Microsoft verbietet Downloadportale für Testversionen von Office und Co.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 28.03.2019, Az. I ZR 132/17), dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, wenn ein Anbieter eine kostenlose Testversion eines Computerprogramms eines Dritten auf seinem Download-Portal zur Verfügung steht. Das gilt auch, wenn die entsprechende Software zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt wurde.

Microsoft und eBay-Händler wegen Microsoft Office Professional Plus 2013 vor Gericht

Der beklagte eBay-Händler verkaufte üblicherweise Produktschlüssel über seinen Online-Shop, dazu über den Online-Marktplatz eBay. Der Anbieter stellte auf seiner Website eine kostenlose Testversion von Microsoft Office Professional Plus 2013 bereit. Nach Kauf, Download und Installation konnte die Software mit Hilfe des bei diesem Händler erworbenen Produktschlüssels die Vollversion freigeschaltet werden. Microsoft jedoch hat für diesen Vorgang keine Erlaubnis erteilt, klagte deshalb auf Unterlassung und forderte Schadenersatz.

Urteilsbegründung: Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Händler verletzt

Bereits in den Vorinstanzen wurde zu Gunsten Microsofts entschieden, die Richter des Bundesgerichtshofs schlossen sich nun an. In der Urteilsbegründung wurde betont, dass Microsofts Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung nach § 69c Nr. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch den Händler verletzt wurde. Es sei allein das Recht des Urhebers, sein Werk mittels Veröffentlichung im Internet zugänglich so zugänglich zu machen, dass Dritte es jederzeit abrufen können. Das Bereithalten einer Software zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine eigene Nutzungshandlung des öffentlichen Zugänglichmachens dar. Schließlich verliert der Urheber die Kontrolle über die Bereithaltung seiner Werke. Unbedenklich wäre es im Falle des Händlers gewesen, auf das Downloadportal Microsofts zu verlinken.

Microsoft entfernt Downloadmöglichkeiten nach Support-Ende

Microsofts Anspruch, über die Zugänglichmachung seiner Werke bestimmen zu dürfen, wurde durch den Bundesgerichtshof bestätigt – und das ist auch aus Verbrauchersicht nachvollziehbar. Allerdings kommt es dadurch auch zu Problemen für User, die eine Microsoft-Software legal erworben haben. Beispiel Office 2007: Der Support für Microsoft Office 2007 endete am 10. Oktober 2017. Grundsätzlich bietet Office in der Regel einen fünfjährigen Mainstream-Support (inhaltliche und Sicherheitsupdates), darauf folgt der Extended Support (erweiterter Support, nur Sicherheitsupdates). Ungefähr zum Ablauf des erweiterten Supportzeitraums entfernte Microsoft die entsprechende ISO-Datei von Office 2007 von seinen Servern.  Bei diversen Händlern finden sich aber noch originalverpackte Office-MLKs (Basic, Pro, SBE) zum Kauf. MLK bedeutet Medialess Licence Kit, bei diesem Produkt wird kein Datenträger zur Installation mitgeliefert. Käufer sind also darauf angewiesen, dass Office 2007 auf einem Gerät vorinstalliert ist oder Microsoft eine entsprechende ISO-Datei zum Download anbietet. Geräte mit vorinstalliertem Office 2007 dürften ein Jahrzehnt später äußerst selten sein, durch Microsofts Entfernen der ISO-Datei ist es Kunden nicht möglich, eine legal erworbene Software sofort zu installieren/nutzen. Probleme treten auch auf, wenn Office 2007 erneut installiert werden muss (sei es durch Systemabstürze, Systemumstieg etc.) – auch hier fehlt dann eine Möglichkeit, über den Hersteller an eine ISO-Datei zu gelangen. Erstaunte Kunden melden sich in solchen Fällen ratlos an die Händler – diese stehen dann in der Verantwortung, die eigentlich Microsoft tragen sollte. Für solche Fälle wäre ein richtungsweisendes Urteil wünschenswert. So könnte Microsoft über einen vordefinierten, längeren Zeitraum zur Bereitstellung der Downloads verpflichtet oder Händlern die Erlaubnis erteilt werden, Software, die sich außerhalb des Support-Zeitraums befindet, bereitstellen zu dürfen.

Auf juris.bundesgerichtshof.de können Sie das gesamte Urteil als PDF beziehen.

Trotz Fristablauf: Kostenloses Windows-10-Upgrade weiterhin über Umwege verfügbar

Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Die „Get Windows X“-Einblendung, die sich teils nur umständlich schließen ließ, dürfte vielen NutzerInnen von zum kostenlosen Upgrade qualifizierten Kopien von Windows 7 und Windows 8.1 noch im Gedächtnis sein. Wie Microsoft wiederholt unterstrich, sollte das Angebot am 29. Juli 2016 enden. Doch es scheint, als sei zu diesem Termin nur die „Get Windows X“-Einblendung verschwunden. Microsoft bietet nach wie vor – wenn auch über einen kleinen Umweg – die Möglichkeit an, kostenlos auf Windows 10 umzusteigen. Alles also nur Panikmache und eine ausgefeilte Marketing-Aktion?

Wie viele NutzerInnen haben das Upgrade in letzter Minute genutzt?

Noch sind keine verlässlichen Zahlen darüber veröffentlicht worden, wie viele NutzerInnen in den letzten Wochen und Tagen von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 gewechselt sind. Eines scheint aber sicher: In der letzten Zeit vor dem vermeintlichen Fristablauf am 29. Juli 2016 dürften sich einige NutzerInnen für das Upgrade entschieden haben. Denn vor dem Hintergrund, dass das Betriebssystem nach dem Stichtag nicht mehr kostenlos erhältlich sein wird, lässt es sich doch viel einfacher zugunsten einer Aktualisierung entscheiden.

Zwei Möglichkeiten, Windows 10 jetzt noch kostenlos zu erhalten

Die erste Möglichkeit, Windows 10 auch nach Fristablauf kostenlos zu erhalten, ist eine saubere Neuinstallation des Betriebssystems. Es wird ein Installationsmedium benötigt, bei dem das November-Update 2015 bereits enthalten ist. Entsprechende ISO-Abbilder gibt es sogar direkt bei Microsoft zum Download. Mit dem so erstellten Installationsmedium werden Produktschlüssel von Windows 7 und Windows 8.1 akzeptiert, sofern diese zur jeweiligen Edition passen. Um Windows 10 Home zu erhalten, muss ein Schlüssel der Editionen Starter, Bing oder Home genutzt werden. Um Windows 10 Pro zu erhalten, ist ein Produktschlüssel von Windows 7/8/8.1 Pro/Professional/Ultimate erforderlich. Denn die ISO-Dateien sind noch unverändert und erlauben eine entsprechende Eingabe der Produktschlüssel – ganz legal. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wann Microsoft diese ISO-Dateien durch neuere ersetzt, bei denen entsprechende Produktschlüssel nicht mehr zur Aktivierung verwendet werden können.

Die zweite Möglichkeit ist die Upgrade-Installation. Dieses kostenlose Upgrade ist für Menschen gedacht, die Hilfstechnologien nutzen – beispielsweise die Bildschirmtastatur, Bildschirmlupe oder die Sprachausgabe. Wirkliche Kriterien zur Nutzung und eine Kontrolle der selbigen gibt es jedoch nicht, sodass jeder Nutzer von diesem Angebot Gebrauch machen kann.

Wie geht es in Zukunft weiter mit dem kostenlosen Upgrade?

Wir haben schon vor einiger Zeit Vermutungen darüber angestellt, wie es nach dem Fristablauf weitergehen könnte. Und unsere Vermutungen scheinen sich zu bestätigen. Ein harter Schnitt seitens Microsoft war nicht zu erwarten. Es war absehbar, dass es auch nach dem 29. Juli 2016 weiterhin legale Möglichkeiten zum kostenlosen Upgrade geben wird. Denn Microsoft liegt die Verbreitung des Betriebssystems sowie die Schaffung einer einheitlichen Windows-Plattform auf unterschiedlichen Geräten am Herzen. Und zwar so sehr, dass monatelang mit nervigen „Get Windows X“-Einblendungen, automatischen Upgrades und Werbekampagnen genervt wurde. Außerdem ist es auch technisch begründet, denn die ISO-Dateien müssten abgeändert werden, um die Eingabe von Produktschlüsseln anderer Windows-Versionen zu verbieten – das ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob Microsoft die genannten Möglichkeiten für das Gratis-Upgrade entfernen wird. Gut möglich aber auch, dass weitere – zeitlich begrenzte – Aktionen ins Leben gerufen werden, um noch mehr NutzerInnen zum Upgrade zu bewegen.

Windows-10-Downloader „GWX“: Fenster wegklicken bestätigt Upgrade

Bild: "Get Windows X"-Fenster
Bild: „Get Windows X“-Fenster

Viele NutzerInnen werden den Windows-10-Downloader kennen. Das auch als „GWX“ (Get Windows 10) bekannte Fenster öffnet sich und vermeldet, dass ein Upgrade auf Windows 10 empfohlen wird. Groß eingeblendet wird das Datum und die Uhrzeit, an dem das Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 durchgeführt werden soll. Während die Schaltflächen „OK“ und „Upgrade now“ („Jetzt upgraden“) relativ gut ins Auge fallen, ist der Hinweis „Click here to change upgrade schedule or cancel scheduled update“ („Hier klicken, um Upgrade-Zeitpunkt zu ändern oder geplantes upgrade abzubrechen“) etwas versteckt platziert. Das ist aber nicht der einzige Trick, mit dem das Upgrade auf Windows 10 wahrscheinlicher gemacht werden soll. Wie zahlreiche NutzerInnen von „mspoweruser.com“ und anderen Webseiten berichten, wird Microsoft nicht minder kreativ, wenn es um den Vertrieb ihres aktuellen Betriebssystems Windows 10 geht.

„GWX“-Fenster: Klick auf „X“ führt zum Upgrade

Mit einem Klick auf „X“ wird das Fenster zum Upgrade-Hinweis zwar geschlossen, allerdings bestätigt der User damit seinen Wunsch zum Upgrade. Damit geht Microsoft noch einen Schritt weiter als bislang – denn eine explizite Zustimmung ist offenbar nicht mehr erforderlich. Interessant, dass Microsoft das Schließen eines Fensters offenbar dahingehend interpretiert, dass NutzerInnen das Upgrade durchführen möchten. Naheliegender wäre es doch, dass das Upgrade eben nicht erwünscht ist, oder? Also aufgepasst und besser direkt das Upgrade im „GWX“-Fenster ablehnen (unter dem fettgedruckten Datum und Uhrzeit möglich).

Upgrade bis zum 29. Juli 2016 kostenlos: Microsoft geht in die Offensive

Qualifizierte NutzerInnen können noch bis zum 29. Juli 2016 kostenfrei von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 upgraden. In der Schlussphase scheint Microsoft noch einmal richtig in die Offensive zu gehen. Dabei scheint es dem Konzern egal zu sein, dass durch solche zwielichtigen Aktionen das Vertrauen der Kundschaft angekratzt werden könnte. Wichtiger scheint hier das ehrgeizige Ziel, Windows 10 in ein paar Jahren auf mindestens einer Milliarde Geräten installiert zu bekommen.

Direkte Downloadlinks zu Office 2010, Office 2007 und Windows 7 abgeschaltet

Microsoft hat jetzt anscheinend die Links zum direkten Download von Office 2013, Office 2010, Office 2007 in allen Editionen und Windows 7 und Windows Vista abgeschaltet. Diese Möglichkeit, an die entsprechenden Installationsdateien zu gelangen, war bislang z.B. bei unlesbaren Datenträgern sehr hilfreich.

Ein direkter Download bei Office.Com ist weiterhin möglich, allerdings nur mit einem gültigen Microsoft-Account. Sollte der Lizenz-Key bereits mit einem Microsoft-Konto verknüpft sein, so kann er nicht mehr für einen anderen Account genutzt werden, etwa um das Produkt herunterzuladen.