Das Fazit der ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“, an deren Recherche auch Journalisten der seit 1983 zweiwöchentlich erscheinenden Computerzeitschrift c’t beteiligt waren, lautet: „In Deutschland und in der gesamten EU machen sich staatliche Behörden unnötigerweise abhängig von Microsoft.“
Die 44-minütige Dokumentation wurde vom rbb und dem Journalistenteam Investigate Europe produziert und ist noch bis zum 19. Mai 2018 in der ARD-Mediathek verfügbar.
Microsoft-Abhängigkeit in Behörden ist teuer und gefährlich
In der Kritik stehen die Behörden nicht nur weil die Abhängigkeit von Microsoft teuer ist, sondern auch gefährlich. Microsoft Windows und Office sind beliebte Ziele für Hacker und Erpressungstrojaner, beim Einsatz in Behörden gibt es zudem erhebliche Datenschutzbedenken. Viele europäische Länder verstoßen gegen das Vergaberecht, wenn bei Softwareausschreibungen ausschließlich teure Lizenzverträge für Produkte eines Herstellers ausgeschrieben werden. Die Behörden jedoch argumentieren eine Einhaltung geltenden Rechts, da sich die Ausschreibung an verschiedene Händler für Microsoft-Lizenzen richtet. Mathieu Paapst, Fachanwalt für IT und Vergaberecht, hält eine Festlegung auf die Marke Microsoft bei solchen Rahmenverträgen für unzulässig.
Anfrage der c’t erzwingt Veröffentlichung von Rahmenvertrag
Die Bedenken zu den Rahmenverträgen zwischen Microsoft und den Behörden konnten bis zuletzt nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden – was auch darin begründet liegt, dass mit ihnen nicht transparent umgegangen wird. Der deutsche Rahmenvertrag wurde nur durch einen Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert – wesentliche Textpassagen, unter anderem solche mit finanziellen Details – allerdings geschwärzt.
Es kann auch anders funktionieren: Alternativen in München und Rom
Die Recherchen zur Dokumentation zeigen auch, dass es anders gehen kann – die Einführung von Linux in Münchner Behörden („LiMux“) galt zunächst als großer Erfolg und erhielt auch bei Bürgern und Mitarbeitern in München großen Zuspruch. Das Projekt, das im direkten Vergleich kostengünstiger, unabhängiger und sicherer zu sein scheint, wurde inzwischen aber wieder verworfen. Bis 2020 soll in München eine einheitliche Windows-Infrastruktur geschaffen werden, heise online berichtet von Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Die Behörden in Rom und die italienische Armee arbeiten übrigens verstärkt mit offenen Alternativen, soll so beträchtliche Summen einsparen können – hier scheint die Politik gewillt, nicht die Augen zu verschließen.
Autodesk AutoCAD 2018 ist für viele Anwender/-innen die erste Wahl, wenn es um 3D-CAD-Software geht. Doch die Software wird beim Hersteller nach einer Umstellung des Geschäftsmodells im Sommer 2016 ausschließlich zur Miete angeboten. Das wird mit der Zeit ganz schön teuer, insbesondere dann, wenn die Software als Kaufversion über mehrere Jahre hinweg genutzt und nicht immer die aktuellste Version benötigt wird.
Gibt es noch die Möglichkeit, Kaufversionen zu erwerben?
Ja! Auch wenn Autodesk seine Produkte mittlerweile ausschließlich zur Miete anbietet, gibt es Händler, die noch Kaufversionen von Autodesk-Software anbieten können, auch die aktuellen 2018er Versionen. Doch wie ist das möglich? Ganz einfach: Die Softwarehändler vertreiben Versionen, die vor der Umstellung auf das Mietmodell in Umlauf gebracht worden sind und durch einen Wartungsvertrag (Subscription) berechtigt sind, auf die aktuelle Version aktualisiert zu werden. Dadurch können noch immer Kaufversionen von Autodesk-Produkten erworben werden. Dieses Verfahren ist absolut rechtssicher und wird von Autodesk nicht beanstandet. Mehr noch: Die Lizenzübertragung – also die Übertragung der Lizenz auf den Käufer – wird von seriösen Anbietern direkt über den Hersteller Autodesk abgewickelt.
Was ist die günstigste Möglichkeit, eine AutoCAD-Kaufversion zu erwerben?
Die naheliegende Möglichkeit, eine preiswerte Kaufversion von AutoCAD 2018 zu erwerben, ist der Kauf bei einem seriösen Gebrauchtsoftwarehändler. Hier bietet sich der Kauf von Autodesk AutoCAD 2018 an. Wer keine 3D-Funktionalität benötigt, kann zu AutoCAD LT 2018 greifen und viel Geld sparen. Aber auch die 3D-Variante von AutoCAD 2018 gibt es noch günstiger zu kaufen: Mit einer Autodesk-Suite! Eine Suite ist eine Softwaresammlung, die von Autodesk für bestimmte Berufsgruppen entwickelt und zusammengestellt wurde. In diesen Suiten sind zahlreiche Programme enthalten, darunter auch AutoCAD. Mit ein wenig Geduld und Glück finden sich Gebrauchtsoftwarehändler, die Sonderposten dieser Autodesk-Suiten anbieten können. Die Suiten, die das bekannte AutoCAD 2018 enthalten, können unter Umständen sogar günstiger sein als der Einzelkauf von Autodesk AutoCAD 2018, gerade wenn Sie noch ein zweites Autodesk-Produkt benötigen, das in der Suite vielleicht enthalten ist wie z.B. AutoCAD Architecture oder AutoCAD MEP. Hier lohnen also eine umfassende Recherche und die Sichtung verschiedener Händler. Allzu lange sollte man sich aber nicht Zeit lassen, denn der Markt gebrauchter Autodesk Kaufversionen wird zunehmend kleiner. Schließlich müssen die Händler an Software gelangen, die eine ehemalige Kaufversion ist und über einen Wartungsvertrag verfügt, sodass ein Recht zum Upgrade besteht.
Der Kauf von gebrauchter Autodesk-Software bietet Kunden, die nicht ständig eine neue Version benötigen, nur Vorteile: Die Lizenzübertragung direkt beim Hersteller ist absolut rechtssicher, die Kosten für das Produkt bei mehrjähriger Nutzung sind deutlich geringer als bei der Miete. Außerdem kann die Software wieder veräußert werden, wenn nicht mehr benötigt – so kann diese in Teilen refinanziert werden, die effektiven Nutzungskosten sinken weiter. Außerdem vorteilhaft: Die meisten Artikel verfügen noch über einen aktiven Wartungsvertrag, der im Kaufpreis des Gebrauchtsoftwarehändlers enthalten ist und bei Bedarf nach Ablauf gegen Bezahlung beim Hersteller Autodesk verlängert werden kann.
Ein Student aus dem nordrhein-westfälischen Heiligenhaus wurde vom Wuppertaler Amtsgericht für schuldig befunden, Microsoft-Lizenzen illegal weitergegeben zu haben. Auf einer Internet-Plattform verkaufte der Angeklagte die eigentlich kostenlosen Microsoft-Lizenzen aus den Studenten-Systemen der Bergischen Universität Wuppertal und der Fernuniversität Hagen.
Vergleichsweise mildes Urteil: Täter geständig
Dem Angeklagten wurden serienmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Das Gericht befand den Angeklagten in sämtlichen der 220 Fälle für schuldig. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 139.000 Euro. Es wurden Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server veräußert. Da der Angeklagte geständig war, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: Neben einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren muss der Verurteilte eine monatliche Strafzahlung für mindestens vier Jahre leisten. Die Verteidigung erklärte, der Angeklagte schäme sich für sein Handeln. Durch den Verkauf beglich er zunächst Mietrückstände, später zahlte er mit dem Geld Restaurantbesuche mit Freunden.
Betrug durch Zufall aufgedeckt
Bei einer routinemäßigen Prüfung der Universität Wuppertal flog der ganze Schwindel auf. Nachdem die Aktivierungen festgestellt wurden, kontaktierte die Uni Microsoft. Microsoft ermittelte daraufhin den Täter. Immer wieder werden Lizenzen verkauft, die entwendet worden sind. Achten Sie deshalb vor dem Kauf darauf, dass Sie es mit einem seriösen Händler zu tun haben. Denn auch wenn die Verlockung nach einem Lizenz-Schnäppchen groß ist – eine gesunde Portion Skepsis sollte man bewahren. Sonst ist im schlimmsten Fall das Geld weg oder es wird eine ungültige / gestohlene Lizenz erworben.
Software unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2012, dass mit Gebrauchtsoftware gehandelt werden darf – wenn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte an Software, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Das bedeutet, dass Software weiterverkauft werden darf. Dieses Grundsatzurteil ebnete dem Gebrauchtsoftware-Handel den Weg in die absolute Rechtssicherheit.
Hörbücher und E-Books – gilt der Erschöpfungsgrundsatz?
Doch wie sieht es mit digitalen Produkten aus? Das OLG Hamm entschied Mitte Mai 2014, dass für Hörbücher keine Erschöpfung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Zum selben Schluss kam das OLG einige Monate später in Bezug auf E-Books (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014, Az. 10 U 5/11). Bei digitaler Software sieht es wiederum anders aus. Hier entschied der EuGH, dass diese Software ebenfalls gebraucht gehandelt werden darf. Allerdings ist dabei u.a. ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Es muss bewiesen werden können, dass die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist. Das geschieht in der Praxis über eine Löschungserklärung.
Niederländisches Gericht bereitet Fragenkatalog für EuGH vor
Auf EU-Ebene steht eine Klärung des Sachverhalts in Bezug auf E-Books noch aus. In den Niederlanden ist seit mehreren Jahren ein Rechtsstreit zwischen Verlagen und der Gebraucht-E-Book-Plattform „Tom Kabinet“ im Gange. Auf „Tom Kabinet“ werden gebrauchte E-Books zu Preisen ab zwei Euro (zzgl. Gebühren) angeboten. Die „Rechtbank Den Haag“ hat mehrere Vorlagefragen für den EuGH formuliert, welcher diesem vorgelegt werden soll. Sobald die beiden Parteien Stellung zur Sache bezogen haben. Die Frist verstreicht zum 30. August 2017. Der anschließend endgültig formulierte Fragekatalog wird dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Gebrauchtsoftware: So hält die Ware einem Lizenz-Audit stand
Viele Gebrauchtsoftware-Händler handeln nur mit physischer Ware mit Original-Lieferumfang. Ausnahmen bilden Lizenzübertragungen, die durch den Händler bei den Herstellern direkt vorgenommen werden – etwa bei gebrauchten Autodesk- oder Dassault Systèmes-Lizenzen. Die Ware wird immer in dem Lieferumfang weiterverkauft, in dem sie ursprünglich erworben wurde. Produktverpackung, evtl. vorhandener Datenträger, Echtheitszertifikate und Packungsbeilagen werden gemeinsam per Post verschickt. Seriöse Händler nehmen Abstand von physischen Artikeln, die sich nicht mehr im ursprünglichen Lieferumfang befinden – etwa, wenn ein ursprünglich beigelegter Datenträger fehlt. Solche Verkäufe entsprechen nicht den Standards, die der EuGH definiert hat. Auch Lizenzen, die ausschließlich über digitale Vertriebswege bezogen werden (z.B. „ESD-Lizenzen“) dürfen gehandelt werden, hier gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht: Der Händler muss darauf achten, dass ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der EU vorliegt und die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist (Löschungserklärung, ggf. Nachweis der Lizenzkette). Dann hält auch digital vertriebene Software einem Lizenz-Audit stand. Bei physischer Software ist es ausreichend, wenn die Ware komplett ist und auch so versandt wird. Vorsicht vor unseriösen Angeboten bei Auktionsplattformen im Internet, wo Händler die Nachweise für digital vertriebene Software nicht erbringen können oder nicht komplette Software-Pakete anbieten – hierbei handelt es sich nicht um eine ordentliche Lizenz!
Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.
Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen
Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.
Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam
Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.
Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.
Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.
Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?
Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.
Ein Ehepaar ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des Handels mit gefälschter Software zu Bewährungsstrafen von 21 bzw. 14 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29 und 24 Jahre alten Angeklagten über das Internet gefälschte Software eines namhaften Herstellers verkauft hatten. Für die nun belangten Geschäfte konnte ein Umsatz von 300.000 Euro ermittelt werden. Das Ehepaar legte umfassende Geständnisse ab. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen markenrechtlicher Verstöße, die Vorwürfe wegen Betrugs mussten fallengelassen werden.
Angeklagte kooperieren trotz dünner Beweislage
Die Taten wurden bereits im Jahr 2012 begangen. Ursprünglich wurde den Angeklagten vorgeworfen, mit dem Verkauf von 18.000 Artikeln einen Umsatz von rund 600.000 Euro erzielt zu haben. Die Beweislage war schwierig, denn laut Medienberichten hatte das Gericht nur wenig stichhaltige Beweise. Deshalb stellte die Wirtschaftsstrafkammer Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie geringe Zahlungsauflagen bei entsprechender Kooperationsbereitschaft in Aussicht.
Wir informieren Sie regelmäßig über im Umlauf befindliche Software-Fälschungen. Seien Sie stets wachsam und beherzigen Sie unsere grundlegenden Ratschläge.
Microsoft wird die Preise für zahlreiche Softwarelösungen und Cloud-Dienste, die im Rahmen des Open-License-Volumenlizenzprogrammes vertrieben werden, aller Voraussicht nach deutlich erhöhen. Die Preisänderung wird zum Start des neuen Jahres vorgenommen werden und greift für das Bezahlen in britischen Pfund. Damit folgt Microsoft der schon im April 2016 vorgenommenen Preisharmonisierung bei der Bezahlung mit Norwegischen Kronen und Schweizer Franken. Im „Microsoft TechNet UK Blog“ ist zu lesen, dass die UK-Preise bei Software wie Microsoft Office 2016, Windows Server 2016, SQL Server und Exchange Server um 13 Prozent steigen, Cloud-Dienste wie Office 365 und Azure werden sich um 22 Prozent verteuern.
Preisharmonisierung dürfte Anleger freuen
Die Verteuerung der Microsoft-Software wird mit einer europaweiten Preisharmonisierung begründet. Eine Preisharmonisierung wird immer dann notwendig und vorgenommen, wenn die Absatzmengen in hochpreisigen Märkten durch Reimporte aus anderen Märkten mit einem geringeren Preisniveau verdrängt werden. Im konkreten Fall reagiert Microsoft auf den nach dem „Brexit“-Votum stark gefallenen Pfund. Während ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid noch 1,50 US-Dollar wert war, sackte der Kurs stark ab. Aktuell ist das Pfund noch 1,25 US-Dollar wert. Das Vorhaben dürfte Anleger freuen, da so der starke Umsatz des Konzerns gesichert wird. Insbesondere das ohnehin starke Cloud-Geschäft dürfte damit weiter an Bedeutung für den Konzernumsatz gewinnen.
Wiederverkäufer dürfen Preise frei festlegen
Microsoft betont, dass Wiederverkäufer die Preise frei festlegen dürfen. Ganz so frei dürfte die Preisgestaltung in der Praxis dann aber doch nicht ausfallen, denn auch die Wiederverkäufer müssten höhere Preise zahlen – das wird dann natürlich an die Kunden weitergegeben. Von der Preisänderung nicht betroffen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. Auch die Preise im Consumer-Bereich sollen unverändert bleiben.
Was ist das Microsoft Open License eigentlich?
Open License ist das Einstiegsprogramm für kleine Unternehmen in die Volumenlizenzierung bei Microsoft. Mit Open License können Unternehmen ihren Softwarebedarf decken, die Verträge sind schon ab fünf Lizenzen möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre, Verträge können online über das Kundenportal „Volume Licensing Service Center (VSLC)“ eingesehen werden, wodurch das Lizenzmanagement vereinfacht werden soll.
Was bedeutet diese Entscheidung für Software-Händler?
Importe aus Großbritannien werden teurer, der Verkauf importierter Neuware wird dadurch weniger gewinnbringend. Die steigenden Kosten werden auf die Kunden umgesetzt werden müssen, weshalb kein wirklicher Preisvorteil mehr gegenüber deutscher Ware zu erwarten ist – außer das Pfund fällt auch in Zukunft weiter ab. Lizenzen aus dem Microsoft Open-License-Programm werden also auch bei Wiederverkäufern in Deutschland teurer, sofern diese zuvor UK-Software vertrieben haben. Denn in Händlerkreisen heißt es, dass Distributoren wegen guter Konditionen verstärkt in Großbritannien eingekauft haben, da sich die Lizenzen in der Europäischen Union nicht unterscheiden. Außerdem gibt der EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware wird die Preisharmonisierung weniger starken Einfluss haben. Denn auch wenn die Erstbesitzer mehr für ihre Software bezahlt haben als zuvor, dürften sich die Preise auf einem akzeptablen Niveau einpendeln. Angebot, Nachfrage, Konkurrenz und die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Händler werden die größte Rolle bei der Preisgestaltung von Gebrauchtsoftware haben, nicht die aktuelle Preisharmonisierung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise für Gebrauchtsoftware in Zukunft eher stabil bleiben werden und allenfalls einer moderaten Preiserhöhung unterliegen.
Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.
Vollständig und ordentlich sollte es sein
Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.
Klassiker werden immer gesucht
Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.
Auch Exoten gerne gesehen
Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.
Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten
Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.
Seriöse Händler bevorzugen
Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu beraten.
reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.
Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden
Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.
Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit
Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.
Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung
Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).
Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten
Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.
Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder
In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.
Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!
Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.
Was läuft schief bei reBuy?
ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.
Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft
Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.
Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.
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