). Der NASDAQ hat also einen Zuwachs von 131 Prozent zu verzeichnen, bei Autodesk ist im selben Zeitraum ein Zuwachs von 291,62 Prozent zu erkennen! Das bedeutet, dass der Autodesk-Kursverlauf mehr als nur ein gewöhnliches Profitieren von der allgemein positiven Wirtschaftsentwicklung ist, sondern mutmaßlich an den Umstrukturierungen und dem Umstieg auf das Abonnementmodell begründet liegt.

Dauerlizenzen als Alternative zum Autodesk-Abonnementmodell

Einmalig bezahlt, kann die als Dauerlizenz erworbene Softwareversion uneingeschränkt und dauerhaft verwendet werden. Das ist mittelfristig deutlich wirtschaftlicher als jedes Abonnement. Zudem werden die Nachteile eines Abonnements umgangen. Die Aachener 2ndsoft GmbH ist auf Versionen spezialisiert, die vor der Umstellung auf das Mietmodell in Umlauf gebracht worden sind und durch einen Wartungsvertrag (Subscription) bis 2018 berechtigt waren, auf die damals aktuelle Version aktualisiert zu werden. Dadurch kann die 2ndsoft GmbH als einer der wenigen Anbieter in Deutschland noch immer Kaufversionen von Autodesk-Produkten anbieten. Die Lizenzübertragung – also die Übertragung der Lizenz auf den Käufer – wird direkt über den Hersteller/Entwickler Autodesk abgewickelt.

Sie benötigen Hilfe bei der Lizenzierung und möchten rechtssicher und kostengünstig lizenzieren? Das Support-Team der 2ndsoft GmbH steht Ihnen bei diesem Vorgang mit Rat und Tat zur Seite. Jetzt kostengünstig und rechtssicher lizenzieren – mit 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware!

CAD- und CAM-Produkte von Autodesk als Dauerlizenz bei 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware, kaufen – darunter folgende Einzelprodukte und Suiten:

•    Autodesk 3ds Max
•    Autodesk AutoCAD
•    Autodesk AutoCAD LT
•    Autodesk Inventor
•    Autodesk Revit
•    Autodesk Vault

•    Autodesk Building Design Suite
•    Autodesk Product Design Suite
•    Autodesk Factory Design Suite
•    Autodesk Plant Design Suite

Staatsanwaltschaft lässt den Software-Händler lizengo in Köln durchsuchen

Produktschlüssel-Verkauf bei Lebensmittelhändler EDEKA gestoppt

„Wir machen Software einfach!“ – so wirbt die Kölner lizengo GmbH & Co. KG auf seiner Internetpräsenz für seine Produkte. Längere Zeit war es still um den Händler, der Produktschlüssel für (Server-)Betriebssysteme, Bürosoftware, CAD-Software und mehr anbietet. Im Oktober 2019 berichtete Gebrauchtesoftware.de bereits über lizengo, damals kooperierte der Händler mit dem Lebensmittelhändler EDEKA. Zu Preisen deutlich unter Marktpreis wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der lizengo-Website einlösen konnten .

Staatsanwaltschaft Köln und lizengo-Anwältin äußern sich

Etwa einem Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten bei lizengo aufdeckte, leitete der Redmonder Software-Riese Microsoft rechtliche Schritte ein. Nachdem es mehr als ein halbes Jahr kaum mediales Echo zu dem Fall gab, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber der Redaktion von Golem.de, dass in der vergangenen Woche (Kalenderwoche 34) „Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Online-Händler durchgeführt wurden, dessen Verantwortlichen und weiteren Beschuldigten vorgeworfen wird, im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als Lizenzen für Computerprogramme eines US-amerikanischen Softwareherstellers verkauft zu haben, ohne dass der Käufer ein tatsächliches Nutzungsrecht hatte.“ Einen Bericht von Heise Online bestätigte Dörthe Minde, Anwältin von lizengo, gegenüber Golem.de teilweise: „Wir bestätigen, dass es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gibt. Lizengo ist in diesem Zusammenhang als Zeugin durchsucht worden.“

Daten und Datenträger bei lizengo sichergestellt

Staatsanwalt und Pressesprecher Christoph Hebbecker erklärte, dass im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen Daten und Datenträger sichergestellt wurden, weitere Angaben mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wegen Betrugs jedoch nicht mitgeteilt werden können. Auch Namen von Beschuldigten oder beteiligten Firmen wurden nicht bestätigt. Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

Lesen Sie hier unseren Artikel vom 28. Oktober 2019: Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen lizengo ein.

Autodesk-Software zum Schnäppchenpreis: Vorsicht vor dreister Betrugsmasche, die tausende Euro kostet!

Treue Leserinnen und Leser unseres Blogs auf Gebrauchtesoftware.de werden sich an diverse Artikel zu Software-Fälschungen und Betrugsversuchen erinnern, die wir in den letzten Jahren nach eigener Recherche veröffentlicht haben. So entdeckte unsere Redaktion im Mai 2016 und im Mai 2017 Fälschungen von Microsoft Office 2010 bzw. Office 2013 bei Amazon, berichtete auch, weshalb Microsoft Windows und Office ab 1,99 Euro nicht legal sein können. Der aktuelle Fall, mit dem sich die Redaktion befasst, schlägt dem Fass jedoch den Boden aus und ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen; wir bestellten bei einem scheinbar seriösen Händler eine Autodesk-Software für knapp 6.000 Euro und erhielten keinen Gegenwert.

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk Inventor 2020 Professional bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 5.699 Euro. | Quelle: Screenshot

Alles beginnt mit einer Annonce beim Verkaufsportal eBay Kleinanzeigen. Ein aus Bielefeld-Heepen stammender gewerblicher Nutzer, die CS programming UG & Co. KG, bietet hier die Software Autodesk Inventor 2020 Professional als Kauflizenz inklusive Wartungsvertrag an. In der Artikelbeschreibung heißt es unter anderem:

Autodesk Inventor 2020 Professional eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Artikelbeschreibung der bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angebotenen „Lizenz“ von Autodesk Inventor 2020 Professional | Quelle: Screenshot

Artikelbeschreibung suggeriert den Verkauf einer Vollversion ohne Einschränkungen

Die Artikelbeschreibung wirkt zunächst vertrauenserweckend. Die Software wird von einem gewerblichen Nutzer angeboten und richtet sich an Privatpersonen und Geschäftstreibende, was durch die Zusätze „Software vom Händler incl. Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“ und „Steuerfreie Lieferungen an Firmen in EG Ländern mit int. TAX ID möglich!“ unterstrichen wird. Der Angebotstext enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Lizenz, insbesondere, ob ausdrücklich etwa nur bestimmte Käuferkreise zu einer Nutzung der Lizenz berechtigt sind. Zum Lieferumfang sollen die „Lizenzdaten zur Aktivierung“, das „Installationsprogramm (Vollversion)“ sowie eine Rechnung inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie ein Lehrbuch zählen. „Support bei der Installation / Aktivierung“ soll zusätzlich Vertrauen erwecken, so scheint es zunächst. Unter „Wichtigste Merkmale des Angebots“ wird hervorgehoben, dass es sich um eine „Kaufversion“ handle, bei der „keine weiteren Jahresgebühren und keine weiteren monatlichen Abonnements“ fällig würden.

Zahlungsart: PayPal inkl. Käuferschutz soll Seriosität untermauern

Der Händler gewährt zudem drei Prozent Skonto und verweist darauf, dass jetzt auch „PayPal inkl. Käuferschutz“ möglich sei. Ein weiteres Argument, welches bei Interessierten Vertrauen erwecken dürfte – schließlich würde PayPal bei unseriösen Angeboten oder Betrug zu Gunsten des Käufers entscheiden, das Geld sei abgesichert. Zu erwähnen sei auch der Kaufpreis für die Vollversion von Autodesk Inventor 2020 Professional: 5.699 Euro inkl. Mehrwertsteuer, eine Ansage! Zur Orientierung: Eine seriöse Dauerlizenz einer solchen Software, die inklusive einer durch den Händler initiierten Lizenzübertragung direkt beim Hersteller Autodesk angeboten wird, liegt bei 11.290 Euro. Der Händler, welcher bei eBay Kleinanzeigen auftritt, bietet also einen satten Rabatt in Höhe von rund 50 Prozent an.

Händler veräußert unrechtmäßig Lizenz, die für Bildungseinrichtungen vorgesehen ist

Nach dem Kauf der Software Autodesk Inventor 2020 Professional bei der CS programming UG & Co. KG wird eine E-Mail an die Käuferin geschickt. Darin befinden sich unter anderem eine Seriennummer, ein Registrierungsschlüssel, eine Installationsbeschreibung und die Information, dass die Software (angeblich) auf den Geschäftsführer der Firma übertragen wurde, die die „Lizenz“ bei CS programming gekauft hat.

Sofort fällt auf, dass die in der E-Mail aufgeführte URL zur Aktivierung der Software auf eine Autodesk-Webseite verwiesen wird, unter der ausdrücklich nur Bildungslizenzen aktiviert werden können. Misstrauen kommt auf. Außerdem tauchte die bei CS programming erworbene Inventor-Lizenz nicht im Autodesk-Nutzerkonto der Käuferin als gültige Lizenz auf.

Verkauf von Bildungslizenzen grundsätzlich erlaubt – jedoch unter Auflagen

Der Verkauf von Bildungslizenzen ist prinzipiell nicht illegal. Es gibt aktive Händler in der Branche, welche mit Microsoft-Bildungslizenzen handeln. Dabei werden von Microsoft verbilligt an Einrichtungen herausgegebene Lizenzen erworben, nachdem die Einrichtung diese nicht mehr benötigt und regulär veräußert. Nach dem Kauf solcher Lizenzen werden diese als vollwertige Lizenzen veräußert, was gerichtlich gebilligt ist. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch Besonderheiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass sich der Zweiterwerber einer Software auf den Erschöpfungsgrundsatz (vgl. EuGH 03.07.2012: Rechtssache C 128/11) nur dann berufen kann, sofern die Lizenz dem Erstkäufer a) ohne zeitliche Beschränkung und b) gegen ein Entgelt überlassen wurde, das es dem Hersteller ermöglicht, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen. 

Bei der Autodesk-Bildungslizenz, die CS programming vertrieben hat, sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt, denn es gibt zum einen eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (3 Jahre) und zum anderen wurden die Lizenzen den Bildungseinrichtungen kostenlos überlassen – hier hat also wahrscheinlich kein „Kauf“ (Lizenz gegen Entgelt) vorgelegen. Aus diesem Grund kann sich ein Käufer im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Das Herunterladen der Installationsdateien vom Server des Händlers stellt zudem höchstwahrscheinlich einen Urheberrechtsverstoß dar, gegen den Autodesk vorgehen könnte

Nachfrage bei Autodesk schafft Klarheit

Eine Anfrage beim Hersteller Autodesk sollte klären, ob die in der E-Mail genannte Seriennummer überhaupt gültig ist und ob die Firma bereits als neue Lizenznehmerin eingetragen ist bzw. noch eingetragen werden kann. Autodesk antwortete wie folgt:

„[Die] Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist eine nicht aktive Inventor Professional 2020-Lizenz mit 125 Plätzen, die kostenlos an eine Bildungseinrichtung vergeben werden kann. An der Historie der Seriennummer ist zu erkennen, dass diese noch keinen Besitzer gehabt hat und demzufolge auch weder verkauft noch übertragen werden kann.“

Wenig später ergänzte Autodesk diese Angaben noch wie folgt:

„Die Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist noch gar nicht registriert worden und hatte auch in der Vergangenheit keinen Eigentümer. Der illegale, kommerzielle Vertrieb von kostenlosen Bildungslizenzen ist jedoch nicht unbekannt und wir arbeiten gerade an einem Prozess, um die Educational Licenses und deren Vergabe noch mehr zu schützen. Ich habe den Fall mit allen verfügbaren Informationen intern weitergeleitet, woraufhin dieser untersucht wird und Autodesk Compliance die notwendigen Schritte einleitet. Danke nochmals für Ihre Aufmerksamkeit. Für weitere Hinweise bzw. Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.“

CS programming lehnt Rückabwicklung ab

Auf Rückfrage beim Anbieter CS programming wurde nicht bestritten, eine Bildungslizenz geliefert zu haben, allerdings verweist der Anbieter auf seine AGB, die er angeblich in den Vertrag mit der Käuferin mit einbezogen hätte. Demzufolge sei „eine ausschließlich gewerbliche/gewinnorientierte Nutzung der Lizenz […] nie zugesagt“ worden. Im Übrigen stünde diese „u.a. auch in Konflikt mit unseren akzeptierten AGB (insbesondere Punkt 6.1 sowie 7.2.)“ Die Käuferin solle die Software „nach den Lizenzvereinbarungen des Herstellers“ nutzen. Telefonisch wurde aber zugesichert, dass die Software auch durch Unternehmen genutzt werden könne. Nach dem Lizenzbedingungen des Herstellers dürfen „licenses for educational institutions“ nur im direkten Zusammenhang mit Lern-, Lehr-, Schulungs-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verwendet werden, die zu den Lehrtätigkeiten einer berechtigten Bildungseinrichtung gehören. Darüber hinaus haben diese Bildungslizenzen – in Abweichung zu (sonstigen) Kauflizenzen – nur eine Laufzeit von drei Jahren. Eine Rückabwicklung des Kaufs lehnt die Firma CS programming bis heute ab.

Da der Fall noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, ist auch der in der Artikelbeschreibung erwähnte PayPal-Käuferschutz bis dato wirkungslos. Die hier im Artikel vorgelegten Tatsachen reichten nicht aus, dass die Käuferin den Kaufbetrag erstattet bekam.

Händler verkauft weitere Lizenzen

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk VRED 2020 bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 29.000 Euro. | Quelle: Screenshot

Seit Dezember 2019 sichten wir Produkte des Händlers CS programming bei eBay Kleinanzeigen. Dabei handelt es sich unter anderem um Autodesk Inventor 2020 (5.699 Euro), Autodesk Revit 2020  (6.599 Euro) und Autodesk VRED Professional 2020 (29.000 Euro). Die Artikel sind meist nicht länger als zwei Wochen gelistet und ähneln sich hinsichtlich der Kernaussagen in den Artikelbeschreibungen stark. Unserer Auffassung nach kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass hier systematisch gehandelt wird und es sich auch in weiteren Fällen nicht um eine Software handelt, die uneingeschränkt von Privatpersonen oder Unternehmen eingesetzt werden darf. Interessant auch: Zum Zeitpunkt des Inventor-Kaufs wurde bereits angegeben, dass es sich um den „Letzten Artikel“ handle, der Kaufpreis lag am 7. November 2019 außerdem noch bei 4.999 Euro (jetzt bei 5.699 Euro). Neben eBay Kleinanzeigen handelt die CS programming auch über ihre eigene Internetpräsenz.

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk Revit 2020 bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 6.599 Euro. | Quelle: Screenshot
Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Der Händler bietet unter anderem Autodesk VRED, Autodesk Inventor und Autodesk Revit an. | Quelle: Screenshot

Vorsicht beim Software-Kauf: Autodesk-Dauerlizenzen sind Expertensache!

Grundsätzlich bietet Autodesk seine Software seit dem 1. August 2016 ausschließlich zur Miete an. So sollen im Zuge einer Umstrukturierung des Unternehmens Kunden langfristig gebunden und höhere Umsätze erzielt werden. Allerdings gibt es auch im Jahr 2020 noch die Möglichkeit, legale und rechtssichere Kaufversionen von Autodesk bei Drittanbietern zu erwerben. Das ist möglich, indem Kaufversionen aus der Zeit vor der „Autodesk-Mietpflicht“ in einem aktiven Wartungsvertrag gehalten wurde und so einen Versionssprung erfahren hat. Endete beispielsweise der Wartungsvertrag der ursprünglich im Jahr 2015 erworbenen AutoCAD LT-Lizenz im März 2019, entstand also eine dauerhaft nutzbare Lizenz von AutoCAD LT 2019. Diese Dauerlizenz bietet ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht und kann auch an Dritte veräußert werden, da hier der Erschöpfungsgrundsatz greift. Die Software muss aber direkt beim Hersteller in den Autodesk-Account des neuen Nutzers übertragen werden. Seriöse Händler von Autodesk-Gebrauchtsoftware weisen auf eine Lizenzübertragung hin und führen diese im Kundenauftrag durch. Dauerlizenzen von Autodesk sollten immer von seriösen und erfahrenen Gebrauchtsoftware-Händlern durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um rechtssichere und einwandfreie Ware handelt.

Windows 7: Erweiterte Sicherheitsaktualisierungen bis Januar 2023 verlängert

Microsoft hat sich verpflichtet, für Windows 7 mindestens zehn Jahre Produktsupport bereitzustellen. Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Daran hat sich für Privatanwender*innen auch nichts geändert. Unternehmen jedoch dürfte die Nachricht freuen, dass die erweiterten Sicherheitsaktualisierungen („Extended Security Updates“, kurz ESU) länger als ursprünglich geplant ausgeliefert werden. Die Aktualisierungen werden Unternehmen jeder Größe bereitgestellt und sind nach wie vor kostenpflichtig.

Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen

Bisher war Windows 7 ESU nur für Windows 7 Professional und Windows 7 Enterprise im Rahmen der Volumenlizenzierung verfügbar. Microsoft begründet die Fristverlängerung damit, dass der Konzern dem Umstand Rechnung tragen wolle, dass sich jedes Unternehmen an einem anderen Punkt im Aktualisierungsprozess befinde. Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen. Schließlich kann dieser Vorgang je nach Unternehmen mehr oder weniger Vorbereitungszeit erfordern.

Was geschieht nach dem Fristablauf?

Die aktuelle Situation lässt Erinnerungen an Windows XP aufkommen: Hier wurden Nutzer*innen dazu aufgerufen, zum Ablauf des erweiterten Supports auf Windows 7 zu aktualisieren. Schließlich sollten nach Ablauf des erweiterten Supports zum 8. April 2014 keine Sicherheitsupdates verteilt werden. Mitte Juni 2017 wurde allerdings noch ein kritisches Sicherheitsupdate ausgeliefert, nämlich die Aktualisierung „KB4025687“. Zwar stellt dieses Vorgehen eine Ausnahme dar, aber Nutzer*innen können bei kritischen Bedrohungen auch Jahre nach Ablauf des Support-Zeitraums auf die Hilfe Microsofts hoffen.

Extended Security Updates (ESU) ab Dezember 2019 erhältlich

Unternehmen, die die Extended Security Updates (ESU) erwerben wollen und damit für eine längere Zeit von Sicherheitsupdates profitieren möchten, können dies ab dem 1. Dezember 2019 über das CSP-Programm („Cloud Solution Provider“) tun. Ende Januar 2023 werden dann aber auch für diese Unternehmen die erweiterten Sicherheitsupdates für Windows 7 eingestellt. Funktionale Updates gibt es für dieses Betriebssystem ohnehin seit dem 13. Januar 2015 nicht mehr.

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Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen Lizengo ein

Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft  jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum  es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.

Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt

Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.

Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln  des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.

E-Mail Software Angebot Betrug Kaley Microsoft Windows 10 Office 2016 Office 2019 Keys Produktschlüssel
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.

Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal

Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile)  oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.

Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).

Lizengo EDEKA Coupon Code Key Schlüssel Produktschlüssel Kassenbon Eingabe Aktivierung Download
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).

EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website

Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.

Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse

Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:

  • Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
  • Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
  • Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
  • Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach  Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
  • Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
  • Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?

Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Cloud-Skeptiker profitieren stark von älteren Softwareversionen

Office 2019 ist seit dem 24. September 2018 in vier Editionen erhältlich: Home and Business, Professional, Standard und Professional Plus. Die Software enthält Verbesserungen bei Word, Excel, PowerPoint und Outlook – alle wichtigen Aktualisierungen der letzten Monate vor Erscheinen, die bei Office 365 durchgeführt worden sind, sind auch hier enthalten. Für Windows sind in Abhängigkeit der Edition auch Access, Publisher, Visio und Projekt enthalten, bei Mac ist es OneNote, welches bei Windows ausgekoppelt und als 2016er Version kostenlos verfügbar ist. Zu den Neuerungen und Verbesserungen zählen Funktionen zum Einfärben, neue Animationsfeatures in PowerPoint, einschließlich der Morph- und Zoomfunktionen, sowie neue Formeln und Diagramme in Excel für die Datenanalyse. Für Mac-Benutzer wurde der Fokusmodus in Word, 2D-Karten in Excel und neue Morph-Übergänge, SVG-Unterstützung und 4K-Videoexporte in PowerPoint hinzugefügt. PowerPivot ist in Office Home & Business 2019 enthalten.

„Ein wertvolles Update für Kunden, die noch nicht bereit für die Cloud sind“

Richtig gelesen – so bezeichnet Microsoft selbst die Kaufversionen von Office 2019. Das lässt den Schluss zu, dass Microsoft erkennt, dass viele Unternehmen noch nicht bereit für die Cloud sind, insbesondere Kleinunternehmen und Mittelständler. Im Gebrauchtsoftwarehandel kommt es vor, dass viele Kunden zu Kaufversionen greifen. Diese Kundengruppe hegt eine nachvollziehbare Skepsis gegenüber Cloud-Diensten. Schließlich ist Mietsoftware mittel- bis langfristig deutlich teurer als Kaufversionen, kann nicht immer in die bestehende IT-Infrastruktur integriert werden und zu Kompatibilitätsproblemen führen.

Office 2016 als kostengünstige Alternative zu Office 2019 und Office 365

Microsoft hat bei Office 2019 die Preise um etwa zehn Prozent angehoben. Das macht die neueste Office-Version nicht gerade attraktiver – auch vor dem Hintergrund, dass die Aktualisierungen größtenteils kosmetischer Natur sind. Echte Sprünge macht Office 2019 für viele Anwender wohl kaum. Mit Office 2016 können viele Unternehmen die gleichen Ziele komfortabel und sicher erreichen wie bei Office 2016. Und Office 2016 ist deutlich günstiger zu erwerben, eine Lizenzierung mit rechtssicherer Gebrauchtsoftware spart zusätzlich rund 30 Prozent. Es bleibt also festzuhalten, dass die Cloud nicht grundsätzlich schlecht ist und in einigen Anwendungsszenarien (z.B. bei Großunternehmen) Prozesse vereinfachen und optimieren kann. Es gibt aber auch sehr viele Anwendungsszenarien, bei denen Anwender mit einer Dauerlizenz deutlich besser beraten sind.

Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de
Foto: Office-Software bei 2ndsoft.de | © 2ndsoft.de

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Microsoft Windows und Office zu Spottpreisen – Billige Keys bereits ab 1,99 Euro online kaufen: Kann das überhaupt legal sein?

Wer auf Internet-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Rakuten nach Windows und Office sucht, stellt schnell fest, dass Software hier für deutlich weniger Geld angeboten wird. Auf manchen Seiten finden sich Produktschlüssel für Windows bereits ab 1,99 Euro, ein Key für Office kostet weniger als zehn Euro. Wie ist das möglich und geht es hier überhaupt mit rechten Dingen zu?

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Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 1,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Mit der Einführung von Office 2016 bietet Microsoft Privatanwendern die Möglichkeit, die Bürosoftware über ein Abonnement-Modell zu beziehen. Für den nicht-kommerziellen Einsatz wird für die Home-Version von Office 365 eine Gebühr in Höhe von 99 Euro pro Jahr fällig. Enthalten sind hier Word, Excel, PowerPoint, Outlook, Publisher (nur PC) und Access (nur PC). Zum Vergleich: als Kaufversion bietet Microsoft Office Home & Student 2019 für einen einmaligen Kaufpreis von 149 Euro an, enthalten sind hier Word, Excel und PowerPoint.

Unternehmen zahlen monatlich 8,80 bis 10,50 Euro (im Jahresabonnement, Preis pro Nutzer) – enthalten sind in Office 365 Business neben OneDrive auch Outlook, Word, Excel, PowerPoint, OneNote und Access (nur PC). In Office 365 Business Premium sind zusätzlich Exchange, SharePoint und Microsoft Teams enthalten. Office 2019 Home & Business zu kaufen kostet einmalig 299 Euro.

Produktschlüssel ohne Lizenz: Angebotene Ware de facto wertlos

Viele unseriöse Anbieter vermeiden bei ihren Artikelbeschreibungen ganz bewusst die Formulierung „Lizenz“, stattdessen ist von „Produktschlüsseln“ und „Keys“ die Rede. Der bloße Erwerb eines Produktschlüssels bedeutet nicht, dass auch eine gültige, rechtssichere Lizenz erworben wird. Eine gängige Vorgehensweise vieler zwielichtiger Händler ist das Versenden eines Produktschlüssels via E-Mail, dieser lässt sich in der Regel auch aktivieren. Trotzdem bedeutet das nicht, dass hier ordentlich lizenziert wurde. Windows-Produktschlüssel funktionieren problemlos auf mehreren Geräten – nach einer Windows-Aktualisierung aber kann es passieren, dass die Lizenz als ungültig angezeigt und nachträglich seitens Microsoft deaktiviert wird. Es ist also möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar. Tipp: Im Windows Store finden Sie die App ShowKeyPlus, welche bei der Identifikation des Produktschlüssels hilft – so können Sie erkennen, zu welcher Windows-Version bzw. Edition der Key zählt. Das Tool selbst lässt aber natürlich nur bedingt Rückschlüsse auf die Echtheit/Rechtssicherheit des Produktes zu.

Herkunft der Schlüssel oftmals unklar

Die Herkunft der Schlüssel ist in vielen Fällen nicht nachweisbar. In der Praxis werden viele der dubiosen Keys von den Händlern über spezielle Key-Börsen bezogen – dort werden Produktschlüssel in großen Stückzahlen und aus fragwürdigen Quellen angeboten. Solche Schlüssel können auch gestohlen sein, beispielsweise während der Produktion von OEM-PCs – hier können Schlüssel einfach abgeschrieben werden. Wir berichteten auch über einen Fall, bei dem Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server an der Universität Wuppertal entwendet und zum Verkauf angeboten wurden. Ein legaler Handel ist mit solcher „Ware“ unmöglich.

Auch der von vielen Händlern hinzugefügte Hinweis auf die sogenannte UsedSoft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2012 zum Handel mit Software-Lizenzen hilft hier nicht weiter.

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Foto: Hier wird ein Windows 10 Professional für 3,99 Euro angeboten. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Erwähnung des UsedSoft-Urteils soll unseriöse Angebote glaubhaft erscheinen lassen

In dem Urteil in der Rechtssache C-128/11 vom 03. Juli 2012 erklärte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchter Software. Ebenso sei es erlaubt, dass online erworbene Software gehandelt werden darf. Dieses Urteil unterliegt aber Bedingungen. Auf das EuGH-Urteil nehmen viele Händler auf den einschlägigen Plattformen Bezug und versuchen so, den Verkauf ihrer gebrauchten Produktschlüssel zu rechtfertigen. Ausgeblendet wird hierbei jedoch die Tatsache, dass der Lieferumfang der Ware genau dem beim Neukauf entsprechen muss. Der Artikel muss so angeboten werden, wie er in Verkehr gebracht wurde. Dazu sind, je nach Lizenzart, folgende Punkte zu berücksichtigen: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine dieser beim Neukauf ggf. vorhandenen Komponenten, darf die entsprechende Gebrauchtsoftware nicht verkauft werden. Außerdem muss die Software vor dem Verkauf von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt. Durch das Hinzuziehen des Urteils soll der Eindruck erweckt werden, es handle sich um ein rechtssicheres, legales Angebot. Nachfolgend möchten wir kurz und verständlich erklären, worauf beim Kauf von (gebrauchter) Software unbedingt zu achten ist. Regelmäßig versuchen Händler auch, durch E-Mails in solchen Fällen fragwürde ESD-Lizenzen zu verkaufen.

Privatkunden müssen selten Konsequenzen tragen, Unternehmen beim Audit jedoch immer

Der Ankauf entsprechender Keys ist illegal, trotzdem haben Privatkunden nur wenig zu befürchten. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist, wenn ein einzelner fragwürdiger Produktschlüssel für den Privateinsatz genutzt wurde. De facto hat ein solcher Key jedoch die gleiche Rechtmäßigkeit wie der Einsatz illegaler, „gecrackter“ Software. Es handelt sich schlichtweg jeweils nicht um eine legale, rechtssichere Lizenz. Sei es aus Unwissenheit oder zur Beruhigung des eigenen Gewissens – es ist unklar, wieso Nutzer mit solchen Händlern Geschäfte machen, denn die gecrackte Software gibt es ohnehin gratis.

Bei Unternehmen sieht die Sachlage ganz anders aus; fällt bei einem Lizenzaudit die unsachgemäße Lizenzierung auf, muss teuer nachlizenziert werden. In bestimmten Fällen muss außerdem mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden. Unternehmen sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, wie die „Spielregeln“ beim rechtssicheren Lizenzieren aussehen.

Was macht eine rechtsgültige Lizenz aus?

Unternehmen müssen bei einem Audit nachweisen können, dass ihre Lizenzen zum Zeitpunkt des Kaufs den vollen Lieferumfang aufwiesen (Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge). Ausnahme: Microsoft stimmt der Vernichtung von Handbüchern zu, wenn der Kunde argumentiert, dass diese Lagerkapazitäten verbrauchen. Allerdings sind diese Lizenzen danach nicht mehr übertragbar. Auch die Herkunft der Software muss nachweisbar sein. Unseriöse Angebote im Netz richten sich hauptsächlich an Privatpersonen, da diese in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten müssen und oftmals keine Fachkenntnis bzgl. des Lizenzrechts haben.

Warum sind überhaupt so viele unseriöse Angebote im Netz zu finden?

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Foto: Einer der unseriösen Anbieter. Der Standort ist mit Vietnam angegeben. Die Bewertungen täuschen über die Produkte, die angeboten werden hinweg – schließlich werden die meisten Keys zunächst funktionieren. | © Screenshot gebrauchtesoftware.de

Für die dubiosen Händler ist das Anbieten illegaler Produktschlüssel ein lukratives Geschäft. Selbst bei einem Verkaufspreis von nur wenigen Euro muss klar sein, dass die aus unseriösen Quellen bezogenen Keys noch immer eine enorme Marge bieten. Die Schlüssel werden in großen Mengen zu äußerst günstigen Preisen gekauft. Das liegt daran, dass die Produktschlüssel mehrfach veräußert werden und keinen echten Gegenwert haben, da es sich nicht um eine ordentliche Lizenz handelt. Den Händlern ist es beim Ankauf nur wichtig, dass die Keys zunächst akzeptiert werden – und nicht mal das ist in allen Fällen gegeben. Für die Justiz ist es schwierig, der immensen Anzahl an Anbietern habhaft zu werden, denn sehr viele haben ihren Sitz im Ausland, was die Strafverfolgung erschwert. Außerdem ist die schiere Zahl der unseriösen Key-Händler überwältigend. Auch Online-Handelsplattformen kommen nicht immer hinterher, wenn es um die Sperrung der Händler geht. In manchen Fällen werden die Accounts auch erst zu einem späteren Zeitpunkt durch Nutzer gemeldet, da die Keys ja nicht selten nach dem Kauf funktionieren und sich vor allem Privatpersonen nicht darüber im Klaren sind, dass sie Geld ausgegeben haben, ohne eine ordentliche Lizenz erworben zu haben. Deshalb ist es durchaus möglich, dass sich manche Händler über eine bestimmte Zeit am Markt halten können, ehe sie Konsequenzen tragen müssen. Auch muss beachtet werden, dass kleinere Händler zunächst unter dem Radar bleiben, da auffälligere Händler im Fokus der Ermittlungen stehen dürften. Die unseriösen Händler haben aber einige Gemeinsamkeiten: Kommt es zu Problemen, etwa einer Sperrung des Keys, sind die Support-Mitarbeiter nur schwer zu erreichen – oder es wird einfach ein neuer Key verschickt, der wieder eine Zeit lang funktioniert, aber ebenfalls de facto wertlos ist. Mittelfristig verschwindet jeder unseriöse Händler vom Markt und lässt dann alle rechtlichen Ansprüche ins Leere laufen.

Vorsicht auch vor Fälschungen und bei Verkäufen auf Provisionsbasis

Neben den offensichtlichen Fake-Keys finden sich auch Plagiate im Netz – auch an Orten, wo sie nicht direkt vermutet würden. Schon im Mai 2016 berichteten wir über gefälschte Exemplare von Microsoft Office Home and Business 2010, die wir bei Amazon erworben hatten. Exakt ein Jahr später gingen uns erneut Fälschungen ins Netz, diesmal von Microsoft Office Home and Business 2013. Amazon selbst schien sich der Thematik nicht bewusst und hatte offenbar Mängel bei der Qualitätssicherung. Es wurde blind darauf vertraut, dass es sich bei den durch Amazon direkt angekauften Artikeln um Originalware handelte. Ein weiteres Beispiel für Ware, die nicht hundertprozentig rechtssicher ist, war ein Kauf über CHECK24, den wir im August 2016 vorgenommen haben. Im vorliegenden Fall wurde vom bei CHECK24 gelisteten Verkäufer statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Ein Kauf bei Branchenexperten ist deshalb immer vorzuziehen! Ein seriöser Händler garantiert nur dann die Echtheit der Ware oder eine ordentliche Lizenz, wenn die Verantwortlichen eine ausreichende Qualitätsprüfung vornehmen. Allerdings sind alleine Preise, die deutlich höher sind als die beispielhaften 1,99 oder zehn Euro, kein Beleg dafür, dass es sich um einwandfreie Ware handelt. Selbst bei Welthandelskonzernen wie Amazon scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen. Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Microsoft-Anwendung haben, können Sie auch den Produktidentifikationsservice konsultieren. Hierfür benötigen Sie eine Eidesstattliche Versicherung und die Rechnungskopie. Einen beispielhaften Fall, bei dem wir eine solche Prüfung in Auftrag gegeben haben, finden Sie im Artikel zur Amazon-Fälschung.