Az.: 30 O 8684/07 | 28.11.2007 | LG München I |
Das Landgericht München I entschied, dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen „gebraucht“ weiterverkauft werden dürfen (rechtskräftig).
Az.: 30 O 8684/07 | 28.11.2007 | LG München I |
Das Landgericht München I entschied, dass auch einzelne Software-Lizenzen aus Microsoft-Volumenlizenzverträgen „gebraucht“ weiterverkauft werden dürfen (rechtskräftig).
Az.: 11 U 71/08 | 23.06.2009 | OLG Frankfurt |
Urteilsabänderung: Red. Leitsatz: Bei Verkauf eines gebrauchten Computers, auf dessen Gehäuse noch das Echtheitszertifikat (Certificate of Authenticity) angebracht ist, ohne OEM-Software und dem Datenträger mit dieser Software, stellt weder eine Urheberrechtsverletzung noch eine illegale Vervielfältigung der Software dar.
Az.: I-20 U 247/08 | 29.06.2009 | OLG Düsseldorf |
Zur Erschöpfung des Verbreitungsrechts eines Computerprogrammes.
Das gesamte Urteil können Sie hier nachlesen (externe Seite).
Der Erschöpfungsgrundsatz im Europäischen Recht lautet wie folgt:
EU-RiLi 2009/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen.
Art. 4 Abs. 2 Satz 1:
„Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung erschöpft sich das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen hiervon ist jedoch das Recht auf Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon.“
Microsoft hat beim Landgericht Nürnberg-Fürth eine einstweilige Verfügung gegen einen Software-Händler erwirkt, der Echtheitszertifikate in Kombination mit nicht dazugehörigen Original-Datenträgern verkauft hatte.
Lesen Sie hier den ganzen Artikel bei ZDNet.de vom 19.12.2012.
Az.: 2 O 37/09 | 22.12.2009 | LG Mannheim |
Das Landgericht Mannheim entschied am 22. Dezember 2009, dass der Softwareanbieter einer Übertragung von Lizenzen (aus der Insolvenzmasse eines Kunden) weder aufgrund von § 34 Abs. 1 S. 2 UrhG noch aus Gründen des Kartellrechts zustimmen müsse.
Az.: 11 U 50/09 | 04.02.2010 | OLG Frankfurt |
Zurückweisung der Berufung durch Senatsbeschluss.
Rechtsprechung (via dejure.org)
Az.: 11 U 50/09 | 06.01.2010 | OLG Frankfurt |
Entscheidung des Berufungsgerichts, Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des BGH in einem anderen Verfahren.
Az.: I ZR 178/08 | 11.02.2010 | BGH |
Der Bundesgerichtshof entschied am 11. Februar 2010 (Az. I ZR 178/08 – Urteilsbesprechung in GRUR 2010, 822), dass die zwingende Registrierung einer Software (hier: Half Life 2) nach Installation über ein Benutzerkonto auf dem Internetserver des Softwareherstellers den urheberrechtlichen Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht verletzt, auch wenn in den Lizenzbestimmungen der Software die Weitergabe des Benutzerkontos an Dritte untersagt ist.
Die Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg Az: 10 U 87/07 wird zurückgewiesen.
Das ganze Urteil (via lexetius.com) finden Sie hier.
Az.: 11 U 69/09 | 18.05.2010 | OLG Frankfurt |
Urheberrechtsverletzung: Erschöpfung des Verbreitungsrechts von Computerprogrammen.
Tenor: Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 7. Oktober 2009 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird zurückgewiesen.
Vorinstanz: Az.: 2/6 O 401/09 – 07.10.2009 – LG Frankfurt
Az.: 11 U 13/10 | 22.06.2010 | OLG Frankfurt |
Vertrieb gebrannter Datenträger nebst selbst erstellter Lizenzurkunden und Notartestaten als „gebrauchte“ Softwarelizenzen.