Recycling-Unternehmer verkauft Microsoft-ISOs auf Datenträgern – Haftstrafe!

Bild: Dell Reinstallations-DVD
Bild: Eine Dell-Reinstallations-DVD (Windows 7 Professional, 32-Bit, SP1) | Foto: Archiv © gebrauchtesoftware.de

Eric Lundgren, ein 33-jähriger Kalifornier, muss für 15 Monate ins Gefängnis. Der Recycling-Unternehmer hatte Microsoft-Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) auf DVD gebrannt und für 0,25 US-Dollar pro Stück an PC-Händler verkauft. Wie die Washington Post berichtet, habe Lundgren beobachtet, dass Computer-Besitzer häufig Datenträger verlieren oder wegwerfen – anstatt die von Microsoft gratis bereitgestellten als Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) herunterzuladen, würden jedoch viele User ihren Computer entsorgen und ein neues Gerät erwerben. Um gegen Elektroschrott zu kämpfen, zum Umweltschutz beizutragen und Usern die Wiederherstellung ihres Betriebssystems zu erleichtern, bot Lundgren die entsprechenden Disks an.

Microsoft gewinnt vor Berufungsgericht  – 700.000 US-Dollar Schaden

Obwohl die ISO-Dateien kostenlos bei Microsoft zum Download bereitstehen, argumentierte der Konzern, dass diese 25 US-Dollar wert seien. Lundgren orderte 28.000 Disks, demnach sei ein Schaden in Höhe von 700.000 US-Dollar entstanden. Gegenüber dem Berufungsgericht in Miami argumentierte Lundgren, dass die Datenträger ohne Produktschlüssel wertlos und nicht zu verwenden seien – diese legte Lundgren auch nicht bei. Der Richter erklärte, dass es sich um ein schwieriges Urteil handle und Lundgren mit seinem Vorhaben durchaus eine „bemerkenswerte Person“ sei. Allerdings habe es sich nicht nur um Kopien gehandelt, sondern um Fälschungen – denn die Disks waren als Dell-Originale getarnt. „Ich bin ihnen in den Weg gekommen. Der Lizenzverkauf ist profitabler als je zuvor“, so Lundgren. Er akzeptiere das Urteil und hoffe, dass seine Geschichte auf die „Elektroschrott“-Epidemie in den USA aufmerksam mache: „Wann stehen Leute auf und sagen etwas? Ich habe nichts gesagt, ich habe einfach etwas unternommen“.

Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock, bekannt vor allem für die gleichnamigen Sandalen, hat angekündigt, den Direktvertrieb seiner Waren beim Online-Versandhandel Amazon ab dem 1. Januar 2018 einzustellen. Gültig ist die Entscheidung für die gesamte Belieferung von Amazon Europa, in den Vereinigten Staaten werden schon seit Sommer 2016 keine Birkenstocks mehr über Amazon vertrieben. Doch was hat die Ankündigung des 1774 in Neustadt an der Wied mit Software zu tun? Einiges!

Der Zusammenhang erschließt sich mit Blick auf die Begründung des Unternehmens: Amazon verstoße gegen das Markenrecht. Auf der Amazon-Plattform in Europa wurden Markenrechtsverletzungen festgestellt, da billige Birkenstock-Kopien vertrieben werden – im Klartext also Fälschungen, das geht natürlich zu Lasten des Markenherstellers und dessen Image. Birkenstock weiter: „Das Angebot von Produktfälschungen bei Amazon widerspricht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der weltweit größte Online-Händler ist nicht mit dem nach unseren Maßstäben erforderlichen Engagement an einer vertrauensvollen Beziehung und dem Schutz unserer Kunden vor Irreführung und Täuschung interessiert.“

Mehrfach Softwarefälschungen entdeckt und dokumentiert

Gebrauchtesoftware.de berichtete schon mehrfach über Softwarekäufe, bei denen sich herausstellte, dass es sich um Fälschungen handelte. Trotz des Versprechens seitens Amazon, die Vorgänge zu prüfen und abzustellen, scheint sich nicht viel getan zu haben. Denn auch nach dem ersten Fall konnten wir erneut Fälschungen sicherstellen. Auch wir hinterfragten daraufhin die Geschäftspraktiken des weltweit größten Online-Versandhändlers. Übrigens entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, dass Anbieter von Luxusprodukten Vertragshändlern verbieten können, Waren über eine Drittplattform (wie z.B. Amazon) zu verkaufen – so kann das Luxusimage der Marke gesichert werden. Birkenstock selbst bietet seine Waren jetzt im firmeneigenen Online-Shop an – der Konzern geht aber nicht so weit, den Handel seiner Produkte auf Amazon generell zu unterbieten. Deshalb können Interessierte weiterhin Birkenstock-Produkte auf Amazon erwerben, wenngleich auch nicht direkt vom Hersteller, sondern über Drittanbieter.

Generell gilt: Ob direkt bei Amazon oder über einen Marketplace-Händler: Prüfen Sie nach dem Kauf unbedingt die Echtheit der bestellten Waren!

Es ist fraglich, wieso Amazon nicht zu reagieren scheint. Weder im Birkenstock-Fall, noch bei Software (denn wir entdeckten erneut Fälschungen!). Das Birkenstock-Duo zum Geschäftsgebaren Amazons: „Aus der Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern wissen wir, dass es technisch und organisatorisch möglich ist, derartigen Verstößen einen Riegel vorzuschieben – vorausgesetzt der Wille ist da.“ Es scheint also, als fehle dem Handelsriesen weniger das Bewusstsein für gefälschte Produkte als der Wille, Ressourcen zur Lösung des Problems bereitzustellen. Das geht natürlich zu Lasten der Kunden, die dem Händler vertrauen (müssen).

Ehepaar verkauft 18.000 Software-Fälschungen aus China: Bewährungsstrafen

Ein Ehepaar ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des Handels mit gefälschter Software zu Bewährungsstrafen von 21 bzw. 14 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29 und 24 Jahre alten Angeklagten über das Internet gefälschte Software eines namhaften Herstellers verkauft hatten. Für die nun belangten Geschäfte konnte ein Umsatz von 300.000 Euro ermittelt werden. Das Ehepaar legte umfassende Geständnisse ab. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen markenrechtlicher Verstöße, die Vorwürfe wegen Betrugs mussten fallengelassen werden.

Angeklagte kooperieren trotz dünner Beweislage

Die Taten wurden bereits im Jahr 2012 begangen. Ursprünglich wurde den Angeklagten vorgeworfen, mit dem Verkauf von 18.000 Artikeln einen Umsatz von rund 600.000 Euro erzielt zu haben. Die Beweislage war schwierig, denn laut Medienberichten hatte das Gericht nur wenig stichhaltige Beweise. Deshalb stellte die Wirtschaftsstrafkammer Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie geringe Zahlungsauflagen bei entsprechender Kooperationsbereitschaft in Aussicht.

Wir informieren Sie regelmäßig über im Umlauf befindliche Software-Fälschungen. Seien Sie stets wachsam und beherzigen Sie unsere grundlegenden Ratschläge.