Lange Zeit hieß es von Microsoft, Windows 10 sei das letzte Betriebssystem des Konzerns aus dem Silicon Valley. Nun jedoch die überraschende, offizielle Ankündigung des komplett überarbeitenden Windows 11. Doch was taugt das Update? Ist es wirklich nur eine grafische Auffrischung oder liefert es doch entscheidende Neuerungen?
Geht man nach den Systemanforderungen für Windows 11, so muss man davon ausgehen, dass es ein komplett neues und umfangreiches Betriebssystem sein wird. So ist das Update für Windows-10-Nutzer zwar kostenlos, doch werden viele es gar nicht erst auf ihren PC oder Laptop aufspielen können. Die Voraussetzungen, die das neue Microsoft-Produkt dafür veranschlagt, übersteigen wohlmöglich die Ressourcen der meisten Privatsysteme. 32-Bit-Prozessoren werden gar nicht mehr unterstützt und Windows 11 in der Home-Edition setzt zwingend eine Internetverbindung voraus.
Wer herausfinden möchte, ob er die neue Version überhaupt mit seiner bestehenden Hardware nutzen kann, findet dies ganz leicht mit dem kostenlosen Fremdhersteller-Tool „WhyNotWin11“ heraus. Ob sich ein Hardware-Upgrade allein für Windows 11 lohnt oder man dem alten Betriebssystem doch noch die nächsten Jahre treu bleibt, muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Bei Nicht ganz taufrische Laptops bleiben aufgrund der nur beschränkten Aufrüstmöglichkeiten vermutlich gleich außen vor. Alleine das zwingend benötigte Trusted Platform Module (TPM) 2.0 samt UEFI-Bios schließt wohl die meisten Computer vor 2018 vom Update aus.
Ist diese Hürde jedoch überstanden, kann einem Windows 11 durchaus Freude bereiten. Grafisch deutlich aufgemotzt, kommt es mit seinem Dark- oder Light-Mode, den abgerundeten Ecken und den neuen Anordnungsmöglichkeiten sehr viel moderner und aufgeräumter daher. Ganz neu und anfangs gewöhnungsbedürftig ist die zentrale Anordnung der Taskleiste samt Startknopf. Diese lässt sich allerdings je nach Wunsch auch weiterhin klassisch links positionieren.
Produktivität
Allgemein versucht Microsoft, Windows nicht neu zu erfinden, sondern Altbewährtes anzupassen und zu verbessern. Alles soll sich vertraut anfühlen, dabei jedoch einfacher und schneller funktionieren.
Dabei helfen sollen auch kleine, aus der Vista-Version bereits bekannte, Helfer, die Widgets. Windows 11 möchte anhand der Infoschnipsel genauso schnell informieren wie bei einem Blick auf das Smartphone. Allerdings beschränkt sich das Angebot nicht nur auf Aktienkurse, News und Wetter. Entwickler können sich an den Widgets austoben und dort jedes Programm integrieren. Auch die Größe und persönliche Themenschwerpunkte lassen sich einstellen.
Das größte Plus für die Produktivität stellt jedoch die vereinfachte Anordnung der Fenster in sogenannten Snap Groups dar. Windows 11 merkt sich diese, selbst wenn ein externer Monitor angeschlossen wird. Per Knopfdruck ist es möglich, Fenster nebeneinander anzuordnen oder gezielt in die Ecken des Desktops zu schieben. Diese Snap Layouts sind eine deutliche Erleichterung im Arbeitsalltag. Hinzu kommen vertikale Tabs im Microsoft-Browser Edge.
Ebenfalls überarbeitet wurde der viel kritisierte Microsoft Store. Dort wurde das Angebot komplett neu entwickelt. Bugs und Malware sollen der Vergangenheit angehören, er soll umfangreicher sein und schneller arbeiten. Auch Win32-Programme sowie Android-Apps werden enthalten sein. Zudem können Netflix, Amazon Prime und Co. direkt über den Store abonniert und anschließend bequem auf Windows gestreamt werden.
Ein ganz besonderes Augenmerk hat Microsoft diesmal auf die Gaming-Szene gelegt. Mit Auto HDR und dem Schnellladesystem Direct Storage API, haben die Entwickler einige Neuheiten in petto, die die Gamer begeistern werden. Auch das gesamte Gaming-Angebot soll mit dem Spieleabo Xbox Game Pass ausgeweitet werden.
Fazit
Windows 11 kommt im modernen, anspruchsvollen Design daher und hat einiges an Verbesserungen zu bieten. Klare Sprünge nach vorne macht es vor allem in den Punkten Geschwindigkeit und Produktivität. Auf der Contra-Seite muss man jedoch ganz klar die sehr hohen Systemvoraussetzungen nennen. Diese werden viele gezwungenermaßen davon abhalten, ihr Betriebssystem aufzurüsten. Wen das jedoch nicht abschreckt, der wird viel Freude an der neuesten Windows-Version haben, die klar mehr als nur ein simples Update ist.
Das fertige Produkt ist ab Anfang Oktober 2021 erhältlich.
Das Support-Ende von Microsofts Betriebssystem Windows 7 jährte sich am 14. Januar 2021 zum ersten Mal, trotzdem wird der Dauerbrenner unter den Betriebssystemen laut NetMarketShare noch immer auf mehr als einem Fünftel der erfassten PCs verwendet. Doch wie sicher ist die Nutzung von Windows 7 noch und müssen Unternehmen und/oder Privatanwender*innen unbedingt umsteigen?
Der Einsatz von Windows 10 in diversen Anwendungsszenarien Vorteile; Gamer*innen profitieren von der Windows 10-exklusiven Programmierschnittstelle DirectX 12. Virtuelle Desktops, der Snap Assist zur Fensteranordnung und ein modernes Interface sind durchaus nützlich und optisch ansprechend. Als aktuelles Microsoft-Betriebssystem bietet nur Windows 10 regelmäßige Inhaltsverbesserungen und Sicherheitsaktualisierungen. Doch die Schattenseiten von Windows 10 sind nicht von der Hand zu weisen; der starke Fokus auf Nutzerdatensammlung (die sich nicht vollständig deaktivieren lässt), Zwangsupdates und Werbung trüben die Erfahrung.
Windows 7 durch kostenpflichtiges Extended Security Update-Programm (ESU) noch bis Januar 2023 mit Support für Unternehmen
Über das kostenpflichtige Extended Security Update-Programm (ESU) können Unternehmen die Versorgung mit Sicherheitsupdates für Windows 7 verlängern. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Migration auf Windows 10 mehr Zeit als ursprünglich veranschlagt benötigt oder dringend benötigte Software mit dem aktuellen Betriebssystem inkompatibel ist und Alternativen gefunden werden müssen. Windows 7 Professional, Enterprise, Professional for Embedded Systems* sowie Windows Server 2008/R2 (Datacenter, Standard, Enterprise) und Windows Server Embedded 2008/R2* erhalten noch bis zum 10. Januar 2023 im Rahmen des ESU-Programms kritische und wichtige Sicherheitsupdates. Alle Informationen liefert Microsoft im Artikel „Häufig gestellte Fragen zum Lebenszyklus der erweiterten Sicherheitsupdates“.
*erweiterte Sicherheitsupdates für ausgewählte Embedded-Produkte sind über OEMs verfügbar. Alle anderen sind über Volumenlizenzierung verfügbar
Windows 7 weiterhin nutzen: Darauf sollten Sie unbedingt achten!
Microsoft ist sehr am Umstieg der Nutzerschaft auf Windows 10 interessiert. Auch wenn es offiziell keine Sicherheitsupdates für Windows 7 mehr gibt (Ausnahme: ESU), ist eine Verwendung möglich, wenn es sich nicht um eine kritische Arbeitsumgebung handelt und gewisse Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Im Idealfall müssen Kriminelle Sicherheitsmaßnahmen des Modems/Routers, der Windows-Firewall und Windows selbst durchbrechen oder von einer kritischen Sicherheitslücke in Windows 7 profitieren, um Schaden anzurichten. Um die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Aktivitäten unter Windows 7 zu erhöhen, sind folgende u. a. folgende Ratschläge zu befolgen:
Microsoft Security Essentials erhält keine Aktualisierungen mehr, weshalb eine Antiviruslösung eines Drittanbieters verwendet werden muss
Windows 7 mit allen bis dato veröffentlichte Aktualisierungen nutzen
Browserwechsel, denn der Internet Explorer erhält keine Updates mehr
Software aktualisieren und nicht mehr unterstützte Software deinstallieren
Microsoft hat den Support für das Anti-Exploit-Tool „EMET“ eingestellt, deshalb andere Anti-Exploit- und Hardener-Tools verwenden (z. B. OSArmor)
Surfen mit gesundem Menschenverstand (die meisten Angriffe werden durch Social Engineering durchgeführt, was unabhängig des Betriebssystems funktioniert)
Regelmäßige Backups erstellen
Ob Windows 7 in der jeweiligen Arbeitsumgebung verwendet werden kann und sollte, muss stets im Einzelfall entschieden werden! Im Onlineshop der Aachener 2ndsoft GmbH finden Sie eine Vielzahl an Betriebssystemen für jeden Einsatzzweck, neu und als geprüfte Gebrauchtsoftware:
Der Kölner Software-Onlineshop Lizengo hat Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren einen vorläufigen Verwalter des Unternehmensvermögens eingesetzt.
Produktschlüssel sind nicht automatisch eine Lizenz: Keys aus unseriösen Quellen durften nicht verkauft werden
Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zwischenzeitlich gab es die Ware sogar beim Lebensmitteleinzelhändler EDEKA. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der Lizengo-Website einlösen konnten.
Damals betonte Lizengo ausdrücklich, dass es sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel“ handle. Chip.de urteilte: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Schon damals mutmaßten wir: Eine Fehleinschätzung! Denn ein Produktschlüssel stellt nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz dar. Mittlerweile haben dies auch viele andere Redaktionen (die in der Regel wenig auf Softwarehandel und Lizenzrecht spezialisiert sind) erkannt und ihre Artikel entsprechend angepasst. Wenig später wurde die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet.
Microsoft prüft Herkunft der Produktschlüssel – mit überraschendem Resultat
Gegenüber der CRN (heute ICT Channel) teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Mit kuriosen Erkenntnissen: Einige Produktschlüssel stammten aus Volumenlizenzverträgen ausländischer Universitäten, andere dürften nicht verkauft werden, weil das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Microsoft leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Der Vorwurf: Lizengo habe im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche „Lizenzen“ für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers verkauft, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben.“
Am 18. August 2020 folgte die Durchsuchung der Lizengo-Räumlichkeiten in Köln durch die Staatsanwaltschaft (wir berichteten), rund zehn Wochen später dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Lizengo stoppte Softwareverkauf bereits Ende Oktober 2020
Seit dem 30. Oktober 2020 kann man im Onlineshop von Lizengo keine Produktschlüssel mehr erwerben. Die Kundschaft von Lizengo wurde über die Gründe im Unklaren gelassen. Bis heute findet sich auf der Internetpräsenz lediglich ein Hinweis auf eine „Serverwartung“ (s. Foto). Geschmückt wird die Meldung darüber hinaus mit der fadenscheinigen Aussage, die Serverwartung sei wegen COVID-19 und einem damit verbundenen „weltweit […] erhöhten Angriffsvolumen durch Hackerinnen und Hacker“ erforderlich.
Heise.de fragte bei Lizengo nach, wie es mit den rund 130 Mitarbeiter*innen weitergehe, das Unternehmen ließ die Anfrage zunächst unbeantwortet. Später ließ das Lizengo verlauten, dass die Geschäftsführung „einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ gestellt habe. „Die rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Rechteinhabern ließen uns jedoch zur Vermeidung von Schäden keine andere Wahl, als den Shop temporär offline zu stellen“, so die Syndikusanwältin.
Wir berichten sofort, sollten weitere Details bekannt werden.
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„Jemand hat möglicherweise über Ihr Konto [E-Mail-Adresse] eine große Anzahl von Junk-E-Mails gesendet oder eine andere Aktion ausgeführt, die gegen den Microsoft-Servicevertrag verstößt.“
Anzumerken ist, dass Microsoft-Konto und E-Mail-Konto frisch erstellt worden sind. Ein Fremdzugriff ist auszuschließen, vom E-Mail-Account wurden keinerlei E-Mails verschickt. Was mit „anderen Aktionen“ gemeint ist, ist nicht bekannt. In jedem Fall bleibt der Account gesperrt, bis eine gültige Telefonnummer eingegeben wird. An diese wird ein Prüfcode verschickt, nach dessen Eingabe ist das Konto wieder nutzbar.
Office 365 und Office 2019: Aktivierung erfordert Angabe einer Telefonnummer
Aktuelle Versionen von Microsofts Bürosoftware Office 365 und Office 2019 Professional Plus erfordern eine Aktivierung über ein verknüpftes Microsoft-Konto. Dieses Konto ist kostenlos und innerhalb weniger Sekunden angelegt. Jetzt berichten verschiedene Medien, dass es offenbar erforderlich sei, eine Telefonnummer anzugeben – ansonsten drohe eine Kontosperrung! Wie Golem.de unter Berufung auf Borns IT- und Windows-Blog berichtet, war zunächst unklar, ob es sich um einen Einzelfall oder ein generelles Problem handelte. Eine Nutzerbefragung bei Borns IT- und Windows-Blog ergab gemischte Resultate; während bei einigen Nutzern trotz fehlender Telefonnummer keine Probleme auftraten, bestätigten andere wiederum die Möglichkeit einer (temporären) Kontosperrung. Born fasst zusammen:
„Wird bei einem neuen Microsoft-Konto keine Mobilfunknummer zur Authentifizierung angegeben, sperrt Microsoft dieses Konto also offenbar nach kurzer Zeit, eben mit der Begründung: „Wir haben Aktivitäten festgestellt, die gegen den MS-Servicevertrag verstoßen […].“ Zumindest in sehr vielen Fällen ist das so. Nach welchen Kriterien gesperrt wird oder nicht, ist bisher nicht erkennbar.“
Telefonnummerangabe für Dienstleister und Privatpersonen unvorteilhaft
Für Geschäftsleute und Privatpersonen ist die Angabe der eigenen Telefonnummer zur Nutzung von Microsofts Bürosoftware denkbar unvorteilhaft. Bereits vor mehreren Jahren verlangte Microsoft gelegentlich die Telefonnummer, hier wurde die Anfrage noch mit Spam-Prävention begründet (auch wenn das Konto neu war und niemals eine E-Mail versandt oder empfangen hatte). Jetzt wird nicht mehr Spam-Prävention oder Sicherheit als Grund für die Dateneingabe benannt, sondern der Microsoft-Servicevertrag.
Für Dienstleister ist dieser Umstand denkbar ungünstig, schließlich kann die Rufnummer, etwa eine geschäftliche, nach einmaliger Verwendung nicht erneut genutzt werden. Es scheint keine Möglichkeit zur Aufhebung der Rufnummerlimiterung (eine Telefonnummer für ein Konto, niemals für mehrere) zu geben. Dieser Umstand führt zu Problemen, wenn Microsoft Office oder andere Microsoft-Dienste auf Kundensystemen eingerichtet werden. Private Nutzer bekommen durch eine Kontosperrung wegen einer fehlenden Telefonnummer Probleme, weil sie ggf. nicht mehr an E-Mails via Outlook, OneDrive-Laufwerke oder andere mit dem Microsoft-Konto verknüpfte Dienste zugreifen können.
Klage gegen Microsoft Irland: Nutzer will gegen Kontosperrung vorgehen
Die Schattenseite von Cloud-Diensten: Microsofts Bürosoftware als Paradebeispiel
Stand jetzt, der Ausgang der Klage gegen Microsoft ist abzuwarten, wirkt das Vorgehen Microsofts unverständlich und für Dienstleister und Privatpersonen durchaus bedrohlich. Denn in der Praxis droht der Verlust des Microsoft-Kontos und aller darin enthaltenen Applikationen, Dienste und Daten (z.B. E-Mails via Outlook, persönliche Daten in OneDrive usw.) – ohne, dass Microsoft einen Grund für die Sperre geben müsste. Abgeschlossene Abonnements können zudem nicht ohne weiteres gekündigt werden, wenn der Zugriff auf das Konto erlischt. Problematisch auch: Es gibt keine spezialisierte Anlaufstelle, welche kompetent und entscheidungsbefugt ist, solche Unstimmigkeiten zu klären. Immer wieder kritisieren Datenschützer Microsoft-Dienste, darunter aktuell Word und Outlook. Eine Arbeitsgruppe soll jetzt Gespräche mit Microsoft führen, wie Zeit Online berichtet.
Dauerlizenzen ohne Cloud-Anbindung bieten Sicherheit
Produktschlüssel-Verkauf bei Lebensmittelhändler EDEKA gestoppt
„Wir machen Software einfach!“ – so wirbt die Kölner lizengo GmbH & Co. KG auf seiner Internetpräsenz für seine Produkte. Längere Zeit war es still um den Händler, der Produktschlüssel für (Server-)Betriebssysteme, Bürosoftware, CAD-Software und mehr anbietet. Im Oktober 2019 berichtete Gebrauchtesoftware.de bereits über lizengo, damals kooperierte der Händler mit dem Lebensmittelhändler EDEKA. Zu Preisen deutlich unter Marktpreis wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie auf der lizengo-Website einlösen konnten .
Staatsanwaltschaft Köln und lizengo-Anwältin äußern sich
Etwa einem Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten bei lizengo aufdeckte, leitete der Redmonder Software-Riese Microsoft rechtliche Schritte ein. Nachdem es mehr als ein halbes Jahr kaum mediales Echo zu dem Fall gab, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln gegenüber der Redaktion von Golem.de, dass in der vergangenen Woche (Kalenderwoche 34) „Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Online-Händler durchgeführt wurden, dessen Verantwortlichen und weiteren Beschuldigten vorgeworfen wird, im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als Lizenzen für Computerprogramme eines US-amerikanischen Softwareherstellers verkauft zu haben, ohne dass der Käufer ein tatsächliches Nutzungsrecht hatte.“ Einen Bericht von Heise Online bestätigte Dörthe Minde, Anwältin von lizengo, gegenüber Golem.de teilweise: „Wir bestätigen, dass es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln gibt. Lizengo ist in diesem Zusammenhang als Zeugin durchsucht worden.“
Daten und Datenträger bei lizengo sichergestellt
Staatsanwalt und Pressesprecher Christoph Hebbecker erklärte, dass im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen Daten und Datenträger sichergestellt wurden, weitere Angaben mit Blick auf die laufenden Ermittlungen wegen Betrugs jedoch nicht mitgeteilt werden können. Auch Namen von Beschuldigten oder beteiligten Firmen wurden nicht bestätigt. Wir werden den Fall weiterhin beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.
Greg Taylor, Direktor für Produktmarketing – Exchange Server / Online bei Microsoft, hat in einem TechBlog-Beitrag bekanntgegeben, dass der erweiterte Supportzeitraum für die Groupware- und E-Mail-Transport-Server-Software Exchange Server 2010 verlängert wird. Unternehmen soll so die Möglichkeit gegeben werden, einen Umstieg auf eine Nachfolgeversion planen und durchführen zu können.
Erweiterter Support für Exchange Server 2010 bis Oktober 2020
Ursprünglich sollte der erweiterte Support für Exchange Server 2010 am 14. Januar 2020 enden, nach einer Untersuchung des Bereitstellungsstatus einer großen Anzahl von Exchange-Kunden ist nun ist der 13. Oktober 2020 festgelegt. Unternehmen sollen mehr Zeit für den Abschluss ihrer Migrationen erhalten.
Was passiert nach Fristablauf mit Exchange Server 2010?
Nach dem 13. Oktober 2020 bietet Microsoft keinen technischen Support mehr für möglicherweise auftretende Probleme an, darunter Fehlerkorrekturen für entdeckte Probleme, die sich auf die Stabilität und Benutzerfreundlichkeit des Servers auswirken können sowie Sicherheitskorrekturen für entdeckte Sicherheitsanfälligkeiten und Sicherheitsverletzungen. Die Installation von Microsoft Exchange Server 2010 wird sich nach wie vor ausführen lassen. Microsoft rät ausdrücklich zur Migration und verweist dabei natürlich auch auf die Cloud-Dienste Exchange Online und Office 365.
Kaufversionen von Microsoft Exchange Server als wirtschaftliche Alternative zu Exchange Online und Office 365
Nutzer/-innen, die monatliche Gebühren, Dateiablage auf externen Cloud-Servern und Updatezwang verhindern wollen, sind mit einer aktuelleren Kaufversion von Microsoft Exchange gut beraten. Natürlich bietet die Aachener 2ndsoft GmbH ein breit gefächertes Produktportfolio, welches auch diverse Versionen und Editionen von Exchange Server umfasst. Profitieren Sie von wirtschaftlichen Kaufversionen und unabhängigem Arbeiten und entscheiden Sie sich für rechtssichere Neuware oder Gebrauchtsoftware, darunter:
Etwa einen Monat nachdem das Handelsmagazin „CRN“ diverse Ungereimtheiten beim Kölner Software-Onlineshop Lizengo aufgedeckt hat, leitet Microsoft jetzt rechtliche Schritte ein. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die aktuelle Sachlage, warum es sich bei Produktschlüsseln nicht automatisch um eine Lizenz handelt und welche Auswirkungen der ganze Vorgang auf die Verbraucher hat.
Kriminelle mit teilweise sehr professionellem Internetauftritt
Beim Verkauf neuer und gebrauchter Software gibt es klare Regeln. Doch immer wieder versuchen Händler, ahnungslose Kunden in die Irre zu führen und mit Produkten Geld zu verdienen, die keine ordentliche Lizenz darstellen und de facto wertlos sind. Ein Fall, der Schlagzeilen machte, war der von pcfritz.de. Die Firma bot, hauptsächlich über das Internet-Auktionshaus eBay, besonders günstige Lizenzen von Windows 7 an (etwa 70 Prozent unter dem damaligen Marktpreis). Im April 2014 wurden rund 170.000 Datenträger beschlagnahmt, bei denen es sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft „durchweg um Fälschungen“ handelte. Der insgesamt verursachte Schaden wurde auf neun Millionen Euro geschätzt.
Während unseriöse Softwarehändler in vergangenen Jahren in der Regel an unrealistisch niedrigen Preisen, regelmäßigen Wechseln des Geschäftsnamens und/oder des Geschäftsinhabers, sowie Unstimmigkeiten auf der Website erkennbar waren, gehen die Anbieter inzwischen raffinierter vor. Preise wurden angehoben, wirken jetzt nicht mehr ganz utopisch, sind dennoch für Interessierte verlockend und deutlich unter denen der seriösen Konkurrenz angesiedelt. Onlineauftritte und Produktbeschreibungen wurden aufgewertet. Gezielt wird mit Begrifflichkeiten gespielt (bspw. mit den Wörtern Produktschlüssel und Lizenz), Grauzonen werden genutzt, Falschinformationen gestreut. Ein Eindruck von Rechtmäßigkeit soll entstehen, sogar Geschäftskunden werden angesprochen. Dass viele der angebotenen Produktschlüssel keine ordentliche Lizenz darstellen und dass das bei einem Audit ernsthafte Konsequenzen haben kann, interessiert diese Händler nicht, die nur an schnellen Gewinnen interessiert sind.
Handel mit Gebrauchtsoftware grundsätzlich legal
Auch beim Handel mit Gebrauchtsoftware ist die Lage eindeutig: Spätestens seit dem Grundsatzurteil der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welches im Juli 2012 in der Rechtssache C‑128/11 gefällt wurde, ist klar, welche Spielregeln gelten. Es folgten weitere wichtige Urteile, darunter solche des OLG Frankfurt (Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware, Az.: 6 W 42/16, Mai 2015 – Quellen: Bürgerservice Hessenrecht und Gebrauchtesoftware.de – Urteile) oder des Bundesgerichtshofs (Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software, bezugnehmend auf die Grundsatzentscheidung des EuGH vom 03.07.2012, Az.: I ZR 129/08, Juli 2013). Der Lieferumfang der Gebrauchtware muss genau dem des Neukaufs entsprechen. Dazu gehört beispielsweise bei Retail-Ware: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Wurden die Lizenzen von Microsoft selbst online in Verkehr gebracht, wird eine erhöhte Sorgfaltspflicht vorausgesetzt und es muss eine ordentliche Lizenzübertragung durchgeführt werden. Ein bloßer Produktschlüssel per Post oder E-Mail stellt keine ordentliche Lizenz dar, er stellt kein automatisches Nutzungsrecht dar! Manch unseriöser Händler nutzt den Umstand, dass die Begrifflichkeiten Produktschlüssel und Lizenz fälschlicherweise im Sprachgebrauch synonym verwendet werden, schamlos aus.
Der Fall Lizengo: Machen sie Software wirklich einfach?
Unter dem Motto „Wir machen Software einfach!“ bietet Lizengo über den Onlineshop Produktschlüssel zu Preisen deutlich unter Marktpreis an. Zuletzt fiel das Unternehmen durch seine Kooperation mit dem Lebensmittelhändler Edeka auf. Hier wurden unter anderem Windows 10 Pro für 39,99 Euro und Microsoft Office 2016 Standard für 149,99 Euro angeboten. Beim Bezahlen an der Edeka-Kasse erhielten Kunden eine Quittung mit einem 12-stelligen Software-Code, den sie noch immer auf der Lizengo-Website einlösen können (Stand: 28. Oktober 2019, siehe Screenshot).
EDEKA und Lizengo beenden Zusammenarbeit – Viele Angaben verschwinden von der Lizengo-Website
Anschließend ließ sich die Software laut Lizengo „ganz bequem herunterladen, installieren und mit dem erhaltenen Produktschlüssel aktivieren.“ Lizengo betont, es handle sich „ausschließlich um neue, legale und originale Produktschlüssel.“ Um den Eindruck der Seriosität zu untermauern, werden Presse-Zitate präsentiert. So urteilt etwa Chip.de: „Ob der günstigen Preise kann man natürlich misstrauisch werden, aber bei Edeka können Sie ohne großes Risiko zuschlagen.“ Inhaltlich betrachtet ist diese Aussage mehr als fragwürdig. Nur weil ein seriöser Händler eine Ware anbietet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es auch eine seriöse Ware ist. Das Lizenzrecht ist durchaus komplex und es ist fragwürdig, ob sich die Verantwortlichen bei Edeka überhaupt der Situation bewusst sind oder einfach darauf vertrauen, dass die Produktschlüssel aus seriösen Quellen stammen. Unter anderem wird auch die ComputerBILD zitiert: „Das ist laut Europäischem Gerichtshof legal, so dass der günstige Weiterverkauf an Endnutzer kein Problem darstellt.“ Solche Aussagen sind geschickt zitiert worden, um den Anschein eines zweifelsfrei seriösen Angebots zu erwecken. Dabei gibt es einige Ungereimtheiten. Ganz so einfach, wie manche „Experten“ die Lage bewerteten, ist es nicht. Denn ein Produktschlüssel ist nicht zwangsläufig eine ordentliche Lizenz. Mitunter haben einige Redaktionen ihre ursprüngliche Einschätzung revidiert und sich die Sachlage erneut angesehen. Bei Lizengo sind die oben genannten Angaben mittlerweile von der Website verschwunden, da die Zusammenarbeit zwischen EDEKA und Lizengo beendet worden ist. Lediglich das Eingabefeld für Software-Codes war am Montag, 28. Oktober 2019, noch vorhanden – auch hier mit Hinweis auf EDEKA. Wie heise.de berichtet, erklärte Lizengo-CEO Tobias M. Zielke, dass die Kooperation beendet werde. Der Vertrieb ihrer Produkte bei Edeka sei „durchaus legal und rechtlich einwandfrei“, erklärt dieser weiter. Dennoch werde die Kooperation beendet – das habe man laut Zielke bereits im August beschlossen. „Die Markt-Kunden haben unsere Produkte sehr positiv aufgenommen, jedoch ist für Lizengo als reiner e-Commerce-Shop die Optimierung auf Tagesbasis zielführender.“ Lizengo liegt nach eigener Auskunft bisher (Stand: 23.10.2019) keine Klage vor. Das Kölner Unternehmen beruft sich darauf, dass ihr Geschäftsmodell in „urheberrechtlicher Hinsicht zulässig“ sei. 2018 habe dies eine anwaltliche Prüfung gegeben. „Des Weiteren lassen wir uns bestätigen, dass unsere angebotenen Produkte für den vorgesehenen Wirtschaftsraum freigegeben sind“, heißt es auf der Lizengo-Homepage.
Geschichte und Herkunft von Softwarelizenzen: Kuriose Erkenntnisse
Recherchen der CRN zeigten vor etwa einem Monat, dass es Ungereimtheiten gibt. Aus den vorliegenden Dokumenten sei keinerlei eindeutiges Nutzungsrecht für die Software abzuleiten, heißt es. Gegenüber der CRN teilte Microsoft mit, dass beim Microsoft Produktidentifikationsservice (PID) eingereichte Lizengo-Software geprüft wurde, um Herkunft und Geschichte zu ermitteln. Die Ergebnisse der Untersuchungen des PID zeigen laut CRN, dass mehrere von Kunden per Edeka-Gutscheinkarte erworbene und zur Überprüfung eingeschickte Produktschlüssel von Microsoft Office Home and Student 2016 ursprünglich aus dem chinesischen OEM-Markt stammen und deshalb weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden dürften, da das erstmalige Inverkehrbringen außerhalb der Europäischen Union stattfand. Bei Produktschlüsseln von Microsoft Office 2016 Standard fiel dem PID auf, dass diese aus Volumenlizenzverträgen mit ausländischen Universitäten stammen. Einzelne solcher Keys wurden von Lizengo nachweislich an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Microsoft-Recherchen ergaben zudem, dass die betreffenden Universitäten keine Kenntnis über entsprechende Verträge hatten.
Viele offene Fragen
Darüber hinaus gab es laut Microsoft zwei Keys von Windows 10 Pro, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren, auch mit solcher Ware darf in Deutschland nicht gehandelt werden. Einer der Produktschlüssel wurde laut Microsoft bereits neunmal, der andere siebenmal aktiviert. Interessant sind auch die äußerst günstigen Preise, welche laut Lizengo durch den Einkauf von Überkapazitäten bei Distributoren erreicht werde. Bei Recherchen und Testkäufen der CRN-Redaktion hat jedoch keiner der befragten Distributoren jemals Lizengo beliefert. Dass die Distributoren die Software direkt bei Microsoft beziehen und die Preise bereits im Einkauf wiederum deutlich höher sind als die bei Lizengo aufgerufenen, lässt hellhörig werden. Außerdem sollte beachtet werden, dass die Werbekampagnen für die Lizengo-Software nicht billig gewesen sein dürften, was die Marge ebenfalls reduzieren dürfte. Es bleibt also einige Fragen offen:
Wie lautet die Geschichte/Herkunft der Produktschlüssel?
Bei welchen „Distributoren“ sollen die Produktschlüssel erworben worden sein?
Wie können die Distributoren Dumpingpreise dieser Art anbieten?
Warum sollten Distributoren deutlich mehr Lizenzen einkaufen als sie verkaufen können, denn gerade bei den von Lizengo angebotenen Produkten Office Standard und Office Professional Plus werden immer nur nach Kundenauftrag bestellte exakte Stückzahlen 1:1 eingekauft und weitergereicht.
Wie soll auch hinsichtlich der Werbemaßnahmen noch eine Marge für Lizengo bleiben?
Inwiefern sollen die Produktschlüssel ein eindeutiges Nutzungsrecht aufweisen und ggf. einem Audit standhalten?
Wir werden den Fall weiterhin
beobachten und Sie bei Neuigkeiten umgehend informieren.
Die 2ndsoft GmbH wird im Mai 2020 stolze 25 Jahre alt und bietet Neu- und Gebrauchtsoftware aus den Bereichen Betriebssysteme, Büro-Software, CAD- und CAM-Software, Entwicklersysteme, Multimedia, Server sowie Utilities und Tools an. Auch Microsoft Office war von Anfang an dabei und wurde erfolgreich gehandelt. Jetzt feiert Microsoft das dreißigjährige Bestehen der Bürosoftware-Pakete. Damals bestand Microsoft Office aus Word, Excel und PowerPoint, wurde auf 3,5-Zoll-Diskette und CD-ROM angeboten. Die Software erschien zuerst für Apple-Geräte, ein Jahr später auch für Windows-Rechner. Microsoft Office veränderte die Arbeitswelt und hat seit der Erstveröffentlichung eine rasante Entwicklung hinter sich. Immer mehr Produkte wurden in die Office-Familie eingegliedert. Später folgte der Umzug in die Cloud, welche bei vielen Nutzer-/innen noch immer auf Skepsis trifft – kein Wunder also, dass Microsoft auch mit Office 2019 die Entscheidung für oder gegen die Cloud – noch – dem Anwender überlässt.
Die einzelnen Office-Programme Word, Excel und PowerPoint gab es jeweils schon zuvor, in den Office-Paketen wurden diese aber erstmalig gemeinsam ausgeliefert. Viele Unternehmen profitieren von Microsofts Werkzeugen für die Erstellung von Texten, Tabellen und Präsentationen aus einer Hand. In kaum einem Büro fehlt Office, was immer wieder Wettbewerbshüter auf den Plan rief; Microsoft nutze seine Vormachtstellung aus, hieß es häufig.
User genervt von „Clippy“ und Cloud
Erinnern Sie sich noch an „Clippy“? Die sprechende
Büroklammer, die im Deutschen Karl Klammer getauft wurde, gab Office-Usern mehr
oder weniger hilfreiche Tipps für den Umgang mit der Bürosoftware. Obwohl
„Clippy“ mehrfach von Microsoft überarbeitet hinsichtlich Optik und
Funktionalität wurde, entschied sich der Konzern dazu, den Helfer im Jahr 2008
einzustellen.
Deutlich nützlicher, aber für viele User genauso nervig,
sind die Cloud-Dienste der letzten Jahre. Datenschutztechnisch oft problematisch,
scheint es immer schwerer, Cloud-Diensten bei Microsoft Office zu entgehen.
Allerdings hat Microsoft die Kritik von Usern und Datenschützern vernommen,
welche fordern, dass weiterhin eine Wahl bestehen müsse, was in die Cloud
gehört. Deshalb hat Microsoft auch bei Office 2019 nicht den Schritt gewagt,
komplett in die Cloud zu ziehen. Mutmaßlich ist die Angst noch zu groß,
hierdurch viele Kunden verlieren zu können. Nicht jede Arbeitsumgebung
profitiert schließlich von Cloud-Diensten.
Wir dürfen gespannt sein, was Microsoft Office in Zukunft
bieten wird, welche Entwicklung die Bürosoftware-Sammlung nehmen wird und ob
wir in Zukunft alle in der Cloud arbeiten werden.
Alles Gute also, Office!
Übrigens: Auf der 2ndsoft-Übersichtsseite finden Sie wertvolle Informationen zu Microsoft Office. Wählen Sie einfach eine Office–Version aus und informieren Sie sich über Inhalt, Neuerungen und Editionsunterschiede.
Die 2ndsoft GmbH bietet ein breit gefächertes Angebotsportfolio, welches von Microsoft Office 4.x bis Office 2019 reicht. Entdecken Sie rechtssichere Gebrauchtsoftware und Neuware zu fairen Konditionen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.
Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus
2013 vor Gericht
Der beklagte eBay-Händler
verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den
Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose
Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download
und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler
erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft
jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf
Unterlassung und forderte Schadenersatz.
Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c
Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt
Bereits in den Vorinstanzen wurde
zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen
sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur
öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein
Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen,
dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum
Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des
öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die
Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle
des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.
Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende
Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern. Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.
Täter erbeutet etwa 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten
Im aktuellen Fall wurde
ein Mann aus Hessen von einem Betrüger, der sich als Microsoft-Mitarbeiter
ausgab, angerufen. Das Polizeipräsidium Mittelhessen gab bekannt, dass hierbei
ein Schaden in Höhe von etwa 6.500 Euro entstand. Der angebliche Microsoft-Mitarbeiter sagte
dem Mann, dass dessen Rechner von einer Schadsoftware befallen sei. Würde der
Mann nicht handeln drohe der Computer abzustürzen. Der „Microsoft-Mitarbeiter“
gab vor, das Problem via Fernwartung – und natürlich gegen Bezahlung – lösen zu
wollen. Der Mann aus Bad Vilbel (etwa 10 Kilometer nördlich von Frankfurt am
Main) glaubte den Aussagen des Betrügers, gewährte diesem per Fernwartung
Zugriff auf seinen PC und zahlte für die „Dienste“ rund 6.500 Euro in Form von
iTunes-Geschenkkarten.
Polizei rät: Einfach auflegen
Fälle wie dieser sind
keine Seltenheit, immer wieder rufen Betrüger arglose Bürger an und behaupten,
dass per Fernwartung eine Reparatur vorgenommen werden müsse, damit der
Computer problemlos funktioniere. Dabei wird oftmals eine Fernwartungssoftware
benutzt, etwa TeamViewer, AnyDesk oder RemotePC. Ältere TeamViewer-Versionen
erlauben sogar volle Kontrolle über den PC, darunter Tastatur, Maus und
Bildschirm (kann schwarz geschaltet werden). Nach erfolgter
Verbindungsherstellung können die Angreifer Schadsoftware installieren,
sensible Daten ausspähen oder stehlen oder (vor Windows 10) das System mit
einem Startup-Passwort versehen (Syskey), um den Besitzer zu erpressen. Die
Experten für Internetprävention im Hessischen Landeskriminalamt in Wiesbaden
empfehlen, misstrauisch zu sein, wenn ein Anrufer grundlos dazu auffordert,
Zugriff auf seinen eigenen Computer zu gestatten. Persönliche Informationen und
andere sensible Daten müssen unbedingt verschwiegen werden. Bei Spam-Anrufen
und unbekannten Nummern sollte sich außerdem nicht mit dem richtigen Namen
gemeldet werden, besser mit einem kurzen „Hallo?“ oder „Ja, bitte?“. So können
Anrufer nicht abgleichen, ob Datensätze in eventuell vorhandenen Anruflisten
korrekt sind. Auch sollte keine Antwort auf spezifische Fragen nach der
Anschrift, Bankverbindung oder bestimmten Verträgen gegeben werden. Ein
gesundes Maß an Misstrauen hilft und im Zweifel gilt: Einfach auslegen!
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