Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein

Das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock, bekannt vor allem für die gleichnamigen Sandalen, hat angekündigt, den Direktvertrieb seiner Waren beim Online-Versandhandel Amazon ab dem 1. Januar 2018 einzustellen. Gültig ist die Entscheidung für die gesamte Belieferung von Amazon Europa, in den Vereinigten Staaten werden schon seit Sommer 2016 keine Birkenstocks mehr über Amazon vertrieben. Doch was hat die Ankündigung des 1774 in Neustadt an der Wied mit Software zu tun? Einiges!

Der Zusammenhang erschließt sich mit Blick auf die Begründung des Unternehmens: Amazon verstoße gegen das Markenrecht. Auf der Amazon-Plattform in Europa wurden Markenrechtsverletzungen festgestellt, da billige Birkenstock-Kopien vertrieben werden – im Klartext also Fälschungen, das geht natürlich zu Lasten des Markenherstellers und dessen Image. Birkenstock weiter: „Das Angebot von Produktfälschungen bei Amazon widerspricht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der weltweit größte Online-Händler ist nicht mit dem nach unseren Maßstäben erforderlichen Engagement an einer vertrauensvollen Beziehung und dem Schutz unserer Kunden vor Irreführung und Täuschung interessiert.“

Mehrfach Softwarefälschungen entdeckt und dokumentiert

Gebrauchtesoftware.de berichtete schon mehrfach über Softwarekäufe, bei denen sich herausstellte, dass es sich um Fälschungen handelte. Trotz des Versprechens seitens Amazon, die Vorgänge zu prüfen und abzustellen, scheint sich nicht viel getan zu haben. Denn auch nach dem ersten Fall konnten wir erneut Fälschungen sicherstellen. Auch wir hinterfragten daraufhin die Geschäftspraktiken des weltweit größten Online-Versandhändlers. Übrigens entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, dass Anbieter von Luxusprodukten Vertragshändlern verbieten können, Waren über eine Drittplattform (wie z.B. Amazon) zu verkaufen – so kann das Luxusimage der Marke gesichert werden. Birkenstock selbst bietet seine Waren jetzt im firmeneigenen Online-Shop an – der Konzern geht aber nicht so weit, den Handel seiner Produkte auf Amazon generell zu unterbieten. Deshalb können Interessierte weiterhin Birkenstock-Produkte auf Amazon erwerben, wenngleich auch nicht direkt vom Hersteller, sondern über Drittanbieter.

Generell gilt: Ob direkt bei Amazon oder über einen Marketplace-Händler: Prüfen Sie nach dem Kauf unbedingt die Echtheit der bestellten Waren!

Es ist fraglich, wieso Amazon nicht zu reagieren scheint. Weder im Birkenstock-Fall, noch bei Software (denn wir entdeckten erneut Fälschungen!). Das Birkenstock-Duo zum Geschäftsgebaren Amazons: „Aus der Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern wissen wir, dass es technisch und organisatorisch möglich ist, derartigen Verstößen einen Riegel vorzuschieben – vorausgesetzt der Wille ist da.“ Es scheint also, als fehle dem Handelsriesen weniger das Bewusstsein für gefälschte Produkte als der Wille, Ressourcen zur Lösung des Problems bereitzustellen. Das geht natürlich zu Lasten der Kunden, die dem Händler vertrauen (müssen).

Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.