Markenrechtsverletzungen: Schuhhersteller Birkenstock stellt Direktvertrieb über Amazon ein
Das deutsche Traditionsunternehmen Birkenstock, bekannt vor allem für die gleichnamigen Sandalen, hat angekündigt, den Direktvertrieb seiner Waren beim Online-Versandhandel Amazon ab dem 1. Januar 2018 einzustellen. Gültig ist die Entscheidung für die gesamte Belieferung von Amazon Europa, in den Vereinigten Staaten werden schon seit Sommer 2016 keine Birkenstocks mehr über Amazon vertrieben. Doch was hat die Ankündigung des 1774 in Neustadt an der Wied mit Software zu tun? Einiges!
Der Zusammenhang erschließt sich mit Blick auf die Begründung des Unternehmens: Amazon verstoße gegen das Markenrecht. Auf der Amazon-Plattform in Europa wurden Markenrechtsverletzungen festgestellt, da billige Birkenstock-Kopien vertrieben werden – im Klartext also Fälschungen, das geht natürlich zu Lasten des Markenherstellers und dessen Image. Birkenstock weiter: „Das Angebot von Produktfälschungen bei Amazon widerspricht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der weltweit größte Online-Händler ist nicht mit dem nach unseren Maßstäben erforderlichen Engagement an einer vertrauensvollen Beziehung und dem Schutz unserer Kunden vor Irreführung und Täuschung interessiert.“
Mehrfach Softwarefälschungen entdeckt und dokumentiert
Gebrauchtesoftware.de berichtete schon mehrfach über Softwarekäufe, bei denen sich herausstellte, dass es sich um Fälschungen handelte. Trotz des Versprechens seitens Amazon, die Vorgänge zu prüfen und abzustellen, scheint sich nicht viel getan zu haben. Denn auch nach dem ersten Fall konnten wir erneut Fälschungen sicherstellen. Auch wir hinterfragten daraufhin die Geschäftspraktiken des weltweit größten Online-Versandhändlers. Übrigens entschied auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch, dass Anbieter von Luxusprodukten Vertragshändlern verbieten können, Waren über eine Drittplattform (wie z.B. Amazon) zu verkaufen – so kann das Luxusimage der Marke gesichert werden. Birkenstock selbst bietet seine Waren jetzt im firmeneigenen Online-Shop an – der Konzern geht aber nicht so weit, den Handel seiner Produkte auf Amazon generell zu unterbieten. Deshalb können Interessierte weiterhin Birkenstock-Produkte auf Amazon erwerben, wenngleich auch nicht direkt vom Hersteller, sondern über Drittanbieter.
Generell gilt: Ob direkt bei Amazon oder über einen Marketplace-Händler: Prüfen Sie nach dem Kauf unbedingt die Echtheit der bestellten Waren!
Es ist fraglich, wieso Amazon nicht zu reagieren scheint. Weder im Birkenstock-Fall, noch bei Software (denn wir entdeckten erneut Fälschungen!). Das Birkenstock-Duo zum Geschäftsgebaren Amazons: „Aus der Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern wissen wir, dass es technisch und organisatorisch möglich ist, derartigen Verstößen einen Riegel vorzuschieben – vorausgesetzt der Wille ist da.“ Es scheint also, als fehle dem Handelsriesen weniger das Bewusstsein für gefälschte Produkte als der Wille, Ressourcen zur Lösung des Problems bereitzustellen. Das geht natürlich zu Lasten der Kunden, die dem Händler vertrauen (müssen).
Gut ein Jahr ist seit der Veröffentlichung unseres Artikels über eine Fälschung von Microsoft Office Home and Business 2010 vergangen. Das bei Amazon bestellte Produkt entpuppte sich als Fälschung, was auch durch eine offizielle Echtheitsüberprüfung seitens Microsoft bestätigt wurde.
Interne Echtheitsprüfung durch Microsoft bestätigt
Am 28. März 2017 haben wir über Amazon.de erneut ein Office-Produkt bestellt: Microsoft Office Home and Business 2013 in englischer Sprache. Am 3. April 2017 erreichte uns die Ware. Der Artikel wurde direkt von Amazon.de verkauft und verschickt. Wir staunten nicht schlecht, als wir nach interner Echtheitsprüfung feststellen mussten, dass es sich hier erneut um eine Fälschung handelte. Unser Anfangsverdacht basierte unter anderem auf Abweichungen der Verpackung sowie anderen, hier nicht näher erläuterten Fälschungsmerkmalen. Wir schickten daraufhin die Ware an den Microsoft-PID-Service, um Klarheit zu schaffen. Unsere Anfrage vom 3. April wurde am 6. April 2017 beantwortet. Darin bezieht die von Microsoft beauftragte Fa. Creakom Dialog GmbH Stellung zur Echtheit der Ware:
„Wir danken Ihnen für die Einsendung. Die Fa. Creakom Dialog GmbH ist von Microsoft beauftragt, den Microsoft PID Service durchzuführen. Bei dem von Ihnen eingesandten 1x Microsoft Office Home and Business 2013 handelt es sich um eine Fälschung. Das Produkt verbleibt im Haus. Über den weiteren Verlauf des aktuellen Falles können wir aus rechtlichen Gründen leider keine Auskunft geben. Wir danken Ihnen für die Hilfsbereitschaft im Kampf gegen die Softwarepiraterie.“
Aktivierungsschlüssel kann sofort oder erst später gesperrt sein
Der auf der Product Key Card (PKC) angegebene Aktivierungsschlüssel funktionierte übrigens nicht. Das bedeutet, dass die Verpackung bereits geöffnet und der Schlüssel verwendet wurde oder der Key mehrfach in Verkehr gebracht wurde. Für den Verbraucher war die Fälschung nicht leicht zu erkennen, für Experten hingegen schon, da teils unsauber gearbeitet worden ist. Als ungeschulter Käufer des Exemplars bemerkt man die Fälschung wahrscheinlich erst, wenn der Aktivierungsschlüssel nicht akzeptiert wird. Dies kann sofort der Fall sein – es ist aber auch möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar.
Artikel nicht mehr bei Amazon direkt erhältlich
Das Produkt ist mittlerweile nicht mehr bei Amazon.de direkt erhältlich, sondern ausschließlich über Drittanbieter. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglicherweise ist der Artikel ausverkauft oder der Vorgang wird intern geprüft. Uns ist nicht bekannt, wie Amazon beim An- und Verkauf von Software agiert. Es ist unklar, welche Mechanismen verhindern sollen, dass Fälschungen in den Verkauf geraten. Die vorhandenen scheinen aber nicht zu funktionieren. Es ist für unsere Redaktion unbegreiflich, wieso hier erneut Fälschungen in den Umlauf gebracht werden. Unternehmen, die sich auf den Handel mit Softwarelizenzen spezialisiert haben – wie die Aachener 2ndsoft GmbH – verfügen über eine aufwändige und lückenlose Echtheitskontrolle, die dem Kunden maximale Sicherheit beim Lizenzkauf bietet. Amazon als weltweit führender Internet-Händler ist bekannt dafür, seine Prozesse stetig zu optimieren, dennoch scheint die Kontrolle bei Softwarelizenzen weiterhin unzureichend zu sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handelt. Bei unserem letzten Fall vor einem Jahr haben wir das Unternehmen über die Entdeckung unterrichtet, getan zu haben scheint sich nicht viel.
Eine gewissenhafte Wareneingangskontrolle sollte selbstverständlich sein
Beim Softwarekauf wird also klar: Selbst bei Welthandelskonzernen scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen.
Ein Ehepaar ist vor dem Landgericht Frankfurt am Main wegen des Handels mit gefälschter Software zu Bewährungsstrafen von 21 bzw. 14 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 29 und 24 Jahre alten Angeklagten über das Internet gefälschte Software eines namhaften Herstellers verkauft hatten. Für die nun belangten Geschäfte konnte ein Umsatz von 300.000 Euro ermittelt werden. Das Ehepaar legte umfassende Geständnisse ab. Verurteilt wurden die beiden Angeklagten wegen markenrechtlicher Verstöße, die Vorwürfe wegen Betrugs mussten fallengelassen werden.
Angeklagte kooperieren trotz dünner Beweislage
Die Taten wurden bereits im Jahr 2012 begangen. Ursprünglich wurde den Angeklagten vorgeworfen, mit dem Verkauf von 18.000 Artikeln einen Umsatz von rund 600.000 Euro erzielt zu haben. Die Beweislage war schwierig, denn laut Medienberichten hatte das Gericht nur wenig stichhaltige Beweise. Deshalb stellte die Wirtschaftsstrafkammer Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie geringe Zahlungsauflagen bei entsprechender Kooperationsbereitschaft in Aussicht.
Wir informieren Sie regelmäßig über im Umlauf befindliche Software-Fälschungen. Seien Sie stets wachsam und beherzigen Sie unsere grundlegenden Ratschläge.
Gleich bei mehreren Käufen von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) hat unsere Echtheitsprüfung festgestellt, dass es sich um Software-Fälschungen handelt. Die Bestellungen wurden am 4. und 6. April 2016 getätigt, die Amazon-Standard-Identifikationsnummer (ASIN) der Artikel lautet B0039L50J8. Der gesamte Bestellprozess wurde durch unsere Redaktion dokumentiert.
Folien nachgeschweißt, Produktschlüssel gefälscht oder nicht vorhanden
Bei allen drei bestellten Artikeln von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelte es sich um Fälschungen. Dabei konnten durch unsere Echtheitsprüfung verschiedenartige Hinweise auf Software-Fälschungen entdeckt werden. Die augenscheinlichsten waren beispielsweise eine nachgeschweißte Folie, ein Fehlen des Echtheitszertifikates an der Oberkante der Verpackung, eine vereinzelt abweichende Positionierung von Schrift und Unterschiede im Vergleich zur Original-Verpackung. Darüber hinaus waren die Produktschlüssel-Label entweder offensichtlich gefälscht oder fehlten völlig. Eine interne Prüfung ergab, dass es mit dem Produktschlüssel nicht möglich ist, Microsoft Office Home and Business 2010 herunterzuladen. Ein Download von Microsoft Office Home and Business 2013 war ebenfalls unmöglich. Vielmehr ist der Produktschlüssel einem Volumenlizenzvertrag von Microsoft Office Home and Business 2013 Pro Plus zuzuordnen. Eine Installation (mit aus anderer Quelle besorgten Installationsdatenträgern) wäre möglich – die Frage ist aber, wie lange der Key nutzbar sein würde.
Manche Fälschungen für Verbraucher nur schwer erkennbar, andere offensichtlich
Bei unseren Bestellungen war eine Software-Fälschung für Laien nur schwer erkennbar, die anderen beiden wiederum waren auf den ersten Blick als solche erkennbar. Insbesondere dort wo im Inneren die Produktschlüssel-Label fehlten, konnten auch Laien feststellen, dass etwas nicht stimmt. Unsere erfahrenen Echtheitsprüfer konnten den Verdacht durch das Finden weiterer Fälschungsmerkmale erhärten.
Microsoft PID Service bestätigt Fälschungsverdacht
Ein Artikel wurde von uns zur Sicherheit zum Microsoft-PID-Service geschickt, dieser lies eine Echtheitsprüfung durch ein Drittunternehmen (Creakom GmbH) durchführen. Dabei bestätigte sich unser Verdacht: bei dem Artikel Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelt es sich um eine Fälschung (siehe Bild).
Amazon reagiert bislang nicht
Brisant: Die bestellte Ware ist nicht von einer dubiosen Software-Webseite bestellt worden, sondern bei Amazon. Die Ware wurde direkt von Amazon bezogen, nicht etwa über einen Drittanbieter des Amazon-Marketplace. Am 18.4.2016 hat Amazon mit einer Standard-Email um Geduld bei der Bearbeitung unserer Reklamation gebeten. Die regelmäßige Bearbeitungszeit wurde mit drei Werktagen angegeben. 15 Tage später, am 3.5.2016, erreichte uns jedoch keine weitere Stellungnahme von Amazon.
Verbraucher sollten wachsamer sein – Fälschungen sind vermehrt im Umlauf
Von außen wirken die Verpackungen für ungeschulte Augen relativ echt, erst bei näherer Betrachtung oder beim Öffnen der Verpackung fallen Fälschungsmerkmale auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass man offenbar selbst bei der Bestellung von Software bei renommierten Unternehmen mitunter nicht vor Fälschungen gefeilt ist. Deshalb rufen wir zur Wachsamkeit auf. Seien Sie skeptisch und betrachten Sie bestellte Software etwas genauer. Lässt die Verpackung oder deren Inhalt Zweifel an der Echtheit der Software aufkommen? Dann dokumentieren Sie den Fall und wenden Sie sich an den Händler.
2ndsoft GmbH hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Erkennung von Fälschungen
Die MitarbeiterInnen der 2ndsoft GmbH sind geschult darin, die Echtheit unterschiedlichster Software erkennen zu können. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung, geschulten Augen und einem großen Archiv ist die 2ndsoft GmbH in der Lage, Original-Software von Fälschungen unterscheiden zu können. Dadurch geht das Risiko für Kunden gegen Null, bei der 2ndsoft GmbH den Methoden der Software-Piraterie zum Opfer zu fallen. Ein solcher Service ist fester Bestandteil der Firmenphilosophie der 2ndsoft GmbH. Jeder einzelne Artikel – egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtsoftware handelt – wird bei der Wareneingangskontrolle auf Echtheit geprüft. Anbieter, die uns wiederholt oder vorsätzlich gefälschte Ware anbieten, werden von der weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Nicht umsonst ist die 2ndsoft GmbH seit 21 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtsoftware aller Art geht.
Zweifel an der Wareneingangskontrolle von Amazon – was läuft schief?
Die Tatsache, dass Software-Fälschungen von Amazon direkt bezogen wurden, lässt Zweifel an der Wareneingangskontrolle aufkommen. Ein zuverlässiges Erkennungssystem für Fälschungen scheint nicht vorhanden zu sein. Wie kann es passieren, dass solche Artikel in den Versand gelangen? Wie groß das tatsächliche Risiko ist, eine Software-Fälschung über Amazon zu beziehen, kann unsere Stichprobe nicht belegen. Allerdings handelte es sich bei drei von drei Artikeln um Fälschungen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder bei Amazon gekaufte Software-Artikel eine Fälschung ist. Allerdings bedeutet es, dass das Erkennungssystem des Online-Versandhandels fehlerhaft ist.
2ndsoft GmbH bietet hohe Sicherheit beim An- und Verkauf von Software
Die Aachener 2ndsoft GmbH legt großen Wert darauf, die Produktechtheit zu verifizieren. Die Erkennung von Fälschungen hat einen großen Stellenwert, sodass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Fälschungen in den Verkauf gelangen können. Das Erkennungssystem basiert auf einem erfahrenen Team mit geschultem Auge und einer 100%-igen Wareneingangskontrolle – jeder Artikel wird auf Echtheit geprüft! Das scheint bei Amazon – jedenfalls bei den drei von uns durchgeführten Bestellungen – nicht der Fall zu sein, sei es aus Unkenntnis, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.
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