Recycling-Unternehmer verkauft Microsoft-ISOs auf Datenträgern – Haftstrafe!

Bild: Dell Reinstallations-DVD
Bild: Eine Dell-Reinstallations-DVD (Windows 7 Professional, 32-Bit, SP1) | Foto: Archiv © gebrauchtesoftware.de

Eric Lundgren, ein 33-jähriger Kalifornier, muss für 15 Monate ins Gefängnis. Der Recycling-Unternehmer hatte Microsoft-Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) auf DVD gebrannt und für 0,25 US-Dollar pro Stück an PC-Händler verkauft. Wie die Washington Post berichtet, habe Lundgren beobachtet, dass Computer-Besitzer häufig Datenträger verlieren oder wegwerfen – anstatt die von Microsoft gratis bereitgestellten als Datenträgerabbilder (ISO-Dateien) herunterzuladen, würden jedoch viele User ihren Computer entsorgen und ein neues Gerät erwerben. Um gegen Elektroschrott zu kämpfen, zum Umweltschutz beizutragen und Usern die Wiederherstellung ihres Betriebssystems zu erleichtern, bot Lundgren die entsprechenden Disks an.

Microsoft gewinnt vor Berufungsgericht  – 700.000 US-Dollar Schaden

Obwohl die ISO-Dateien kostenlos bei Microsoft zum Download bereitstehen, argumentierte der Konzern, dass diese 25 US-Dollar wert seien. Lundgren orderte 28.000 Disks, demnach sei ein Schaden in Höhe von 700.000 US-Dollar entstanden. Gegenüber dem Berufungsgericht in Miami argumentierte Lundgren, dass die Datenträger ohne Produktschlüssel wertlos und nicht zu verwenden seien – diese legte Lundgren auch nicht bei. Der Richter erklärte, dass es sich um ein schwieriges Urteil handle und Lundgren mit seinem Vorhaben durchaus eine „bemerkenswerte Person“ sei. Allerdings habe es sich nicht nur um Kopien gehandelt, sondern um Fälschungen – denn die Disks waren als Dell-Originale getarnt. „Ich bin ihnen in den Weg gekommen. Der Lizenzverkauf ist profitabler als je zuvor“, so Lundgren. Er akzeptiere das Urteil und hoffe, dass seine Geschichte auf die „Elektroschrott“-Epidemie in den USA aufmerksam mache: „Wann stehen Leute auf und sagen etwas? Ich habe nichts gesagt, ich habe einfach etwas unternommen“.

Gebrauchte Software verkaufen: Darauf müssen Sie achten!

Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Vollständig und ordentlich sollte es sein

Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.

Klassiker werden immer gesucht

Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.

Auch Exoten gerne gesehen

Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.

Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten

Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Seriöse Händler bevorzugen

Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu  beraten.

EuGH: Verkauf von Sicherungskopien ohne Original illegal

In der Rechtssache C-128/11 urteilte der Europäische Gerichtshof schon Anfang Juli 2012, dass der Verkauf gebrauchter Software grundsätzlich legal sei. Eine Bedingung ist unter anderem, dass der Verkäufer vor der Veräußerung der Software gewährleisten muss, dass etwaige Sicherungskopien vernichtet worden sind.

Sicherungskopien dürfen nur mit Original-Datenträger verkauft werden

Laut dem am Mittwoch, 12. Oktober 2016, veröffentlichten Urteil (Az. C-166/15) ist der Verkauf von Lizenzschlüsseln in Kombination mit selbstgebrannten Sicherungskopien nur dann gestattet, wenn auch der Original-Datenträger mitverkauft wird. Ist der Original-Datenträger verlorengegangen oder defekt, darf der Lizenzschlüssel aber weiterverwendet werden – allerdings darf dann die Sicherungskopie nicht mitverkauft werden.

Weiterverkauf von Sicherungskopien ist Verstoß gegen Urheberrecht

In der Urteilsbegründung verwiesen die Richter darauf, dass der Weiterverkauf einer Sicherungskopie einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht des Herstellers darstelle. Zwar dürfen Sicherungskopien vom Besitzer angelegt werden um die Weiternutzung der Software zu gewährleisten, für den Weiterverkauf ist das aber untersagt.

Letten verkaufen tausende Sicherheitskopien online

Das Gerichtsverfahren wurde eingeleitet, da eine lettische Online-Plattform in den 2000er Jahren tausende Sicherungskopien von Microsoft-Software veräußert hatte. Microsoft forderte daraufhin wegen Urheberrechtsverstößen einen Schadensersatz in Höhe von 265.514 Euro. Die Betreiber der Plattform waren im Jahr 2012 verurteilt worden, klagten sich aber bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser bestätigte die Unrechtmäßigkeit der Vorgehensweise erneut. Software, die um die Jahrtausendwende auf den Markt kam, wurde überwiegend mit Datenträger ausgeliefert. Aktuelle Microsoft-Software, unter anderem die Office-Pakete (ab Version 2007: MLK, 2010: PKC und 2013/2016: „Medialess“) wird ohne Datenträger ausgeliefert (bis auf wenige Ausnahmen bei OEM-Partnern). Für solche Software hat das Urteil also keinen Aktualitätsbezug.

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen nur Original-Datenträger

Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler verkaufen ausschließlich Ware, die dem ursprünglichen Auslieferungszustand entspricht. Achten Sie also beim Kauf von Gebrauchtsoftware darauf, dass die Ware mit dem ursprünglichen Auslieferungszustand identisch ist. War ursprünglich ein Datenträger im Lieferumfang enthalten, wird dieser auch durch den Gebrauchtsoftware-Händler verschickt. Gleiches gilt für die Umverpackung und vorhandenes Begleitmaterial (Broschüren, Lizenzschlüssel, Echtheitszertifikat, etc.). Bei neuerer Microsoft-Office-Software, die ab 2007 ausgeliefert wurde, liegt meist kein Datenträger bei. Die Software wird je nach Version als „MLK“, „PKC“- oder „Medialess“ bezeichnet, der Kunde muss hier die Installationsdateien von der Microsoft-Webseite herunterladen. Bei einem bloßen Versand von „gebrauchten“ ESD-Lizenzen per E-Mail, ist besondere Vorsicht geboten: hier kommt es nach EuGH/ BGH darauf an, im Prüfungsfall den (schriftlichen) Nachweis erbringen zu können, dass diese beim Ersterwerber gelöscht wurden, sie wirklich zum gleichen Zeitpunkt nur bei genau einem Lizenznehmer genutzt werden und dass es sich nicht um Mietlizenzen handelt! Auch Sicherungskopien plus Lizenzschlüssel werden nicht verschickt. Da Sicherungskopien laut EuGH-Urteil ohnehin nur mit Original-Datenträger verkauft werden dürfen, wird es in der Praxis wohl selten vorkommen, dass eine Kombination von Original-Datenträger, Sicherungskopie und Lizenzschlüssel verschickt wird. Sollte also eine zusätzliche Sicherungskopie gewünscht sein und kann diese nicht selbst erstellt werden, muss beim Verkäufer angefragt werden, ob dieser diesen Service leisten kann.

Die komplette Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union finden Sie hier.