Az. 6 U 173/15: OLG Köln – Adobe muss 125.000 Euro Schadenersatz an Gebrauchtsoftware-Händler zahlen, Aufspaltung von Adobe-Volumenlizenzen gestattet
Az. 6 U 173/15: OLG Köln – Adobe muss 125.000 Euro Schadenersatz an Gebrauchtsoftware-Händler zahlen, Aufspaltung von Adobe-Volumenlizenzen gestattet
Der US-amerikanische Softwarehersteller Adobe Systems Incorporated muss 125.000 Euro Schadenersatz an einen in der Schweiz ansässigen Gebrauchtsoftware-Händler zahlen. So soll der für das Unternehmen entstandene wirtschaftliche Schaden beglichen werden, der durch die auf falscher Grundlage erwirkte einstweilige Verfügung entstand. Darüber hinaus muss Adobe für die Prozesskosten und Zinsen aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 173/15). Im Jahr 2010 hatte Adobe dem Unternehmen untersagt, Volumenlizenzpakete von Adobe-Software aufzuspalten und einzeln zu verkaufen.
Adobe drohte Software-User mit Konsequenzen
Das Gericht argumentierte, dass Adobe fälschlicherweise behauptet habe, es sei dem Händler nicht gestattet, entsprechende Volumenlizenzpakete aufzuspalten und weiterzuverkaufen. Außerdem seien Kunden des Gebrauchtsoftwarehändlers abgemahnt worden, rechtliche Konsequenzen wurden bei Nutzung der Software angedroht.
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