Aufpassen! So versuchen unseriöse Software-Händler Sie abzuzocken!

Im Netz schießen unseriöse Software-Händler wie Pilze aus dem Boden. Schon mehrfach berichtete gebrauchtesoftware.de über die Machenschaften solcher Betrüger und führte dazu teils umfassende Recherchen und Dokumentationen durch. Doch nicht nur unseriöse Händler von Neu- und Gebrauchtsoftware sowie offensichtliche Betrüger sind ein Problem, auch bei namhaften Anbietern können Sie Softwarepiraterie zum Opfer fallen. In unserem heutigen Blog-Artikel zeigen wir einige Szenarien auf, wie Sie an de facto unbrauchbare Software gelangen können.

Vorsicht bei ESD-Lizenzen

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Produktschlüssel per E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt aktivieren zu können. Beim Kauf einer ESD-Lizenz verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, welches vor Softwarefälschungen schützt. ESD-Lizenzen sollten nur beim Hersteller direkt erworben werden und nicht bei Drittanbietern, da hier der Ursprung nicht sicher bestimmt werden kann. Es ist beim Kauf über Drittanbieter wahrscheinlich, dass die via E-Mail verschickten Produktschlüssel entwendet, von Retail-Produkten abgeschrieben, mehrfach verkauft oder sogar frei erfunden worden sind. Auch können derartige Produktschlüssel aus Key-Generatoren stammen. ESD-Lizenzen sind bei Drittanbietern weit verbreitet und sehr kostengünstig. Viele NutzerInnen sehen sich mit dem Kauf auf der sicheren Seite, auch wenn bei illegalem Ursprung kein Unterschied zwischen der Nutzung eines solchen Produktschlüssels und der Nutzung einer Raubkopie besteht.

Gefälschte Software und Echtheitszertifikate

Ein weiterer Betrugsklassiker sind gefälschte Software und Echtheitszertifikate. Dabei kopieren Betrüger die Produktverpackung, Datenträger, das Echtheitszertifikat und andere Bestandteile des Lieferumfangs. Achten Sie auf verdächtige Details, etwa Rechtschreibfehler oder einen verdächtigen Druck. Bei Neuware sollte die Verpackung versiegelt und unbeschädigt sein. Seriöse Händler unterziehen Neu- und Gebrauchtsoftware einer Echtheitsprüfung, um Kunden vor Produktpiraterie schützen zu können.

Lizenzen bereits aktiviert

Es kann passieren, dass eine erworbene Lizenz bereits aktiviert ist. Bei Microsoft-Produktschlüsseln, die einem Account zugeordnet werden müssen (wie z.B. Office 2016), ist dann eine Aktivierung unmöglich. Es ist z.B. schon vorgekommen, dass Mitarbeiter bei der Produktion der Lizenzen vor dem Verpacken der Software Lizenzschlüssel abgeschrieben und diese verkauft haben. Dadurch wurden diese mehrfach in Verkehr geberacht und bereits durch andere NutzerInnen aktiviert.

Nicht geprüfte Gebrauchtsoftware

Unseriöse Gebrauchtsoftware-Händler führen keine Wareneingangskontrolle durch oder haben ein unzureichendes Fachwissen. Das führt dazu, dass Softwarefälschungen angekauft und unentdeckt bleiben können. Kaufen Sie also nur bei Händlern, die Erfahrungen im Bereich der Wareneingangskotrolle haben.

Unvollständiger Lieferumfang

Seriöse Gebrauchtsoftwarehändler kaufen und verkaufen nur Ware, deren Zustand dem ursprünglichen Verkaufszustand entspricht – das ergibt sich schon alleine aus den Anforderungen des Markenrechts. Nur so ist sichergestellt, dass die Produkte auch einem Lizenz-Audit standhalten. Kaufen Sie deshalb nur Gebrauchtsoftware, die komplett angeboten wird und nicht nur aus Einzelbestandteilen besteht. So hält z.B. nur das Certificate of Authenticity ohne Begleitmaterial regelmäßig keinem Lizenz-Audit stand.

Fehlerhafte Lizenzierung

Meist wird durch schlichte Unwissenheit falsch lizenziert. Insbesondere beim Produkt Microsoft Windows Server herrscht eine sehr unübersichtliche Lizenzstruktur. Ein kompetenter Händler kann helfen, den Lizenzbedarf zu erkennen und zu decken. Auch beim Hersteller selbst kann und sollte im Zweifel nachgefragt werden. Denn eine fehlerhafte Lizenzierung kann teuer werden.

Risiken beim Lizenz-Audit

Wer ordentlich lizenziert hat, braucht keine Angst vor einem Audit zu haben. Allerdings hat dieser seine Tücken. Wurde nicht ordnungsgemäß lizenziert, muss teuer beim Hersteller nachlizenziert werden. Typische Audit-Szenarien, die zu Problemen führen, sind beispielsweise das Fehlen des vollständigen Verpackungsinhalts, gefälschte Software oder Echtheitszertifikate oder die falsche Anzahl und / oder Art der Lizenz.

Nicht gelieferte Ware

Ein Alptraum ist auch, wenn überhaupt keine Ware ankommt. Bei Zahlung per Vorkasse kann es dann schwer werden, das Geld erstattet zu bekommen, wie es z.B. bei „PC Fritz“ kurz vor dem endgültigen Aus dieser Firma der Fall war. Schließlich versuchen die Betrüger zu verschleiern, wer hinter der Firma steckt. Auch ist oft kein Kapital greifbar, um Schadenersatz zu leisten. Achten Sie deshalb auf seriöse Shops, die etwa am Trusted-Shops-Siegel zu erkennen sein können, aber auch solche Siegel sind kein sicheres Merkmal für Seriosität. Bei Vorkasse können Sie den Bezahldienst PayPal nutzen, da dieser einen Käuferschutz bietet. Im Zweifel können Sie auch per Nachnahme zahlen oder eine andere sichere Zahlungsart wählen.

Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich nicht blenden

Das neueste Windows oder Office für 20 oder 50 Euro? Vergessen Sie das! Seien Sie skeptisch und realistisch. Für diese Preise lässt sich nicht erwarten, ein Produkt zu erhalten, das aus seriösen Quellen stammt und einwandfreie Lizenzierung erlaubt. Wenn Sie unsere Ratschläge befolgen, vermeiden Sie schon die häufigsten Fallen beim Software-Kauf.

Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken: Erfahrungsbericht Kauf Windows 7 Professional von softwarehexe.de über CHECK24

Am 15. Februar 2016 bestellen wir ein Exemplar Windows 7 Professional inklusive Service Pack 1 (SP1). Auf CHECK24.de sind wir auf ein Angebot der Firma softwarehexe.de aufmerksam geworden. Bei CHECK24 wird der Artikel als deutsche Vollversion (OEM) mit der EAN 882224886406 geführt (siehe Bild unten). Recherchiert man ein wenig, stellt man fest, dass diese EAN die Retail-Version von Windows 7 Professional in deutscher Sprachversion bezeichnet.

Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Bestellbestätigung von CHECK24 / softwarehexe.de

Schnäppchen oder Mogelpackung – was dürfen wir erwarten?

Der Artikel wird via PayPal bezahlt, der Gesamtbetrag setzt sich aus dem Warenwert (32,90 Euro) und den Versandkosten (5,90 Euro) zusammen (siehe Bild unten). Wir sind gespannt, was wir erhalten werden, denn bei korrekter EAN wäre der Kauf ein echtes Schnäppchen, da die Retail-Version vergleichsweise teuer ist.

Die Ware trifft ein – und enttäuscht auf mehreren Ebenen

Am 17. Februar 2016 geht die Versandbestätigung ein (siehe Bild unten). Die Ware trifft  wie angekündigt innerhalb von zwei bis drei Tagen ein.

Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de
Bild: Versandbestätigung CHECK24 / softwarehexe.de

Auf einem Sticker, der den Umschlag quasi versiegelt, steht geschrieben: „Durch Öffnen des Lizenzumschlages erlischt das Widerrufsrecht. Unternehmer haben generell kein Widerrufsrecht.“

Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht
Bild: Versiegelter Umschlag mit Hinweis auf das beim Öffnen verfallende Widerrufsrecht

Wir öffnen natürlich den Umschlag, um die Ware zu prüfen. Im Inneren des Umschlags finden wir eine Reinstallations-DVD von Windows 7 Professional SP1 32-Bit, gebrandet von Dell (siehe Bild unten). Damit entspricht die Ware nicht dem angegebenen Produkt, das die EAN 882224886406 trägt. Wollte man jetzt als Kunde explizit die Retail-Version (inkl. zweier kostenloser Supportanfragen an den Microsoft-Kundendienst) kaufen, ist es ein reiner Fehlkauf. Kunden wurde suggeriert, dass hier die Retail-Version vertrieben wird. Schon der Preis hätte skeptisch machen müssen. Das ahnten  wir natürlich und haben trotzdem aus Neugier bestellt.

Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD
Bild: Die gelieferte Dell Reinstallations-DVD

Echtheitsprüfung ergibt Auffälligkeiten

Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig
Bild: Das Echtheitszertifikat wirkt verdächtig

Wir prüfen den ganzen Lieferumfang. Bei der DVD handelt es sich um ein Original-Produkt, wenngleich auch nicht das per EAN angegebene. Beim Echtheitszertifikat (siehe oben) stellen wir Auffälligkeiten fest. Wir sind uns zunächst nicht sicher, ob es sich um ein Original handelt. Nach weiterer Untersuchung halten wir es für wahrscheinlich, dass es sich um ein Original-Echtheitszertifikat handelt. Allerdings macht dieses den Eindruck, als sei es gebraucht. Der Zustand des Echtheitszertifikats lässt vermuten, dass dieses irgendwann einmal auf einem PC-Gehäuse geklebt hat. Das CoA zeigt unsaubere Kanten und andere Gebrauchsspuren. Bewahrheitet sich diese Vermutung, wird ein weiterer Punkt klar: Die Software ist nicht neu, sondern es handelt sich um Gebrauchtsoftware. Wir reklamieren per E-Mail (Bild siehe unten).

Reklamation der Ware

Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik
Bild: Wir reklamieren die Lieferung via E-Mail und schildern die Problematik

Per E-Mail kontaktieren wir softwarehexe.de und schildern die Situation. Wir erzählen davon, dass die gelieferte Ware nicht der EAN auf der Webseite von Check24 entspricht.

Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de
Bild: Das Antwortschreiben von softwarehexe.de

Zwei Tage später erhalten wir eine Rückmeldung des Supports von softwarehexe.de. Uns wird versichert, dass es sich im Vergleich zur angegebenen EAN um ein von den Daten her identisches Produkt handelt. Lediglich ein immenser Preisunterschied sei zu verzeichnen, durch die Ware habe man ansonsten keine Nachteile, heißt es. Spätestens, wenn der Käufer allerdings ein Problem mit der Software hat und beim Hersteller um Unterstützung anfragt, wird er einen Nachteil erfahren: Support gibt es bei Microsoft nur für die Retail-Variante! Immerhin wird angeboten, den Kauf rückgängig zu machen. Von diesem Angebot machen wir auch Gebrauch. Die Gutschrift erfolgt unkompliziert und in einem angemessenen Zeitraum.

Bild: Immerhin - wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift
Bild: Immerhin – wir erhalten unkompliziert eine Gutschrift

Kauf bei Branchenexperten empfehlenswert

Generell sollte bei der Bestellung von Software aufgepasst werden, wenn nicht bei Branchenexperten bestellt wird. Denn nicht selten birgt der Kauf bei Shops, die nicht auf Neu- oder Gebrauchtsoftware spezialisiert sind, Risiken. Das kann zum Beispiel die fehlerhafte Angabe der EAN oder SKU sein, sodass Verbraucher ein anderes Produkt erhalten. Auch Gebrauchtsoftware, die als Neuware verkauft wird sowie Softwarefälschungen (Retail- und ESD-Software) haben wir schon gesehen.

Es bleibt ein fader Beigeschmack

Im vorliegenden Fall wurde statt der Retail-Version eine Reinstallations-DVD (OEM) geliefert, so gesehen also das falsche Produkt. Immerhin war der Support freundlich und bereit, die Software auszutauschen. Vermutlich ist die gelieferte DVD installierbar und nach der Installation sind die Dateien identisch zur Installation mit der Retail-Version. Wenn Verbraucher also keinen Wert darauf legen, dass die Software in einer Verpackung mit Begleitmaterial geliefert wird und auf die beiden kostenlosen Microsoft-Support-Anfragen verzichtet werden kann, so könnte er immerhin eine Installation vornehmen. Nach einem Urteil des BGH zum Handel mit Reinstallations-Datenträgern und deren Echtheitszertifikaten ist fraglich, ob das hier angebotene Produkt überhaupt verkauft werden durfte und so bleibt ein fader Beigeschmack, denn so gesehen handelt es sich um eine Verbrauchertäuschung. Beim Kauf einer Retail-Version erwirbt der Verbraucher Rechtssicherheit. Bei der vorliegenden Kombination aus Dell-OEM-DVD und dem auf einem separaten Briefbogen vorhandenen Echtheitszertifikat besteht die Gefahr, dass diese nachträglich zusammengeführt worden sind und somit nicht hätten verkauft werden dürfen. Für den Verbraucher ist nicht prüfbar, ob dies geschehen ist oder nicht.

Verkauf auf Provisionsbasis birgt Risiken

Kürzlich hat das Landgericht München bestätigt, dass es sich bei CHECK24 nicht um ein Vergleichsportal, sondern um einen Versicherungsmakler handelt (wir berichteten). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte geklagt und Recht zugesprochen bekommen. Schließlich handelt CHECK24 auf Basis von Provisionszahlungen. Das ist bei den Partnerschaften mit Software-Anbietern ebenso der Fall, was mitunter schwierig sein kann. Verbraucher müssen CHECK24 bei der Wahl ihrer Partner vertrauen und finden zudem nicht zwangsläufig den insgesamt günstigsten Preis, sondern nur den günstigsten Preis unter den gelisteten Händlern. Bei Software ist die Zusammenarbeit insofern kritisch, da die Echtheitskontrolle und Rechtssicherheit in der Verantwortung der einzelnen Händler liegt, mit denen CHECK24 zusammenarbeitet. Schwierig wird es insbesondere dann, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen kompliziert sind und der Vermittler CHECK24 keine Fachkenntnis hat. Dadurch könnten Produktfälschungen, falsch deklarierte Ware oder von der Bestellung abweichende Versionen (z.B. OEM statt Retail) geliefert werden.

Trotz Fristablauf: Kostenloses Windows-10-Upgrade weiterhin über Umwege verfügbar

Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Windows Ink bei Windows 10 | Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Die „Get Windows X“-Einblendung, die sich teils nur umständlich schließen ließ, dürfte vielen NutzerInnen von zum kostenlosen Upgrade qualifizierten Kopien von Windows 7 und Windows 8.1 noch im Gedächtnis sein. Wie Microsoft wiederholt unterstrich, sollte das Angebot am 29. Juli 2016 enden. Doch es scheint, als sei zu diesem Termin nur die „Get Windows X“-Einblendung verschwunden. Microsoft bietet nach wie vor – wenn auch über einen kleinen Umweg – die Möglichkeit an, kostenlos auf Windows 10 umzusteigen. Alles also nur Panikmache und eine ausgefeilte Marketing-Aktion?

Wie viele NutzerInnen haben das Upgrade in letzter Minute genutzt?

Noch sind keine verlässlichen Zahlen darüber veröffentlicht worden, wie viele NutzerInnen in den letzten Wochen und Tagen von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 gewechselt sind. Eines scheint aber sicher: In der letzten Zeit vor dem vermeintlichen Fristablauf am 29. Juli 2016 dürften sich einige NutzerInnen für das Upgrade entschieden haben. Denn vor dem Hintergrund, dass das Betriebssystem nach dem Stichtag nicht mehr kostenlos erhältlich sein wird, lässt es sich doch viel einfacher zugunsten einer Aktualisierung entscheiden.

Zwei Möglichkeiten, Windows 10 jetzt noch kostenlos zu erhalten

Die erste Möglichkeit, Windows 10 auch nach Fristablauf kostenlos zu erhalten, ist eine saubere Neuinstallation des Betriebssystems. Es wird ein Installationsmedium benötigt, bei dem das November-Update 2015 bereits enthalten ist. Entsprechende ISO-Abbilder gibt es sogar direkt bei Microsoft zum Download. Mit dem so erstellten Installationsmedium werden Produktschlüssel von Windows 7 und Windows 8.1 akzeptiert, sofern diese zur jeweiligen Edition passen. Um Windows 10 Home zu erhalten, muss ein Schlüssel der Editionen Starter, Bing oder Home genutzt werden. Um Windows 10 Pro zu erhalten, ist ein Produktschlüssel von Windows 7/8/8.1 Pro/Professional/Ultimate erforderlich. Denn die ISO-Dateien sind noch unverändert und erlauben eine entsprechende Eingabe der Produktschlüssel – ganz legal. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. wann Microsoft diese ISO-Dateien durch neuere ersetzt, bei denen entsprechende Produktschlüssel nicht mehr zur Aktivierung verwendet werden können.

Die zweite Möglichkeit ist die Upgrade-Installation. Dieses kostenlose Upgrade ist für Menschen gedacht, die Hilfstechnologien nutzen – beispielsweise die Bildschirmtastatur, Bildschirmlupe oder die Sprachausgabe. Wirkliche Kriterien zur Nutzung und eine Kontrolle der selbigen gibt es jedoch nicht, sodass jeder Nutzer von diesem Angebot Gebrauch machen kann.

Wie geht es in Zukunft weiter mit dem kostenlosen Upgrade?

Wir haben schon vor einiger Zeit Vermutungen darüber angestellt, wie es nach dem Fristablauf weitergehen könnte. Und unsere Vermutungen scheinen sich zu bestätigen. Ein harter Schnitt seitens Microsoft war nicht zu erwarten. Es war absehbar, dass es auch nach dem 29. Juli 2016 weiterhin legale Möglichkeiten zum kostenlosen Upgrade geben wird. Denn Microsoft liegt die Verbreitung des Betriebssystems sowie die Schaffung einer einheitlichen Windows-Plattform auf unterschiedlichen Geräten am Herzen. Und zwar so sehr, dass monatelang mit nervigen „Get Windows X“-Einblendungen, automatischen Upgrades und Werbekampagnen genervt wurde. Außerdem ist es auch technisch begründet, denn die ISO-Dateien müssten abgeändert werden, um die Eingabe von Produktschlüsseln anderer Windows-Versionen zu verbieten – das ist mit Zeit und Aufwand verbunden. Es bleibt abzuwarten, ob Microsoft die genannten Möglichkeiten für das Gratis-Upgrade entfernen wird. Gut möglich aber auch, dass weitere – zeitlich begrenzte – Aktionen ins Leben gerufen werden, um noch mehr NutzerInnen zum Upgrade zu bewegen.

Windows 10: Marktanteil steigt auf 19 Prozent

Bild: Statistiken von NetMarketShare zu den Marktanteilen von Computer-Betriebssystemen, Stand 1.6.2016
Bild: Statistiken von NetMarketShare zu den Marktanteilen von Computer-Betriebssystemen, Stand 1.6.2016

Im Vergleich zum Vormonat konnte Microsoft Windows 10 kräftig an Marktanteilen gewinnen. Laut Daten von NetMarketShare stieg der Windows-10-Marktanteil von 17,43 Prozent im Mai 2016 auf 19,14 Prozent im Juni 2016. Eine Erklärung dafür könnte das baldige Ende des Gratis-Upgrades auf Windows 10 sein, welches für qualifizierte NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 gilt. Das Angebot endet am 29. Juli 2016, wenige Tage vor der Veröffentlichung des „Anniversary-Updates“, das voraussichtlich am 2. August 2016 erscheinen wird.

Windows 7 noch immer auf dem ersten Platz

Keine Neuigkeiten gibt es bei Windows 7, das Betriebssystem ist mit 49,05 Prozent noch immer unangefochten auf Platz 1 der weltweit meistgenutzten Betriebssysteme. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie sich die Marktanteile im Juli entwickeln. Hier könnte Windows 10 noch einmal kräftig zulegen, je nachdem wie viele NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 wechseln werden. Das nicht mehr mit Updates versorgte Windows XP liegt auf Platz 3 der Rangliste, pendelt sich bei knapp unter zehn Prozent (9,78 Prozent) ein. Windows 8.1 liegt bei 8,01 Prozent, danach folgt Mac OS X 10.11 mit 4,93 Prozent.

Rund 57 Prozent der NutzerInnen verwenden Windows 7 oder Windows 8.1

Nimmt man die Werte von Windows 7 und Windows 8.1, könnten maximal 57,06 Prozent der NutzerInnen ein kostenfreies Upgrade auf Windows 10 vornehmen. Damit ist klar: Windows 10 könnte zur neuen Nummer Eins avancieren. Allerdings darf nicht vergessen werden: Aus Gründen von Kompatibilität, Sicherheit, persönlicher Präferenzen oder fehlender Qualifikation zum Gratis-Upgrade werden nicht alle NutzerInnen das Gratis-Upgrade in Anspruch nehmen können oder wollen. Dieser Wert ist rein theoretischer Natur. Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass der Marktanteil von Windows 10 im Juli 2016 seinen bis dato größten Sprung machen wird. Kaum verwunderlich also, dass Microsoft immer und immer wieder Upgrade-Hinweise für NutzerInnen dieser Betriebssysteme einblendet.

Microsoft geht in die Offensive: Upgrade-Aufforderung im Vollbildmodus

Bild: So sieht die Upgrade-Aufforderung unter Windows 7 und Windows 8.1 aus.
Bild: So sieht die Upgrade-Aufforderung unter Windows 7 und Windows 8.1 aus.

Weniger als einem Monat vor dem Fristablauf des Gratis-Upgrade-Angebots für qualifizierte NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 entscheidet sich Microsoft erneut für einen ziemlich aufdringlichen Versuch, das aktuelle Betriebssystem zu verbreiten. Mit dem neuesten Update wurde eine neue Upgrade-Aufforderung implementiert, die bildschirmfüllend angezeigt wird.

Upgrade KB3173040 exklusiv für Windows 7 und Windows 8.1

Das Update KB3173040 wird für Windows 7 und Windows 8.1 bereitgestellt und enthält zwar nicht das klassische „Get Windows X“-Fenster, dafür aber eine Upgrade-Aufforderung, die im Vollbildmodus angezeigt wird. Dabei wirbt Microsoft für das Gratis-Upgrade auf Windows 10, welches am 29. Juli 2016 endet.

Microsoft entschuldigt sich für Upgrade-Fenster

Microsoft scheint sich darüber im Klaren zu sein, dass eine Fullscreen-Meldung den Arbeitsfluss der NutzerInnen unterbrechen könnte und entschuldigt sich sogar in der Meldung. Dort heißt es: „Sorry to interrupt, but this is important.“ (Entschuldigung für die Störung, aber das ist wichtig.) Nun kann zwischen dem sofortigen Upgrade, einer erneuten Erinnerung zu einem späteren Zeitpunkt oder dem Verzicht auf weitere Erinnerungen gewählt werden. Immerhin: Im Gegensatz zu vergangenen Aktionen sind die Auswahlmöglichkeiten recht transparent gehalten und verständlich. Der US-Konzern verzichtet bei dieser Upgrade-Aufforderung auf „faule Tricks“ und missverständlich formulierte Auswahlmöglichkeiten.

Upgrade-Angebot endet am 29. Juli 2016 – danach wird Windows 10 kostenpflichtig

Die kostenlose Upgrade-Möglichkeit von Windows 7 und Windows 8.1 auf Windows 10 endet am 29. Juli 2016. Danach kostet das Betriebssystem voraussichtlich 115 (Windows 10 Home) bzw. 199 Euro (Windows 10 Pro). Eine Alternative stellt hier Gebrauchtsoftware dar, bei denen ein entsprechendes Upgrade kostengünstig und rechtssicher realisiert werden kann.

Marktanteil von Windows 10 steigt auf über 17 Prozent

Bild: Marktanteile Betriebssysteme, Screenshot NetApplications
Bild: Marktanteile Betriebssysteme, Screenshot NetApplications

Im Mai 2016 konnte das Betriebssystem Microsoft Windows 10 ein deutlich größeres Wachstum erzielen als in den Monaten zuvor. Laut Zahlen von Net Applications beträgt der Marktanteil von Windows 10 17,43 Prozent, das ist ein Zuwachs von 2,1 Prozentpunkten im Vergleich zum Vormonat April. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 lag das monatliche Wachstum von Windows 10 bei rund einem Prozent.

Windows 7 legt leicht zu und bleibt weiter auf Platz 1 – Windows 8/8.1 mit Einbußen

Der Marktanteil von Windows 7 stieg um 0,7 Prozentpunkte auf 48,57 Prozent. Damit bleibt das Betriebssystem weiter unangefochten auf Platz 1 der Desktop-Betriebssysteme. Weniger gute Zahlen gibt es von Windows 8 und Windows 8.1 zu berichten – die Betriebssysteme gehen weiter in der Gunst der NutzerInnen zurück und büßten kombiniert 1,65 Prozentpunkte ein (jetzt 11,39 Prozent). Daraus lässt sich schließen, dass im Mai 2016 die meisten NutzerInnen von Windows 8 bzw. 8.1 auf Windows 10 wechselten. Windows XP hält sich noch tapfer und verlor lediglich 0,5 Prozentpunkte, liegt jetzt bei 10,09 Prozent. Windows Vista spielt keine Rolle mehr und befindet sich nach einem Verlust von 0,07 Prozentpunkten bei 1,35 Prozent.

Windows-Marktanteil erdrückend, Mac OS X verschlechtert sich, Linux gewinnt leicht

Zählt man alle Windows-Versionen zusammen, erreicht das Microsoft-Betriebssystem einen globalen Marktanteil von 89,69 Prozent. Mac OS X verlor einen Prozentpunkt und liegt bei 8,52 Prozent. Linux kletterte um 0,1 Prozentpunkte auf 1,79 Prozent.

 

Windows 10 Version 1607: Anniversary Update ist jetzt „feature-locked“

Windows Redstone | Montage 2ndsoft.de
Windows Redstone | Montage 2ndsoft.de

Zum einjährigen Jubiläum von Windows 10 am 29. Juli 2016 wird das Anniversary Update erwartet, dass das Betriebssystem auf Version 1607 heben wird. Das Update stellt das erste größere Update seit Threshold 2 (TH2, Version 1511) dar und wird als Redstone 1 (RS1) bezeichnet.

Keine neuen Features mehr geplant

Das Anniversary Update gilt jetzt als „feature-locked“ – das bedeutet, dass keine neuen Features mehr implementiert werden. Die Feature-Liste steht jetzt fest, bis zum Release geht es ausschließlich darum, sich auf Stabilität und Fehlerbehebung zu konzentrieren. Zwar ist nicht auszuschließen, dass es kleinere Features noch in das Update schaffen, größere Veränderungen werden aber wohl erst wieder mit Redstone 2 (RS2) implementiert. Dieses Update wird voraussichtlich Anfang 2017 erscheinen.

Finale Preview-Build von Version 1607 in Kürze

Es ist wahrscheinlich, dass die finale Preview-Build von Windows 10 Version 1607 in etwa einem Monat veröffentlicht wird, dann können TeilnehmerInnen des „Windows Insider“-Beta-Programms die Aktualisierung testen. Die allgemeine Veröffentlichung des Updates soll Ende Juli stattfinden.

Windows 7 SP1 Convenience Rollup: Microsoft veröffentlicht Update-Sammlung

Bild: Convenience Rollup, Screenshot
Bild: Convenience Rollup, Screenshot

Microsoft hat mit dem Windows 7 SP1 Convenience Rollup eine Update-Sammlung für das Betriebssystem veröffentlicht. Damit können NutzerInnen das Betriebssystem unkompliziert auf den neusten Stand bringen.

Keine Updates für IE11 und .NET-Framework

Das Windows 7 SP1 Convenience Rollup enthält alle Patches, die seit dem Service Pack veröffentlich worden sind, es werden Sicherheitslücken geschlossen und Hot-Fixes zur Problemlösung installiert. Das Update-Pack von Microsoft enthält allerdings keine Updates für den Internet Explorer 11 oder das .NET-Framework, diese Aktualisierungen müssen separat heruntergeladen werden.

Update-Sammlung schon vor einem Jahr angekündigt

Das Convenience Rollup wurde schon vor einem Jahr angekündigt, jetzt wurde es umgesetzt. Die enthaltenen Updates erhalten die Einstufung „empfohlene Updates“ – das bedeutet, sie sind nicht zwangsläufig für einen sicheren Betrieb von Windows 7 notwendig, trotzdem werden hier kleinere Sicherheitslücken und Fehler behoben.

Update jetzt herunterladen

Das kumulative Update installiert nur Aktualisierungen, die noch nicht auf dem Computer vorhanden sind. Die Dateigröße beträgt 316 bzw. 477 Megabyte – je nachdem, ob das Update für 32- oder 64-Bit-Systeme heruntergeladen wird. Weitere Informationen gibt es im Support-Center von Microsoft unter dem Knowledge-Base-Eintrag KB3125574.

Auf Nimmerwiedersehen, Windows-10-Upgrade-Hinweis!

Bild: "Get Windows 10"-Einblendung wird bald verschwinden.
Bild: „Get Windows 10“-Einblendung wird bald verschwinden.

Microsoft hat gegenüber WinBeta bestätigt, dass der Upgrade-Hinweis für Windows 10 verschwinden wird. Die Einblendung „Get Windows 10“ erhielten bisher NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1, die zum kostenfreien Upgrade auf Microsofts aktuelles Betriebssystem berechtigt waren.

Hinweis verschwindet am 29. Juli, denn Windows 10 wird ab 30. Juli kostenpflichtig

Da Windows 10 ab dem 30. Juli 2016 für NutzerInnen kostenpflichtig werden wird, entfällt die Einblendung zum kostenfreien Upgrade. Dann kann Windows 10 in Kombination mit PC-Systemen oder ab 119 US-Dollar erworben werden (Home Edition). Microsoft gegenüber WinBeta:

„Details are still being finalized, but on July 29th the Get Windows 10 app that facilitates the easy upgrade to Windows 10 will be disabled and eventually removed from PCs worldwide. Just as it took time to ramp up and roll out the Get Windows 10 app, it will take time to ramp it down.“

Kurz und knapp zusammengefasst: Die „Get Windows 10“-Einblendung wird ab dem 29. Juli 2016 deaktiviert und dann von allen PCs weltweit entfernt werden, der Vorgang benötige aber etwas Zeit.

Letzte Möglichkeit, Windows 10 kostenlos zu erhalten

Die aktuellen Microsoft-Meldungen bestätigen, dass Windows 10 in Zukunft nicht mehr für qualifizierte NutzerInnen von Windows 7 und Windows 8.1 kostenlos sein wird. Aktuell liegt der Konzern laut eigenen Angaben bei weltweit rund 300 Millionen Windows-10-Geräten – bis 2018 sollen es eine Milliarde Geräte sein, darunter Windows-Smartphones, PCs, Spielkonsolen und Tablet-PCs. Wer einen Umzug von Windows 7 oder Windows 8.1 in Erwägung zieht, sollte sich bald entscheiden. Nur bis zum 29. Juli 2016 steht das Microsoft-Angebot noch.

Ist das letzte Wort noch nicht gesprochen?

Betrachtet man die Microsoft-Politik seit der Veröffentlichung von Windows 10, ist nicht auszuschließen, dass es wieder Upgrade-Meldungen geben wird. Das sehr ehrgeizige Ziel von einer Milliarde Windows-10-Geräten könnte theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt dadurch unterstützt werden, indem die Gratis-Upgrade-Aktion wiederholt wird. Auch ein aggressives Werben für Windows 10 auf anderen Kanälen ist nicht auszuschließen. Denn Microsoft hat bewiesen: Der Kreativität, hartnäckig und auf vielseitige Art und Weise für Windows 10 zu werben, sind kaum Grenzen gesetzt. Es bleibt deshalb mit Skepsis zu beobachten, ob NutzerInnen in Zukunft wirklich von Microsofts Marketing-Maschinerie verschont bleiben werden oder ob es irgendwann in die Windows-10-Marketing-Verlängerung geht.

 

 

Windows 10 Insider Build 14332: Beta-Tester sollen auf Fehlerjagd gehen

Bild: Surface Book von Microsoft, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Surface Book von Microsoft, Quelle: Newsroom Microsoft Deutschland

Teilnehmer des Beta-Programms „Windows Insider“ haben ab sofort Zugriff auf Build 14332. Tester können hier neue Funktionen von Windows 10 ausprobieren, bevor diese in die Live-Version des Betriebssystems übergehen oder wieder verworfen werden. Bei diesem Test will Microsoft verstärkt Feedback sammeln und setzt dabei auf ein „Quest-System“ – hier können Beta-Tester unterschiedliche Aufgaben erfüllen und ihr Feedback via „Feedback Hub“ an die Entwickler schicken.

Finde den Fehler!

Der Deal zwischen Microsoft und Beta-Testern von Windows Insider ist unverändert. User haben die Möglichkeit, neue Funktionen ausgiebig zu testen, geben dafür Feedback an Microsoft. Dadurch hat der Software-Riese die Möglichkeit, durch eine breite Testgruppe frühzeitig auf Fehler aufmerksam zu werden, ohne dass diese unentdeckt in die Live-Version übernommen würden. Einige der Aufgaben dieses Builds sind beispielsweise die Bedienung des Betriebssystems ausschließlich mit Hilfe der Sprachsteuerung oder Tastatur sowie die allgemeine Fehlersuche und die Fehlersuche bei Einstellungen nach Ausführung des Updates.

Zweites Update innerhalb von sechs Tagen

Build 14332 folgt nur wenige Tage auf Build 14328. Während es im letzten Update eher um das Testen neuer Funktionen ging, liegt der Fokus jetzt vor allem auf der Fehlersuche – denn bis auf die Cortana-Option, Office-365-Dokumente durchsuchen zu können, Ubuntu-Bash (eine aus dem GNU-Projekt bekannte Shell) sowie eine verbesserte Eingabeaufforderung gibt es keine neuen oder optimierten Funktionen in Build 14332.