| EU-RiLi 2001/29/EG | 22.05.2001 | Europäische Parlament |
Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
Weiterfphrende Informationen finden Sie hier (externe Webseite).
| EU-RiLi 2001/29/EG | 22.05.2001 | Europäische Parlament |
Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
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| Az.: 315 O 343/06 | 29.06.2006 | LG Hamburg |
Das Landgericht Hamburg urteilte am 29. Juni 2006 (315 O 343/06 – Urteilsbesprechung in ZUM 2007, 159), dass auch einzelne Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auf jede einzelne Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag anzuwenden ist.
| Az.: 5 U 140/06 | 07.02.2007 | OLG Hamburg |
Erwerb von „gebrauchten Softwarelizenzen“ – Weist ein Werbender in seinem Internetauftritt auf die Unsicherheiten bezüglich der rechtlichen Wirksamkeit des Zweiterwerbs „gebrauchter Softwarelizenzen“ hin, wird eine Irreführung des verständigen Interessenten nicht bewirkt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier (externe Seite).
Az.: 315 O 343/06 29.06.2006 LG Hamburg
Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen.
Das Landgericht Hamburg urteilte am 29. Juni 2006 (315 O 343/06 – Urteilsbesprechung in ZUM 2007, 159), dass auch einzelne Microsoft-Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen gebraucht weiterverkauft werden dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Erschöpfungsgrundsatz auf jede einzelne Lizenz aus einem Volumenlizenzvertrag anzuwenden ist.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20070208.htm
Dazu: Az.: 416 O 103/08 02.06.2008 LG Hamburg
Unlauterer Wettbewerb: Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen.
| Az.: 11 U 68/11 | 18.12.2012 | OLG Frankfurt |
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil vom 18.12.2012 entschieden, dass Lizenzen aus Volumenlizenz-Verträgen einzeln weiterverkauft werden können.
| Az.: 30 O 8684/07 | 28.11.2007 | LG München I |
Das Landgericht München I entschied, dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen „gebraucht“ weiterverkauft werden dürfen (rechtskräftig).
| Az.: 11 U 71/08 | 23.06.2009 | OLG Frankfurt |
Urteilsabänderung: Red. Leitsatz: Bei Verkauf eines gebrauchten Computers, auf dessen Gehäuse noch das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity) angebracht ist, ohne OEM-Software und dem Datenträger mit dieser Software, stellt weder eine Urheberrechtsverletzung noch eine illegale Vervielfältigung der Software dar.
Hier finden Sie das komplette Urteil (externe Seite).
Az.: 2-6 O 117/08 12.12.2008 LG Frankfurt
Der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend COA) klebt, das vom Antragsgegner als Lizenz-Sticker bezeichnet wird, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar und zielt auch nicht darauf ab, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen.
Beschluss einer einstweiligen Verfügung.
| Az.: I-20 U 247/08 | 29.06.2009 | OLG Düsseldorf |
Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts eines Computerprogrammes.
Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen (externe Seite).
Az.: 12 O 431/08 26.11.2008 LG Düsseldorf
Erstinstanzliches Urteil über das Verbreitungsrechts eines Computerprogrammes.
Der Erschöpfungsgrundsatz im Europäischen Recht lautet wie folgt:
EU-RiLi 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.
Art. 4 Abs. 2 Satz 1:
„Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung erschöpft sich das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen hiervon ist jedoch das Recht auf Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon.“
Microsoft hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen einen Software-Händler erwirkt, der Echtheitszertifikate in Kombination mit nicht dazugehörigen Original-Datenträgern verkauft hatte.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel bei ZDNet.de vom 19.12.2012.
| Az.: 2 O 37/09 | 22.12.2009 | LG Mannheim |
Das Landgericht Mannheim entschied am 22. Dezember 2009, dass der Softwareanbieter einer Übertragung von Lizenzen (aus der Insolvenzmasse eines Kunden) weder aufgrund von § 34 Abs. 1 S. 2 UrhG noch aus Gründen des Kartellrechts zustimmen müsse.