Ab November 2016: Ausschließlich Windows 10-OEM-PCs zu kaufen

Bild: Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Newsroom Deutschland

Microsoft wird ab dem 1. November 2016 ausschließlich den Vertrieb von Windows 10-OEM-PCs erlauben. Das bestätigen die Informationen der Windows-Lifecycle-Website. Demnach dürfen Computer mit vorinstalliertem Windows 7 Professional noch bis einschließlich 31. Oktober 2016 verkauft werden. Das gleiche Datum gilt für PCs mit vorinstalliertem Windows 8.1., während Windows 8 lediglich bis zum 30. Juni 2016 vorgesehen ist. Windows 7 Home Basic, Home Premium und Ultimate werden schon seit dem 31. Oktober 2014 nicht mehr auf Fertig-PCs vorinstalliert.

Ende des OEM-Vertriebs beeinflusst Support-Zeitraum nicht

Auch wenn der OEM-Vertrieb von Windows 7, Windows 7 Pro, Windows 8 und Windows 8.1 zum 1. November 2016 eingestellt werden wird, bedeutet dies nicht das Ende des Support-Zeitraums. Hier unterscheidet Microsoft zwischen dem „mainstream support“ und dem „extended support“. Der Mainstream-Support umfasst Anforderung von Änderungen an Produktentwurf oder –features, Sicherheitsupdates, einen kostenlosen Support (der in der Lizenz, im Lizenzierungsprogramm oder anderen kostenfreien Support-Programmen enthalten ist), der kostenpflichtige Support (einschließlich pro Vorfall zu zahlender Premier und Essential Support) sowie Hardwaregewährleistungsansprüche. Die Extended-Support-Phase bietet immerhin noch Sicherheitsupdates, kostenpflichtigen Support und produktspezifische Informationen und Antworten auf technische Fragen, die online über die Microsoft Knowledge Base oder die Supportwebsite des Microsoft Hilfe- und Supportcenters verfügbar sind. Windows 7 bietet noch einen Extended-Support bis zum 14. Januar 2020. Bei Windows 8.x endet der Mainstream-Support am 9. Januar 2018, der Extended-Support am 10. Januar 2023. Auch wenn die Verfügbarkeitszyklen von Microsoft-OEM-Betriebssystemversionen kürzer geworden sind, erhalten Kunden einen identischen Support-Zeitraum. Der Extended-Support endet immer fünf Jahre nach dem Mainstream-Support.

Alternative Gebrauchtsoftware: Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen für Windows

Wer nach dem Ende des OEM-Vertriebs eine Lizenz von Windows 10-Vorgängerversionen benötigt, muss auf Retail-Versionen oder Gebrauchtsoftware zurückgreifen. Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet rechtssichere, kostengünstige Neu- und Gebrauchtsoftware auch dann an, wenn der offizielle Vertrieb seitens Microsoft eingestellt wurde. So haben Privatpersonen und Unternehmen noch eine Möglichkeit, unter anderem Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen eines gewünschten Betriebssystems zu erwerben.

Gebrauchtsoftware: Günstiger Umstieg auf Windows 10 für Nutzer von Windows XP und Vista

Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH
Bild: Windows 8 Pro und Windows 8 | © 2ndsoft GmbH

Innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung von Windows 10, also bis zum 28. Juli 2016, bietet Microsoft Nutzern der Betriebssysteme Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 die Möglichkeit, ein kostenfreies Update auf das aktuelle Betriebssystem vorzunehmen. Allerdings bleibt Nutzern von Windows XP und Windows Vista diese Möglichkeit verwehrt. Mit einem einfachen – und legalen – Trick erhalten auch Sie eine kostengünstige Upgrademöglichkeit auf Microsoft Windows 10.

Ein Neukauf von Windows 10 ist durchaus kostspielig, der offizielle Herstellerpreis für Windows 10 Home liegt bei 135 Euro, für Windows 10 Pro sind sogar 279 Euro zu zahlen. Nutzer von Windows XP und Vista, denen das kostenfreie Update nicht angeboten wird, stehen also vor einem Problem. Durch den Kauf gebrauchter Software entsteht ein hohes Sparpotenzial gegenüber dem Neukauf von Windows 10. Empfehlung: Kaufen Sie eine Lizenz für Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 bei einem seriösen Händler – nach Installation besteht hier die Updatemöglichkeit bis zum 28. Juli 2016.

Lizenzen aus zweiter Hand: Bis zu 190 Euro Ersparnis gegenüber dem Herstellerpreis

Die 2ndsoft GmbH aus Aachen beispielsweise bietet gebrauchte Software an, Käufer profitieren hier von Originalware mit Echtheitszertifikat und einer rechtssicheren Lizenzübertragung. Die Software wird immer in dem Zustand geliefert, in dem sie ursprünglich vom Hersteller ausgeliefert wurde. Ein Beispiel: Mit einem Kauf von Windows 8 (Vollversion, gebraucht, 32-Bit, deutsch) ist eine Upgrademöglichkeit auf Windows 10 Home (32-Bit) für derzeit 74,90 Euro* (inkl. MwSt.) möglich, ein Upgrade auf Windows 10 Pro ist mit einer gebrauchten Lizenz von Windows 8 Professional (Update, 32- und 64-Bit, deutsch) bereits für derzeit 89,00 Euro* (inkl. MwSt.) möglich. Im Vergleich zum Herstellerpreis also eine Ersparnis von bis zu 190 Euro – bei absoluter Rechtssicherheit und einer transparenten Lizenzübertragung. Dabei ist zu beachten, dass weitere Installationsschritte erforderlich sind: Ein direktes Update von Windows 8 auf Windows 10 ist nur über die zwischenzeitliche (kostenlose) Installation von Windows 8.1 möglich.

Infobox: Welche Software benötige ich, um ein Upgrade auf die gewünschte Edition durchführen zu können?

Windows 7

von Edition auf Edition
Windows 7 Starter Windows 10 Home
Windows 7 Home Basic Windows 10 Home
Windows 7 Home Premium Windows 10 Home
Windows 7 Professional Windows 10 Pro
Windows 7 Ultimate Windows 10 Pro

Windows 8

von Edition auf Edition
Windows Phone 8.1 Windows 10 Mobile
Windows 8.1 Windows 10 Home
Windows 8.1 Pro Windows 10 Pro
Windows 8.1 Pro für Studenten Windows 10 Pro

Die Übersicht zeigt, welche Edition Nutzer bei einem Upgrade auf Windows 10 erhalten und welche Ausgangsversion bzw. Edition hierzu benötigt wird. Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen: Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1. Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgradeangebote für Windows 10 Enterprise.

*Preise zu Redaktionsschluss am 30. September 2015. In der Zwischenzeit können Preisänderungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
               Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH

Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.