Bestätigt: Microsoft Office 2019 wird im nächsten Jahr erscheinen

Microsoft hat im Rahmen der Ignite-Messe (25. bis 29. September 2017 in Orlando, Florida) bestätigt, dass die nächste Office-Version, Office 2019, Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden soll. Die Software soll sich an Privatpersonen und Unternehmen richten, die „noch nicht bereit für die Cloud“ sind. Damit spricht das Unternehmen Kunden an, die Cloud-Lösungen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen. Das Unternehmen hat also erkannt, dass nicht alle User die Cloud favorisieren. Ein kompletter Umstieg auf Cloud-Lösungen, wie ihn etwa der US-amerikanische CAD-Software-Konzern Autodesk vollzogen hat, ist also in weite Ferne gerückt. Microsoft Office 2019 wird als Alternative zu Office 365 angeboten werden.

Software soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 erscheinen

Der Softwarekonzern aus Redmond kündigte an, Office 2019 in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf den Markt zu bringen. Außerdem sollen Microsoft SharePoint Server, Exchange Server sowie Skype for Business Server aktualisiert werden. Skype for Business soll mittelfristig durch Microsoft Teams ersetzt werden. Die neuen Microsoft-Produkte sollen ab Mitte nächsten Jahres durch die Bereitstellung von Vorab-Versionen getestet werden können.

Ausblick auf Neuerungen in Office 2019

General Manager Jared Spataro schreibt im Office-Blog schon ein wenig über die Neuerungen des Office 2016-Nachfolgers. Die Stifteingabe soll verbessert werden, realisiert wird dieses Vorhaben durch eine verbesserte Drucksensitivität und eine Neigungsberücksichtigung. Die Datenanalyse mit Excel soll durch neue Funktionen und Diagramme erweitert werden. Neue Morph- und Zoom-Animationen erhalten Einzug in PowerPoint. Auch die Server-Anwendungen sollen Optimierungen erfahren, darunter solche in puncto Sicherheit, Usability und Verwaltung.

Cloud, Cloud, Cloud – oder auch nicht!

Auf der Ignite-Messe wurden sehr viele Cloud-Lösungen präsentiert. Office 2019 zählt nicht dazu. Generell bietet Office im Gegensatz zu Office 365 ein paar Vorteile: Kaufversionen sind auf Dauer günstiger als Mietmodelle, die Lizenzen können außerdem später weiterverkauft werden. Die Programme werden auf dem eigenen Computer betrieben und sind deshalb weniger anfällig für Serverprobleme oder Sicherheitslücken.

„Digitale Erschöpfung“: Neue EuGH-Vorlage aus den Niederlanden

Software unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz. In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof bereits im Juli 2012, dass mit Gebrauchtsoftware gehandelt werden darf – wenn bestimmte „Spielregeln“ eingehalten werden. Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass Schutzrechte an Software, die der Erschöpfung unterliegen, sich in der Regel verbrauchen, sobald der geschützte Gegenstand erstmalig in Verkehr gebracht wurde. Das bedeutet, dass Software weiterverkauft werden darf. Dieses Grundsatzurteil ebnete dem Gebrauchtsoftware-Handel den Weg in die absolute Rechtssicherheit.

Hörbücher und E-Books – gilt der Erschöpfungsgrundsatz?

Doch wie sieht es mit digitalen Produkten aus? Das OLG Hamm entschied Mitte Mai 2014, dass für Hörbücher keine Erschöpfung eintritt (OLG Hamm, Urteil vom. 15.05.2014, Az. 22 U 60/13). Zum selben Schluss kam das OLG einige Monate später in Bezug auf E-Books (OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014, Az. 10 U 5/11). Bei digitaler Software sieht es wiederum anders aus. Hier entschied der EuGH, dass diese Software ebenfalls gebraucht gehandelt werden darf. Allerdings ist dabei u.a. ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der Europäischen Union erforderlich. Es muss bewiesen werden können, dass die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist. Das geschieht in der Praxis über eine Löschungserklärung.

Niederländisches Gericht bereitet Fragenkatalog für EuGH vor

Auf EU-Ebene steht eine Klärung des Sachverhalts in Bezug auf E-Books noch aus. In den Niederlanden ist seit mehreren Jahren ein Rechtsstreit zwischen Verlagen und der Gebraucht-E-Book-Plattform „Tom Kabinet“ im Gange. Auf „Tom Kabinet“ werden gebrauchte E-Books zu Preisen ab zwei Euro (zzgl. Gebühren) angeboten. Die „Rechtbank Den Haag“ hat mehrere Vorlagefragen für den EuGH formuliert, welcher diesem vorgelegt werden soll. Sobald die beiden Parteien Stellung zur Sache bezogen haben. Die Frist verstreicht zum 30. August 2017. Der anschließend endgültig formulierte Fragekatalog wird dann dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Gebrauchtsoftware: So hält die Ware einem Lizenz-Audit stand

Viele Gebrauchtsoftware-Händler handeln nur mit physischer Ware mit Original-Lieferumfang. Ausnahmen bilden Lizenzübertragungen, die durch den Händler bei den Herstellern direkt vorgenommen werden – etwa bei gebrauchten Autodesk- oder Dassault Systèmes-Lizenzen. Die Ware wird immer in dem Lieferumfang weiterverkauft, in dem sie ursprünglich erworben wurde. Produktverpackung, evtl. vorhandener Datenträger, Echtheitszertifikate und Packungsbeilagen werden gemeinsam per Post verschickt. Seriöse Händler nehmen Abstand von physischen Artikeln, die sich nicht mehr im ursprünglichen Lieferumfang befinden – etwa, wenn ein ursprünglich beigelegter Datenträger fehlt. Solche Verkäufe entsprechen nicht den Standards, die der EuGH definiert hat. Auch Lizenzen, die ausschließlich über digitale Vertriebswege bezogen werden (z.B. „ESD-Lizenzen“) dürfen gehandelt werden, hier gilt eine verschärfte Sorgfaltspflicht: Der Händler muss darauf achten, dass ein Nachweis für den Rechteerwerb innerhalb der EU vorliegt und die Software ausschließlich beim neuen Lizenznehmer in Betrieb ist (Löschungserklärung, ggf. Nachweis der Lizenzkette). Dann hält auch digital vertriebene Software einem Lizenz-Audit stand. Bei physischer Software ist es ausreichend, wenn die Ware komplett ist und auch so versandt wird. Vorsicht vor unseriösen Angeboten bei Auktionsplattformen im Internet, wo Händler die Nachweise für digital vertriebene Software nicht erbringen können oder nicht komplette Software-Pakete anbieten – hierbei handelt es sich nicht um eine ordentliche Lizenz!

Microsoft: Office-Abonnements lukrativer als traditionelle Verkäufe

Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.

Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen

Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.

Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam

Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.

Router-Attacke: Unternehmen können Office 365 nicht nutzen

Der zunächst als Attacke auf Telekom-Router bezeichnete Cyber-Angriff auf mehr als 900.000 Telekom-Router bundesweit galt nicht spezifisch der Telekom. Der Internetausfall bei Telekom-Kunden wurde nur dadurch verursacht, dass ein Teil der Router, die das Unternehmen an ihre Kunden liefert, nicht mit der Attacke umgehen konnte. Analysen von Sicherheitsexperten und eine ausführliche Erklärung der Telekom bemühen sich um Aufklärung. Denn es sei weniger eine offene Schnittstelle (Fernverwaltungsport) verantwortlich, sondern vielmehr der Umgang einiger „Speedport“-Router mit dem großflächigen Angriff. Einige der Router konnten den Angriff nicht verarbeiten, wurden deshalb quasi mit Daten „überflutet“, was beispielsweise den DNS-Proxy im Router ausfallen lies. Für die Geräte Speedport W 921 V, W 723 B und W 921 Fiber gibt es bereits Firmware-Updates. Unabhängig der Ursache hatte der Angriff für Hunderttausende dramatische Konsequenzen: Die Internetverbindung konnte nicht hergestellt werden.

Office 365 konnte von vielen Unternehmen nicht genutzt werden  

Auch viele Unternehmen waren vom Cyber-Angriff betroffen. Dramatisch: Aufgrund der fehlenden Internetverbindung konnten einige Unternehmen nicht effektiv mit Microsoft Office arbeiten. Denn die Bürosoftware verweigert in manchen Editionen den Dienst, wenn keine aktive Internetverbindung besteht. Wir haben recherchiert und festgestellt, dass insbesondere Geschäftskunden mit einem Abonnement von Microsoft Office 365 Business Premium betroffen zu sein scheinen. Bei Consumer-Abonnements konnten keine Ausfälle ermittelt werden.

Internet weg, Office weg

Während die Internetverbindung nicht verfügbar ist, zeigt Office 365 Business Premium mittels einer Leiste am oberen Bildschirmrand an, dass die Lizenzinformationen nicht abgerufen werden können. Das führt dazu, dass die Lizenz nicht authentifiziert werden kann, Office ist dann nur eingeschränkt nutzbar. Dokumente können zwar gelesen werden, andere Funktionen – etwa die Bearbeitung – sind nicht möglich. Insbesondere für Geschäftskunden ist das mitunter mit schlimmen Konsequenzen verbunden. Denn basiert das ganze Unternehmen auf Office-365-Lösungen, die während eines Internetausfalls nicht genutzt werden können, steht die Arbeit in den entsprechenden Unternehmensbereichen still. Ohne Internet kann nicht einmal Alternativsoftware heruntergeladen werden, die ohne Internet funktionieren würde.

Kaufen statt mieten: Office auch ohne Internetverbindung nutzen

Beim Einsatz von Kaufsoftware kann es Usern egal sein, ob eine aktive Internetverbindung besteht. Denn Office-Kaufversionen funktionieren auch ohne Internetverbindung, diese wird nur einmalig bei der Aktivierung benötigt (sollte man sich nicht für die telefonische Aktivierung entscheiden). Gebrauchtsoftware hat neben Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit den Vorteil, dass es sich hier nicht um Miet-, sondern um Kaufversionen der Software handelt. Im Vergleich zu Mietmodellen ist das Kaufen von Gebrauchtsoftware mittel- und langfristig IMMER günstiger. Zusätzlich profitieren User von der Möglichkeit, die Software nach Belieben und dauerhaft zu verwenden – egal ob mit oder ohne Internetanschluss. Kaufsoftware bietet daher auch ein Stück Unabhängigkeit für Unternehmen. Denn in der heutigen Zeit häufen sich Cyber-Attacken unterschiedlicher Art, die zum Internet-Ausfall führen können. Das allein ist nicht ungewöhnlich, aber die Häufigkeit der Angriffe und die immer größer werdende Internet-Abhängigkeit von Anwendungen sind kritisch zu betrachten. Deshalb scheint es insgesamt unverständlich, dass viele Unternehmen bestimmte Cloud-Lösungen nutzen, obwohl diese weniger wirtschaftlich und sicherheitstechnisch anfälliger sind. Ein Rechenbeispiel zeigt die Aachener 2ndsoft GmbH in einem aktuellen Blogbeitrag: Hier werden Office 365 Business Premium und die Kaufversion von Office 2010 Professional bei einem Nutzungszeitraum über fünf Jahre miteinander verglichen. Obwohl die Kernfunktionen identisch sind, sparen User von Office 2010 Professional über 50% – und für jedes Jahr nach dem errechneten Nutzungszeit steigt das Sparpotential weiter, da die Software ja bereits bezahlt ist. Clevere Unternehmen setzen deshalb auf Gebrauchtsoftware!

Microsoft-Aktien erreichen Höchstwert: Aktionäre begrüßen Cloud-Fokussierung – viele potenzielle Kunden aber skeptisch

Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet.
Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet. Quelle: google.de, Yahoo! Finanzen, OnVista, wallstreet:online

Die Microsoft-Aktie hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im nachbörslichen Handel die 60-US-Dollar-Marke geknackt. Damit wird die Microsoft-Aktie so teuer wie nie zuvor gehandelt, der bisherige Rekord lag bei 58,33 US-Dollar (27. Dezember 1999). Der gute Kurs ist überraschend, da Microsoft zuvor einen um zehn Prozent gesunkenen Betriebsgewinn sowie einen stagnierenden Umsatz vermeldete. Der Aktienwert stieg, da Finanzanalysten noch schlechtere Zahlen prognostiziert hatten, außerdem scheint Microsoft gut aufgestellt wie nie. Der zunehmende Fokus auf Cloud-Lösungen scheint bei den Anlegern gut anzukommen. Einzig das Mobiltelefon-Geschäft Microsofts scheint verloren: Ein dramatischer Umsatzrückgang von 72 Prozent zeigt, dass viele Kunden definitiv kein Windows Phone möchten.

Aktionäre zufrieden, NutzerInnen durchaus geteilter Meinung

So gut das Cloud-Geschäft auch läuft, so skeptisch ist noch immer eine breite Nutzerbasis. In einigen Arbeitsumgebungen kommen Cloud-Services nicht in Frage, da es die technische Infrastruktur (sei es durch fehlende Soft- oder Hardwarekompatibilität) nicht zulässt. Viele Unternehmen suchen deshalb gezielt nach Gebrauchtsoftware. Denn bei gebrauchter Software handelt es sich um Kauflizenzen, die sich langfristig buchstäblich bezahlt machen. Cloud-Software von Microsoft (bspw. Office 365) wird kontinuierlich aktualisiert und über ein Mietmodell mit monatlichen Kosten bezogen. Mittel- bis langfristig ist das deutlich teurer. Unternehmen sind oft auf ältere, stabile und ausgereiftere Software angewiesen, da ein Softwareausfall, eine Nichtverfügbarkeit von Daten oder Datenraub dramatische Konsequenzen haben kann. Für eine spezifische Version spricht auch die Wahrung der Kompatibilität, die bei Nutzung eines bestimmten Betriebssystems oder Programms sichergestellt ist. Und außerdem: Mit Ausnahme der Cloud-Features (die bei vielen NutzerInnen Sicherheitsbedenken aufkommen lassen), exklusiven Zusatzfunktionen und optischen Auffrischungen bleiben die Kern-Features der Microsoft-Produkte identisch.

Cloud oder nicht Cloud – das ist hier die Frage

Unternehmen und Privatpersonen müssen jeweils individuell entscheiden, ob der Cloud-Umstieg Sinn ergibt oder nicht. Cloud-Services haben Vorteile und Nachteile, die vor einer Systemumstellung genau abgewägt werden müssen. Neben der Grundsatzentscheidung pro oder contra Cloud sollte berücksichtigt werden, dass viele Cloud-Lösungen nicht als Gebrauchtsoftware erhältlich sind und für viele Anwendungsszenarien unglaublich großes Potenzial verloren geht. Die Entwicklung hin zum Schwerpunkt Cloud hat leider auch einen weiteren Nachteil: Mehr und mehr werden NutzerInnen nicht nur zu Cloud-Diensten gedrängt, irgendwann wird sogar die Option fehlen, sich dagegen zu entscheiden. Ohne Gebrauchtsoftware schauen die User dann in die Röhre, wenn keine Cloud-Leistungen oder Mietmodelle gewünscht sind. Betrachtet man das enorme Wachstum der Gebrauchtsoftware-Branche, was auch durch die geklärten Rechtssituation zu begründen ist, scheint klar: Nicht jeder User liebt die Cloud, auch wenn es die Aktionäre tun.