Großflächige Störungen bei Office365.com – Microsofts Online-Dienste nicht erreichbar

Am Donnerstag, 24. Januar 2019, berichteten zahlreiche Medien über eine großflächige Störung bei den Microsoft Online-Diensten. In diversen Foren waren Berichte von Office365.com-Usern zu finden, die sich über Probleme unterschiedlichster Art beklagten und ihren Unmut äußerten.

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Erste Störungen hat es bereits am Vormittag gegeben, als der Versand von E-Mails unmöglich wurde; weder Outlook-Client noch OWA (Outlook Web Access) funktionierten. Darüber hinaus waren die Microsoft-Anmeldeserver zeitweise nicht erreichbar.

Die von Microsoft bereitgestellten Statusseiten lassen sich nur nach der Anmeldung mit einem Office365-Konto einsehen, das war aber ebenfalls nicht möglich. Allerdings gibt das Unternehmen bei Störungen auch Updates über den Kurznachrichtendienst Twitter heraus. Gegen 14 Uhr deutscher Zeit veröffentlichte Microsoft hier eine erste Stellungnahme:

„We’ve determined that a subset of Domain Controller infrastructure is unresponsive, resulting in user connection time outs. We’re applying steps to mitigate the issue. More details can be found in the admin center published under EX172491.”

Quelle: Twitter | Microsoft 365 Status

Ausfälle bei Microsofts Cloud-Diensten sind keine Seltenheit

Microsoft bestätigte, dass Störungen bei einem Teil der Domain Controller festgestellt wurden, welche dazu führten, dass der Dienst nicht antwortete. Die Probleme mit Office365 zogen sich über den gesamten Tag hinweg – betroffen waren Europa, der Mittlere Osten und Afrika (die sogenannte EMEA-Region). Ausfälle bei Office365.com-Diensten sind keineswegs ein Novum, bereits im November 2018 gab es innerhalb weniger Tage mehrere großflächige Störungen bei den Online-Diensten von Microsoft.

Cloud-Störungen führen zu Umsatzminderungen bei Unternehmen – und verärgern Kunden

Während Probleme dieser Art für alle Betroffenen ärgerlich sind, führen diese insbesondere bei
Unternehmen zu einem gestörten Betriebsablauf. Funktionieren elementare Cloud-Dienste nicht, hat dies nicht selten gravierende Auswirkungen auf den Geschäftsalltag. E-Mail können plötzlich nicht mehr empfangen oder versandt werden, der Zugriff auf Dokumente in der Cloud ist eingeschränkt oder sogar unmöglich – das macht eine Kommunikation mit Geschäftspartnern und Kunden unmöglich. Störungen bei Cloud-Diensten führen deshalb zu Umsatzminderungen und zu verärgerten Kunden.

Abhängigkeit von Cloud-Diensten sollte Anlass zum Nachdenken geben

Dass durch den Ausfall von Microsoft-Servern der Betriebsablauf maßgeblich beeinflusst werden kann, sollte Anlass zum Nachdenken geben. Auch wenn Cloud-Services Vorteile haben, sollte klar sein: Die Zuverlässigkeit bestimmter Anwendungen wird bei Cloud-Diensten in die Hände Dritter gelegt. Bei Störungen können lokale Administratoren des Unternehmens nichts anderes tun, als darauf zu warten, dass der Cloud-Anbieter das Problem behebt. Störungen über einen Tag oder mehrere Störungen innerhalb eines kurzen Zeitraums sind deshalb ein großes Ärgernis für Unternehmen und deren Mitarbeiter und Kunden. Vor allem, wenn man berücksichtigt, dass viele der Cloud-Services auch durch mindestens genauso gut funktionierende Lösungen ermöglicht werden können, die nicht in Abhängigkeit von Online-Diensten stehen; beispielsweise Office-Lösungen.

Kaufversionen sind mittel- bis langfristig günstiger als Cloud-Services – und weniger anfällig

Im Vergleich zu Bürosoftware, die über Cloud-Dienste abgewickelt werden, sind Kaufversionen nicht nur mittel- bis langfristig günstiger, sondern auch weniger anfällig. Die 2ndsoft GmbH, seit fast 25 Jahren der Spezialist für neue und gebrauchte Software, bietet eine Vielzahl an rechtssicheren Microsoft-Produkten an. Erfahren Sie auf der 2ndsoft-Übersichtsseite Büro-Software, welche Artikel das Unternehmen anbietet und profitieren Sie von Versions- und Editionsvergleichen sowie einer individuellen Lizenzierungsberatung.

Einen direkten Weg zu den Office-Paketen der 2ndsoft GmbH finden Sie hier:

Natürlich gibt es auch Office-Pakete für Mac OS:

Microsoft Office 2013 nicht mehr zur Installation über Office 365 verfügbar

Die Abonnement-Software Office 365 von Microsoft erlaubt es nicht mehr, Office 2013 herunterzuladen. Das gab der Konzern auf der Support-Webseite von Office bekannt. Bislang konnten AnwenderInnen die Software über die Office 365-Webseite „Mein Konto“ herunterladen und installieren. Gestrichen worden sind Office 365 Home (2013), Office 365 Personal (365) und Office 365 University (2013). Bei den Business-Versionen entfallen Office 365 ProPlus (2013), Office 365 Small Business Premium (2013), Office 365 Business (2013), Project für Office 365 (2013) und Visio Pro für Office 365 (2013). Gleichzeitig enden Kundendienst und Problembehandlung für die genannten Office-Versionen. Stattdessen müssen AnwenderInnen jetzt die Office 2016-Varianten nutzen. Das kann in Abhängigkeit der Arbeitsumgebung zu Problemen führen. Die einmalig erworbenen Versionen von Office 2013 oder Volumenlizenzeditionen profitieren noch bis April 2018 vom Standardsupport, bis 2023 gilt der erweiterte Support. Hier wird ein Vorteil von Kaufversionen deutlich: AnwenderInnen haben einen festen Supportzeitraum, im Gegensatz zu Cloud-Diensten werden bestimmte Programmversionen nicht plötzlich unbrauchbar gemacht. Das schafft hohe Kompatibilität und eine konsistente Arbeitsumgebung.

Die 2ndsoft GmbH führt verschiedene Editionen von Microsoft Office 2013, die Sie im Online-Shop finden und bestellen können. Kaufen Sie geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware und profitieren Sie von einer ordentlichen Lizenzierung, Rechtssicherheit und reduzierten Kosten.

 

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Tausende Microsoft-Produktschlüssel gestohlen – Microsoft beantragt gerichtliche Verfügung

Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de
Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de

Laut Berichten von ComputerWorld hat Microsoft eine gerichtliche Verfügung beantragt, um beim US-amerikanischen Internet-Provider Comcast eine Auskunft zu Kundendaten zu erhalten, die einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet sind. Dier Auskunft soll auch dann erteilt werden, wenn die IP-Adresse einem Block zugeordnet wird, der an einen Sub-Anbieter vermietet wurde. Über eben jene IP-Adresse sollen Microsoft-Produktschlüssel aktiviert worden sein, die unerlaubt vertrieben worden sind.

Kopien meist von Windows 7 und Office 2013

Die meisten Produktschlüssel gehören zu Windows 7 und Office 2013, sie wurden aus den üblichen Vertriebswegen entwendet. Mitunter wurden identische Keys mehrfach verwendet, auch außerhalb ihrer eigentlichen vorgesehenen Regionen. Die Produktschlüssel sollen mindestens in den letzten drei Jahren aktiviert worden sein, der genaue Zeitraum ist nicht bekannt. Insgesamt sollen mehrere Tausend Keys aktiviert worden sein.

Microsoft gegen illegale Händler – ein ewiger Kreislauf

Immer wieder geht Microsoft gegen Händler vor, die illegale Produktschlüssel vertreiben. Dabei werden die Händler immer raffinierter. Durch die Zunahme digitaler Vertriebswege müssen Betrüger nicht mehr zwangsläufig Datenträger samt Sicherheitsmerkmalen und Echtheitszertifikat (CoA) kopieren, sondern lediglich Produktschlüssel an unwissende Käufer vertreiben.

 

Office 2016 Retail / OEM: Microsoft verbietet Installation ohne Live-Account

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Kleinere Reseller sind erbost über die Vorgaben Microsofts, eine Installation von Office 2016 (OEM) nur mit einer Live-Account-Verknüpfung durchführen zu können. Reseller, die Produktschlüssel von verschiedenen Distributoren erhalten, sind während des Installationsprozesses dazu gezwungen, einen Microsoft-Account (hieß bisher Live-Account) anzulegen.

Kontoverknüpfung bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller

Die Eingabe des Produktschlüssels für Microsoft Office 2016 Home and Business (Retail und OEM) erfordert einen Microsoft-Account. Innerhalb dieses Kontos wird der eigentliche Produktschlüssel in einen anderen Produktschlüssel umgewandelt und die Aktivierung kann durchgeführt werden. Um für Kunden Office 2016 zu installieren, benötigen Reseller also entweder entsprechende Datensätze zur Registrierung oder müssen jedes Mal einen Wegwerf-Account erstellen. Bei Office 2013 konnte die Software einfach mittels Produktschlüssel aktiviert werden, ohne zusätzlichen Account. Die neue Methode bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller. Mit Office 2016 verzichtet Microsoft auf den Verkauf von DVD und Keycard, vielmehr werden ausschließlich Keycards (und ESDs) vertrieben. Das hat in Kombination mit dem Abonnement-Programm von Microsoft für User mit langsamer / nicht (permanent) verfügbarer Internetverbindung den Nachteil, dass die Software nicht direkt verwendet werden kann – sondern nur über Umwege.

Gamer kennen die Live-Account-Problematik

Computerspiel-Liebhaber werden die Live-Account-Problematik kennen. Hier ist ein Installieren, Starten und Verwenden eines Spiels mit der Bezeichnung „Games vor Windows LIVE“ auch ausschließlich mit einem Live-Account möglich. Bestes Beispiel ist etwa das Rallye-Spiel „Dirt“. Nach heftigen Protesten der Gamer wurde der Games-for-Windows-Marktplatz im Ende August 2013 eingestellt, die Abschaltung von Games von Windows LIVE sollte zum 1. Juli 2014 erfolgen. Microsoft betonte jedoch nur wenige Tage vor diesem Datum überraschend, dass der Dienst vorerst bestehen bleibt.

Übrigens: Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet als Alternative zu Office 2016 den Vorgänger Office 2013 in ausreichenden Mengen und zu fairen Konditionen an – natürlich handelt es sich hierbei um geprüfte Originalware. Wir beraten Sie natürlich gerne per E-Mail oder Telefongespräch.

Direkte Downloadlinks zu Office 2010, Office 2007 und Windows 7 abgeschaltet

Microsoft hat jetzt anscheinend die Links zum direkten Download von Office 2013, Office 2010, Office 2007 in allen Editionen und Windows 7 und Windows Vista abgeschaltet. Diese Möglichkeit, an die entsprechenden Installationsdateien zu gelangen, war bislang z.B. bei unlesbaren Datenträgern sehr hilfreich.

Ein direkter Download bei Office.Com ist weiterhin möglich, allerdings nur mit einem gültigen Microsoft-Account. Sollte der Lizenz-Key bereits mit einem Microsoft-Konto verknüpft sein, so kann er nicht mehr für einen anderen Account genutzt werden, etwa um das Produkt herunterzuladen.

Office 2013-Tipp: Je Produkt ein Microsoft-Konto!

Lebenslange Lizenzbindung an eine Live-Id

Microsoft bindet Office 2013 (und weitere Produkte der 2013-Linie wie Visio, Project etc.) an ein sogenanntes Microsoft-Konto, das früher unter dem Namen „Live-Id.“ bekannt war.

In der Praxis bedeutet dies Folgendes: Kaufen kann der Kunde nur noch ein Office 2013 ohne Datenträger. Unter office.com muss er dann den Produktkey seines gekauften Offices eingeben und erhält dann per Download die gut 2GB (!) große Installationsdatei. Vorher MUSS er jedoch ein Microsoftkonto anlegen, an den das Office dann auf Gedeih und Verderb gebunden ist. Hat er mehrere Microsoft-Produkte auf diesem Konto eingetragen, so kann er später nicht ein einzelnes Produkt herauslösen und dies beispielsweise gebraucht verkaufen.

Unbedingt mehrere Konten anlegen

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH rät deshalb: „Legen Sie für JEDES kontopflichtige Microsoft-Produkt ein EIGENES Microsoft-Konto an. Nur so können Sie später die Microsoft-Lizenzen zusammen mit diesem Konto an einen neuen Nutzer veräußern.“

Update (23.7.2014): Office 2013 lässt sich über einen versteckten Umweg aus dem Microsoft-Konto herauslösen und weiter verkaufen. Die Empfehlung, für jedes kostenpflichtige Microsoft-Produkt ein eigenes Konto anzulegen, ist hiermit hinfällig geworden.

MS-Office 2013: Computer defekt = Office weg?

Ein Unglück kommt selten allein

Laut Vertragsbedingung im End User License Agreement (EULA) zu Microsoft Office 2013 sind Käufer nicht berechtigt ( „…, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“
(Stand: 20.02.2013)

Im Klartext: jemand, dessen Computer nicht mehr funktioniert, muss neben einem neuen Computer auch noch gleich ein neues Office kaufen!

Papier ist geduldig

Auf Anfrage der Fachzeitschrift „PC-Welt“ versicherte Microsoft-Pressesprecher Frank Mihm-Gebauer jedoch, dass in Deutschland ein Anruf bei der Microsoft-Hotline genüge, um einen neuen Lizenzschlüssel für seinen neuen Rechner zu erhalten. Auf dem alten Rechner dürfe das Office dann jedoch nicht mehr weiter betrieben werden (falls dieser sich z.B. wieder reparieren lässt).

Ob Microsoft damit versucht, den Druck auf die Kunden zu erhöhen und diese zum Umstieg auf das Abo-Mietmodell von Office 365 zu drängen, lässt sich nur vermuten. Klar jedoch ist, dass sich Microsoft mit diesem Vorgehen der Gefahr einer erneuten Abmahnung mit einstweiliger Verfügung aussetzt (wir berichteten).

Lieber kaufen als mieten

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH, Herr Dirk Lynen, rät: „Wer auf ein Abo-Mietmodell umsteigt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er immer wieder von Neuem zahlen muss, wenn er die Lizenz weiter nutzen möchte. Nur wer seine Softwarelizenz traditionell kauft, kann später selbst entscheiden, wann er sie nicht mehr nutzen möchte, und bekommt dann sogar noch Geld von uns für seine gebrauchte Lizenz zurück.“ Dazu müsse man aber ab Office 2013 beim Anlegen von Microsoft-Konten genau aufpassen.

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU gilt für Softwarenutzung der Kaufvertrag, den der Nutzer beim Kauf der Software abgeschlossen hat. Dieser und die Verbindung mit dem Urheberrechtsgesetz erlauben ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des Programms.

Fazit: Beim Kunden kommt es im Falle eines Hardwaredefekts zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Außerdem ist derzeit noch ungewiss, wann das Recht auf Weiternutzung eingeräumt wird und wann nicht und wie Microsoft die Voraussetzungen prüfen will.

6.3.2013: Microsoft lenkt ein

Auf Grund des „Feedbacks der Kunden“ hat Microsoft die strittige Passage des Lizenzvertrags geändert. Nun gibt Microsoft nicht nur ihr Einverständnis für die Übertragung der Software auf einen anderen Computer des Ersterwerbers, sondern sogar ausdrücklich für die Übertragung auf einen neuen Besitzer: „You may also transfer the software (together with the license) to a computer owned by someone else…“, und ordnet so seine eigenwillige Regelung doch noch den geltenden Gesetzen der Europäischen Union unter.