Az.: I ZR 178/08 – 11.02.2010 – BGH

Az.: I ZR 178/08 11.02.2010 BGH

Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist.

Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg Az: 10 U 87/07 wird zurückgewiesen.

Das ganze Urteil (via lexetius.com) finden Sie hier.

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