Oktober-Patchday: Optionales Upgrade auf Windows 10 standardmäßig ausgewählt

Bild: Oktober-Patchday - Upgrade auf Wnidows 10 standardmäßig ausgewählt (Screenshot)
Bild: Oktober-Patchday – Upgrade auf Wnidows 10 standardmäßig ausgewählt (Screenshot)

Nicht zum ersten Mal kritisieren Nutzer von Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 die Methoden Microsofts, die Werbetrommel für ein Upgrade auf Windows 10 zu rühren. Zuletzt machte der US-Konzern aus Redmond damit auf sich aufmerksam, dass eine Upgrade-Datei ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers im Hintergrund heruntergeladen wurde. Nun könnte Microsoft erneut Nutzer verärgern, die sicherheitsrelevante Updates am Oktober-Patchday herunterladen und installieren wollten.

Windows Update zeigt Upgrademöglichkeit statt Updates an

Nutzer von Windows 7, 8 und 8.1, die am 13. Oktober über Windows Update die Aktualisierungen des Oktober-Patchdays ansehen wollte, stellten eine Veränderung fest. Statt der üblichen Übersicht war der Hinweis „Upgrade auf Windows 10“ zu sehen, ebenso die zugehörige Downloadgröße. Die Schaltfläche, die sonst für die Installation der Updates vorgesehen ist, wurde durch die Schaltfläche „Erste Schritte“ ersetzt, welche beim Klick darauf den Upgrade-Vorgang auf Windows 10 einleitet. Die wichtigen und optionalen Updates des Oktober-Patchdays waren nur dann zu sehen, wenn auf die darunter befindliche Schaltfläche „Alle verfügbaren Updates anzeigen“ geklickt wird. Pikant: Nur das optionale Upgrade auf Windows 10 ist bereits ausgewählt. Deshalb beim Besuch des Updatebereichs unbedingt darauf achten, auch die wichtigen und anderen optionalen Aktualisierungen zu prüfen und auf Wunsch auszuwählen.
Update: Mittlerweile hat sich Microsoft gegenüber „ars technica“ geäußert, dass das standardmäßige Auswählen des Windows 10-Upgrades ein Versehen war, man habe den Fehler korrigiert.

Windows 10: Aktivierung jetzt mit Produktschlüsseln älterer Windows-Versionen möglich

Windows 10: Neuer Aktivierungsprozess
Windows 10: Neuer Aktivierungsprozess

Microsoft vereinfacht den Aktivierungsprozess bei Windows 10. Bisher war es ausschließlich mit bereits installiertem Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 möglich, das kostenfreie Update auf Windows 10 innerhalb eines Jahres nach Release durchzuführen. Für User, die ein System neu aufsetzen wollten, ein umständliches Verfahren. Denn um eine Aktualisierung auf Windows 10 vorzunehmen, musste zuvor auch die Installation des anderen Betriebssystems vorgenommen werden. Ein direktes Installieren von Windows 10 durch Eingabe eines Produktschlüssels von Windows 7, 8 oder 8.1 war bislang nicht möglich.

Vereinfachte Aktualisierung auf Windows 10 – allerdings nicht für alle Systeme

Mit dem Windows 10 Insider-Build 10565 wurde eine Änderung des Aktivierungsprozesses vorgenommen. Hier wird nicht mehr eine Installation einer älteren Version vor der eigentlichen Windows 10-Installation vorausgesetzt, um die Aktualisierung durchzuführen. Windows 10 kann jetzt durch die Eingabe eines Produktschlüssels von Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 direkt installiert werden. Allerdings nur unter der Bedingung, dass das entsprechende Betriebssystem irgendwann zuvor bereits auf dem Computer installiert war. Für Nutzer, die ein neues System mit Windows 10 ausrüsten wollen und eine upgradefähige Lizenz einer Vorgänger-Edition besitzen, ändert sich de facto also nichts. Die Änderung ist noch nicht per Update ausgeliefert, sondern bisher lediglich Bestandteil von Windows 10 Build 10565, das im Rahmen des Insider-Programms genutzt werden kann. Es bleibt abzuwarten, wann die Änderung für alle Windows 10-Nutzer in Kraft tritt.

Entwarnung: Rätselhaftes Windows 7-Update ungefährlich

Bild: Das rätselhafte Windows 7-Update (Screenshot)
Bild: Das rätselhafte Windows 7-Update (Screenshot)

Ein rätselhaftes Update für Windows 7 hat kurze Zeit für Aufregung gesorgt und viele Nutzer verunsichert. Auffällig ist schon der kryptische Name des Patches: gYxseNjwafVPfgsoHnzLblmmAxZUiOnGcchqEAEwjyxwjUIfpXfJQcdLapTmFaqHGCFsdvpLarmPJLOZYMEILGNIPwNOgEazuBVJcyVjBRL – dieser machte viele Nutzer skeptisch. Schnell entstand die Behauptung, es handele sich um Schadsoftware, Microsoft und Windows Update seien einem Hackerangriff zum Opfer gefallen. Microsoft widersprach jedoch innerhalb weniger Stunden und gab Entwarnung.

Microsoft: Test-Update versehentlich veröffentlicht

Bei dem ausgelieferten Patch handelt es sich demnach um ein versehentlich veröffentlichtes Test-Update. Das erklärt neben dem kryptischen Titel auch den Buchstabensalat in der Beschreibung des Patches. Die 4,3 Megabyte große Datei war von Windows Update als wichtiges Update eingestuft worden und wurde automatisch installiert, wenn Nutzer die Option „Updates automatisch installieren“ gewählt hatten. Microsoft kündigte an, das Update werde in Kürze aus der Windows Update-Übersicht verschwinden. Die Installation des Patches scheint keine Auswirkungen gehabt zu haben. Microsoft gab aber nicht bekannt, welchen Zweck das Update ursprünglich haben sollte und welche Auswirkungen die Installation hat.

Gebrauchtsoftware: Branche blickt in rosige Zukunft

Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH
               Bild: Gebrauchte Software von Adobe | © 2ndsoft GmbH

Marktforschungsinstitute schätzen das europäische Marktvolumen beim Handel mit Gebrauchtsoftware auf rund 8,8 Milliarden Euro – die Branche hat ihr Umsatzmaximum noch nicht erreicht, befindet sich im kontinuierlichen Wachstum. Aktuell bestätigen viele Händler, dass ein deutlicher Aufwind in der Branche zu verzeichnen sei. Immer mehr Unternehmen wählen Gebrauchtsoftware – sie ist bei seriösen Händlern absolut rechtssicher und bietet enormes Einsparpotenzial. Auch kann sich bewusst für ältere und bewährte Softwareversionen entschieden werden. Dass sich immer mehr Unternehmen für Gebrauchtsoftware entscheiden, liegt insbesondere an zwei Ursachen begründet: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom Juli 2012 und die Tatsache, dass sich viele Unternehmen statt aktueller Softwareversionen oder Mietlizenzen aus logistischen und / oder aus finanziellen Gründen für die smarte Alternative Gebrauchtsoftware entscheiden.

Bewusstsein für Rechtssicherheit und Vorteile von Gebrauchtsoftware gestärkt

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2012 hat bei vielen Unternehmen für Aufklärung gesorgt. Grundsätzlich sei der Handel mit gebrauchter Software und Volumenlizenzen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, heißt es darin. Für viele Unternehmen, die bis dahin Zweifel an der Rechtssicherheit des Gebrauchtsoftwarehandels hegten, war das Urteil offenbar eine Art Startschuss zum Handeln. Durch das Urteil wurde bei vielen Unternehmen auch das Bewusstsein für die Alternative Gebrauchtsoftware geweckt, die zuvor nicht immer oder nur schwach wahrgenommen wurde. Viele Händler bestätigen eine Umsatzsteigerung seit Verkündung des EuGH-Urteils, von der die gesamte Branche langfristig profitieren dürfte.

Dirk Lynen, Geschäftsführer der auf Gebrauchtsoftware spezialisierten 2ndsoft GmbH:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bringt Händlern und Endkunden Rechtssicherheit und eine solide Grundlage, Gebrauchtsoftware kaufen und verkaufen zu können. Es ist begrüßenswert, dass ein solches Urteil gefallen ist.“

Kaufen statt Mieten – Gebrauchtsoftware attraktive Alternative zu Mietlizenzen

Viele große Softwarefirmen haben ihr Geschäftsmodell umstrukturiert, darunter beispielsweise Adobe und Microsoft. Das Augenmerk liegt jetzt verstärkt auf Mietlizenzen: Unternehmen kaufen Software hier nicht, sondern erhalten gegen Zahlung einer monatlichen bzw. jährlichen Gebühr die Nutzungsrechte an einer Anwendung. Cloud-Dienste mit automatischen Updates stehen hier im Vordergrund. Auch wenn Mietlizenzen in der Theorie verlockend klingen, sind sie in der Praxis für viele Unternehmen nachteilhaft. Denn mit automatischen Versionsupdates ist es oftmals nicht möglich, Vorgängerversionen zu nutzen. Das ist insbesondere dann kritisch, wenn ein Unternehmen auf eine bestimmte Softwareversion angewiesen ist oder ausgelieferte Updates fehlerbehaftet sind. Fehlerhafte Updates und Aktualisierungen, die genutzte Features maßgeblich ändern oder sogar entfernen, können Unternehmen vor große logistische und finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hinzu kommt der Umstand, dass sehr viele Unternehmen Computer mit älteren Betriebssystemen nutzen, die von neuerer Software eventuell nicht mehr unterstützt werden. Im Laufe der Zeit ist das Mieten von Software auch dadurch teurer als der einmalige Kauf.

Woher beziehen seriöse Händler ihre Ware?

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler beziehen ihre Ware beispielsweise von Unternehmen, die auf neue Softwareversionen umgestiegen sind. Lizenzen können auch frei werden, wenn Unternehmen Stellen abbauen oder Insolvenz anmelden. Ein sehr geringer Teil stammt auch von privaten Verkäufern. Gebrauchtsoftwarehändler prüfen den Wareneingang und stellen sicher, dass es sich um Original-Software handelt, deren Lizenz auch übertragen werden kann und darf. Seriöse Anbieter werden Software ausschließlich im ursprünglichen Auslieferungszustand – also mit gesamtem Lieferumfang – anbieten. Bei Volumenlizenzen ist ein transparenter Lizenztransfer erforderlich, der durch den Händler geleitet wird.

AutoCAD: Nutzung früherer Versionen erfordert kostenpflichtigen Servicevertrag

Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de
Autodesk Product Design Suite | Bild: gebrauchtesoftware.de

AutoCAD ist mit mehr als drei Millionen verkauften Lizenzen die weltweit meistgenutzte CAD-Software. Nach dem Kauf einer Software kann diese bei neu erscheinenden Versionen kostenpflichtig aktualisiert werden. So wird AutoCAD 2014 beispielsweise per Update auf AutoCAD 2015 aktualisiert. Stellt ein User nach der Aktualisierung fest, dass die Software nicht zufriedenstellend genutzt werden kann – sei es durch Hardwareinkompatibilität, softwareseitige Fehler oder entfernte Produktfeatures – bleibt als einzige Alternative die Nutzung einer anderen Version. Im Falle des Beispiels wäre die Installation der bereits gekauften Version von AutoCAD 2014 naheliegend und auch kein Problem, könnte man meinen. Ein Detail in den Vertragsbestimmungen allerdings dürfte viele User aber überraschen. Denn hier heißt es:

Berechtigung zur Nutzung früherer Versionen

Mit einem Servicevertrag (Subscription) sind Sie berechtigt, auch nach Installation eines Upgrades weiterhin mit der früheren Software-Version zu arbeiten. Dieses Recht ist allein Subscription-Kunden vorbehalten.

Ein entsprechendes Kundenanschreiben von Autodesk liegt uns vor.

Autodesk Kundenanschreiben
Autodesk Kundenanschreiben

Servicevertrag kostet jährlich bis zu 2.960 Euro

Das bedeutet in der Praxis, dass bei Nutzung der älteren AutoCAD-Version nach einem Update auf die neuere Version ein Servicevertrag zwingend erforderlich ist, um die alte, bereits gekaufte Version weiter nutzen zu dürfen. Dieser geht mit jährlichen Kosten einher. Ein Servicevertrag kostet jährlich für AutoCAD Design Suite Standard 2.240 Euro (oder mtl. 280 Euro), für AutoCAD Design Suite Premium sind es 2.560 Euro (oder mtl. 320 Euro), bei der AutoCAD Design Suite Ultimate 2.960 Euro (oder mtl. 370 Euro). Bei Product Design Suite Premium (s. Bild) sind es 2.600 Euro jährlich (oder mtl. 325 Euro). Hier eine vollständige Übersicht der eigenständigen Lizenzen und Serviceverträge von Autodesk. Dieser Umstand erscheint insbesondere dann suspekt, wenn man bedenkt, dass die Vorgängerversion gekauft wurde und zum Betrieb nicht zwangsläufig ein Servicevertrag erforderlich ist. Die Subscription ist lediglich als Aufwertung zu verstehen, bietet sie doch eine kontinuierliche Softwarepflege in Form von aktuellen Tools und Updates, flexible Lizenzoptionen, einem erweiterten technischer Support und zusätzliche Software- und Cloud-Services. Autodesk-User, werden vom Hersteller im Fall der Fälle auf die Vertragsbestimmungen hingewiesen und vor die Qual der Wahl gestellt: Ältere, bereits gekaufte Version nutzen und Servicevertrag in Anspruch nehmen oder die aktuelle Softwareversion nutzen – und damit mitunter auf persönliche Präferenzen verzichten.

Installation der 30-tägigen Testversion vor Upgrade empfehlenswert

Um zu vermeiden, dass das die geschilderte Situation eintrifft, empfiehlt sich vor dem Upgrade also immer die Installation einer Testversion, bei der die Software kostenlos, ohne Einschränkungen und für 30 Tage genutzt werden kann.