Az.: 6 U 18/10 – 27.07.2011 – OLG Karlsruhe

Az.: 6 U 18/10                    27.07.2011                  OLG Karlsruhe

„In einem Vertrag, der die Überlassung einer client-server-basierten Unternehmenssoftware regelt, hält eine Klausel, nach der es unzulässig ist, ein als Gesamtheit erworbenes Nutzungsvolumen aufzuspalten (Aufspaltungsverbot), der Inhaltskontrolle nach §§ 305ff BGB stand. Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht.“

Zum Urteil (openjur.de)

Az.: 4 U 74/10 – 24.02.2011 – OLG Zweibrücken

Az.: 4 U 74/10                   24.02.2011                           OLG Zweibrücken

Rechtsanwaltsvertrag: Pflichtverletzung durch unrichtiges Gutachten über die marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit der Vervielfältigung und Verbreitung fremder Computerprogramme.