Eine Untersuchung der niederländischen Regierung kommt zum Ergebnis, dass Microsoft Office Daten sammle und damit gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoße. Die Untersuchung hatte das Ziel, festzustellen, wie die Office-Pakete datenschutztechnisch zu bewerten sind und ob diese ein Risiko darstellen.
Verstoß gegen DSGVO problematisch – acht Datenschutzrisiken entdeckt
Es sollen massenhaft personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert werden, ohne dass User darüber informiert werden. Die Enterprise-Version von Microsoft Office verstoße gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), heißt es in dem Bericht – schließlich wird diese Software in vielen Behörden eingesetzt. In den Niederlanden beispielsweise verwenden die meisten Behörden Microsoft Office 2016, Office 365 oder ältere Versionen der Bürosoftware. Die Enterprise-Editionen von Microsoft Office sind bei den niederländischen Behörden ca. 300.000 Mal installiert.Insgesamt brachte die Untersuchung acht verschiedene Datenschutzrisiken hervor.
Sjoera Nas von Provacy Company, die mit der Untersuchung beauftragt wurde, schreibt, dass Word, Excel, PowerPoint und Outlook ohne Zustimmung der User Daten erfasse. Kritisiert wird vor allem, dass keine Möglichkeit besteht, einzustellen, welche Daten erfasst und gespeichert werden dürfen. Die Telemetriedaten gelangen außerdem auf US-Server, nach geltendem US-Recht könnten diese Daten dann auch US-Strafverfolgungsbehörden zugänglich gemacht werden. Diese Vorgehensweise verstößt klar gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung.
Was erfasst die
Telemetrie-Funktion?
Unter anderem wird erfasst, welche Online-Services (z.B. Übersetzungen innerhalb der Software) genutzt werden. Auch Absturzinformationen werden gespeichert. Für die einwandfreie Funktion der Software ist eine solche Datenübermittlung zwar notwendig, nicht jedoch deren Speicherung. Aktuell besteht keine Möglichkeit, die Inhalte der Diagnosedaten einzusehen. Zwischen 23.000 und 25.000 Ereignistypen werden an Microsoft-Server übermittelt, 20 bis 30 Analyseteams arbeiten mit diesen Daten – das bestätigt der Konzern. Zum Vergleich: Bei Windows 10 sind es maximal 2.000 Ereignistypen, dabei analysieren zehn Entwicklerteams die Daten. Microsoft zeigt sich gegenüber dem niederländischen Justizministerium kooperativ und ist zu einer Lösung bereit.Verständlich: Microsoft würden extrem hohe Strafen drohen, sollte der Konzern wissentlich und wiederholt – quasi vorsätzlich – gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung verstoßen.
Den deutschsprachigen Artikel der „Privacy Company“ finden Sie hier.
Das Fazit der ARD-Dokumentation „Das Microsoft-Dilemma“, an deren Recherche auch Journalisten der seit 1983 zweiwöchentlich erscheinenden Computerzeitschrift c’t beteiligt waren, lautet: „In Deutschland und in der gesamten EU machen sich staatliche Behörden unnötigerweise abhängig von Microsoft.“
Die 44-minütige Dokumentation wurde vom rbb und dem Journalistenteam Investigate Europe produziert und ist noch bis zum 19. Mai 2018 in der ARD-Mediathek verfügbar.
Microsoft-Abhängigkeit in Behörden ist teuer und gefährlich
In der Kritik stehen die Behörden nicht nur weil die Abhängigkeit von Microsoft teuer ist, sondern auch gefährlich. Microsoft Windows und Office sind beliebte Ziele für Hacker und Erpressungstrojaner, beim Einsatz in Behörden gibt es zudem erhebliche Datenschutzbedenken. Viele europäische Länder verstoßen gegen das Vergaberecht, wenn bei Softwareausschreibungen ausschließlich teure Lizenzverträge für Produkte eines Herstellers ausgeschrieben werden. Die Behörden jedoch argumentieren eine Einhaltung geltenden Rechts, da sich die Ausschreibung an verschiedene Händler für Microsoft-Lizenzen richtet. Mathieu Paapst, Fachanwalt für IT und Vergaberecht, hält eine Festlegung auf die Marke Microsoft bei solchen Rahmenverträgen für unzulässig.
Anfrage der c’t erzwingt Veröffentlichung von Rahmenvertrag
Die Bedenken zu den Rahmenverträgen zwischen Microsoft und den Behörden konnten bis zuletzt nicht zufriedenstellend ausgeräumt werden – was auch darin begründet liegt, dass mit ihnen nicht transparent umgegangen wird. Der deutsche Rahmenvertrag wurde nur durch einen Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert – wesentliche Textpassagen, unter anderem solche mit finanziellen Details – allerdings geschwärzt.
Foto: Zusatzvereinbarung zu den Vertragsunterlagen – Dokument, das nach Informationsfreiheitsantrag seitens der c’t publiziert wurde
Es kann auch anders funktionieren: Alternativen in München und Rom
Die Recherchen zur Dokumentation zeigen auch, dass es anders gehen kann – die Einführung von Linux in Münchner Behörden („LiMux“) galt zunächst als großer Erfolg und erhielt auch bei Bürgern und Mitarbeitern in München großen Zuspruch. Das Projekt, das im direkten Vergleich kostengünstiger, unabhängiger und sicherer zu sein scheint, wurde inzwischen aber wieder verworfen. Bis 2020 soll in München eine einheitliche Windows-Infrastruktur geschaffen werden, heise online berichtet von Kosten im dreistelligen Millionenbereich. Die Behörden in Rom und die italienische Armee arbeiten übrigens verstärkt mit offenen Alternativen, soll so beträchtliche Summen einsparen können – hier scheint die Politik gewillt, nicht die Augen zu verschließen.
Autodesk AutoCAD 2018 ist für viele Anwender/-innen die erste Wahl, wenn es um 3D-CAD-Software geht. Doch die Software wird beim Hersteller nach einer Umstellung des Geschäftsmodells im Sommer 2016 ausschließlich zur Miete angeboten. Das wird mit der Zeit ganz schön teuer, insbesondere dann, wenn die Software als Kaufversion über mehrere Jahre hinweg genutzt und nicht immer die aktuellste Version benötigt wird.
Gibt es noch die Möglichkeit, Kaufversionen zu erwerben?
Ja! Auch wenn Autodesk seine Produkte mittlerweile ausschließlich zur Miete anbietet, gibt es Händler, die noch Kaufversionen von Autodesk-Software anbieten können, auch die aktuellen 2018er Versionen. Doch wie ist das möglich? Ganz einfach: Die Softwarehändler vertreiben Versionen, die vor der Umstellung auf das Mietmodell in Umlauf gebracht worden sind und durch einen Wartungsvertrag (Subscription) berechtigt sind, auf die aktuelle Version aktualisiert zu werden. Dadurch können noch immer Kaufversionen von Autodesk-Produkten erworben werden. Dieses Verfahren ist absolut rechtssicher und wird von Autodesk nicht beanstandet. Mehr noch: Die Lizenzübertragung – also die Übertragung der Lizenz auf den Käufer – wird von seriösen Anbietern direkt über den Hersteller Autodesk abgewickelt.
Was ist die günstigste Möglichkeit, eine AutoCAD-Kaufversion zu erwerben?
Die naheliegende Möglichkeit, eine preiswerte Kaufversion von AutoCAD 2018 zu erwerben, ist der Kauf bei einem seriösen Gebrauchtsoftwarehändler. Hier bietet sich der Kauf von Autodesk AutoCAD 2018 an. Wer keine 3D-Funktionalität benötigt, kann zu AutoCAD LT 2018 greifen und viel Geld sparen. Aber auch die 3D-Variante von AutoCAD 2018 gibt es noch günstiger zu kaufen: Mit einer Autodesk-Suite! Eine Suite ist eine Softwaresammlung, die von Autodesk für bestimmte Berufsgruppen entwickelt und zusammengestellt wurde. In diesen Suiten sind zahlreiche Programme enthalten, darunter auch AutoCAD. Mit ein wenig Geduld und Glück finden sich Gebrauchtsoftwarehändler, die Sonderposten dieser Autodesk-Suiten anbieten können. Die Suiten, die das bekannte AutoCAD 2018 enthalten, können unter Umständen sogar günstiger sein als der Einzelkauf von Autodesk AutoCAD 2018, gerade wenn Sie noch ein zweites Autodesk-Produkt benötigen, das in der Suite vielleicht enthalten ist wie z.B. AutoCAD Architecture oder AutoCAD MEP. Hier lohnen also eine umfassende Recherche und die Sichtung verschiedener Händler. Allzu lange sollte man sich aber nicht Zeit lassen, denn der Markt gebrauchter Autodesk Kaufversionen wird zunehmend kleiner. Schließlich müssen die Händler an Software gelangen, die eine ehemalige Kaufversion ist und über einen Wartungsvertrag verfügt, sodass ein Recht zum Upgrade besteht.
Der Kauf von gebrauchter Autodesk-Software bietet Kunden, die nicht ständig eine neue Version benötigen, nur Vorteile: Die Lizenzübertragung direkt beim Hersteller ist absolut rechtssicher, die Kosten für das Produkt bei mehrjähriger Nutzung sind deutlich geringer als bei der Miete. Außerdem kann die Software wieder veräußert werden, wenn nicht mehr benötigt – so kann diese in Teilen refinanziert werden, die effektiven Nutzungskosten sinken weiter. Außerdem vorteilhaft: Die meisten Artikel verfügen noch über einen aktiven Wartungsvertrag, der im Kaufpreis des Gebrauchtsoftwarehändlers enthalten ist und bei Bedarf nach Ablauf gegen Bezahlung beim Hersteller Autodesk verlängert werden kann.
Microsoft hat im Rahmen der Ignite-Messe (25. bis 29. September 2017 in Orlando, Florida) bestätigt, dass die nächste Office-Version, Office 2019, Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden soll. Die Software soll sich an Privatpersonen und Unternehmen richten, die „noch nicht bereit für die Cloud“ sind. Damit spricht das Unternehmen Kunden an, die Cloud-Lösungen kritisch gegenüberstehen oder diese ablehnen. Das Unternehmen hat also erkannt, dass nicht alle User die Cloud favorisieren. Ein kompletter Umstieg auf Cloud-Lösungen, wie ihn etwa der US-amerikanische CAD-Software-Konzern Autodesk vollzogen hat, ist also in weite Ferne gerückt. Microsoft Office 2019 wird als Alternative zu Office 365 angeboten werden.
Software soll in der zweiten Jahreshälfte 2018 erscheinen
Der Softwarekonzern aus Redmond kündigte an, Office 2019 in der zweiten Jahreshälfte 2018 auf den Markt zu bringen. Außerdem sollen Microsoft SharePoint Server, Exchange Server sowie Skype for Business Server aktualisiert werden. Skype for Business soll mittelfristig durch Microsoft Teams ersetzt werden. Die neuen Microsoft-Produkte sollen ab Mitte nächsten Jahres durch die Bereitstellung von Vorab-Versionen getestet werden können.
Ausblick auf Neuerungen in Office 2019
General Manager Jared Spataro schreibt im Office-Blog schon ein wenig über die Neuerungen des Office 2016-Nachfolgers. Die Stifteingabe soll verbessert werden, realisiert wird dieses Vorhaben durch eine verbesserte Drucksensitivität und eine Neigungsberücksichtigung. Die Datenanalyse mit Excel soll durch neue Funktionen und Diagramme erweitert werden. Neue Morph- und Zoom-Animationen erhalten Einzug in PowerPoint. Auch die Server-Anwendungen sollen Optimierungen erfahren, darunter solche in puncto Sicherheit, Usability und Verwaltung.
Cloud, Cloud, Cloud – oder auch nicht!
Auf der Ignite-Messe wurden sehr viele Cloud-Lösungen präsentiert. Office 2019 zählt nicht dazu. Generell bietet Office im Gegensatz zu Office 365 ein paar Vorteile: Kaufversionen sind auf Dauer günstiger als Mietmodelle, die Lizenzen können außerdem später weiterverkauft werden. Die Programme werden auf dem eigenen Computer betrieben und sind deshalb weniger anfällig für Serverprobleme oder Sicherheitslücken.
Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.
Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen
Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.
Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam
Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.
Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.
Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)
Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.
Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?
Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.
Aus Versehen hat die niederländische Polizei falsche Office-Lizenzen für rund drei Millionen Euro gekauft, das berichtet unter anderem die englischsprachige Nachrichtenseite „TheNextWeb“. Im konkreten Fall geht es aber nicht um gefälschte Ware oder Lizenzschlüssel aus unseriösen Quellen, sondern um eine falsche Edition. Denn die schon 2008 erworbenen 13.000 Lizenzschlüssel für „Microsoft Office Pro Work At Home“ sind nicht für den Polizeidienst geeignet.
Behörde versucht vergeblich, Kaufvertrag rückgängig zu machen
Die Lizenzen wurden direkt bei Microsoft gekauft. Die Behörde hat vergeblich versucht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen als auffiel, dass die falsche Edition gewählt wurde. Ein Gericht in Den Haag entschied jetzt, dass die Polizeiverwaltung die Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil wurde begründet, indem Microsoft von der Pflicht freigesprochen wurde, die besagten Lizenzen zurücknehmen zu müssen. Microsoft habe vielmehr lediglich das Recht verkauft, die Software nutzen zu dürfen. Es sei unerheblich, ob die Software genutzt wurde oder nicht. Die Polizeiverwaltung verzichtete auf das Rechtsmittel der Berufung und akzeptierte das Urteil.
Schon 2005 falsche Software gekauft
Auch 2005 kaufte die niederländische Polizei die falschen Office-Lizenzen, damals für knapp 800.000 Euro. In diesem Fall zeigte sich Microsoft aber noch kulant und hob den Kaufvertrag auf. Beim zweiten Fehlkauf war der US-Konzern weniger nachgiebig. Es ist verwunderlich, dass innerhalb von drei Jahren gleich zweifach Office-Software erworben wird, die für den gedachten Einsatz keine ordentliche Lizenzierung erlaubt. Immerhin versicherte die niederländische Polizei in einer Stellungnahme, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren könnten. Man habe die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse geändert, heißt es.
Auch deutsche Behörden haben Probleme mit Entscheidungsprozessen
Mit Software-Pannen haben aber nicht nur die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen gemacht. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Bundeagentur für Arbeit eine 60 Millionen Euro teure Software entwickeln lies, diese aber wegen einer Programmierfehlers nie zum Einsatz kommen wird. Das Projekt „Robaso“ wurde eingestellt.
Unser Support-Team erhält regelmäßige Anfragen zum Thema OEM-Software. Meist herrscht Unsicherheit darüber, ob OEM-Software, die über einen Erstausrüster in Verbindung mit einem neuen Computer in Vertrieb gebracht und gelabelt wurde, auch auf anderen Computern verwendet werden können. In diesem Blogbeitrag möchten wir Klarheit schaffen und den Erschöpfungsgrundsatz behandeln, welcher bezüglich dieser Fragestellung Rechtssicherheit schafft.
BGH-Urteil vom 6. Juli 2000 (Az. I ZR 244/97)
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2000 setzt sich unter anderem mit dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz auseinander. Dieser besagt, dass es Händlern in Deutschland erlaubt ist, OEM-Software zu verkaufen, ohne dass eine Bindung an Hardware erfolgen muss. Gleiches gilt auch für System-Builder-Versionen, sofern nicht von einem Microsoft-Vertragspartner erworben. Im Klartext bedeutet dies: KäuferInnen dürfen OEM- und System-Builder-Software legal erwerben und nutzen. Auch wenn die Software von einem PC-Hersteller gelabelt wurde, also beispielsweise Firmen- oder Markenlogos trägt, darf die Software auch auf Computern anderer Hersteller oder bei Selbstbau-PCs genutzt werden. Schließlich besagt der Erschöpfungsgrundsatz, dass der Hersteller nach der ersten Veräußerung der Software die „Herrschaft über das Werksexemplar aufgibt“. Dadurch „wird das Werkstück für jede Weiterverbreitung frei“. Weitergehend wird das Urteil folgend begründet: „Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert.“
Vollständige Rechtssicherheit bei Gebrauchtsoftware
KäuferInnen dürfen also OEM- und System-Builder-Software verwenden. Achten Sie beim Kauf darauf, dass alle Begleitmaterialien im Lieferumfang enthalten sind. Das ist insbesondere bei Lizenz-Audits vorteilhaft und schützt vor unliebsamen Konsequenzen wie teuren Nachlizenzierungen. OEM- und System-Builder-Software sind günstige Möglichkeiten, Software günstig und rechtssicher zu beziehen.
Gleich bei mehreren Käufen von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) hat unsere Echtheitsprüfung festgestellt, dass es sich um Software-Fälschungen handelt. Die Bestellungen wurden am 4. und 6. April 2016 getätigt, die Amazon-Standard-Identifikationsnummer (ASIN) der Artikel lautet B0039L50J8. Der gesamte Bestellprozess wurde durch unsere Redaktion dokumentiert.
Folien nachgeschweißt, Produktschlüssel gefälscht oder nicht vorhanden
Bild: Das Echtheitszertifikat an der Verpackungsoberseite fehlt
Bei allen drei bestellten Artikeln von Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelte es sich um Fälschungen. Dabei konnten durch unsere Echtheitsprüfung verschiedenartige Hinweise auf Software-Fälschungen entdeckt werden. Die augenscheinlichsten waren beispielsweise eine nachgeschweißte Folie, ein Fehlen des Echtheitszertifikates an der Oberkante der Verpackung, eine vereinzelt abweichende Positionierung von Schrift und Unterschiede im Vergleich zur Original-Verpackung. Darüber hinaus waren die Produktschlüssel-Label entweder offensichtlich gefälscht oder fehlten völlig. Eine interne Prüfung ergab, dass es mit dem Produktschlüssel nicht möglich ist, Microsoft Office Home and Business 2010 herunterzuladen. Ein Download von Microsoft Office Home and Business 2013 war ebenfalls unmöglich. Vielmehr ist der Produktschlüssel einem Volumenlizenzvertrag von Microsoft Office Home and Business 2013 Pro Plus zuzuordnen. Eine Installation (mit aus anderer Quelle besorgten Installationsdatenträgern) wäre möglich – die Frage ist aber, wie lange der Key nutzbar sein würde.
Bild: Böse Überraschung in der Verpackung – der Produktschlüssel fehlt
Manche Fälschungen für Verbraucher nur schwer erkennbar, andere offensichtlich
Bild: Auf den ersten Blick wirkt die Verpackung von Microsoft Office Home & Business 2010 unscheinbar. Der abgebildete Artikel wurde durch uns geöffnet. Die Folie lag nicht so eng an wie beim Original, mutmaßlich nachgeschweißt.
Bei unseren Bestellungen war eine Software-Fälschung für Laien nur schwer erkennbar, die anderen beiden wiederum waren auf den ersten Blick als solche erkennbar. Insbesondere dort wo im Inneren die Produktschlüssel-Label fehlten, konnten auch Laien feststellen, dass etwas nicht stimmt. Unsere erfahrenen Echtheitsprüfer konnten den Verdacht durch das Finden weiterer Fälschungsmerkmale erhärten.
Microsoft PID Service bestätigt Fälschungsverdacht
Bild: Antwortschreiben Microsoft PID Service
Ein Artikel wurde von uns zur Sicherheit zum Microsoft-PID-Service geschickt, dieser lies eine Echtheitsprüfung durch ein Drittunternehmen (Creakom GmbH) durchführen. Dabei bestätigte sich unser Verdacht: bei dem Artikel Microsoft Office Home and Business 2010 (Product Key Card, englisch, 1PC/1User) handelt es sich um eine Fälschung (siehe Bild).
Amazon reagiert bislang nicht
Bild: Amazon-Verpackung der am 6. April getätigten Bestellung
Brisant: Die bestellte Ware ist nicht von einer dubiosen Software-Webseite bestellt worden, sondern bei Amazon. Die Ware wurde direkt von Amazon bezogen, nicht etwa über einen Drittanbieter des Amazon-Marketplace. Am 18.4.2016 hat Amazon mit einer Standard-Email um Geduld bei der Bearbeitung unserer Reklamation gebeten. Die regelmäßige Bearbeitungszeit wurde mit drei Werktagen angegeben. 15 Tage später, am 3.5.2016, erreichte uns jedoch keine weitere Stellungnahme von Amazon.
Verbraucher sollten wachsamer sein – Fälschungen sind vermehrt im Umlauf
Von außen wirken die Verpackungen für ungeschulte Augen relativ echt, erst bei näherer Betrachtung oder beim Öffnen der Verpackung fallen Fälschungsmerkmale auf. Wir möchten darauf hinweisen, dass man offenbar selbst bei der Bestellung von Software bei renommierten Unternehmen mitunter nicht vor Fälschungen gefeilt ist. Deshalb rufen wir zur Wachsamkeit auf. Seien Sie skeptisch und betrachten Sie bestellte Software etwas genauer. Lässt die Verpackung oder deren Inhalt Zweifel an der Echtheit der Software aufkommen? Dann dokumentieren Sie den Fall und wenden Sie sich an den Händler.
2ndsoft GmbH hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Erkennung von Fälschungen
Die MitarbeiterInnen der 2ndsoft GmbH sind geschult darin, die Echtheit unterschiedlichster Software erkennen zu können. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung, geschulten Augen und einem großen Archiv ist die 2ndsoft GmbH in der Lage, Original-Software von Fälschungen unterscheiden zu können. Dadurch geht das Risiko für Kunden gegen Null, bei der 2ndsoft GmbH den Methoden der Software-Piraterie zum Opfer zu fallen. Ein solcher Service ist fester Bestandteil der Firmenphilosophie der 2ndsoft GmbH. Jeder einzelne Artikel – egal ob es sich um Neu- oder Gebrauchtsoftware handelt – wird bei der Wareneingangskontrolle auf Echtheit geprüft. Anbieter, die uns wiederholt oder vorsätzlich gefälschte Ware anbieten, werden von der weiteren Zusammenarbeit ausgeschlossen. Nicht umsonst ist die 2ndsoft GmbH seit 21 Jahren Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um den An- und Verkauf von Neu- und Gebrauchtsoftware aller Art geht.
Zweifel an der Wareneingangskontrolle von Amazon – was läuft schief?
Bild: An der Verpackungsrückseite ist erkennbar, dass das Layout nicht dem Original entspricht (Die Position von „No disc inside; Backup available“ ist geringfügig höher als beim Original).
Die Tatsache, dass Software-Fälschungen von Amazon direkt bezogen wurden, lässt Zweifel an der Wareneingangskontrolle aufkommen. Ein zuverlässiges Erkennungssystem für Fälschungen scheint nicht vorhanden zu sein. Wie kann es passieren, dass solche Artikel in den Versand gelangen? Wie groß das tatsächliche Risiko ist, eine Software-Fälschung über Amazon zu beziehen, kann unsere Stichprobe nicht belegen. Allerdings handelte es sich bei drei von drei Artikeln um Fälschungen. Das bedeutet natürlich nicht, dass jeder bei Amazon gekaufte Software-Artikel eine Fälschung ist. Allerdings bedeutet es, dass das Erkennungssystem des Online-Versandhandels fehlerhaft ist.
2ndsoft GmbH bietet hohe Sicherheit beim An- und Verkauf von Software
Die Aachener 2ndsoft GmbH legt großen Wert darauf, die Produktechtheit zu verifizieren. Die Erkennung von Fälschungen hat einen großen Stellenwert, sodass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass Fälschungen in den Verkauf gelangen können. Das Erkennungssystem basiert auf einem erfahrenen Team mit geschultem Auge und einer 100%-igen Wareneingangskontrolle – jeder Artikel wird auf Echtheit geprüft! Das scheint bei Amazon – jedenfalls bei den drei von uns durchgeführten Bestellungen – nicht der Fall zu sein, sei es aus Unkenntnis, Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.
Bild: Marktanteile der Betriebssysteme im März 2016 (Quelle: netmarketshare.com)
Der Marktanteil von Microsoft Windows 10 steigt kontinuierlich an. Die aktuellen Zahlen von Net Applications (http://netmarketshare.com/) zeigen, dass Windows 10 im März ordentlich zulegen konnte. Im März verzeichnete Windows 10 einen um 1,3 Prozentpunkte gestiegenen Marktanteil. Zum Vergleich: Im Februar legt Windows 10 um 0,97 Prozent zu.
Windows 10 läuft auf 14,15 Prozent aller Computer
Windows 10 ist auf insgesamt 14,15 Prozent der weltweiten Computer im Einsatz. Die Statistiken von Net Applications beziehen sich dabei auf Computer, die auf das Internet zugegriffen haben und gelten als relativ genau und zuverlässig. Es scheint, als steige die Verbreitung von Windows 10 kontinuierlich an. Einerseits hat Microsoft das Betriebssystem durch zahlreiche Updates stabilerer und funktionaler gemacht, außerdem endet in absehbarer Zeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei auf Windows 10 upgraden zu können. Nur noch bis Ende Juli ist das kostenlose Upgrade für berechtigte Nutzer verfügbar, danach muss eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.
Viele Windows-7-User wechseln zu Windows 10
Es ist naheliegend, dass viele Nutzer von Windows 7 zu Windows 10 gewechselt sind. Windows 7 verlor 0,55 Prozent im Vergleich zum Vormonat – liegt jetzt bei 51,89 Prozent. Windows XP verlor 0,34 Prozent und liegt nun bei 10.90 Prozent. Windows 8 und Windows 8.1 liegen bei 12,01 Prozent (-0,25 Prozent).
Wenn Sie Windows 10 auch auf Ihrem Computer installieren möchten, bietet die 2ndsoft GmbH verschiedene Optionen an. Zum einen können Sie eine Upgradegrundlage in Form einer Lizenz für Windows 7 oder Windows 8.1 als geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware erwerben, außerdem werden auch Windows-10-Vollversionen angeboten. Bei Fragen rund um die Lizenzierung von Windows 10 steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung.
Wir verwenden Cookies - wenn Sie auf unsere Website klicken oder hier navigieren, stimmen Sie der Erfassung von Informationen durch Cookies zu.AkzeptierenAblehnenDatenschutzerklärung
Datenschutz und Cookies
Privacy Overview
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.