Amtsgericht Wuppertal: Student verkauft Microsoft-Lizenzen aus Uni-Systemen

Ein Student aus dem nordrhein-westfälischen Heiligenhaus wurde vom Wuppertaler Amtsgericht für schuldig befunden, Microsoft-Lizenzen illegal weitergegeben zu haben. Auf einer Internet-Plattform verkaufte der Angeklagte die eigentlich kostenlosen Microsoft-Lizenzen aus den Studenten-Systemen der Bergischen Universität Wuppertal und der Fernuniversität Hagen.

Vergleichsweise mildes Urteil: Täter geständig

Dem Angeklagten wurden serienmäßiger Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Das Gericht befand den Angeklagten in sämtlichen der 220 Fälle für schuldig. Der entstandene Schaden beläuft sich auf 139.000 Euro. Es wurden Lizenzen von Microsoft Office, Windows und Windows Server veräußert. Da der Angeklagte geständig war, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus: Neben einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren muss der Verurteilte eine monatliche Strafzahlung für mindestens vier Jahre leisten. Die Verteidigung erklärte, der Angeklagte schäme sich für sein Handeln. Durch den Verkauf beglich er zunächst Mietrückstände, später zahlte er mit dem Geld Restaurantbesuche mit Freunden.

Betrug durch Zufall aufgedeckt

Bei einer routinemäßigen Prüfung der Universität Wuppertal flog der ganze Schwindel auf. Nachdem die Aktivierungen festgestellt wurden, kontaktierte die Uni Microsoft. Microsoft ermittelte daraufhin den Täter. Immer wieder werden Lizenzen verkauft, die entwendet worden sind. Achten Sie deshalb vor dem Kauf darauf, dass Sie es mit einem seriösen Händler zu tun haben. Denn auch wenn die Verlockung nach einem Lizenz-Schnäppchen groß ist – eine gesunde Portion Skepsis sollte man bewahren. Sonst ist im schlimmsten Fall das Geld weg oder es wird eine ungültige / gestohlene Lizenz erworben.

Softwareanbieter zahlt Behörden Honorare für Programmtests

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Aus Recherchen der Redaktion von CORRECTIV.RUHR geht hervor, dass der Softwareanbieter Prosoz Herten aus Nordrhein-Westfalen Verwaltungsmitarbeiter in 103 Kommunen bezahlt. Die Beschäftigten in den Behörden testen dabei offiziell neue Software-Versionen oder führen Fortbildungen bei Kollegen durch. Prosoz ist auf die Entwicklung von Software für Gemeinden, Städte und Landkreise spezialisiert. Laut Prosoz könne man durch die Kooperation zeitnah benötigte Änderungen bei der Software realisieren. Allerdings könnte die enge Bindung zwischen Prosoz und den Behörden dazu führen, dass das jeweilige Amt weiterhin Lizenzen des Anbieters bezieht. Auch eine Einflussnahme auf Ausschreibungen und Neueinkäufe ist nicht völlig auszuschließen. Ein ehemaliger Ex-Geschäftsführer von Prosoz soll dies gegenüber CORRECTIV.RUHR bestätigt haben: „Ganz wichtig für neue Aufträge oder fortlaufende Verträge ist die Stimmung.“ Ferner heißt es, dass wenn die Stimmung gut sei, Ausschreibungen so spezifisch formuliert werden können, dass nur Prosoz diese erfüllen könne. Aus offizieller Sicht scheint dann alles rechtmäßig zuzugehen.

„Jeder Verdacht der Korruption ist unbegründet“

Prosoz selbst sagt, dass jeder Verdacht auf Korruption unbegründet sei. Die freien Mitarbeiter in den Behörden würden wichtige Arbeiten erfüllen, die Entscheidung für die Software erfolge ausschließlich anhand fachlicher Kriterien. Im Zeitraum 2011 bis 2015 soll Prosoz 850.000 Euro in die freie Mitarbeiterschaft der Behörden-MitarbeiterInnen investiert haben. Brisant: Im Harz-Kreis wurden ein Verwalter im Bauamt und zwei IT-Mitarbeiter bezahlt, hier wurde ein Zusatzmodul ohne Ausschreibung vergeben.

Konkurrenz beklagt Vergabe-Verfahren

Die Konkurrenz beklagt die Vorgehensweise des Unternehmens, da sie mit ihrem Software-Angebot kaum eine Vergabechance hätten. Olaf Reidt, Experte für Vergaberecht an der Humboldt-Universität, zum Fall: „Es ist nach dem Vergaberecht nicht zulässig, dass man an beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzt. Es sei denn, man könne den Interessenskonflikt ausschließen, indem man entsprechende Mitarbeiter aus dem Verfahren nimmt.“ Die meisten Kommunen erklärten gegenüber CONNECTIV.RUHR, genau dies getan zu haben.

Kein Anlass, Bestechlichkeit anzunehmen – Situation aber kritisch zu betrachten

In der Brucker Vergabe-Prüfstelle sieht man keinen Anlass, Bestechlichkeit anzunehmen, steht der Situation aber trotzdem kritisch gegenüber. Landrat Thomas Karmasin gegenüber CONNECTIV.RUHR: „Das freut mich nicht, wenn die da so arbeiten.“ Das Landratsbüro Oberhavel bestätigt gegenüber der Märkische Allgemeine sechs angemeldete Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit dem Softwareentwickler Prosoz Herten. Allerdings wird betont, dass die Nebentätigkeiten erst nach eingehender Prüfung genehmigt worden sind und zudem weder Einrichtungen, Personal noch Material des Kreises genutzt werden. Ein Interessenskonflikt konnte nicht attestiert werden. Im Kreis Oder-Spree heißt es von einer Sprecherin, der Einsatz von Kunden-Mitarbeitern sei branchenüblich.

Fall erinnert an Vergabeverfahren bei Gebrauchtsoftware

Der vorliegende Fall erinnert an viele Vergabeverfahren bei Gebrauchtsoftware. Oftmals werden Ausschreibungen so formuliert, dass Gebrauchtsoftware-Händler keine Chance auf eine Vergabe haben – obwohl die Software der Neuware lizenz- und produkttechnisch in Nichts nachsteht. Wie wir berichteten, entschied die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen, dass bei öffentlichen Vergaben auch Gebrauchtsoftware-Anbieter berücksichtigt werden müssen (VK Münster, 1.3.2016, Aktenzeichen VK 1-2/16). In der Praxis ist dies bis zum Präzedenzfall aber mitunter nicht geschehen, was einen Wettbewerbsnachteil für die Gebrauchtsoftware-Händler entspricht.