Microsoft-Aktien erreichen Höchstwert: Aktionäre begrüßen Cloud-Fokussierung – viele potenzielle Kunden aber skeptisch

Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet.
Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet. Quelle: google.de, Yahoo! Finanzen, OnVista, wallstreet:online

Die Microsoft-Aktie hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im nachbörslichen Handel die 60-US-Dollar-Marke geknackt. Damit wird die Microsoft-Aktie so teuer wie nie zuvor gehandelt, der bisherige Rekord lag bei 58,33 US-Dollar (27. Dezember 1999). Der gute Kurs ist überraschend, da Microsoft zuvor einen um zehn Prozent gesunkenen Betriebsgewinn sowie einen stagnierenden Umsatz vermeldete. Der Aktienwert stieg, da Finanzanalysten noch schlechtere Zahlen prognostiziert hatten, außerdem scheint Microsoft gut aufgestellt wie nie. Der zunehmende Fokus auf Cloud-Lösungen scheint bei den Anlegern gut anzukommen. Einzig das Mobiltelefon-Geschäft Microsofts scheint verloren: Ein dramatischer Umsatzrückgang von 72 Prozent zeigt, dass viele Kunden definitiv kein Windows Phone möchten.

Aktionäre zufrieden, NutzerInnen durchaus geteilter Meinung

So gut das Cloud-Geschäft auch läuft, so skeptisch ist noch immer eine breite Nutzerbasis. In einigen Arbeitsumgebungen kommen Cloud-Services nicht in Frage, da es die technische Infrastruktur (sei es durch fehlende Soft- oder Hardwarekompatibilität) nicht zulässt. Viele Unternehmen suchen deshalb gezielt nach Gebrauchtsoftware. Denn bei gebrauchter Software handelt es sich um Kauflizenzen, die sich langfristig buchstäblich bezahlt machen. Cloud-Software von Microsoft (bspw. Office 365) wird kontinuierlich aktualisiert und über ein Mietmodell mit monatlichen Kosten bezogen. Mittel- bis langfristig ist das deutlich teurer. Unternehmen sind oft auf ältere, stabile und ausgereiftere Software angewiesen, da ein Softwareausfall, eine Nichtverfügbarkeit von Daten oder Datenraub dramatische Konsequenzen haben kann. Für eine spezifische Version spricht auch die Wahrung der Kompatibilität, die bei Nutzung eines bestimmten Betriebssystems oder Programms sichergestellt ist. Und außerdem: Mit Ausnahme der Cloud-Features (die bei vielen NutzerInnen Sicherheitsbedenken aufkommen lassen), exklusiven Zusatzfunktionen und optischen Auffrischungen bleiben die Kern-Features der Microsoft-Produkte identisch.

Cloud oder nicht Cloud – das ist hier die Frage

Unternehmen und Privatpersonen müssen jeweils individuell entscheiden, ob der Cloud-Umstieg Sinn ergibt oder nicht. Cloud-Services haben Vorteile und Nachteile, die vor einer Systemumstellung genau abgewägt werden müssen. Neben der Grundsatzentscheidung pro oder contra Cloud sollte berücksichtigt werden, dass viele Cloud-Lösungen nicht als Gebrauchtsoftware erhältlich sind und für viele Anwendungsszenarien unglaublich großes Potenzial verloren geht. Die Entwicklung hin zum Schwerpunkt Cloud hat leider auch einen weiteren Nachteil: Mehr und mehr werden NutzerInnen nicht nur zu Cloud-Diensten gedrängt, irgendwann wird sogar die Option fehlen, sich dagegen zu entscheiden. Ohne Gebrauchtsoftware schauen die User dann in die Röhre, wenn keine Cloud-Leistungen oder Mietmodelle gewünscht sind. Betrachtet man das enorme Wachstum der Gebrauchtsoftware-Branche, was auch durch die geklärten Rechtssituation zu begründen ist, scheint klar: Nicht jeder User liebt die Cloud, auch wenn es die Aktionäre tun.

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Office 2003: EULA immer wieder annehmen?

Bild: Microsoft-EULA (Screenshot)
Bild: Microsoft-EULA (Screenshot)

In letzter Zeit erhält unsere Redaktion vermehrt Anfragen zu einem verbreiteten Problem bei Microsoft Office 2003. User schildern, dass sie den Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) bei jedem Programmstart akzeptieren müssen, um die Software verwenden zu können. Die Annahme der EULA unter Microsoft Office 2003 werde immer dann erforderlich, wenn ein beliebiges Offices-Programm gestartet wird. Das kann auf Dauer natürlich nervig sein.

Fehler tritt unter Windows Vista, Windows 7 und Windows 8 auf

Wer Microsoft Office 2003 unter Windows Vista, Windows 7 oder Windows 8 nutzt, muss damit rechnen, immer wieder die EULA akzeptieren zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, welche Edition von Office 2003 oder Windows verwendet wird. Aber es gibt eine simple und effektive Möglichkeit, um das Problem zu beheben. Gehen Sie einfach in das Office-Verzeichnis (standardmäßig: C:\Programme\Microsoft Office\OFFICE11) und wählen Sie die Datei Winword.exe aus. Diese wird über das Kontextmenü mit Hilfe der rechten Maustaste als Administrator ausgeführt. Klicken Sie also mit der rechten Maustaste auf die Datei Winword.exe und wählen Sie den Eintrag „Als Administrator ausführen“. Nach dem Programmstart sehen Sie erneut die EULA – aber keine Sorge: Nach einem erneuten Bestätigen des Endbenutzer-Lizenzvertrags wird die Meldung nicht mehr auftreten. Sie können jetzt alle Office-Anwendungen starten und nutzen, ohne bei jedem Start die EULA erneut akzeptieren zu müssen.

Fehlerbehebung im Unternehmen

Auf Privatcomputern haben Anwender in der Regel auch Admin-Rechte, bei Computern im Unternehmen sieht das meist anders aus. Wenn Sie keine Administrator-Rechte auf Ihrem Computer haben, fragen Sie den Systemadministrator Ihres Unternehmens. Dieser kann die Software mit administrativen Rechten für Sie ausführen, um den Fehler zu beseitigen.