Windows 7: Support-Ende jährt sich, Betriebssystem noch auf jedem fünften PC im Einsatz

Das Support-Ende von Microsofts Betriebssystem Windows 7 jährte sich am 14. Januar 2021 zum ersten Mal, trotzdem wird der Dauerbrenner unter den Betriebssystemen laut NetMarketShare noch immer auf mehr als einem Fünftel der erfassten PCs verwendet. Doch wie sicher ist die Nutzung von Windows 7 noch und müssen Unternehmen und/oder Privatanwender*innen unbedingt umsteigen?

Der Einsatz von Windows 10 in diversen Anwendungsszenarien Vorteile; Gamer*innen profitieren von der Windows 10-exklusiven Programmierschnittstelle DirectX 12. Virtuelle Desktops, der Snap Assist zur Fensteranordnung und ein modernes Interface sind durchaus nützlich und optisch ansprechend.  Als aktuelles Microsoft-Betriebssystem bietet nur Windows 10 regelmäßige Inhaltsverbesserungen und Sicherheitsaktualisierungen. Doch die Schattenseiten von Windows 10 sind nicht von der Hand zu weisen; der starke Fokus auf Nutzerdatensammlung (die sich nicht vollständig deaktivieren lässt), Zwangsupdates und Werbung trüben die Erfahrung.

Windows 7 durch kostenpflichtiges Extended Security Update-Programm (ESU) noch bis Januar 2023 mit Support für Unternehmen

Über das kostenpflichtige Extended Security Update-Programm (ESU) können Unternehmen die Versorgung mit Sicherheitsupdates für Windows 7 verlängern. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Migration auf Windows 10 mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt oder dringend benötigte Software mit dem aktuellen Betriebssystem inkompatibel ist und Alternativen gefunden werden müssen. Windows 7 Professional, Enterprise, Professional for Embedded Systems* sowie Windows Server 2008/R2 (Datacenter, Standard, Enterprise) und Windows Server Embedded 2008/R2* erhalten noch bis zum 10. Januar 2023 im Rahmen des ESU-Programms kritische und wichtige Sicherheitsupdates. Alle Informationen liefert Microsoft im Artikel „Häufig gestellte Fragen zum Lebenszyklus der erweiterten Sicherheitsupdates“.

*erweiterte Sicherheitsupdates für ausgewählte Embedded-Produkte sind über OEMs verfügbar. Alle anderen sind über Volumenlizenzierung verfügbar

Windows 7 weiterhin nutzen: Darauf sollten Sie unbedingt achten!

Microsoft ist sehr am Umstieg der Nutzerschaft auf Windows 10 interessiert. Auch wenn es offiziell keine Sicherheitsupdates für Windows 7 mehr gibt (Ausnahme: ESU), ist eine Verwendung möglich, wenn es sich nicht um eine kritische Arbeitsumgebung handelt und gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Im Idealfall müssen Kriminelle Sicherheitsmaßnahmen des Modems/Routers, der Windows-Firewall und Windows selbst durchbrechen oder von einer kritischen Sicherheitslücke in Windows 7 profitieren, um Schaden anzurichten. Um die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Aktivitäten unter Windows 7 zu erhöhen, sind folgende u. a. folgende Ratschläge zu befolgen:

  • Microsoft Security Essentials erhält keine Aktualisierungen mehr, weshalb eine Antiviruslösung eines Drittanbieters verwendet werden muss
  • Windows 7 mit allen bis dato veröffentlichte Aktualisierungen nutzen
  • Browserwechsel, denn der Internet Explorer erhält keine Updates mehr
  • Software aktualisieren und nicht mehr unterstützte Software deinstallieren
  • Microsoft hat den Support für das Anti-Exploit-Tool „EMET“ eingestellt, deshalb andere Anti-Exploit- und Hardener-Tools verwenden (z. B. OSArmor)
  • Surfen mit gesundem Menschenverstand (die meisten Angriffe werden durch Social Engineering durchgeführt, was unabhängig des Betriebssystems funktioniert)
  • Regelmäßige Backups erstellen

Ob Windows 7 in der jeweiligen Arbeitsumgebung verwendet werden kann und sollte, muss stets im Einzelfall entschieden werden! Im Onlineshop der Aachener 2ndsoft GmbH finden Sie eine Vielzahl an Betriebssystemen für jeden Einsatzzweck, neu und als geprüfte Gebrauchtsoftware:

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Windows 7: Erweiterte Sicherheitsaktualisierungen bis Januar 2023 verlängert

Microsoft hat sich verpflichtet, für Windows 7 mindestens zehn Jahre Produktsupport bereitzustellen. Der Support für Windows 7 endet am 14. Januar 2020. Daran hat sich für Privatanwender*innen auch nichts geändert. Unternehmen jedoch dürfte die Nachricht freuen, dass die erweiterten Sicherheitsaktualisierungen („Extended Security Updates“, kurz ESU) länger als ursprünglich geplant ausgeliefert werden. Die Aktualisierungen werden Unternehmen jeder Größe bereitgestellt und sind nach wie vor kostenpflichtig.

Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen

Bisher war Windows 7 ESU nur für Windows 7 Professional und Windows 7 Enterprise im Rahmen der Volumenlizenzierung verfügbar. Microsoft begründet die Fristverlängerung damit, dass der Konzern dem Umstand Rechnung tragen wolle, dass sich jedes Unternehmen an einem anderen Punkt im Aktualisierungsprozess befinde. Unternehmen sollen mehr Zeit erhalten, auf Windows 10 umzusteigen. Schließlich kann dieser Vorgang je nach Unternehmen mehr oder weniger Vorbereitungszeit erfordern.

Was geschieht nach dem Fristablauf?

Die aktuelle Situation lässt Erinnerungen an Windows XP aufkommen: Hier wurden Nutzer*innen dazu aufgerufen, zum Ablauf des erweiterten Supports auf Windows 7 zu aktualisieren. Schließlich sollten nach Ablauf des erweiterten Supports zum 8. April 2014 keine Sicherheitsupdates verteilt werden. Mitte Juni 2017 wurde allerdings noch ein kritisches Sicherheitsupdate ausgeliefert, nämlich die Aktualisierung „KB4025687“. Zwar stellt dieses Vorgehen eine Ausnahme dar, aber Nutzer*innen können bei kritischen Bedrohungen auch Jahre nach Ablauf des Support-Zeitraums auf die Hilfe Microsofts hoffen.

Extended Security Updates (ESU) ab Dezember 2019 erhältlich

Unternehmen, die die Extended Security Updates (ESU) erwerben wollen und damit für eine längere Zeit von Sicherheitsupdates profitieren möchten, können dies ab dem 1. Dezember 2019 über das CSP-Programm („Cloud Solution Provider“) tun. Ende Januar 2023 werden dann aber auch für diese Unternehmen die erweiterten Sicherheitsupdates für Windows 7 eingestellt. Funktionale Updates gibt es für dieses Betriebssystem ohnehin seit dem 13. Januar 2015 nicht mehr.

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Microsoft verlängert Support für Exchange Server 2010

Greg Taylor, Direktor für Produktmarketing – Exchange Server / Online bei Microsoft, hat  in einem TechBlog-Beitrag bekanntgegeben, dass der erweiterte Supportzeitraum für die Groupware- und E-Mail-Transport-Server-Software Exchange Server 2010 verlängert wird. Unternehmen soll so die Möglichkeit gegeben werden, einen Umstieg auf eine Nachfolgeversion planen und durchführen zu können.

Erweiterter Support für Exchange Server 2010 bis Oktober 2020

Ursprünglich sollte der erweiterte Support für Exchange Server 2010 am 14. Januar 2020 enden, nach einer Untersuchung des Bereitstellungsstatus einer großen Anzahl von Exchange-Kunden ist nun ist der 13. Oktober 2020 festgelegt. Unternehmen sollen mehr Zeit für den Abschluss ihrer Migrationen erhalten.  

Was passiert nach Fristablauf mit Exchange Server 2010?

Nach dem 13. Oktober 2020 bietet Microsoft keinen technischen Support mehr für möglicherweise auftretende Probleme an, darunter Fehlerkorrekturen für entdeckte Probleme, die sich auf die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Servers auswirken können sowie Sicherheitskorrekturen für entdeckte Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherheitsverletzungen. Die Installation von Microsoft Exchange Server 2010 wird sich nach wie vor ausführen lassen. Microsoft rät ausdrücklich zur Migration und verweist dabei natürlich auch auf die Cloud-Dienste Exchange Online und Office 365.

Kaufversionen von Microsoft Exchange Server als wirtschaftliche Alternative zu Exchange Online und Office 365

Nutzer/-innen, die monatliche Gebühren, Dateiablage auf externen Cloud-Servern und Updatezwang verhindern wollen, sind mit einer aktuelleren Kaufversion von Microsoft Exchange gut beraten. Natürlich bietet die Aachener 2ndsoft GmbH ein breit gefächertes Produktportfolio, welches auch diverse Versionen und Editionen von Exchange Server umfasst. Profitieren Sie von wirtschaftlichen Kaufversionen und unabhängigem Arbeiten und entscheiden Sie sich für rechtssichere Neuware oder Gebrauchtsoftware, darunter:

Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Mainstream-Support für Windows 8.1 endet am 9. Januar 2018

Am 9. Januar 2018 endete der Mainstream-Support für Microsoft Windows 8.1. Doch was bedeutet das überhaupt?

Keine neuen Funktionen oder Verbesserungen mehr

Microsoft stellt an diesem Tag den Support für Windows 8.1 ein – allerdings nur den Mainstream-, nicht den Extended-Support. Der Mainstream-Support bietet neue Funktionen und Verbesserungen sowie Sicherheitsupdates für das Betriebssystem, der Extended Support bietet ausschließlich Sicherheitsupdates. Läuft auch dieser aus, wird das Betriebssystem offiziell nicht mehr von Microsoft unterstützt und erhält eigentlich keine Updates mehr. In bestimmten Szenarien allerdings – seien es beispielsweise globale Cyberangriffe – patcht Microsoft allerdings auch ältere Betriebssysteme, das hat die Vergangenheit gezeigt.

Extended-Support bis Januar 2023 – Sicherheitsupdates wird es noch fünf Jahre geben

Der Extended-Support für Microsoft Windows 8.1 läuft noch bis zum 10. Januar 2023 – bis zu diesem Datum wird es noch offizielle Sicherheitsupdates geben. Nutzer/-innen von Windows 8.1 müssen aus sicherheitstechnischer Sicht also nicht zwangsläufig auf ein aktuelleres Betriebssystem wechseln.

Marktanteil von Windows 8.1 in Deutschland bei nur 9 Prozent

Screenshot: Marktanteile von Windows 8.1 in Deutschland, Dezember 2017 | Quelle: statcounter
Screenshot: Marktanteile von Windows 8.1 in Deutschland, Dezember 2017 | Quelle: statcounter

Im Dezember 2017 erzielte Windows 8.1 in Deutschland unter den Desktop-Betriebssystemen einen Marktanteil von 9,08 Prozent – das geht aus aktuellen Zahlen von statcounter hervor. Damit liegt das Betriebssystem hinter Windows 10 (51,3%) und Windows 7 (34,89%). Bei den „aktuellen“ Betriebssystemen liegen nur Windows XP (1,89%), Windows 8 (1,77%) und Vista (1,1%) dahinter. Windows 8.1 wurde zwar erst im Oktober 2012 veröffentlicht, allerdings sind viele Nutzer/-innen zu Windows 10 gewechselt – auch, weil das Upgrade bis zum 16.Januar 2018 kostenfrei war.

Eine komplette Übersicht zu den Supportzyklen von Microsoft-Betriebssystemen findet sich auf der offiziellen Microsoft-Webseite (Informationsblatt zum Lebenszyklus von Windows).

 

Microsoft Patchday: Updates für Windows XP und Vista sollen vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen

Beim aktuellen Patchday hat Microsoft Updates für die Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista verteilt, die vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen sollen. Die Besonderheit: Der Lebenszyklus („Lifecycle“) von Windows XP und Windows Vista ist bereits abgelaufen – offiziell gibt Microsoft also keine Updates mehr heraus, egal ob es sich um Inhalts- oder Sicherheitspatches handelt.

Microsoft befürchtet weitere Angriffe

Microsoft hat das ungewöhnliche Verteilen der Updates damit begründet, dass beim Schließen der WannaCry-Sicherheitslücken weitere Schwachstellen aufgetaucht sind, die für ähnliche Angriffe verwendet werden könnten. Konkrete Details wurden natürlich nicht genannt, es scheint aber, als würde auch mit Angriffen auf XP- und Vista-Systeme gerechnet. Da Windows XP und Vista keinen offiziellen Support mehr erhalten, könnten diese Betriebssysteme als besonders attraktives Ziel für Hacker betrachtet werden. Laut NetMarketShare verwenden Stand Juni 2017 weltweit 5,66 Prozent noch Windows XP, bei Vista sind es nur 0,58 Prozent. Der Marktanteil von XP und Vista ist mit knapp über sechs Prozent gering, Windows 7 nutzt knapp die Hälfte der PC-User weltweit. Das erklärt, warum sich die Angriffe auf Windows 7 spezialisiert haben – die Schwachstellen sind durch die noch ausgelieferten Updates bei Windows 7 schwieriger zu ermitteln und auszunutzen, die potenzielle Zielgruppe der Hacker ist aber beachtlich größer. Solange Windows 7 also noch Angriffsflächen bietet, wird kaum jemand Windows XP und Vista attackieren wollen. Der Microsoft-Patch ist wahrscheinlich eine reine Vorsichtsmaßnahme, falls die Angreifer ihre präferierten Ziele ändern sollten.

XP und Vista noch zeitgemäß? Jein!

Grundsätzlich ist der Einsatz von Windows XP und Vista bei Privatpersonen noch vertretbar – denn es gibt beispielsweise noch Communities, die sich auf das Aktualisieren von Windows XP spezialisiert haben und dieses quasi „am Leben halten“. Wer mit sensiblen Daten arbeitet sollte aber besser generell darauf verzichten. Zumindest dann, wenn der Computer mit dem Internet verbunden ist, was in den meisten Arbeitsumgebungen der Fall sein dürfte.

Das Schadprogramm WannaCry (auch Wcrypt, WCRY, WannaCrypt oder Wana Decrypt0r 2.0) sorgt seit März 2017 für Aufsehen, indem es vorwiegend Windows-7-Systeme befällt, die betroffenen Computer durch Verschlüsselung sperrt und NutzerInnen dazu auffordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Gefordert wird der Betrag in der Kryptowährung Bitcoin, da sich die Zahlungsempfänger nicht ausfindig machen lassen.

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Windows 7: Update KB3133977 verhindert Boot auf Asus-Mainboards

Bild: Hinweis auf Secure Boot Violation
Bild: Hinweis auf Secure Boot Violation

Seit geraumer Zeit ist das Update KB3133977 für Windows 7 erhältlich. Der Patch sollte ein Problem mit der Laufwerksverschlüsselung BitLocker beheben, durch welches unter Windows 7 und Windows Server 2008 R2 Laufwerke nicht verschlüsselt werden konnten. Jetzt wurde bekannt, dass das Update bei einigen Systemen mit Asus-Mainboards dazu führen kann, dass der Boot-Vorgang abgebrochen wird.

UEFI-BIOS meldet „Secure Boot Violation“

Nach der Installation lässt sich das Betriebssystem nicht mehr starten. Das UEFI-BIOS meldet eine Secure Boot Violation. Kurios: Das Sicherheitsmerkmal Secure Boot ist erst ab Windows 8 implementiert. Mit der Installation des Updates geht das UEFI-BIOS also offenbar davon aus, dass das Betriebssystem Secure Boot unterstützt. Da das unmöglich ist, kommt es zum System-Absturz.

Erste Meldungen schon Mitte März – Microsoft ändert trotzdem Update-Status

Schon Mitte März tauchten im Netz Berichte zum KB3133977-Fehler auf. Microsoft scheint diesen Berichten aber nicht nachgegangen zu sein. Denn die Priorität des Updates wurde von „optional“ auf „empfohlen“ heraufgestuft. Das führte dazu, dass bei vielen Systemen ein automatischer Download sowie eine automatische Installation des Updates durchgeführt wurden.

Asus bietet Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Fehlerbehebung

Asus hat eine Anleitung veröffentlicht, wie das Problem zu lösen ist. Laut Konzern kann das Problem durch Bordmittel gelöst werden, sodass das System wieder bootfähig wird. Die englischsprachige, bebilderte Anleitung finden Sie auf der offiziellen Asus-Support-Webseite.

 

Windows XP auf Platz 3: Wieso das 16 Jahre alte Betriebssystem ein Sicherheitsrisiko darstellt

Bild: Windows XP Professional | © 2ndsoft GmbH
Bild: Windows XP Professional | © 2ndsoft GmbH

Vor rund zwei Jahren endete der offizielle Support für Windows XP, seitdem verteilt Microsoft keine sicherheitsrelevanten Patches mehr. Trotzdem liegt das Betriebssystem auf Platz 3, das belegen die Zahlen von NetMarketShare. Demnach nutzen weltweit noch 10,9 Prozent der Computer-Nutzer Windows XP. Nur Windows 7 (51,89%) und Windows 10 (14,15%) liegen davor. NetMarketShare analysiert monatlich etwa 160 Millionen eindeutige Besucher, um die Statistiken anzufertigen. Der Dienst nutzt Daten der On-Demand-Netzwerke Hitslink Analytics und Sharepost und gilt als zuverlässiger Indikator für die globalen Marktanteile von Betriebssystemen.

Wieso ist die Nutzung von Windows XP nicht ungefährlich?

Seit zwei Jahren bekommt Windows XP keine Sicherheitsupdates mehr. Zahlreiche moderne Verschlüsselungsalgorithmen werden nicht unterstützt. Kompatibilitätsprobleme sind vorprogrammiert, da mehr und mehr Entwickler keine Updates mehr für ihre Software unter Windows XP anbieten wollen. Insbesondere auf Computern mit Internetanschluss sollte Windows XP nicht mehr zum Einsatz kommen.

Wieso ist Windows XP noch so verbreitet?

Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind bestimmte Unternehmen auf Windows XP angewiesen, etwa dann, wenn die verwendete Software nicht zu anderen Betriebssystemen kompatibel ist. Viele Privatanwender nutzen Windows XP nicht nur aus nostalgischen Gründen, sondern auch aufgrund des sehr günstigen Kaufpreises. Zudem setzen nicht wenige Man-in-the-Middle-Proxies – etwa Unternehmensfirewalls – noch auf SHA1 (secure hash algorithm, sicherer Hash-Algorithmus) bzw. SHA2 (ab Service Pack3). Beide Verschlüsselungsalgorithmen werden von Windows XP unterstützt, fehlen aber in neueren Betriebssystemen, da durch moderne Verschlüsselungsmethoden ersetzt.

 

Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängert

Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel
Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel

Ende Januar 2016 wurde bekannt, dass Microsoft Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängertoft den Support für Windows 7 und Windows 8.1 für Nutzer der Intel-Skylake-CPU-Generation einschränken wird, gebrauchtesoftware.de berichtete. Damals hieß es, dass Computer mit Skylake-Prozessor spätestens im Juli von Windows 7 bzw. Windows 8.1 auf Windows 10 umsteigen müssen. Jetzt hat Microsoft eine Verlängerung dieser Frist bekanntgegeben.

Support wird um ein Jahr verlängert

Microsofts Ankündigung kam überraschend. Die Skylake-CPU-Generation ist Intels aktuelle Lösung, da überraschte es, dass Microsoft eine nur 1 ½-jährige Frist für die Betriebssysteme gewährte. Insbesondere User, die einen Computer mit Skylake-CPU gekauft haben und noch nicht auf Windows 10 umsteigen möchten, beschwerten sich. Microsoft scheint nun ein Einsehen zu haben und verlängert die Frist um exakt ein Jahr. Der 17. Juli 2018 ist nun der neue Stichtag für Skylake-Nutzer: Bis zu diesem Tag wird es noch funktionelle Updates geben, danach nicht mehr. Allerdings gilt der Extended-Support für Windows 7 und Windows 8.1 unter Skylake-CPUs noch bis zum 14. Januar 2020 bzw. bis zum 10. Januar 2023. Der Extended-Support bietet zwar keine neuen Funktionen mehr, dafür aber noch Sicherheitsupdates. Skylake-Nutzer können also aufatmen, da sie noch mehr Zeit erhalten werden, bis ein Upgrade des Betriebssystems erforderlich wird. Microsoft begründet die Support-Verlängerung damit, dass Unternehmen einen reibungsloseren Umstieg auf Windows 10 ermöglicht bekommen sollen.

Welche Prozessoren sind betroffen?

Eine Liste der betroffenen CPUs finden Sie hier. Derzeit sind 13 Hersteller betroffen.

Wer jetzt schon auf Windows 10 umsteigen möchte, kann sich bei der Aachener 2ndsoft GmbH über die optimale Lizenzierung informieren lassen. Im Produktportfolio finden sich unterschiedlichste Versionen, Editionen und Lizenzierungsmodelle von Windows. Lassen Sie individuelle Lizenzierungsmodelle ermitteln, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen und profitieren Sie von geprüfter Software, einer fairen und transparenten Preispolitik sowie hoher Rechtssicherheit. Seit mehr als 20 Jahren ist die 2ndsoft GmbH Ihr Ansprechpartner für Neu- und Gebrauchtsoftware nach Maß.