Az.: I ZR 164/85 | 28.10.1987 | BGH |
Für den Bereich der Schallplattenherstellung entspricht die räumlich auf das Territorium eines Staates beschränkte Lizenzvergabe dem Regelfall. Wer sich demgegenüber auf die Freigabe für das Gebiet eines anderen Staates beruft, muss die Vereinbarung einer entsprechenden Lizenzvergabe besonders darlegen und beweisen.