„Digitale Erschöpfung“: Neue EuGH-Vorlage aus den Niederlanden

Software unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2012, dass mit Gebrauchtsoftware gehandelt werden darf – wenn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte an Software, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Das bedeutet, dass Software weiterverkauft werden darf. Dieses Grundsatzurteil ebnete dem Gebrauchtsoftware-Handel den Weg in die absolute Rechtssicherheit.

Hörbücher und E-Books – gilt der Erschöpfungsgrundsatz?

Doch wie sieht es mit digitalen Produkten aus? Das OLG Hamm entschied Mitte Mai 2014, dass für Hörbücher keine Erschöpfung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Zum selben Schluss kam das OLG einige Monate später in Bezug auf E-Books (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014, Az. 10 U 5/11). Bei digitaler Software sieht es wiederum anders aus. Hier entschied der EuGH, dass diese Software ebenfalls gebraucht gehandelt werden darf. Allerdings ist dabei u.a. ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Es muss bewiesen werden können, dass die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist. Das geschieht in der Praxis über eine Löschungserklärung.

Niederländisches Gericht bereitet Fragenkatalog für EuGH vor

Auf EU-Ebene steht eine Klärung des Sachverhalts in Bezug auf E-Books noch aus. In den Niederlanden ist seit mehreren Jahren ein Rechtsstreit zwischen Verlagen und der Gebraucht-E-Book-Plattform „Tom Kabinet“ im Gange. Auf „Tom Kabinet“ werden gebrauchte E-Books zu Preisen ab zwei Euro (zzgl. Gebühren) angeboten. Die „Rechtbank Den Haag“ hat mehrere Vorlagefragen für den EuGH formuliert, welcher diesem vorgelegt werden soll. Sobald die beiden Parteien Stellung zur Sache bezogen haben. Die Frist verstreicht zum 30. August 2017. Der anschließend endgültig formulierte Fragekatalog wird dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Gebrauchtsoftware: So hält die Ware einem Lizenz-Audit stand

Viele Gebrauchtsoftware-Händler handeln nur mit physischer Ware mit Original-Lieferumfang. Ausnahmen bilden Lizenzübertragungen, die durch den Händler bei den Herstellern direkt vorgenommen werden – etwa bei gebrauchten Autodesk- oder Dassault Systèmes-Lizenzen. Die Ware wird immer in dem Lieferumfang weiterverkauft, in dem sie ursprünglich erworben wurde. Produktverpackung, evtl. vorhandener Datenträger, Echtheitszertifikate und Packungsbeilagen werden gemeinsam per Post verschickt. Seriöse Händler nehmen Abstand von physischen Artikeln, die sich nicht mehr im ursprünglichen Lieferumfang befinden – etwa, wenn ein ursprünglich beigelegter Datenträger fehlt. Solche Verkäufe entsprechen nicht den Standards, die der EuGH definiert hat. Auch Lizenzen, die ausschließlich über digitale Vertriebswege bezogen werden (z.B. „ESD-Lizenzen“) dürfen gehandelt werden, hier gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht: Der Händler muss darauf achten, dass ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der EU vorliegt und die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist (Löschungserklärung, ggf. Nachweis der Lizenzkette). Dann hält auch digital vertriebene Software einem Lizenz-Audit stand. Bei physischer Software ist es ausreichend, wenn die Ware komplett ist und auch so versandt wird. Vorsicht vor unseriösen Angeboten bei Auktionsplattformen im Internet, wo Händler die Nachweise für digital vertriebene Software nicht erbringen können oder nicht komplette Software-Pakete anbieten – hierbei handelt es sich nicht um eine ordentliche Lizenz!

Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten zu ESD-Lizenzen per E-Mail

Immer wieder landen Angebote zu scheinbar sehr günstigen ESD-Lizenzen in den E-Mail-Postfächern von Händlern und Endkunden. Scheinbar unglaublich niedrige Preise für Microsoft Windows 7, Windows 8.1, Windows 10 oder Microsoft Office 2013 sorgen nicht selten dafür, dass eine gesunde Portion Misstrauen und Zweifel an einem Angebot ausgeblendet werden.

Hier ein Beispiel für eine entsprechende E-Mail, in der versucht wird, Kunden ungültige Lizenzcodes verschiedener Microsoft-Produkte zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zu verkaufen (Preise in Euro, netto):

Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.
Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.

In der E-Mail heißt es weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit unterbreite ich ihnen ein Angebot von unsere Windows ESD Produkte an.

Warum ESD-Versionen?

ESD Versionen (Electronic Software Distribution) bieten dem Käufer den enormen Vorteil die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von ESD-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von ESD-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet. Die Leistung und Handhabung der Betriebssysteme im vergleich zu Versionen aus dem Einzelhandel ist identisch, der einzige unterschied besteht in der Art des Mediums. Sie erhalten die im Lieferumfang beschriebenen Inhalte per Mail zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Achten Sie bei E-Mails auf ein seriöses Auftreten des Händlers, fehlerhafte Rechtschreibung und Orthografie sind selten Kennzeichen eines professionellen Anbieters. Allerdings darf nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine fehlerfreie und seriös wirkende E-Mail einen Betrugsversuch ausschließt. Weitere Indikatoren zur Erkennung eines seriösen Händlers können individuelle und authentische Produktfotos, vertrauenswürdige Zertifikate, eine realistische Preisgestaltung sowie ein vollständiges Impressum sein. Auch hier muss aber erwähnt werden: Auch seriöse Händler verwenden mitunter Fotos standardmäßiger Produktverpackungen („box shots“), ein realistischer Preis schützt auch nicht vor Fälschungen. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ und achten Sie auf Unstimmigkeiten, etwa fehlerhafte Produktbezeichnungen, zweifelhafte Aussagen oder leere Versprechungen. Der Gesamteindruck muss stimmig sein, Zweifel am Anbieter dürfen nicht auftreten. Vor dem Kauf ist eine Recherche sinnvoll, um detaillierte Informationen zum Anbieter und entsprechende Kundenrezensionen zu finden.

Wichtig: Seien Sie bei solchen Angeboten skeptisch. Kaufen Sie ESD-Lizenzen nur bei Microsoft oder qualifizierten Fachhändlern. Eine gute Alternative ist gebrauchte Software von seriösen Händlern, hier kann Software inklusive physischer Installationsmedien und Echtheitszertifikat (CoA) zum guten Preis erworben werden.

Was ist eine ESD-Lizenz eigentlich?

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Lizenzcode via E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt zu aktivieren. Beim Kauf einer ESD-Version verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das vor Softwarefälschungen schützt.

Wie gehen unseriöse Händler vor? Worauf sollte ich achten?

Am Markt sind einige unseriöse Händler vorzufinden, die die Unwissenheit oder Gutgläubigkeit einiger Kunden auszunutzen versuchen und ESD-Versionen vertreiben, für die keine gültige Lizenz vorliegt. Durch extrem niedrige Preise, scheinbare Sicherheiten und das Versprechen eines schnellen Versands des Lizenzcodes gehen solche Händler auf Kundenfang. Nicht aufgepasst, erhalten Kunden einen Lizenzcode, der nicht mit einer gültigen Lizenz verbunden ist. Die Betrüger bieten Lizenzcodes an, die bereits mehrfach aktiviert wurden – vor allem bei älteren Produkten, etwa Microsoft Office 2010. Weitere Methoden sind der Verkauf von Firmenkeys, die sich mehrfach aktivieren lassen, aber nur für einen großen gewerblichen Lizenznehmer herausgegeben wurden und illegal entwendet wurden (auch bei aktuellen Produkten möglich) sowie von Keygeneratoren („Keygens“) errechnete Lizenzcodes.

In den seltensten Fällen wird der Code beim Kunden nicht akzeptiert, üblicherweise wird der Lizenzcode zunächst angenommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Sperrung seitens Microsoft vorgenommen. In beiden Fällen bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen oder muss gerichtliche Schritte gegen den „Händler“ einleiten, was schwierig und langwierig werden kann, denn meist sind die einschlägigen Händler nur kurz auf dem Markt und beim Auftreten der Probleme schon längst abgetaucht.

Checkliste: Was kann ich tun, um nicht auf ESD-Betrug hereinzufallen?

– Seinen Sie skeptisch, wenn Lizenzen zu extrem niedrigen Preise angeboten werden.

– Physische Installationsmedien bieten einen Mehrwert, können unkompliziert weiterverkauft werden und weisen zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf, etwa ein Echtheitszertifikat.

– Alternative Gebrauchtsoftware: Gebrauchte Software von seriösen Händlern ist ebenfalls günstig, bietet aber einen umfangreichen Lieferumfang sowie physische Installationsmedien und ein Echtheitszertifikat. Vorteil: Auch wenn der Hersteller den Download eines Tages (z.B. nach Erscheinen der Nachfolgeversion) abschaltet, können Sie mit dem erworbenen Datenträger jederzeit wieder eine Neuinstallation (z.B. nach einem Systemabsturz) vornehmen.

– Muss es eine ESD-Version sein, bei Microsoft oder einem zertifizierten Händler kaufen. Im Vergleich zum Kauf physischer Installationsmedien ist zwar der Kaufpreis unbedeutend geringer, allerdings erhält man auch ein weniger wertvolles Produkt. Schließlich werden seriöse Gebrauchtsoftwarehändler keine ESD-Lizenzcodes ankaufen, da es schwierig sicherzustellen ist, ob der Key echt ist und nicht schon mehrfach verkauft wurde. Deshalb ist es vorteilhaft, nach Möglichkeit keine ESD-Keys zu erwerben, solange es Alternativen gibt.