Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Microsoft

Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft. Dem Redmonder Softwarekonzern wird vorgeworfen, Anwendern nicht ausreichend darzustellen, welche Informationen gesammelt und ausgewertet werden.

Lizenzbedingungen von Windows 10 stehen in der Kritik

Schon seit der Veröffentlichung von Windows 10 kritisieren Verbraucherschützer den Cloud-Ansatz des Betriebssystems. Wird ein kostenloses Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 vorgenommen, müssen Anwender die Lizenzbedingungen akzeptieren. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Betriebssystem selbst, sondern auch pauschal auf Funktionen wie die Sprachassistenz Cortana oder den Webbrowser Edge. Außerdem wird kritisiert, dass bei Standardeinstellungen und bei Verwendung eines Microsoft-Benutzerkontos eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst wird.

Datenschutzeinstellungen sollen transparenter werden

Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass „brisante Klauseln“ in den Lizenzbedingungen optisch hervorgehoben werden. So sollen Anwender besser erkennen können, welchen Bedingungen genau zugestimmt wird. Insgesamt sei die Datenschutzerklärung „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“, heißt es weiter.

Datenschutzerklärungen unzulässig?

Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die Windows-10-Datenschutzerklärungen unzulässig. Nach einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, folgt jetzt die Klage vor dem Landgericht München. Microsoft weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az.: 12 O 909/16 geführt und ist nicht die erste Klage einer Verbraucherzentrale gegen Microsoft. Parallel klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows-10-„Zwangsupdates“.