Betrug am Kunden bei pcfritz mit Windows 7

Pcfritz verhöhnt zurzeit nicht nur Microsoft mit einer einstweiligen Verfügung, sondern auch potentielle Kunden.

Nachdem in einigen Medienberichten die von pcfritz selbst genannten 50 Mitarbeiter angezweifelt werden (z.B. Spiegel TV in ihrer Reportage „Rent a Pocher“), werden jetzt vier der angeblich 50 Mitarbeiter unter „Über uns“ mit Foto und Aufgabenbereich im Onlineshop von pcfritz gezeigt. Dies kann als vertrauensbildende Maßnahme bei der zuletzt verheerenden Presse (mittlerweile sogar in der Boulevardpresse) dienen.

Wir über uns bei pcfritz am 14.10.2013.
Wir über uns bei pcfritz am 14.10.2013.

Wie sich zumindest bei dem ersten der vier Bilder leicht über die Google-Bildersuche herausfinden lässt, handelt es sich möglicherweise um frei erfundene Personen. Zumindest bei „Marcel Krüger“ aus dem „Vertrieb“ wurde ein käufliches Foto der Bildagentur iStockphoto von Getty Images benutzt, um den Anschein zu erwecken, bei dem Vertriebsmitarbeiter handele es sich um einen gut gekleideten, seriösen pcfritz-Mitarbeiter. Das Bild trägt übrigens den Namen contact_ben.png, was an den ominösen Mitarbeiter Ben Krause erinnert. Das Bild des angeblichen Mitarbeiters Rene Hoffmann heißt contact_thomas.png – wen wundert das noch?

Bild von "Marcel Krüger" bei iStockphoto.
Bild von „Marcel Krüger“ bei iStockphoto.

17.10.2013: Nun berichtet Lars Sobiraj, dass auch die Bildquelle von „Andreas Weber“ gefunden wurde, nämlich auf einer englischsprachigen Internetseite mit Namen „themindmerge.com“. Dort heißt der Mensch Mike Simon.

Die Glaubwürdigkeit des Online-Händlers, der Windows 7 professional für 16,72 zzgl. MwSt. veräußert, wird damit nicht größer. Wer glaubt jemandem, der sich mit falschen Gesichtern schmückt, dass seine Software echt ist?

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen gefälschter Windows 7 gegen pcfritz

Windows 7 Professional für 29,90 Euro? Hört sich verlockend an. Der ostdeutsche Onlineshop pcfritz warb mit solchen Angeboten in den letzten Monaten um Kundschaft.

Wer dort kaufte, muss sich nun möglicherweise Sorgen machen, ob es sich bei seinem Betriebssystem nicht um eine Fälschung handelt. Es besteht der Verdacht, dass sich der nach eigenem Bekunden krebskranke Geschäftsführer Maik Mahlow, der in der Öffentlichkeit gerne T-Shirts mit der Aufschrift „Ich sterbe – na und?“ trägt und sein Geld mit einem verschwenderischen Lebensstil unter die Leute bringt, mit dem Verkauf von illegalen Datenträgern / Echtheitszertifikaten finanziert.

Nach monatelangen Ermittlungen wurde nun in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Halle gegen pcfritz zum Schlag ausgeholt: wie Microsoft berichtet, durchsuchten ca. 100 Beamte 18 Objekte und stellten dabei rund 100.000 verdächtige Datenträger sicher.

heise.de zitiert pcfritz mit der Aussage, es habe sich um gebrauchte Datenträger gehandelt (da dies so nicht beworben wird, handelt es sich offenbar um bewusste Kundentäuschung und unlauteren Wettbewerb). Weiter führt pcfritz dort aus, dass sie ihre Lizenzen von Unternehmen beziehen, „die ihrerseits größere Posten gebrauchter PCs […] aufkaufen und die enthaltenen Software-Lizenzaufkleber und Datenträger isolieren“. Gerade Letzteres aber verstieße gegen das Markenrecht des Herstellers, wie der BGH bereits im Jahr 2011 entschied.

Ob pcfritz die Beschuldigungen von Staatsanwaltschaft und Hersteller widerlegen kann, wird sich zeigen. Momentan jedenfalls verstrickt sich der verdächtigte Händler mit seinen Aussagen immer weiter im juristischen Dickicht von Lizenz- und Markenrecht.

Quelle: Microsoft

Nachtrag vom 25.09.2013: Mittlerweile berichtet der Stern, dass die Hintermänner bei pcfritz offenbar unter falschem Namen agieren und bereits vor zwei Jahren in einen ähnlichen Verdacht gerieten wie jetzt pcfritz. Auf Krankheit angesprochen antwortet Mahlow dem Stern, „sie sei im vergangenen Jahr in einem Krankenhaus ‚irgendwo in Kiew, aber sehr modern‘, diagnostiziert worden. Zur Behandlung nehme er ‚ein paar Tabletten, aber sonst hauptsächlich (…) Insulin.'“

Nachtrag vom 4.10.2013: Der Freie Journalist Lars Sobiraj weist in seinem aktuellen sehr lesenswerten Beitrag in seinem Blog auf interessante mögliche Zusammenhänge zwischen PC-Fritz und anderen Unternehmen hin. So verlinkt die einem der auf der PC-Fritz-Pressekonferenz am Montag anwesenden Anwälte Mahlows gehörende Domäne Software.de auf das Angebot von pcfritz. Pikant: Firat C. gab noch bis 2.10.2013 in seinem Xing-Profil an, Geschäftsführer der Software.de zu sein, was von Mahlow aber im Interview mit Sobiraj bestritten wird. Ein Impressum sucht man übrigens auf Software.de vergebens.

Französische Firma will ab 2014 Support für Windows XP anbieten

Der offizielle Support von Windows XP durch Microsoft wird am 08. April 2014 eingestellt. Danach will Microsoft nur noch Premium-Kunden für etwa 200 US-Dollar pro Jahr Sicherheits-Updates bereitstellen. Microsoft selbst wird wohl keine Informationen mehr über neu auftretende Sicherheitslücken veröffentlichen.

Die entstehende Lücke will nun die im Jahr 2000 gegründete französische Firma ARKOON ausfüllen. Dazu bietet das in Lyon ansässige IT-Unternehmen mit ExtendedXP (EXP) eine spezielle Software an, die dazu auf entsprechenden XP-Rechnern installiert werden muss. Das auf der StormShield HIPS Technologie basierte EXP soll über Sicherheitslücken informieren und das Betriebssystem schützen. Für viele Unternehmen wird sich ein Wechsel auf Windows 7 oder Windows 8 wohl nicht lohnen, da sie Windows XP zum Beispiel mit einer besonderen Kassensoftware einsetzen.
Diesen Unternehmen will Arkoon für ca. 15 bis 38 US-Dollar pro Computer und Jahr – abhängig von der Anzahl der Lizenzen – seine EXP-Dienste anbieten.
Lesen Sie hier den gesamten Artikel bei ZDnet oder die Meldung von Arkoon.

Office 2010 beliebt wie nie – Vorsicht vor gefälschter Neuware!

Nachdem Office 2010 seit dem Erscheinen von Office 2013 nicht mehr über die Distribution erhältlich ist, steigen die Preise für das „alte“ Office unaufhaltsam. Warum viele Kunden den Umstieg auf Office 2013 scheuen, ist nicht klar auszumachen. Möglicherweise fühlen sich die Verbraucher von den neuen restriktiven Lizenzvereinbarungen gegängelt oder erkennen keine nennenswerten Vorteile in der neuen Version.

Nun sind zu allem Überfluss nach der Fälschungswelle 2012 erneut recht gut gemachte Fälschungen in diesem ausgetrockneten Markt aufgetaucht und treffen dort natürlich auf rege Nachfrage. Microsoft warnt in einer Pressemitteilung vor den Raubkopien und erklärt, wie man diese erkennen kann.

Am besten ist die aktuelle Fälschungsserie wohl an einer Stelle zu erkennen, an der die Ä-Punkte über dem „a“ des Wortes „Datenträger“ so nach unten verrutscht sind, dass man eher „Datentrager“ daraus liest.

Office2010PKC
Quelle: Microsoft

Wer noch Office 2010 Home And Business benötigt, sollte folgenden „Geheimtipp“ befolgen: da beim Download der Installation vom Microsoft-Server ALLE Sprachen angeboten werden, spielt die auf das erworbene Office aufgedruckte Sprache keine Rolle, solange die Lizenz in Europa in Verkehr gebracht wurde. Da kaum noch „deutsche“ Office-Pakete erhältlich sind, kann man auf die z.Zt. noch relativ günstig angebotenen fremdsprachigen Lizenzen ausweichen, die man z.B. im Online-Shop der Firma 2ndsoft erhält. Diese lassen sich problemlos in deutscher Sprache installieren – und das völlig legal!

Hunderte Fälschungen neuer „Adobe Creative Suite“-Exemplare im Umlauf

COA-Ansicht
Original und Fälschung

In letzter Zeit häufen sich die Angebote von gefälschten Adobe Creative Suite Master Collection 5.5 mit der Produktnr. 65115657 in deutscher Sprache.

Zu erkennen sind sie an der vergleichsweise dünnen Verpackung, die schon beim Transport ihre Form verliert und schnell einen „ausgebeulten“ Eindruck macht.

Das auf dem Adobe-Sticker auf der Unterseite der Verpackung angebrachte reflektive Hologramm ist ein Echtheitsmerkmal, das die Fälscher bei dieser Fälschungsserie nicht originalgetreu replizieren konnten. Vor allem im direkten Vergleich mit einem Original ist diese Fälschung deshalb leicht zu entlarven.

Hier finden Sie noch weitere Informationen von Adobe zu Software-Fälschungen und Manipulationen.

Microsoft ist jedes Mittel „recht“

Gegen einen „Gebrauchtsoftwarehändler“ hat laut Microsoft das Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung erlassen und erweckt damit den Anschein, als hätte ein Gericht den vom Rechner losgelösten Handel mit sogenannter „MAR“-Ware verboten. „MAR“ nennt sich die Vertriebsform von Microsoft-Betriebssystemen oder Office-Paketen, bei denen ein sogenannter „Authorized Refurbisher“ von Microsoft verbilligte Lizenzen erhält, die er mit seinen wiederaufbereiteten (gebrauchten) Computern zusammen „in Verkehr bringen“ darf. Der Handel der von der Hardware losgelösten Lizenzen, der eigentlich vom BGH-OEM-Urteil des Jahres 2000 gedeckt sein sollte, ist Microsoft aber ein Dorn im Auge.

Wer aufgrund der TechNet-Blog-Meldung recherchiert und sich das dort zitierte Urteil (Az.: 2 – 03 O 88/13) im Wortlaut durchliest, wird schnell verwundert feststellen, dass sich das Gericht gar nicht mit der Zulässigkeit des Handels der MAR-Ware beschäftigt hat. Das Landgericht stellte lediglich fest, dass die Lizenzsticker der 5 vom verklagten Händler verkauften Exemplare (Certificate of Authenticity) offenbar verändert, im Microsoft-Jargon „manipuliert“ wurden: die ursprünglich dort aufgedruckten Lizenznummern wurden anscheinend mehr oder weniger sorgfältig entfernt und durch andere Nummern ersetzt. Wozu jemand eine solche Manipulation einer vorher vollständigen und echten Lizenz vornimmt, sei dahingestellt.

Das Urteil ist gerechtfertigt und kann von jedem, ganz gleich ob Fachmann oder Laie, nachvollzogen werden. Die Pressemitteilung ist falsch und irreführend.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Downloadversionen (ESD) – Microsoft hebelt Nutzerrechte aus

Durch das Internet eröffnen sich seit einiger Zeit neue Vertriebswege für Softwarehersteller.
Die Firmen Microsoft, Apple, Adobe und Co. liefern Ihre Produkte parallel zur (oder anstelle der) CD/DVD-Variante als ESD – Electronic Software Delivery (Elektronische Software Lieferung) aus.

Das Prinzip ist einfach: online die passende Software aussuchen, per Kreditkarte oder einem Online-Zahlungssystem bezahlen, Software herunterladen und gleich nutzen.

Vorteile:

  • Die Software steht nach dem Kauf rund um die Uhr zur Verfügung (solange man einen Internetzugang hat).
  • Die Software lässt sich innerhalb weniger Minuten nach dem Bezahlen nutzen.
  • Oft sind mehrere Sprachpakete für die Software vorhanden, für den Fall dass man die Sprache der Benutzeroberfläche umstellen muss.
  • Es fallen keine Versandkosten an.
  • Es gibt keine Verpackung mehr, die Lagerplatz wegnimmt.
  • Der Benutzeraccount beim Hersteller hält die erforderlichen Informationen im Falle eines Hard-, bzw. Softwareproblems bereit, um die Software wiederherzustellen. Die Suche nach Installationsmedium und Lizenzschlüssel in den Unterlagen entfällt, da die Software mit dem Benutzeraccount gekoppelt ist.

Nachteile:

  • Ein Arbeiten ohne Online-Verbindung kann vom Hersteller jederzeit eingeschränkt oder sogar ganz unterbunden werden, wie es von Microsoft schon bei der neuen X-Box 720 angekündigt wurde.
  • Ein Verkauf der online erworbenen Lizenz gestaltet sich rechtlich bzw. technisch äußerst schwierig bis unmöglich, denn ein Gegenstand wie eine Softwarebox mit einem wie auch immer gearteten Dokument (z.B. Certificate of Authenticity) gibt es nicht mehr. So lässt sich nicht verhindern, dass eine ESD-Lizenz unrechtmäßig mehrmals kopiert und gebraucht weiterveräußert wird.

Technische Voraussetzungen

Beispielhaft betrachten wir Produkte der Hersteller Microsoft und Adobe Systems.

  • Bei Microsoft-Office 365 werden die wichtigsten Funktionen als erstes geladen, damit der Kunde direkt damit arbeiten kann. Der Rest wird dann im Hintergrund weiter geladen („streaming“). Eine schnelle Internetverbindung ist hier Grundvoraussetzung, wenn das Arbeiten nicht zum Geduldspiel werden soll.
  • Bei Adobe wird die Software komplett heruntergeladen und installiert, es wird nicht im Hintergrund „gestreamt“.

Habe ich zeitlich unbegrenzten Zugriff auf die Software z.B. wenn ich nach 5 Jahren wieder neuinstalliere?

Wie es bei Office 365 aussieht, war zum aktuellen Zeitpunkt nicht ersichtlich.
Aber einen allgemeinen Eintrag zu den Microsoft-Diensten gibt es:

Die Microsoft-Dienste setzen eine regelmäßige Anmeldung bei Ihrem Microsoft-Konto voraus; eine Anmeldung muss mindestens alle 270 Tage erfolgen, damit der Bereich der Microsoft-Dienste (als Teil der gesamt angebotenen Dienste) aktiviert bleibt, sofern für ein Angebot eines kostenpflichtigen Bereichs der Dienste keine andere Regelung gilt. (…)Wenn die Microsoft-Dienste aufgrund einer unterlassenen Anmeldung Ihrerseits gekündigt werden, können Ihre Daten dauerhaft von unseren Servern gelöscht werden.

Beim Arbeiten mit Office 365 ist man normalerweise automatisch mit seinem Benutzeraccount angemeldet, so dass die Gefahr gering ist, den oben genannten Zeitraum von 270 Tagen zu überschreiten. Wer sich nicht sicher ist ob er angemeldet ist, kann das im Office-Fenster oben rechts erkennen, denn dort steht dann der eigene Name.

Auszug aus der FAQ von Adobe Systems: CS6 Master Collection
Über Ihre Adobe-ID und Ihr Kennwort ist der Zugriff auf die Inhalte bis zu drei Jahre nach Veröffentlichung des jeweiligen Produkts möglich.

Neues zu den Sprachpaketen:

Microsoft Office
Bei der Verkaufsversion Office 2013 müssen unter Umständen die Sprachpakete nachgekauft werden.
Preis im Microsoft Store: 19,99 € inkl. MwSt. (Stand 24.04.2013, der Preis kann jetzt anders sein)
Bei Office 365 sind die Sprachen alle inklusive, d.h., es muss kein Sprachpaket extra gekauft werden – Sie müssen das Office 365 in der entsprechenden Sprache installieren, um dann in den Optionen die Sprache umzustellen zu können.
Eine extra Auswahl der Sprachinstallation gibt es leider so nicht.

Adobe Systems
Die Sprachpakete sind alle in der Cloud verfügbar und können bei Bedarf nachinstalliert werden, sofern man Abonnent der Creative Cloud ist.

Vertrieb von CDs/DVDs in der Zukunft

Adobe hat Anfang April 2013 den Vertrieb der Einzelhandelsboxen komplett eingestellt.
Es können bei Adobe nach eigenen Angaben (auf Adobes Homepage) noch DVDs bestellt werden – Adobe behält sich aber vor, dieses Angebot ohne vorherige Ankündigung komplett wegfallen zu lassen.
Die Testversionen bzw. Vollversionen können nur noch Online und nur noch mit einer vorhandenen Adobe-ID per Downloadmanager heruntergeladen und installiert werden.

Microsoft hat bisher den Vertrieb der Einzelhandelsboxen nicht eingestellt, macht aber verstärkt Werbung für seine Abo-Versionen. Der Trend geht Richtung Abo-Versionen.

Microsoft Office 2013 vs. Microsoft Office 365

Office 2013 wird als Boxprodukt vertrieben, Sie halten die „Lizenz“ in der Hand und können die Software auch nach dem Ende des „Produkt-Lebenszyklus“ nutzen.
Office 365 wird als Abo-Version vertrieben, die Software wird vermietet. Solange Sie zahlen, können Sie die Software auch nutzen, bis Microsoft das Produkt entsprechend abkündigt. Vorsicht:damit behält Microsoft sich die Möglichkeit vor, das jetzt aktuelle Office 365 in Zukunft komplett gegen eine Nachfolgeversion auszutauschen – selbst wenn der Nutzer die alte Version vorzöge und sie weiter benutzen wollte, könnte ihm dies durch den Hersteller verwehrt werden.

Dieser Artikel wurde mit Office Word 365 geschrieben und per Skydrive in die Cloud geladen, um während Bearbeitung und Recherche schnell zur Verfügung zu stehen. 😉

Stephan Klos
Microsoft Certified IT Professional Enterprise Administrator on Windows Server 2008

BGH verschiebt Verhandlungstermin

Nachdem der EuGH bereits Mitte 2012 die aufsehenerregende Grundsatzentscheidung zur Frage der Zulässigkeit des Handels von gebrauchter Software fällte, braucht der BGH nun nach der neuerlichen Verschiebung des nächste Verhandlungstermins (vom 16.5.2013 auf den 17.7.2013) ein ganzes Jahr, um diese Entscheidung auf den aktuellen Fall anzuwenden. (Az. I ZR 129/08 (UsedSoft), Vorinstanzen: LG München I – Urteil vom 15. März 2007 – 7 O 7061/06, OLG München – Urteil vom 3. Juli 2008 – 6 U 2759/07)

Viele Softwarehersteller ignorieren bislang das EuGH-Urteil. Dadurch werden Anwender und Käufer weiterhin über die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware im Unklaren gelassen. Unwahrscheinlich ist, dass die Hersteller derweil versuchen, noch auf den genauen Wortlaut des BGH Einfluss zu nehmen, eines jedoch ist klar: Je länger das Verfahren dauert, desto länger können die Software-Hersteller darauf hoffen, dass die verunsicherten Kunden gebrauchten Lizenzen skeptisch gegenüberstehen und stattdessen lieber teurere Neuware lizenzieren.

Lesen Sie hier die Meldung des BGH.

Office 2013-Tipp: Je Produkt ein Microsoft-Konto!

Lebenslange Lizenzbindung an eine Live-Id

Microsoft bindet Office 2013 (und weitere Produkte der 2013-Linie wie Visio, Project etc.) an ein sogenanntes Microsoft-Konto, das früher unter dem Namen „Live-Id.“ bekannt war.

In der Praxis bedeutet dies Folgendes: Kaufen kann der Kunde nur noch ein Office 2013 ohne Datenträger. Unter office.com muss er dann den Produktkey seines gekauften Offices eingeben und erhält dann per Download die gut 2GB (!) große Installationsdatei. Vorher MUSS er jedoch ein Microsoftkonto anlegen, an den das Office dann auf Gedeih und Verderb gebunden ist. Hat er mehrere Microsoft-Produkte auf diesem Konto eingetragen, so kann er später nicht ein einzelnes Produkt herauslösen und dies beispielsweise gebraucht verkaufen.

Unbedingt mehrere Konten anlegen

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH rät deshalb: „Legen Sie für JEDES kontopflichtige Microsoft-Produkt ein EIGENES Microsoft-Konto an. Nur so können Sie später die Microsoft-Lizenzen zusammen mit diesem Konto an einen neuen Nutzer veräußern.“

Update (23.7.2014): Office 2013 lässt sich über einen versteckten Umweg aus dem Microsoft-Konto herauslösen und weiter verkaufen. Die Empfehlung, für jedes kostenpflichtige Microsoft-Produkt ein eigenes Konto anzulegen, ist hiermit hinfällig geworden.

MS-Office 2013: Computer defekt = Office weg?

Ein Unglück kommt selten allein

Laut Vertragsbedingung im End User License Agreement (EULA) zu Microsoft Office 2013 sind Käufer nicht berechtigt ( „…, die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer zu übertragen.“
(Stand: 20.02.2013)

Im Klartext: jemand, dessen Computer nicht mehr funktioniert, muss neben einem neuen Computer auch noch gleich ein neues Office kaufen!

Papier ist geduldig

Auf Anfrage der Fachzeitschrift „PC-Welt“ versicherte Microsoft-Pressesprecher Frank Mihm-Gebauer jedoch, dass in Deutschland ein Anruf bei der Microsoft-Hotline genüge, um einen neuen Lizenzschlüssel für seinen neuen Rechner zu erhalten. Auf dem alten Rechner dürfe das Office dann jedoch nicht mehr weiter betrieben werden (falls dieser sich z.B. wieder reparieren lässt).

Ob Microsoft damit versucht, den Druck auf die Kunden zu erhöhen und diese zum Umstieg auf das Abo-Mietmodell von Office 365 zu drängen, lässt sich nur vermuten. Klar jedoch ist, dass sich Microsoft mit diesem Vorgehen der Gefahr einer erneuten Abmahnung mit einstweiliger Verfügung aussetzt (wir berichteten).

Lieber kaufen als mieten

Der Geschäftsführer des Aachener Gebrauchtsoftwarehändlers 2ndsoft GmbH, Herr Dirk Lynen, rät: „Wer auf ein Abo-Mietmodell umsteigt, muss sich im Klaren darüber sein, dass er immer wieder von Neuem zahlen muss, wenn er die Lizenz weiter nutzen möchte. Nur wer seine Softwarelizenz traditionell kauft, kann später selbst entscheiden, wann er sie nicht mehr nutzen möchte, und bekommt dann sogar noch Geld von uns für seine gebrauchte Lizenz zurück.“ Dazu müsse man aber ab Office 2013 beim Anlegen von Microsoft-Konten genau aufpassen.

Nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU gilt für Softwarenutzung der Kaufvertrag, den der Nutzer beim Kauf der Software abgeschlossen hat. Dieser und die Verbindung mit dem Urheberrechtsgesetz erlauben ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des Programms.

Fazit: Beim Kunden kommt es im Falle eines Hardwaredefekts zu einem erheblichen Arbeitsaufwand. Außerdem ist derzeit noch ungewiss, wann das Recht auf Weiternutzung eingeräumt wird und wann nicht und wie Microsoft die Voraussetzungen prüfen will.

6.3.2013: Microsoft lenkt ein

Auf Grund des „Feedbacks der Kunden“ hat Microsoft die strittige Passage des Lizenzvertrags geändert. Nun gibt Microsoft nicht nur ihr Einverständnis für die Übertragung der Software auf einen anderen Computer des Ersterwerbers, sondern sogar ausdrücklich für die Übertragung auf einen neuen Besitzer: „You may also transfer the software (together with the license) to a computer owned by someone else…“, und ordnet so seine eigenwillige Regelung doch noch den geltenden Gesetzen der Europäischen Union unter.