Ein Ehepaar ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des Handels mit gefälschter Software zu Bewährungsstrafen von 21 bzw. 14 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29 und 24 Jahre alten Angeklagten über das Internet gefälschte Software eines namhaften Herstellers verkauft hatten. Für die nun belangten Geschäfte konnte ein Umsatz von 300.000 Euro ermittelt werden. Das Ehepaar legte umfassende Geständnisse ab. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen markenrechtlicher Verstöße, die Vorwürfe wegen Betrugs mussten fallengelassen werden.
Angeklagte kooperieren trotz dünner Beweislage
Die Taten wurden bereits im Jahr 2012 begangen. Ursprünglich wurde den Angeklagten vorgeworfen, mit dem Verkauf von 18.000 Artikeln einen Umsatz von rund 600.000 Euro erzielt zu haben. Die Beweislage war schwierig, denn laut Medienberichten hatte das Gericht nur wenig stichhaltige Beweise. Deshalb stellte die Wirtschaftsstrafkammer Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie geringe Zahlungsauflagen bei entsprechender Kooperationsbereitschaft in Aussicht.
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