Gegen die Software-Spielregeln: Lizengo stellt Insolvenzantrag

Der Kölner Software-Onlineshop Lizengo hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Verwalter des Unternehmensvermögens eingesetzt.

Erstmals berichtete Gebrauchtesoftware.de Ende Oktober 2019 über Lizengo. Damals leitete Microsoft rechtliche Schritte gegen das Unternehmen ein, wir ließen die Geschehnisse Revue passieren. Jetzt die logische Konsequenz: Lizengo ist insolvent.

Produktschlüssel sind nicht automatisch eine Lizenz: Keys aus unseriösen Quellen durften nicht verkauft werden

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zwischenzeitlich gab es die Ware sogar beim Lebensmitteleinzelhändler EDEKA. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der Lizengo-Website einlösen konnten.

Damals betonte Lizengo ausdrücklich, dass es sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel“ handle. Chip.de urteilte: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Schon damals mutmaßten wir: Eine Fehleinschätzung! Denn ein Produktschlüssel stellt nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz dar. Mittlerweile haben dies auch viele andere Redaktionen (die in der Regel wenig auf Softwarehandel und Lizenzrecht spezialisiert sind) erkannt und ihre Artikel entsprechend angepasst. Wenig später wurde die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet.

Microsoft prüft Herkunft der Produktschlüssel – mit überraschendem Resultat

Gegenüber der CRN (heute ICT Channel) teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Mit kuriosen Erkenntnissen: Einige Produktschlüssel stammten aus Volumenlizenzverträgen ausländischer Universitäten, andere dürften nicht verkauft werden, weil das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Microsoft leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Der Vorwurf: Lizengo habe im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche „Lizenzen“ für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers verkauft, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben.“

Am 18. August 2020 folgte die Durchsuchung der Lizengo-Räumlichkeiten in Köln durch die Staatsanwaltschaft (wir berichteten), rund zehn Wochen später dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Lizengo stoppte Softwareverkauf bereits Ende Oktober 2020

Seit dem 30. Oktober 2020 kann man im Onlineshop von Lizengo keine Produktschlüssel mehr erwerben. Die Kundschaft von Lizengo wurde über die Gründe im Unklaren gelassen. Bis heute findet sich auf der Internetpräsenz lediglich ein Hinweis auf eine „Serverwartung“ (s. Foto). Geschmückt wird die Meldung darüber hinaus mit der fadenscheinigen Aussage, die Serverwartung sei wegen COVID-19 und einem damit verbundenen „weltweit […] erhöhten Angriffsvolumen durch Hackerinnen und Hacker“ erforderlich.

Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot
Foto: Seit Ende Oktober 2020 ist die Internetpräsenz von Lizengo nicht mehr erreichbar. Offiziell heißt es hier: Serverwartung. | Quelle: Screenshot

Heise.de fragte bei Lizengo nach, wie es mit den rund 130 Mitarbeiter*innen weitergehe, das Unternehmen ließ die Anfrage zunächst unbeantwortet. Später ließ das Lizengo verlauten, dass die Geschäftsführung „einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ gestellt habe. „Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern ließen uns jedoch zur Vermeidung von Schäden keine andere Wahl, als den Shop temporär offline zu stellen“, so die Syndikusanwältin.

Wir berichten sofort, sollten weitere Details bekannt werden.

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Kursverlauf der Autodesk-Aktie: Kurssteigerung zu Lasten der Nutzer*innen?

Der Börsengang von Autodesk Inc. erfolgte im Jahr 1985 an der US-Computerbörse Nasdaq. Seit dem 31. Mai 1997 wird die Aktie auch an der Frankfurter Börse gehandelt. Es lassen sich äußerst interessante und bemerkenswerte Rückschlüsse ziehen, setzt man Autodesks personelle Umstrukturierung und die Umstellung auf das Mietmodell zum 1. August 2016 in Relation zum Kursverlauf.

Kostete eine Aktie am 24. Juli 1998 noch 7,29 Euro, waren es am 8. Oktober 2004 erstmals über 20 Euro (20,55 Euro). Ein ganzes Jahrzehnt war die Aktie nie in der Lage, die 50-Euro-Marke zu durchbrechen. Das gelang erstmals am 13. Februar 2015. Werfen wir einen Blick auf den NASDAQ, die Heimatbörse von Autodesk.

Kurszuwachs von knapp 300 Prozent in knapp vier Jahren, wie ist das möglich?

Foto 1: Kursverlauf vom 4. November 1994 (7,88 US-Dollar) bis zum 12. Oktober 2020 (242,14 US-Dollar). Markiert: Der 12. August 2016, knapp zwei Wochen nach der Umstellung auf das Abonnementmodell und dem Ende der Dauerlizenzen. | Quelle: Google.com
Foto 1: Kursverlauf vom 4. November 1994 (7,88 US-Dollar) bis zum 12. Oktober 2020 (242,14 US-Dollar). Markiert: Der 12. August 2016, knapp zwei Wochen nach der Umstellung auf das Abonnementmodell und dem Ende der Dauerlizenzen. | Quelle: Google.com

Der Kurs der Autodesk-Aktie beträgt am 12. August 2016, rund zwei Wochen nach dem Ende der Bezugsmöglichkeit von Dauerlizenzen direkt bei Autodesk, 61,83 US-Dollar (siehe Foto 1). Am 12. Oktober 2020 sind es stolze 242,14 US-Dollar – ein Zuwachs von 291,62 Prozent! Wie ist das möglich?

Eine immense Kurssteigerung erfuhr die Aktie erst mit der weitreichenden personellen Umstrukturierung des Unternehmens, parallel dazu wurden Dauerlizenzen zum 1. August 2016 aus dem Programm genommen, Autodesk-Software kann seitdem beim Hersteller direkt ausschließlich über den Abschluss eines Abonnements bezogen werden.

Umstrukturierung und Umsatzrückgang ohne Einfluss auf Kursverlauf

Foto 2: Detaillierter Kursverlauf der Autodesk-Aktie in den letzten fünf Jahren. Zur Orientierung ist auch hier der 12. August 2016 markiert. | Quelle: Google.com
Foto 2: Detaillierter Kursverlauf der Autodesk-Aktie in den letzten fünf Jahren. Zur Orientierung ist auch hier der 12. August 2016 markiert. | Quelle: Google.com

Zunächst führte Autodesks Umstellung auf das Mietmodell zu hohen Verlusten, welche jedoch kaum Einfluss auf den Aktienkurs, sondern viel mehr auf die Lizenzierung und Kosten der Nutzer*innen hatte. Trotz eines Umsatzrückgangs von satten 26,15 Prozent im vierten Quartal 2016 im Vergleich zum Vorjahr und einem Nettoergebnis von minus 579,2 Millionen US-Dollar bliebt der Aktienkurs stabil (siehe Foto 2). Anleger erkannten schnell, dass Sparmaßnahmen und Miete einen Anstieg der Renditen bedeuten könnten.

Damit die Anleger von steigenden Kursen profitieren konnten und können, mussten Mitarbeiter*innen (durch die personellen Umstrukturierungen) und Nutzer*innen (Wegfall von Dauerlizenzen, ersetzt durch das umsatzsteigernde Abonnementmodell – führt zu steigenden Kosten beim Kunden) leiden. Der anfängliche Umsatzrückgang liegt auch darin begründet, dass viele Nutzer*innen (aus guten Gründen) nicht sofort auf das Abonnementmodell umgestiegen sind, sondern zunächst noch ihre Dauerlizenzen nutzen. Mit der Zeit stiegen mehr und mehr Unternehmen auf das Abonnementmodell um, ohne zu wissen, dass es legale und wirtschaftliche Alternativen gibt (siehe unten).

Autodesk-Kursverlauf in Relation zum NASDAQ

Um den Autodesk-Kursverlauf besser interpretieren zu können, setzen wir ihn in Relation zum NASDAQ (National Association of Securities Dealers Automated Quotations), der größten US-amerikanischen Börse.

Foto 3: NASDAQ-Verlauf vom 16. Oktober 2015 bis 12. Oktober 2020. | Quelle: Google.com
Foto 3: NASDAQ-Verlauf vom 16. Oktober 2015 bis 12. Oktober 2020. | Quelle: Google.com

Der Kursverlauf zeigt: Am 12. August 2016 lag der NASDAQ bei 5.232,89 Punkten (Autodesk hier: 61,83 US-Dollar), am 12. Oktober 2020 sind es 12.088,10 Punkte (Autodesk hier: 242,14 US-Dollar). Der NASDAQ hat also einen Zuwachs von 131 Prozent zu verzeichnen, bei Autodesk ist im selben Zeitraum ein Zuwachs von 291,62 Prozent zu erkennen! Das bedeutet, dass der Autodesk-Kursverlauf mehr als nur ein gewöhnliches Profitieren von der allgemein positiven Wirtschaftsentwicklung ist, sondern mutmaßlich an den Umstrukturierungen und dem Umstieg auf das Abonnementmodell begründet liegt.

Dauerlizenzen als Alternative zum Autodesk-Abonnementmodell

Einmalig bezahlt, kann die als Dauerlizenz erworbene Softwareversion uneingeschränkt und dauerhaft verwendet werden. Das ist mittelfristig deutlich wirtschaftlicher als jedes Abonnement. Zudem werden die Nachteile eines Abonnements umgangen. Die Aachener 2ndsoft GmbH ist auf Versionen spezialisiert, die vor der Umstellung auf das Mietmodell in Umlauf gebracht worden sind und durch einen Wartungsvertrag (Subscription) bis 2018 berechtigt waren, auf die damals aktuelle Version aktualisiert zu werden. Dadurch kann die 2ndsoft GmbH als einer der wenigen Anbieter in Deutschland noch immer Kaufversionen von Autodesk-Produkten anbieten. Die Lizenzübertragung – also die Übertragung der Lizenz auf den Käufer – wird direkt über den Hersteller/Entwickler Autodesk abgewickelt.

Sie benötigen Hilfe bei der Lizenzierung und möchten rechtssicher und kostengünstig lizenzieren? Das Support-Team der 2ndsoft GmbH steht Ihnen bei diesem Vorgang mit Rat und Tat zur Seite. Jetzt kostengünstig und rechtssicher lizenzieren – mit 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware!

CAD- und CAM-Produkte von Autodesk als Dauerlizenz bei 2ndsoft, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware, kaufen – darunter folgende Einzelprodukte und Suiten:

•    Autodesk 3ds Max
•    Autodesk AutoCAD
•    Autodesk AutoCAD LT
•    Autodesk Inventor
•    Autodesk Revit
•    Autodesk Vault

•    Autodesk Building Design Suite
•    Autodesk Product Design Suite
•    Autodesk Factory Design Suite
•    Autodesk Plant Design Suite

Microsoft 365: Abonnementverlängerung mit Prepaid-Karte kann zu Fehlermeldung führen

Im schlimmsten Fall muss Restlaufzeit manuell über den Telefon-Support gutgeschrieben werden

Die Abonnementvariante von Microsofts Bürosoftwaresammlung Microsoft 365 (vormals: Office 365) kann auf unterschiedliche Art und Weise erworben und bezahlt werden. Die gängigsten Methoden stellen hierbei das Bezahlen des Abonnements direkt bei Microsoft (im Microsoft-Konto) und der Kauf einer Lizenz im Einzelhandel (Einzelhandelsverpackung, in der Regel mit einem 12-Monats-Abonnement für eine bis sechs Personen, enthält eine Prepaid-Karte mit aufgedrucktem Code) dar.

Abonnementverlängerung mit Prepaid-Karte

Wird ein Jahresabonnement für Microsoft 365 abgeschlossen, kann im Microsoft-Konto unter „Dienste und Abonnements“ und „Wiederkehrende Abrechnung aktivieren“ eine Zahlungsmethode festlegen, die zum automatischen Bezahlen der Abonnementverlängerung nach Ablauf der Laufzeit dient. Zu den verfügbaren Bezahlmöglichkeiten zählen etwa Kreditkartenzahlung und der Online-Bezahldienst PayPal. Direkt fällt auf: Produktschlüssel, etwa solche, die durch Prepaid-Karten für Microsoft 365 erworben wurden, sind hier nicht aufgelistet (siehe Foto 1).

Foto 1: Im Microsoft-Konto findet sich unter Dienste und Abonnements keine Möglichkeit, Produktschlüssel – etwa solche von Prepaid-Karten für Microsoft 365 - direkt einzugeben. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 1: Im Microsoft-Konto findet sich unter Dienste und Abonnements keine Möglichkeit, Produktschlüssel – etwa solche von Prepaid-Karten für Microsoft 365 – direkt einzugeben. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 2: Während jährliches und monatliches Abonnement von Microsoft 365 problemlos ausgewählt und bezahlt werden können, fehlt in dieser Übersicht ein Hinweis auf die Eingabe von Produktschlüsseln. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 2: Während jährliches und monatliches Abonnement von Microsoft 365 problemlos ausgewählt und bezahlt werden können, fehlt in dieser Übersicht ein Hinweis auf die Eingabe von Produktschlüsseln. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Karte oder Code einlösen: Option an anderer Stelle versteckt

Microsoft hat sich dazu entschlossen, die Möglichkeit des Bezahlens mit einer Prepaid-Karte bzw. einem Code an einer anderen, weniger prominenten Stelle zu platzieren. Karten bzw. Codes können nicht im Kontomenü „Dienste und Abonnements“ eingelöst werden, sondern über das Untermenü „Verwalten“ – unter „Zahlungseinstellungen“ steht der Punkt „Karte oder Code einlösen“ zur Verfügung (siehe Foto 3).

Foto 3: Die Möglichkeit, Prepaid-Karten bzw. Codes einzulösen, ist an weniger prominenter Stelle platziert. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 3: Die Möglichkeit, Prepaid-Karten bzw. Codes einzulösen, ist an weniger prominenter Stelle platziert. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Einlösen von Prepaid-Karten und Codes kann seit Monaten zu Problemen und Fehlermeldung führen

Nach Recherchen der Redaktion von Gebrauchtesoftware.de konnten über Monate hinweg keine Codes über den entsprechenden Menüpunkt im Microsoft-Account einlösen. Stattdessen erschien eine Fehlermeldung (siehe Foto 4).

Foto 4: Beim Versuch, einen Code einzulösen, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Man solle bitte den Support kontaktieren, heißt es. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 4: Beim Versuch, einen Code einzulösen, kann es zu einer Fehlermeldung kommen. Man solle bitte den Support kontaktieren, heißt es. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Unsere Empfehlung bei Abonnementverlängerung: Keine Laufzeit verlieren!

Ein bestehendes Abonnement kann per Code verlängert werden, allerdings sollte man den richtigen Zeitpunkt zur Verlängerung wählen. Unbedingt einen Tag bzw. kurz vor dem Ablauf des Abonnements verlängern! Warum? Wird ein Abonnement verlängert, geht in den meisten Fällen die Restlaufzeit verloren, denn das Abonnement wird um zwölf Monate ab Code-Eingabe verlängert.

Die verlorene Laufzeit bekommt man nur über den telefonischen Support von Microsoft zurück. Das ist mit Aufwand verbunden. Verlängert man das Abonnement kurz vor Ablauf, spart man sich den Anruf.

Im Microsoft-Forum ist dazu folgendes zu lesen:

„Allerdings kann es bei Verlängerungen über Drittanbieter dazu kommen, dass Sie sich zusätzlich an den Microsoft-Support wenden müssen. Dieser muss Ihr abgelaufenes Abo stornieren, bevor Sie eine neue Lizenz aufspielen können.

Dafür erhalten Sie via E-Mail von verifyme@microsoft.com einen Stornierungscode, den Sie dann noch telefonisch bestätigen müssen. Ist Ihre Identität so überprüft, wird die alte Lizenz entfernt und Sie könne den Code für die neue wie gehabt in Ihrem Konto eingeben.“

Microsoft-Forum

Vorgehensweise zum Nachteil von Händlern und Verbrauchern

Es bleibt nur zu spekulieren, wieso Microsoft Händlern und Verbrauchern gleichermaßen Steine in den Weg legt. Bloße Unwissenheit kann ausgeschlossen werden, da das Problem seit Monaten bekannt ist und in einschlägigen Foren ausgiebig diskutiert wird.

Naheliegend ist hingegen die Vermutung, dass es Microsoft nicht eilig damit hat, den genannten Fehler zu beheben, der den Direktvertrieb unangemessen bevorzugt, da man beim Direktvertrieb den Fachhandel  nicht an der Marge beteiligen muss.

Praxistipp: So verlängern Sie Microsoft 365

Soll das Abonnement von Microsoft 365 verlängert werden, sollte dies nach Möglichkeit am letzten Tag der Laufzeit geschehen. So entfällt das Telefonat mit Microsoft, durch welches die Restlaufzeit manuell gutgeschrieben wird. Folgende Vorgehensweise ist empfehlenswert:

  • Unter https://www.microsoft.com/de-de/ mit dem Konto anmelden, unter dem das Abonnement registriert ist, das verlängert werden soll.
  • Neuen Webbrowser-Tab öffnen, hier https://setup.office.com/ besuchen
  • Auf „Anmelden“ klicken, es wird automatisch das Microsoft-Konto des ersten Webbrowser-Tabs angezeigt
  • Meldet man sich direkt über https://setup.office.com/ an, ohne sich vorher unter https://www.microsoft.com/de-de/ angemeldet zu haben, kommt es unserer Erfahrung nach häufig zu Problemen bei der Aktivierung von Codes
Foto 5: So funktionierten die Anmeldung und Aktivierung des Codes ohne Fehlermeldung | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 5: So funktionierten die Anmeldung und Aktivierung des Codes ohne Fehlermeldung | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Nach erfolgreicher Verlängerung wird eine Bestätigung angezeigt (siehe Foto 6), außerdem wird die neue Laufzeit auch im Microsoft-Konto unter „Dienste und Abonnements“ angezeigt.

Foto 6: Die Verlängerung des Abonnements wurde durchgeführt. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de
Foto 6: Die Verlängerung des Abonnements wurde durchgeführt. | Screenshot: Gebrauchtesoftware.de

Hatten Sie Probleme bei der Verlängerung des Abonnements von Microsoft 365 mit Hilfe einer Prepaid-Karte oder hat alles reibungslos funktioniert? Schreiben Sie uns eine Nachricht!

Staatsanwaltschaft lässt den Software-Händler lizengo in Köln durchsuchen

Produktschlüssel-Verkauf bei Lebensmittelhändler EDEKA gestoppt

„Wir machen Software einfach!“ – so wirbt die Kölner lizengo GmbH & Co. KG auf seiner Internetpräsenz für seine Produkte. Längere Zeit war es still um den Händler, der Produktschlüssel für (Server-)Betriebssysteme, Bürosoftware, CAD-Software und mehr anbietet. Im Oktober 2019 berichtete Gebrauchtesoftware.de bereits über lizengo, damals kooperierte der Händler mit dem Lebensmittelhändler EDEKA. Zu Preisen deutlich unter Marktpreis wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der lizengo-Website einlösen konnten .

Staatsanwaltschaft Köln und lizengo-Anwältin äußern sich

Etwa einem Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten bei lizengo aufdeckte, leitete der Redmonder Software-Riese Microsoft rechtliche Schritte ein. Nachdem es mehr als ein halbes Jahr kaum mediales Echo zu dem Fall gab, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber der Redaktion von Golem.de, dass in der vergangenen Woche (Kalenderwoche 34) „Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Online-Händler durchgeführt wurden, dessen Verantwortlichen und weiteren Beschuldigten vorgeworfen wird, im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als Lizenzen für Computerprogramme eines US-amerikanischen Softwareherstellers verkauft zu haben, ohne dass der Käufer ein tatsächliches Nutzungsrecht hatte.“ Einen Bericht von Heise Online bestätigte Dörthe Minde, Anwältin von lizengo, gegenüber Golem.de teilweise: „Wir bestätigen, dass es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gibt. Lizengo ist in diesem Zusammenhang als Zeugin durchsucht worden.“

Daten und Datenträger bei lizengo sichergestellt

Staatsanwalt und Pressesprecher Christoph Hebbecker erklärte, dass im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen Daten und Datenträger sichergestellt wurden, weitere Angaben mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wegen Betrugs jedoch nicht mitgeteilt werden können. Auch Namen von Beschuldigten oder beteiligten Firmen wurden nicht bestätigt. Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

Lesen Sie hier unseren Artikel vom 28. Oktober 2019: Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen lizengo ein.

Autodesk-Software zum Schnäppchenpreis: Vorsicht vor dreister Betrugsmasche, die tausende Euro kostet!

Treue Leserinnen und Leser unseres Blogs auf Gebrauchtesoftware.de werden sich an diverse Artikel zu Software-Fälschungen und Betrugsversuchen erinnern, die wir in den letzten Jahren nach eigener Recherche veröffentlicht haben. So entdeckte unsere Redaktion im Mai 2016 und im Mai 2017 Fälschungen von Microsoft Office 2010 bzw. Office 2013 bei Amazon, berichtete auch, weshalb Microsoft Windows und Office ab 1,99 Euro nicht legal sein können. Der aktuelle Fall, mit dem sich die Redaktion befasst, schlägt dem Fass jedoch den Boden aus und ist an Dreistigkeit kaum zu übertreffen; wir bestellten bei einem scheinbar seriösen Händler eine Autodesk-Software für knapp 6.000 Euro und erhielten keinen Gegenwert.

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk Inventor 2020 Professional bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 5.699 Euro. | Quelle: Screenshot

Alles beginnt mit einer Annonce beim Verkaufsportal eBay Kleinanzeigen. Ein aus Bielefeld-Heepen stammender gewerblicher Nutzer, die CS programming UG & Co. KG, bietet hier die Software Autodesk Inventor 2020 Professional als Kauflizenz inklusive Wartungsvertrag an. In der Artikelbeschreibung heißt es unter anderem:

Autodesk Inventor 2020 Professional eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Artikelbeschreibung der bei eBay Kleinanzeigen zum Verkauf angebotenen „Lizenz“ von Autodesk Inventor 2020 Professional | Quelle: Screenshot

Artikelbeschreibung suggeriert den Verkauf einer Vollversion ohne Einschränkungen

Die Artikelbeschreibung wirkt zunächst vertrauenserweckend. Die Software wird von einem gewerblichen Nutzer angeboten und richtet sich an Privatpersonen und Geschäftstreibende, was durch die Zusätze „Software vom Händler incl. Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“ und „Steuerfreie Lieferungen an Firmen in EG Ländern mit int. TAX ID möglich!“ unterstrichen wird. Der Angebotstext enthält keine Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit der Lizenz, insbesondere, ob ausdrücklich etwa nur bestimmte Käuferkreise zu einer Nutzung der Lizenz berechtigt sind. Zum Lieferumfang sollen die „Lizenzdaten zur Aktivierung“, das „Installationsprogramm (Vollversion)“ sowie eine Rechnung inkl. ausgewiesener Mehrwertsteuer sowie ein Lehrbuch zählen. „Support bei der Installation / Aktivierung“ soll zusätzlich Vertrauen erwecken, so scheint es zunächst. Unter „Wichtigste Merkmale des Angebots“ wird hervorgehoben, dass es sich um eine „Kaufversion“ handle, bei der „keine weiteren Jahresgebühren und keine weiteren monatlichen Abonnements“ fällig würden.

Zahlungsart: PayPal inkl. Käuferschutz soll Seriosität untermauern

Der Händler gewährt zudem drei Prozent Skonto und verweist darauf, dass jetzt auch „PayPal inkl. Käuferschutz“ möglich sei. Ein weiteres Argument, welches bei Interessierten Vertrauen erwecken dürfte – schließlich würde PayPal bei unseriösen Angeboten oder Betrug zu Gunsten des Käufers entscheiden, das Geld sei abgesichert. Zu erwähnen sei auch der Kaufpreis für die Vollversion von Autodesk Inventor 2020 Professional: 5.699 Euro inkl. Mehrwertsteuer, eine Ansage! Zur Orientierung: Eine seriöse Dauerlizenz einer solchen Software, die inklusive einer durch den Händler initiierten Lizenzübertragung direkt beim Hersteller Autodesk angeboten wird, liegt bei 11.290 Euro. Der Händler, welcher bei eBay Kleinanzeigen auftritt, bietet also einen satten Rabatt in Höhe von rund 50 Prozent an.

Händler veräußert unrechtmäßig Lizenz, die für Bildungseinrichtungen vorgesehen ist

Nach dem Kauf der Software Autodesk Inventor 2020 Professional bei der CS programming UG & Co. KG wird eine E-Mail an die Käuferin geschickt. Darin befinden sich unter anderem eine Seriennummer, ein Registrierungsschlüssel, eine Installationsbeschreibung und die Information, dass die Software (angeblich) auf den Geschäftsführer der Firma übertragen wurde, die die „Lizenz“ bei CS programming gekauft hat.

Sofort fällt auf, dass die in der E-Mail aufgeführte URL zur Aktivierung der Software auf eine Autodesk-Webseite verwiesen wird, unter der ausdrücklich nur Bildungslizenzen aktiviert werden können. Misstrauen kommt auf. Außerdem tauchte die bei CS programming erworbene Inventor-Lizenz nicht im Autodesk-Nutzerkonto der Käuferin als gültige Lizenz auf.

Verkauf von Bildungslizenzen grundsätzlich erlaubt – jedoch unter Auflagen

Der Verkauf von Bildungslizenzen ist prinzipiell nicht illegal. Es gibt aktive Händler in der Branche, welche mit Microsoft-Bildungslizenzen handeln. Dabei werden von Microsoft verbilligt an Einrichtungen herausgegebene Lizenzen erworben, nachdem die Einrichtung diese nicht mehr benötigt und regulär veräußert. Nach dem Kauf solcher Lizenzen werden diese als vollwertige Lizenzen veräußert, was gerichtlich gebilligt ist. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch Besonderheiten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass sich der Zweiterwerber einer Software auf den Erschöpfungsgrundsatz (vgl. EuGH 03.07.2012: Rechtssache C 128/11) nur dann berufen kann, sofern die Lizenz dem Erstkäufer a) ohne zeitliche Beschränkung und b) gegen ein Entgelt überlassen wurde, das es dem Hersteller ermöglicht, eine dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des ihm gehörenden Werkes entsprechende Vergütung zu erzielen. 

Bei der Autodesk-Bildungslizenz, die CS programming vertrieben hat, sind beide Voraussetzungen nicht erfüllt, denn es gibt zum einen eine zeitliche Nutzungsbeschränkung (3 Jahre) und zum anderen wurden die Lizenzen den Bildungseinrichtungen kostenlos überlassen – hier hat also wahrscheinlich kein „Kauf“ (Lizenz gegen Entgelt) vorgelegen. Aus diesem Grund kann sich ein Käufer im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Das Herunterladen der Installationsdateien vom Server des Händlers stellt zudem höchstwahrscheinlich einen Urheberrechtsverstoß dar, gegen den Autodesk vorgehen könnte

Nachfrage bei Autodesk schafft Klarheit

Eine Anfrage beim Hersteller Autodesk sollte klären, ob die in der E-Mail genannte Seriennummer überhaupt gültig ist und ob die Firma bereits als neue Lizenznehmerin eingetragen ist bzw. noch eingetragen werden kann. Autodesk antwortete wie folgt:

„[Die] Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist eine nicht aktive Inventor Professional 2020-Lizenz mit 125 Plätzen, die kostenlos an eine Bildungseinrichtung vergeben werden kann. An der Historie der Seriennummer ist zu erkennen, dass diese noch keinen Besitzer gehabt hat und demzufolge auch weder verkauft noch übertragen werden kann.“

Wenig später ergänzte Autodesk diese Angaben noch wie folgt:

„Die Seriennummer xxx-xxxxxxxx ist noch gar nicht registriert worden und hatte auch in der Vergangenheit keinen Eigentümer. Der illegale, kommerzielle Vertrieb von kostenlosen Bildungslizenzen ist jedoch nicht unbekannt und wir arbeiten gerade an einem Prozess, um die Educational Licenses und deren Vergabe noch mehr zu schützen. Ich habe den Fall mit allen verfügbaren Informationen intern weitergeleitet, woraufhin dieser untersucht wird und Autodesk Compliance die notwendigen Schritte einleitet. Danke nochmals für Ihre Aufmerksamkeit. Für weitere Hinweise bzw. Fragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.“

CS programming lehnt Rückabwicklung ab

Auf Rückfrage beim Anbieter CS programming wurde nicht bestritten, eine Bildungslizenz geliefert zu haben, allerdings verweist der Anbieter auf seine AGB, die er angeblich in den Vertrag mit der Käuferin mit einbezogen hätte. Demzufolge sei „eine ausschließlich gewerbliche/gewinnorientierte Nutzung der Lizenz […] nie zugesagt“ worden. Im Übrigen stünde diese „u.a. auch in Konflikt mit unseren akzeptierten AGB (insbesondere Punkt 6.1 sowie 7.2.)“ Die Käuferin solle die Software „nach den Lizenzvereinbarungen des Herstellers“ nutzen. Telefonisch wurde aber zugesichert, dass die Software auch durch Unternehmen genutzt werden könne. Nach dem Lizenzbedingungen des Herstellers dürfen „licenses for educational institutions“ nur im direkten Zusammenhang mit Lern-, Lehr-, Schulungs-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten verwendet werden, die zu den Lehrtätigkeiten einer berechtigten Bildungseinrichtung gehören. Darüber hinaus haben diese Bildungslizenzen – in Abweichung zu (sonstigen) Kauflizenzen – nur eine Laufzeit von drei Jahren. Eine Rückabwicklung des Kaufs lehnt die Firma CS programming bis heute ab.

Da der Fall noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, ist auch der in der Artikelbeschreibung erwähnte PayPal-Käuferschutz bis dato wirkungslos. Die hier im Artikel vorgelegten Tatsachen reichten nicht aus, dass die Käuferin den Kaufbetrag erstattet bekam.

Händler verkauft weitere Lizenzen

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk VRED 2020 bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 29.000 Euro. | Quelle: Screenshot

Seit Dezember 2019 sichten wir Produkte des Händlers CS programming bei eBay Kleinanzeigen. Dabei handelt es sich unter anderem um Autodesk Inventor 2020 (5.699 Euro), Autodesk Revit 2020  (6.599 Euro) und Autodesk VRED Professional 2020 (29.000 Euro). Die Artikel sind meist nicht länger als zwei Wochen gelistet und ähneln sich hinsichtlich der Kernaussagen in den Artikelbeschreibungen stark. Unserer Auffassung nach kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass hier systematisch gehandelt wird und es sich auch in weiteren Fällen nicht um eine Software handelt, die uneingeschränkt von Privatpersonen oder Unternehmen eingesetzt werden darf. Interessant auch: Zum Zeitpunkt des Inventor-Kaufs wurde bereits angegeben, dass es sich um den „Letzten Artikel“ handle, der Kaufpreis lag am 7. November 2019 außerdem noch bei 4.999 Euro (jetzt bei 5.699 Euro). Neben eBay Kleinanzeigen handelt die CS programming auch über ihre eigene Internetpräsenz.

Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Autodesk Revit 2020 bei eBay Kleinanzeigen, Kaufpreis 6.599 Euro. | Quelle: Screenshot
Autodesk Inventor 2020 Professional VRED REVIT 2020 eBay Kleinanzeigen Lizenz Lizenzrecht Lizenzierung
Foto: Der Händler bietet unter anderem Autodesk VRED, Autodesk Inventor und Autodesk Revit an. | Quelle: Screenshot

Vorsicht beim Software-Kauf: Autodesk-Dauerlizenzen sind Expertensache!

Grundsätzlich bietet Autodesk seine Software seit dem 1. August 2016 ausschließlich zur Miete an. So sollen im Zuge einer Umstrukturierung des Unternehmens Kunden langfristig gebunden und höhere Umsätze erzielt werden. Allerdings gibt es auch im Jahr 2020 noch die Möglichkeit, legale und rechtssichere Kaufversionen von Autodesk bei Drittanbietern zu erwerben. Das ist möglich, indem Kaufversionen aus der Zeit vor der „Autodesk-Mietpflicht“ in einem aktiven Wartungsvertrag gehalten wurde und so einen Versionssprung erfahren hat. Endete beispielsweise der Wartungsvertrag der ursprünglich im Jahr 2015 erworbenen AutoCAD LT-Lizenz im März 2019, entstand also eine dauerhaft nutzbare Lizenz von AutoCAD LT 2019. Diese Dauerlizenz bietet ein zeitlich uneingeschränktes Nutzungsrecht und kann auch an Dritte veräußert werden, da hier der Erschöpfungsgrundsatz greift. Die Software muss aber direkt beim Hersteller in den Autodesk-Account des neuen Nutzers übertragen werden. Seriöse Händler von Autodesk-Gebrauchtsoftware weisen auf eine Lizenzübertragung hin und führen diese im Kundenauftrag durch. Dauerlizenzen von Autodesk sollten immer von seriösen und erfahrenen Gebrauchtsoftware-Händlern durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um rechtssichere und einwandfreie Ware handelt.

Lizenzschlüssel zwischenzeitlich bei EDEKA erhältlich: Microsoft leitet rechtliche Schritte gegen Lizengo ein

Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft  jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum  es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.

Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt

Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.

Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln  des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.

E-Mail Software Angebot Betrug Kaley Microsoft Windows 10 Office 2016 Office 2019 Keys Produktschlüssel
Foto: Auch uns erreichen immer wieder unseriöse E-Mails, in denen uns Microsoft-Software zu unrealistischen Preisen und ohne Herkunftsnachweis angeboten wird. Natürlich kaufen wir hier nicht.

Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal

Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile)  oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.

Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?

Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).

Lizengo EDEKA Coupon Code Key Schlüssel Produktschlüssel Kassenbon Eingabe Aktivierung Download
Foto: Die bei EDEKA erworbenen Software-Codes können noch immer auf der Lizengo-Website eingelöst werden (Stand: 28.10.2019).

EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website

Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.

Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse

Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.

Viele offene Fragen

Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:

  • Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
  • Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
  • Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
  • Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach  Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
  • Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
  • Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?

Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.

Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Auch Microsoft könnte Windows-Lizenzen für Huawei-Geräte widerrufen

Möglicherweise hat Microsoft erste Maßnahmen ergriffen, um sich den Maßnahmen gegen den chinesischen Telekommunikationskonzern Huawei unterzuordnen, welche die US-Regierung verhängt hat. Diesen Schluss lässt ein Tweet des russischen Journalisten Eldar Murtazin zu. Murtazin ist seit Jahrzehnten im Mobilfunkbereich aktiv und hat beste Verbindungen in die Industrie. In seinem Tweet heißt es:

„Man spricht seltsamerweise nicht über Microsoft und Huawei, dabei hat MS die Lizenzen widerrufen, Produkte und nun auch Notebooks kann man nicht mehr unter Windows aktivieren. Bei den Servern und Enterprise wird es ganz übel sein in den kommenden Monaten. Dann wird man aber Wege finden, wie man das umgehen kann.“

Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Universal Mobile Keyboard mit Apple iPad | © Microsoft Newsroom Deutschland

An der Börse sind derzeit keine Auswirkungen des Handelskrieges erkennbar. Im Gegenteil: Im April konnte Microsoft beeindruckende Zahlen präsentieren; neben einer Milliarde US-Dollar Marktkapitalisierung vermeldete der US-Konzern 73 Prozent Wachstum bei der Cloud-Computing-Plattform Azure, die Cloud-Sparte Intelligent Cloud wuchs um 22 Prozent.

Auswirkungen auf Consumer- und Business-Segment noch unklar

Unklar ist, ob dies nur bei neuen Systemen der Fall ist, die vom Handel an Endkunden verkauft werden oder ob auch bereits registrierte Windows-Software auf Huawei-Geräten betroffen sein könnte. Microsoft hat die Meldung bisher noch nicht kommentiert. Würde Microsoft bestätigen, dass das Deaktivieren von mitgelieferter Software auf Huawei-Geräten wie etwa dem Huawei MateBook X Pro unmöglich würde, wäre dies erneut ein harter Schlag gegen den chinesischen Konzern. In der Praxis würden die bei Auslieferung vorhandenen Windows-Lizenzen ungültig und es müsste mutmaßlich manuell nachlizenziert werden, um Huawei-Geräte mit Windows zu versorgen.

Übrigens: Ein breit gefächertes Angebotsportfolio an diversen Versionen und Editionen von Windows finden Sie bei 2ndsoft.de, Deutschlands ältestem Händler für Gebrauchtsoftware. Dank Versions- und Editionsvergleichen und einem erfahrenen Support-Team ist ein wirtschaftliches Lizenzieren kein Problem.

Google hatte auf Druck der US-Regierung bereits Maßnahmen ergriffen, die dazu führen, dass Geräte des Herstellers keine nötige Zertifizierung für Google Play und andere Dienste des US-Konzerns erhalten. Google hat sämtliche Geschäftsbeziehungen zu Huawei mit sofortiger Wirkung eingestellt. Man sicherte der weltweiten Nummer 2 der größten Handyhersteller (nach Samsung) jedoch Unterstützung im rechtlich zulässigen Rahmen zu.

Verkaufsstart des Honor 20 Pro verschiebt sich, Einschränkungen bei Google-Apps

Durch das Beenden der Geschäftsbeziehungen verschiebt sich unter anderem der Verkaufsstart des Flagship-Smartphones Honor 20 Pro, welches unter dem Namen der Tochterfirma auf den Markt gebracht wird. Das mobile Betriebssystem Android wird unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht und darf zwar weiterhin auch von Huawei genutzt werden, allerdings muss in Zukunft auf Google-Applikationen verzichtet werden, darunter GMail, YouTube, Chrome und Google Play. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für andere Geräte, die noch in den Lagern der Händler liegen und auf den Verkauf warten. Dank Open-Source-Lizenz ist es Huawei auch möglich, selbstständig neue Sicherheitsupdates zu veröffentlichen. Schon bevor Huawei auf der „schwarzen Liste“ landete, lieferte der Konzern Android-Updates für den chinesischen Markt aus – hier wird Google nämlich vom Staat blockiert. Für Unternehmenskunden könnte es laut Murtazin in den nächsten Monaten besonders unangenehm werden, da diese ihre im Enterprise-Kontext verwendeten PCs und Server nun nicht mehr wie gedacht aktivieren könnten.

Huawei Deutschland gibt Statement ab

 Huawei Deutschland hat mittlerweile ein Statement gegenüber Notebookcheck.com getätigt, darin heißt es: „Huawei hat weltweit bedeutende Beiträge zur Entwicklung und zum Wachstum von Android geleistet. Wir haben als einer der globalen Key-Partner von Android eng mit ihrer Open Source Plattform gearbeitet, um ein Ecosystem zu entwickeln, von dem sowohl die Nutzer als auch die Industrie profitieren. Huawei wird weiterhin Sicherheitsupdates und Services für alle bestehenden Huawei und Honor Smartphones sowie Tablets zur Verfügung stellen. Das betrifft verkaufte und

Microsoft Office: Untersuchung offenbart Datensammelei und DSGVO-Verstoß

Eine Untersuchung der niederländischen Regierung kommt zum Ergebnis, dass Microsoft Office Daten sammle und damit gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße. Die Untersuchung hatte das Ziel, festzustellen, wie die Office-Pakete datenschutztechnisch zu bewerten sind und ob diese ein Risiko darstellen.

Microsoft Office Logo Software Gebrauchte Software
Foto: Das Logo von Microsoft Office. | © Hersteller

Verstoß gegen DSGVO problematisch – acht Datenschutzrisiken entdeckt

Es sollen massenhaft personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert werden, ohne dass User darüber informiert werden. Die Enterprise-Version von Microsoft Office verstoße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in dem Bericht – schließlich wird diese Software in vielen Behörden eingesetzt. In den Niederlanden beispielsweise verwenden die meisten Behörden Microsoft Office 2016, Office 365 oder ältere Versionen der Bürosoftware. Die Enterprise-Editionen von Microsoft Office sind bei den niederländischen Behörden ca. 300.000 Mal installiert.Insgesamt brachte die Untersuchung acht verschiedene Datenschutzrisiken hervor.

Sjoera Nas von Provacy Company, die mit der Untersuchung beauftragt wurde, schreibt, dass Word, Excel, PowerPoint und Outlook ohne Zustimmung der User Daten erfasse. Kritisiert wird vor allem, dass keine Möglichkeit besteht, einzustellen, welche Daten erfasst und gespeichert werden dürfen. Die Telemetriedaten gelangen außerdem auf US-Server, nach geltendem US-Recht könnten diese Daten dann auch US-Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden. Diese Vorgehensweise verstößt klar gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung.

Was erfasst die Telemetrie-Funktion?

Unter anderem wird erfasst, welche Online-Services (z.B. Übersetzungen innerhalb der Software) genutzt werden. Auch Absturzinformationen werden gespeichert. Für die einwandfreie Funktion der Software ist eine solche Datenübermittlung zwar notwendig, nicht jedoch deren Speicherung. Aktuell besteht keine Möglichkeit, die Inhalte der Diagnosedaten einzusehen. Zwischen 23.000 und 25.000 Ereignistypen werden an Microsoft-Server übermittelt, 20 bis 30 Analyseteams arbeiten mit diesen Daten – das bestätigt der Konzern. Zum Vergleich: Bei Windows 10 sind es maximal 2.000 Ereignistypen, dabei analysieren zehn Entwicklerteams die Daten. Microsoft zeigt sich gegenüber dem niederländischen Justizministerium kooperativ und ist zu einer Lösung bereit.Verständlich: Microsoft würden extrem hohe Strafen drohen, sollte der Konzern wissentlich und wiederholt – quasi vorsätzlich – gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Den deutschsprachigen Artikel der „Privacy Company“ finden Sie hier.