VK Westfalen: Gebrauchtsoftware ausdrücklich erlaubt und unbedenklich

In einem Präzedenzfall stellte die Vergabekammer Westfalen klar, dass bei öffentlichen Vergaben auch Gebrauchtsoftware-Anbieter berücksichtigt werden müssen. In der Entscheidung (VK Münster, 1.3.2016, Aktenzeichen VK 1-2/16) wurde betont, dass Gebrauchtsoftware ausdrücklich erlaubt und unbedenklich sei. Damit schließt sich die Entscheidung der Vergabekammer Westfalen nahtlos an die Entscheidung der Vergabekammer Düsseldorf (Aktenzeichen VK – 7/2008-L) an, die ein Gebrauchtsoftware-Händler erstritten hatte.

Ausschreibung für Microsoft Licensing Solutions-Partner wird gestoppt

Die Vergabekammer Münster stoppte jetzt eine Ausschreibung, die sich nur an Microsoft Licensing Solutions-Partner richtete. Es handele sich bei Ausschreibungen, bei denen nur neue Microsoft-Software zugelassen sei, um einen Verstoß gegen das offene Verfahren sowie den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung (§ 31 Abs. 6 VgV – früher § 8 EG Abs. 7 VOL/A). Das bedeutet, dass künftig auch Gebrauchtsoftware bei solchen Ausschreibungen angeboten werden darf. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung durch EuGH und BGH es nicht mehr sachlich nachvollziehbar mache, wieso eine Beschränkung auf Neuware besteht. Schließlich hat der Hersteller keinen Anspruch auf Unterlassung oder Schadenersatz gegenüber dem Erwerber der Gebrauchtsoftware.  Die Vergabekammer Münster erkennt und bestätigt also, dass der Gebrauchtsoftwarehandel absolut rechtssicher ist und erlaubt in kommenden Ausschreibungen auch Bewerbungen von entsprechenden Anbietern. Wichtig ist bei den Ausschreibungen, dass sich die Gebrauchtsoftware nicht von der Neufassung unterscheidet.

Rechtliches Risiko bei Audit ausgeschlossen

Weiterhin wird ausgeführt, dass Gebrauchtsoftware kein rechtliches Risiko bei einem Audit darstellt. Es scheint ausgeschlossen, dass Microsoft bei einem Audit die Rechtmäßigkeit der Lizenznutzung bestreiten oder einen Nachweis der Erschöpfung fordern könnte. Mit einer erfolgreichen Inanspruchnahme seitens Microsoft ist also nicht zu rechnen. Es reiche für die Beschaffungsstelle aus, eine Freistellungsvereinbarung mit dem Gebrauchtsoftware-Händler zu erstellen. Hier wird dokumentiert, dass der ursprüngliche Lizenznehmer seine Kopie(n) der Software zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar gemacht hat.

Fazit

Gebrauchte Software erhält ein neues Maß an Rechtssicherheit, wenn es um Ausschreibungen geht. Gebrauchtsoftware-Händler dürfen nicht mehr von Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Die Beschaffung gilt als rechtssicher, Bedenken gegenüber gebrauchter Software werden vergaberechtlich nicht mehr anerkannt. Für die Branche ist diese Klarstellung erfreulich – und auch die Behörden dürften von Einsparungen durch Gebrauchtsoftware profitieren.

Mehr zum Thema Steuerverschwendung in der Beschaffung finden Sie im CRN-Interview mit Dirk Lynen, Geschäftsführer der 2ndsoft GmbH. Im Interview mit CRN berichtet Dirk Lynen, Geschäftsführer der 2ndsoft GmbH, wie die Unsicherheit der Einkäufer bezüglich der geltenden Rechtslage bei Gebrauchtsoftware oft zu erheblichen Mehrkosten für Unternehmen, Behörden und auch den Steuerzahler führt.

Az. 6 U 173/15 – OLG Köln: Aufspaltung von Adobe-Volumenlizenzen gestattet

Az. 6 U 173/15: OLG Köln – Adobe muss 125.000 Euro Schadenersatz an Gebrauchtsoftware-Händler zahlen, Aufspaltung von Adobe-Volumenlizenzen gestattet

Az.: 6 W 42/16 – OLG Frankfurt am Main: Unbenutzter Produktschlüssel darf verkauft werden

Ein nicht aktivierter Lizenzschlüssel einer Software darf verkauft werden, und zwar unabhängig von der Rechtslage zu Gebrauchtsoftware.

Microsoft Office Home and Business 2010: Fälschungen bei Amazon entdeckt

Gleich bei mehreren Käufen von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) hat unsere Echtheitsprüfung festgestellt, dass es sich um Software-Fälschungen handelt. Die Bestellungen wurden am 4. und 6. April 2016 getätigt, die Amazon-Standard-Identifikationsnummer (ASIN) der Artikel lautet B0039L50J8. Der gesamte Bestellprozess wurde durch unsere Redaktion dokumentiert.

Folien nachgeschweißt, Produktschlüssel gefälscht oder nicht vorhanden

Das Echtheitszertifikat an der Verpackungsoberseite fehlt
Bild: Das Echtheitszertifikat an der Verpackungsoberseite fehlt

Bei allen drei bestellten Artikeln von  Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelte es sich um Fälschungen. Dabei konnten durch unsere Echtheitsprüfung verschiedenartige Hinweise auf Software-Fälschungen entdeckt werden. Die augenscheinlichsten waren beispielsweise eine nachgeschweißte Folie, ein Fehlen des Echtheitszertifikates an der Oberkante der Verpackung, eine vereinzelt abweichende Positionierung von Schrift und Unterschiede im Vergleich zur Original-Verpackung. Darüber hinaus waren die Produktschlüssel-Label entweder offensichtlich gefälscht oder fehlten völlig. Eine interne Prüfung ergab, dass es mit dem Produktschlüssel nicht möglich ist, Microsoft Office Home and Business 2010 herunterzuladen. Ein Download von Microsoft Office Home and Business 2013 war ebenfalls unmöglich. Vielmehr ist der Produktschlüssel einem Volumenlizenzvertrag von Microsoft Office Home and Business 2013 Pro Plus zuzuordnen. Eine Installation (mit aus anderer Quelle besorgten Installationsdatenträgern) wäre möglich – die Frage ist aber, wie lange der Key nutzbar sein würde.

Bild: Böse Überraschung in der Verpackung - der Produktschlüssel fehlt
Bild: Böse Überraschung in der Verpackung – der Produktschlüssel fehlt

Manche Fälschungen für Verbraucher nur schwer erkennbar, andere offensichtlich

Bild: Auf den ersten Blick wirkt die Verpackung von Microsoft Office Home & Business 2010 unscheinbar. Der abgebildete Artikel wurde durch uns geöffnet. Die Folie lag nicht so eng an wie beim Original, mutmaßlich nachgeschweißt.
Bild: Auf den ersten Blick wirkt die Verpackung von Microsoft Office Home & Business 2010 unscheinbar. Der abgebildete Artikel wurde durch uns geöffnet. Die Folie lag nicht so eng an wie beim Original, mutmaßlich nachgeschweißt.

Bei unseren Bestellungen war eine Software-Fälschung für Laien nur schwer erkennbar, die anderen beiden wiederum waren auf den ersten Blick als solche erkennbar. Insbesondere dort wo im Inneren die Produktschlüssel-Label fehlten, konnten auch Laien feststellen, dass etwas nicht stimmt. Unsere erfahrenen Echtheitsprüfer konnten den Verdacht durch das Finden weiterer Fälschungsmerkmale erhärten.

Microsoft PID Service bestätigt Fälschungsverdacht

Bild: Antwortschreiben Microsoft PID Service
Bild: Antwortschreiben Microsoft PID Service

Ein Artikel wurde von uns zur Sicherheit zum Microsoft-PID-Service geschickt, dieser lies eine Echtheitsprüfung durch ein Drittunternehmen (Creakom GmbH) durchführen. Dabei bestätigte sich unser Verdacht: bei dem Artikel Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelt es sich um eine Fälschung (siehe Bild).

Amazon reagiert bislang nicht

Bild: Amazon-Verpackung der am 6. April getätigten Bestellung
Bild: Amazon-Verpackung der am 6. April getätigten Bestellung

Brisant: Die bestellte Ware ist nicht von einer dubiosen Software-Webseite bestellt worden, sondern bei Amazon. Die Ware wurde direkt von Amazon bezogen, nicht etwa über einen Drittanbieter des Amazon-Marketplace. Am 18.4.2016 hat Amazon mit einer Standard-Email um Geduld bei der Bearbeitung unserer Reklamation gebeten. Die regelmäßige Bearbeitungszeit wurde mit drei Werktagen angegeben. 15 Tage später, am 3.5.2016, erreichte uns jedoch keine weitere Stellungnahme von Amazon.

Verbraucher sollten wachsamer sein – Fälschungen sind vermehrt im Umlauf

Von außen wirken die Verpackungen für ungeschulte Augen relativ echt, erst bei näherer Betrachtung oder beim Öffnen der Verpackung fallen Fälschungsmerkmale auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass man offenbar selbst bei der Bestellung von Software bei renommierten Unternehmen mitunter nicht vor Fälschungen gefeilt ist. Deshalb rufen wir zur Wachsamkeit auf. Seien Sie skeptisch und betrachten Sie bestellte Software etwas genauer. Lässt die Verpackung oder deren Inhalt Zweifel an der Echtheit der Software aufkommen? Dann dokumentieren Sie den Fall und wenden Sie sich an den Händler.

2ndsoft GmbH hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Erkennung von Fälschungen

Die MitarbeiterInnen der 2ndsoft GmbH sind geschult darin, die Echtheit unterschiedlichster Software erkennen zu können. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung, geschulten Augen und einem großen Archiv ist die 2ndsoft GmbH in der Lage, Original-Software von Fälschungen unterscheiden zu können. Dadurch geht das Risiko für Kunden gegen Null, bei der 2ndsoft GmbH den Methoden der Software-Piraterie zum Opfer zu fallen. Ein solcher Service ist fester Bestandteil der Firmenphilosophie der 2ndsoft GmbH. Jeder einzelne Artikel – egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtsoftware handelt – wird bei der Wareneingangskontrolle auf Echtheit geprüft. Anbieter, die uns wiederholt oder vorsätzlich gefälschte Ware anbieten, werden von der weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Nicht umsonst ist die 2ndsoft GmbH seit 21 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtsoftware aller Art geht.

Zweifel an der Wareneingangskontrolle von Amazon – was läuft schief?

Bild: An der Verpackungsrückseite ist erkennbar, dass das Layout nicht dem Original entspricht ( Die Position von "No disc inside; Backup available" ist geringfügig höher als beim Original).
Bild: An der Verpackungsrückseite ist erkennbar, dass das Layout nicht dem Original entspricht (Die Position von „No disc inside; Backup available“ ist geringfügig höher als beim Original).

Die Tatsache, dass Software-Fälschungen von Amazon direkt bezogen wurden, lässt Zweifel an der Wareneingangskontrolle aufkommen. Ein zuverlässiges Erkennungssystem für Fälschungen scheint nicht vorhanden zu sein. Wie kann es passieren, dass solche Artikel in den Versand gelangen? Wie groß das tatsächliche Risiko ist, eine Software-Fälschung über Amazon zu beziehen, kann unsere Stichprobe nicht belegen. Allerdings handelte es sich bei drei von drei Artikeln um Fälschungen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder bei Amazon gekaufte Software-Artikel eine Fälschung ist. Allerdings bedeutet es, dass das Erkennungssystem des Online-Versandhandels fehlerhaft ist.

2ndsoft GmbH bietet hohe Sicherheit beim An- und Verkauf von Software

Die Aachener 2ndsoft GmbH legt großen Wert darauf, die Produktechtheit zu verifizieren. Die  Erkennung von Fälschungen hat einen großen Stellenwert, sodass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Fälschungen in den Verkauf gelangen können. Das Erkennungssystem basiert auf einem erfahrenen Team mit geschultem Auge und einer 100%-igen Wareneingangskontrolle – jeder Artikel wird auf Echtheit geprüft! Das scheint bei Amazon – jedenfalls bei den drei von uns durchgeführten Bestellungen – nicht der Fall zu sein, sei es aus Unkenntnis, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.

Tausende Microsoft-Produktschlüssel gestohlen – Microsoft beantragt gerichtliche Verfügung

Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de
Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de

Laut Berichten von ComputerWorld hat Microsoft eine gerichtliche Verfügung beantragt, um beim US-amerikanischen Internet-Provider Comcast eine Auskunft zu Kundendaten zu erhalten, die einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet sind. Dier Auskunft soll auch dann erteilt werden, wenn die IP-Adresse einem Block zugeordnet wird, der an einen Sub-Anbieter vermietet wurde. Über eben jene IP-Adresse sollen Microsoft-Produktschlüssel aktiviert worden sein, die unerlaubt vertrieben worden sind.

Kopien meist von Windows 7 und Office 2013

Die meisten Produktschlüssel gehören zu Windows 7 und Office 2013, sie wurden aus den üblichen Vertriebswegen entwendet. Mitunter wurden identische Keys mehrfach verwendet, auch außerhalb ihrer eigentlichen vorgesehenen Regionen. Die Produktschlüssel sollen mindestens in den letzten drei Jahren aktiviert worden sein, der genaue Zeitraum ist nicht bekannt. Insgesamt sollen mehrere Tausend Keys aktiviert worden sein.

Microsoft gegen illegale Händler – ein ewiger Kreislauf

Immer wieder geht Microsoft gegen Händler vor, die illegale Produktschlüssel vertreiben. Dabei werden die Händler immer raffinierter. Durch die Zunahme digitaler Vertriebswege müssen Betrüger nicht mehr zwangsläufig Datenträger samt Sicherheitsmerkmalen und Echtheitszertifikat (CoA) kopieren, sondern lediglich Produktschlüssel an unwissende Käufer vertreiben.

 

Abmahnung wegen Abmahnung: Einstweilige Verfügung gegen Softwareunternehmen Corel

Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite
Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite

Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.

Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend

Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.

Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.

¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16

Windows Update: Pflicht-Upgrade auf Windows 10 für Windows-7-User?

Bild: Microsoft Display Dock | Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Microsoft Display Dock | Newsroom Microsoft Deutschland

Microsoft scheint es ernst zu meinen: Windows-7-User müssen damit rechnen, dass das Upgrade auf Windows 10 automatisch vorgenommen wird, falls nicht genau hingeschaut wird. Das berichtet unter anderem ein Administrator über die Internet-Diskussionsplattform Reddit. Laut dessen Aussagen wurde das Upgrade auf Windows 10 bereits bei mindestens zwei PCs seiner Kundschaft automatisch über Windows Update bezogen. Die als „wichtiges Update“ gekennzeichnete Datei wird standardmäßig heruntergeladen, sofern der entsprechende Haken nicht entfernt wird. Bisher hat Microsoft das Update nur als „optional“ eingestuft. Nachdem das Update heruntergeladen wurde, sieht der User einen Hinweis zum Windows-10-Upgrade: Es kann zwischen „Upgrade now“ und „Upgrade tonight“ gewählt werden – mehr Auswahlmöglichkeiten gibt es nicht.

Myerson: Windows 10 ab Frühjahr 2016 empfohlenes Update

Windows-Chef Terry Myerson hatte bereits angekündigt, ab dem Frühjahr 2016 das Windows-10-Upgrade unter Windows 7 in den empfohlenen Updates zu listen. Allerdings wurde auch von einer Abfrage gesprochen, die der User vor der Installation bestätigen muss. Das scheint im vorliegenden Fall anders zu sein. User sollten also vor dem Bezug von Updates sicherstellen, dass nur die Updates markiert sind, die auch wirklich gewünscht sind.

Eine Milliarde Installationen – ein ehrgeiziges Ziel

Microsoft macht kein Geheimnis um die durchaus ambitionierten Ziele des Konzerns. Bis nächstes Jahr, spätestens aber 2018, will man Windows 10 auf einer Milliarde Geräten sehen. Als geräteübergreifende Plattform soll Windows 10 Desktop-PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Smartphones, Spielkonsolen und andere Endgeräte verknüpfen. Hoffentlich geht das ehrgeizige Ziel nicht weiter zu Lasten der User.

Windows 7 / 8.x: Ein-Klick-Umstiegsmöglichkeit soll Raubkopien legalisieren

Umstiegsmöglichkeit für Raubkopierer direkt in der Systemsteuerung | Bild: Screenshot Windows-Blog
Umstiegsmöglichkeit für Raubkopierer direkt in der Systemsteuerung | Bild: Screenshot Windows-Blog

Terry Myerson, Executive Vice President of the Windows and Devices Group bei Microsoft, hat ein Experiment angekündigt, das bald in den USA starten soll. Dabei werden User von Windows 7- und Windows 8-x-Raubkopien die Möglichkeit erhalten, kostenpflichtig auf Windows 10 umzusteigen. Ziel der Aktion sei es, Raubkopien zu legalisieren und „so viele Kunden wie möglich im legalen Windows-10-Ökosystem willkommen zu heißen“.

Kaufoption soll in Systemsteuerung implementiert werden

Die Kaufoption soll mit einem entsprechenden Hinweis direkt in der Systemsteuerung integriert sein (siehe Bild). User können entweder den Produktschlüssel ändern oder direkt im Store eine Lizenz erwerben. Als Hintergrund der Aktion werden zum einen die sich verlangsamende Adaptionsrate von Windows 10 und zum anderen die hunderten Millionen Windows-Anwender in China gehandelt, die illegale Kopien des Betriebssystems nutzen.

Derzeit ist noch unbekannt, wann die Testphase starten wird. Vom Erfolg der Ein-Klick-Umstiegsmöglichkeit in den USA wird abhängen, ob diese Option in Zukunft weltweit angeboten werden wird. Mehr Informationen zur Meldung finden Sie im Windows-Blog.

Alternative Gebrauchtsoftware: So klappt der Umstieg auf Windows 10

Eine attraktive Möglichkeit, auf Windows 10 umzusteigen, ist Gebrauchtsoftware. Hierbei kann als Upgrade-Grundlage eine gebrauchte Version von Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 genutzt werden, um innerhalb der von Microsoft gesetzten Jahresfrist auf Windows 10 umzusteigen. Diese Methode ist günstiger, als ein Direktkauf von Windows 10 und ist dank EuGH-Urteil und Echtheitsprüfung absolut rechtssicher.

Ab November 2016: Ausschließlich Windows 10-OEM-PCs zu kaufen

Bild: Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Newsroom Deutschland

Microsoft wird ab dem 1. November 2016 ausschließlich den Vertrieb von Windows 10-OEM-PCs erlauben. Das bestätigen die Informationen der Windows-Lifecycle-Website. Demnach dürfen Computer mit vorinstalliertem Windows 7 Professional noch bis einschließlich 31. Oktober 2016 verkauft werden. Das gleiche Datum gilt für PCs mit vorinstalliertem Windows 8.1., während Windows 8 lediglich bis zum 30. Juni 2016 vorgesehen ist. Windows 7 Home Basic, Home Premium und Ultimate werden schon seit dem 31. Oktober 2014 nicht mehr auf Fertig-PCs vorinstalliert.

Ende des OEM-Vertriebs beeinflusst Support-Zeitraum nicht

Auch wenn der OEM-Vertrieb von Windows 7, Windows 7 Pro, Windows 8 und Windows 8.1 zum 1. November 2016 eingestellt werden wird, bedeutet dies nicht das Ende des Support-Zeitraums. Hier unterscheidet Microsoft zwischen dem „mainstream support“ und dem „extended support“. Der Mainstream-Support umfasst Anforderung von Änderungen an Produktentwurf oder –features, Sicherheitsupdates, einen kostenlosen Support (der in der Lizenz, im Lizenzierungsprogramm oder anderen kostenfreien Support-Programmen enthalten ist), der kostenpflichtige Support (einschließlich pro Vorfall zu zahlender Premier und Essential Support) sowie Hardwaregewährleistungsansprüche. Die Extended-Support-Phase bietet immerhin noch Sicherheitsupdates, kostenpflichtigen Support und produktspezifische Informationen und Antworten auf technische Fragen, die online über die Microsoft Knowledge Base oder die Supportwebsite des Microsoft Hilfe- und Supportcenters verfügbar sind. Windows 7 bietet noch einen Extended-Support bis zum 14. Januar 2020. Bei Windows 8.x endet der Mainstream-Support am 9. Januar 2018, der Extended-Support am 10. Januar 2023. Auch wenn die Verfügbarkeitszyklen von Microsoft-OEM-Betriebssystemversionen kürzer geworden sind, erhalten Kunden einen identischen Support-Zeitraum. Der Extended-Support endet immer fünf Jahre nach dem Mainstream-Support.

Alternative Gebrauchtsoftware: Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen für Windows

Wer nach dem Ende des OEM-Vertriebs eine Lizenz von Windows 10-Vorgängerversionen benötigt, muss auf Retail-Versionen oder Gebrauchtsoftware zurückgreifen. Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet rechtssichere, kostengünstige Neu- und Gebrauchtsoftware auch dann an, wenn der offizielle Vertrieb seitens Microsoft eingestellt wurde. So haben Privatpersonen und Unternehmen noch eine Möglichkeit, unter anderem Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen eines gewünschten Betriebssystems zu erwerben.

Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
               Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH

Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.