Office 2013-Tipp: Je Produkt ein Microsoft-Konto!

Lebenslange Lizenzbindung an eine Live-Id

Microsoft bindet Office 2013 (und weitere Produkte der 2013-Linie wie Visio, Project etc.) an ein sogenanntes Microsoft-Konto, das früher unter dem Namen „Live-Id.“ bekannt war.

In der Praxis bedeutet dies Folgendes: Kaufen kann der Kunde nur noch ein Office 2013 ohne Datenträger. Unter office.com muss er dann den Produktkey seines gekauften Offices eingeben und erhält dann per Download die gut 2GB (!) große Installationsdatei. Vorher MUSS er jedoch ein Microsoftkonto anlegen, an den das Office dann auf Gedeih und Verderb gebunden ist. Hat er mehrere Microsoft-Produkte auf diesem Konto eingetragen, so kann er später nicht ein einzelnes Produkt herauslösen und dies beispielsweise gebraucht verkaufen.

Unbedingt mehrere Konten anlegen

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH rät deshalb: „Legen Sie für JEDES kontopflichtige Microsoft-Produkt ein EIGENES Microsoft-Konto an. Nur so können Sie später die Microsoft-Lizenzen zusammen mit diesem Konto an einen neuen Nutzer veräußern.“

Update (23.7.2014): Office 2013 lässt sich über einen versteckten Umweg aus dem Microsoft-Konto herauslösen und weiter verkaufen. Die Empfehlung, für jedes kostenpflichtige Microsoft-Produkt ein eigenes Konto anzulegen, ist hiermit hinfällig geworden.

MS-Office 2013: Computer defekt = Office weg?

Ein Unglück kommt selten allein

Laut Vertragsbedingung im End User License Agreement (EULA) zu Microsoft Office 2013 sind Käufer nicht berechtigt ( „…, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“
(Stand: 20.02.2013)

Im Klartext: jemand, dessen Computer nicht mehr funktioniert, muss neben einem neuen Computer auch noch gleich ein neues Office kaufen!

Papier ist geduldig

Auf Anfrage der Fachzeitschrift „PC-Welt“ versicherte Microsoft-Pressesprecher Frank Mihm-Gebauer jedoch, dass in Deutschland ein Anruf bei der Microsoft-Hotline genüge, um einen neuen Lizenzschlüssel für seinen neuen Rechner zu erhalten. Auf dem alten Rechner dürfe das Office dann jedoch nicht mehr weiter betrieben werden (falls dieser sich z.B. wieder reparieren lässt).

Ob Microsoft damit versucht, den Druck auf die Kunden zu erhöhen und diese zum Umstieg auf das Abo-Mietmodell von Office 365 zu drängen, lässt sich nur vermuten. Klar jedoch ist, dass sich Microsoft mit diesem Vorgehen der Gefahr einer erneuten Abmahnung mit einstweiliger Verfügung aussetzt (wir berichteten).

Lieber kaufen als mieten

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH, Herr Dirk Lynen, rät: „Wer auf ein Abo-Mietmodell umsteigt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er immer wieder von Neuem zahlen muss, wenn er die Lizenz weiter nutzen möchte. Nur wer seine Softwarelizenz traditionell kauft, kann später selbst entscheiden, wann er sie nicht mehr nutzen möchte, und bekommt dann sogar noch Geld von uns für seine gebrauchte Lizenz zurück.“ Dazu müsse man aber ab Office 2013 beim Anlegen von Microsoft-Konten genau aufpassen.

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU gilt für Softwarenutzung der Kaufvertrag, den der Nutzer beim Kauf der Software abgeschlossen hat. Dieser und die Verbindung mit dem Urheberrechtsgesetz erlauben ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des Programms.

Fazit: Beim Kunden kommt es im Falle eines Hardwaredefekts zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Außerdem ist derzeit noch ungewiss, wann das Recht auf Weiternutzung eingeräumt wird und wann nicht und wie Microsoft die Voraussetzungen prüfen will.

6.3.2013: Microsoft lenkt ein

Auf Grund des „Feedbacks der Kunden“ hat Microsoft die strittige Passage des Lizenzvertrags geändert. Nun gibt Microsoft nicht nur ihr Einverständnis für die Übertragung der Software auf einen anderen Computer des Ersterwerbers, sondern sogar ausdrücklich für die Übertragung auf einen neuen Besitzer: „You may also transfer the software (together with the license) to a computer owned by someone else…“, und ordnet so seine eigenwillige Regelung doch noch den geltenden Gesetzen der Europäischen Union unter.