Microsoft-Aktien erreichen Höchstwert: Aktionäre begrüßen Cloud-Fokussierung – viele potenzielle Kunden aber skeptisch

Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet.
Bild: Der Kursverlauf zeigt, dass sich die Microsoft-Aktie auf einem Allzeithoch befindet. Quelle: google.de, Yahoo! Finanzen, OnVista, wallstreet:online

Die Microsoft-Aktie hat am Donnerstag, 20. Oktober 2016, im nachbörslichen Handel die 60-US-Dollar-Marke geknackt. Damit wird die Microsoft-Aktie so teuer wie nie zuvor gehandelt, der bisherige Rekord lag bei 58,33 US-Dollar (27. Dezember 1999). Der gute Kurs ist überraschend, da Microsoft zuvor einen um zehn Prozent gesunkenen Betriebsgewinn sowie einen stagnierenden Umsatz vermeldete. Der Aktienwert stieg, da Finanzanalysten noch schlechtere Zahlen prognostiziert hatten, außerdem scheint Microsoft gut aufgestellt wie nie. Der zunehmende Fokus auf Cloud-Lösungen scheint bei den Anlegern gut anzukommen. Einzig das Mobiltelefon-Geschäft Microsofts scheint verloren: Ein dramatischer Umsatzrückgang von 72 Prozent zeigt, dass viele Kunden definitiv kein Windows Phone möchten.

Aktionäre zufrieden, NutzerInnen durchaus geteilter Meinung

So gut das Cloud-Geschäft auch läuft, so skeptisch ist noch immer eine breite Nutzerbasis. In einigen Arbeitsumgebungen kommen Cloud-Services nicht in Frage, da es die technische Infrastruktur (sei es durch fehlende Soft- oder Hardwarekompatibilität) nicht zulässt. Viele Unternehmen suchen deshalb gezielt nach Gebrauchtsoftware. Denn bei gebrauchter Software handelt es sich um Kauflizenzen, die sich langfristig buchstäblich bezahlt machen. Cloud-Software von Microsoft (bspw. Office 365) wird kontinuierlich aktualisiert und über ein Mietmodell mit monatlichen Kosten bezogen. Mittel- bis langfristig ist das deutlich teurer. Unternehmen sind oft auf ältere, stabile und ausgereiftere Software angewiesen, da ein Softwareausfall, eine Nichtverfügbarkeit von Daten oder Datenraub dramatische Konsequenzen haben kann. Für eine spezifische Version spricht auch die Wahrung der Kompatibilität, die bei Nutzung eines bestimmten Betriebssystems oder Programms sichergestellt ist. Und außerdem: Mit Ausnahme der Cloud-Features (die bei vielen NutzerInnen Sicherheitsbedenken aufkommen lassen), exklusiven Zusatzfunktionen und optischen Auffrischungen bleiben die Kern-Features der Microsoft-Produkte identisch.

Cloud oder nicht Cloud – das ist hier die Frage

Unternehmen und Privatpersonen müssen jeweils individuell entscheiden, ob der Cloud-Umstieg Sinn ergibt oder nicht. Cloud-Services haben Vorteile und Nachteile, die vor einer Systemumstellung genau abgewägt werden müssen. Neben der Grundsatzentscheidung pro oder contra Cloud sollte berücksichtigt werden, dass viele Cloud-Lösungen nicht als Gebrauchtsoftware erhältlich sind und für viele Anwendungsszenarien unglaublich großes Potenzial verloren geht. Die Entwicklung hin zum Schwerpunkt Cloud hat leider auch einen weiteren Nachteil: Mehr und mehr werden NutzerInnen nicht nur zu Cloud-Diensten gedrängt, irgendwann wird sogar die Option fehlen, sich dagegen zu entscheiden. Ohne Gebrauchtsoftware schauen die User dann in die Röhre, wenn keine Cloud-Leistungen oder Mietmodelle gewünscht sind. Betrachtet man das enorme Wachstum der Gebrauchtsoftware-Branche, was auch durch die geklärten Rechtssituation zu begründen ist, scheint klar: Nicht jeder User liebt die Cloud, auch wenn es die Aktionäre tun.

ReBuy – Online-An- und Verkauf verkauft bereits aktivierte Software

reBuy ist ein An- und Verkaufsshop im Internet. User können hier Produkte aus unterschiedlichen Kategorien kaufen oder verkaufen, dabei gewährt der Anbieter eine 18-monatige Funktionsgewährleistung. Wir haben einen Kauf bei reBuy getätigt, bei dem Gebrauchtsoftware erworben werden sollte.

Lizenzschlüssel von Office 2013 Prof. bereits aktiviert und an Microsoft-Konto gebunden

Über den Newsletter von reBuy, der speziell auf Kundenprofile zugeschnitten ist, wurden wir auf Lizenzen von Office 2013 Professional (gebraucht) aufmerksam und entschieden uns für einen Kauf. Der Artikel wurde in doppelter Ausführung am 12. Mai 2016 bestellt. Am 13. Mai 2016 treffen besagte Exemplare bei uns ein und werden auf Echtheit geprüft. Die Software ist zwar Original-Software, allerdings sind beide Lizenzschlüssel bereits aktiviert und an ein anderes Microsoft-Konto gebunden – die Software ist somit wertlos.

Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar, für reBuy offenbar keine Besonderheit

Auf Nachfrage erhält eine Mitarbeiterin unseres Unternehmens eine E-Mail von reBuy (siehe Bild unten), dass es bei Gebrauchtsoftware passieren kann, dass die Lizenzschlüssel bereits eingelöst sind und die Software deshalb nicht genutzt werden kann. Wir sind verwundert, dass es für reBuy offenbar keine Überraschung zu sein scheint, wenn Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist. Wir wissen aber, dass es auch anders geht. Nicht nur mit einer Echtheitsprüfung kann der An- und Verkauf von einwandfreier Ware gesichert werden, sondern auch durch eine Prüfung der Lizenzierung von Gebrauchtsoftware. Es ist ein Leichtes, zu prüfen, ob die Lizenz bereits aktiviert worden ist. Es kann nicht sein, dass Gebrauchtsoftware ungeprüft in den Handel gelangt – und das sogar erneut, obwohl die Software retourniert wurde.

 Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?
Bild: E-Mail von reBuy – Wie bitte? Keine Besonderheit, dass Gebrauchtsoftware nicht aktivierbar ist?

 

Artikel sollen nie retourniert worden sein – Faktenlage widerlegt diese Behauptung

Im Anschluss reklamierten wir die Ware bei reBuy und schickten diese zurück. Zwei Wochen vergehen, reBuy meldet sich nicht. Dann wird seitens reBuy behauptet, dass die Rücksendung niemals angekommen sei. Dabei liegt uns zu diesem Zeitpunkt  bereits die E-Mail mit der Bestätigung des Erhalts der Retoure vor (siehe Bild unten).

Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.
Bild: Bestätigung seitens reBuy, dass unsere Retoure eingegangen ist.

 

Keine Gutschrift ohne eidesstattliche Versicherung erhalten

Auch über die Sendungsverfolgung des Logistikunternehmens DHL ist ersichtlich, dass die Ware bei reBuy eingetroffen sein muss. Trotzdem kann bei reBuy niemand das Paket finden. Erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (siehe Bild unten) am 21.6.2016 wird zugestimmt, dass wir eine Gutschrift erhalten. Abermals zwei Wochen vergehen, aber es wird kein Geld gutgeschrieben.

Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung
Bild: Unsere eidesstattliche Versicherung

 

Newsletter bietet erneut Office-Software an, wir bestellen wieder

In der Zwischenzeit erhalten wir aber einen weiteren Newsletter, wieder werden hier zwei Exemplare von Office 2013 Professional zum Kauf angeboten. Auch dieses Mal kaufen wir. Nach der Bestellung erreicht uns eine E-Mail: Der Versand könne erst dann vorgenommen werden, wenn der Betrag von 0,00 Euro (!) an die angegebene Bankverbindung überwiesen werde. Auf telefonische Rückfrage bestätigt reBuy, dass aufgrund der vorangegangenen Bestellung ein Guthaben bestehe und die Ware sofort in den Versand gehe.

Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung
Bild: Ursprüngliche Rechnung zur zweiten Bestellung

 

Ware trifft ein und wir trauen unseren Augen kaum!

Am 11. Juli 2016 erreicht uns schließlich das entsprechende Paket von reBuy. Wir müssen feststellen, dass es sich dabei um die identische Software handelt, die wir bereits zuvor erhalten hatten: die Seriennummern auf der Verpackung stimmen mit denen der ersten Lieferung überein. Dass diese Lizenzen wertlos sind, hatten wir ja bereits zwei Monate vorher festgestellt.

Was läuft schief bei reBuy?

ReBuy hatte aufgrund der von uns getätigten Retoure Kenntnis davon, dass die beiden Exemplare nicht aktivierbar sind – das geht auch aus einem Antwortschreiben zur ersten Retoure hervor. Trotzdem gelangen diese Exemplare von Microsoft Office 2013 Professional wieder in den Verkauf.

Qualitätskontrolle und interne Kommunikation scheinen mangelhaft

Bei unseren beiden Käufen gab es offenbar interne Probleme bei der Qualitätskontrolle und der Kommunikation. Außerdem wirkt es so, als sei der Händler nicht mit der Materie Gebrauchtsoftware vertraut. Deshalb unsere Empfehlung: Kaufen Sie Gebrauchtsoftware nur bei Händlern, die über ein entsprechendes Fachwissen und eine langjährige Erfahrung verfügen. So sparen Sie nicht nur viel Zeit, sondern im schlimmsten Fall auch Geld.

Der vorliegende Fall ist deshalb ärgerlich, weil dadurch der Ruf der Gebrauchtsoftware-Händler im Allgemeinen geschädigt wird. Dennoch: Normalerweise gibt es keinen Grund, Gebrauchtsoftware zu meiden. Unsere Empfehlung: Bei sensibler Ware, wie es Lizenzen sind, sollte beim Spezialisten und nicht im „Gemischtwarenladen“ gekauft werden. Hier können Sie auf einwandfreie Original-Ware, eine rechtssichere Lizenzierung und ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis vertrauen und dem nächsten Lizenz-Audit gelassen entgegensehen.

Microsoft Office 2016 für Mac: Abstürze unter Mac OS X 10.11 „El Capitan“

Bild: Microsoft Office for Mac 2011 University | © 2ndsoft GmbH
Bild: Microsoft Office for Mac 2011 University | © 2ndsoft GmbH

Anfang Oktober 2015 hat Mac OS X das Update auf Version 10.11 („El Capitan“) erhalten. Auch Microsofts Büro-Software Office 2016 ist noch nicht lange auf dem Markt, die Software wurde Mitte Juli vorgestellt. Jetzt häufen sich Berichte von Nutzern, dass es Stabilitätsprobleme bei Office 2016 für Mac gibt, wenn die Anwendung unter Mac OS X 10.11 genutzt wird. Die Probleme betreffen insbesondere das Textverarbeitungsprogramm Word, das Tabellenkalkulationsprogramm Excel und Outlook. Vor allem scheint Outlook Probleme zu bereiten: Die Anwendung stürzt am häufigsten ab. Sind mehrere Office-Apps gleichzeitig geöffnet, stürzen nicht selten alle ab. Außerdem treten Abstürze vermehrt auf, wenn der Computer aus dem Ruhezustand aufwacht. Als Notlösung wird empfohlen, lediglich eine Office-Anwendung gleichzeitig zu nutzen.

Auch Microsoft Office 2011 für Mac bei Nutzung von Mac OS X 10.11 betroffen

Auch bei Microsoft Office 2011 für Mac kommt es zu Problemen mit Outlook bis Version 14.5.5 bei Nutzung von Mac OS X 10.11. Microsoft empfiehlt, vorerst mit Office 2011 für Mac unter Mac OS X 10.10 („Yosemite“) zu arbeiten. Nachtrag: Mittlerweile wurden die Probleme mit Office 2011 für Mac durch ein Update behoben. Die 2ndsoft GmbH bietet Office 2011 für Mac zum günstigen Preis als geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware an. Die Abstürze sollen nach bisherigen Erkenntnissen immer dann auftreten, wenn der E-Mail-Client die Synchronisation mit einem Server aufnimmt.

Microsoft reagiert mit Update, trotzdem nicht alle Probleme behoben

Microsoft hat auch ein Update für Office 2016 für Mac bereitgestellt, dieses scheint aber nicht alle Probleme unter Mac OS X 10.11 zu beheben. Noch immer berichten Nutzer von Abstürzen. Die Office-Probleme scheinen nur die aktuelle OS X-Version zu betreffen, bei anderen Versionen treten keine Probleme auf. Es ist daher empfehlenswert, mit einem Update auf Mac OS X 10.11 zu warten, soll Microsoft Office 2016 für Mac genutzt werden. Nicht nur Office hat unter der neuen Mac OS X-Version mit Problemen zu kämpfen. Andere Hersteller empfehlen, mit dem Update zu warten, darunter Native Instruments und Steinberg, die Audio-Software und Audio-Hardware vertreiben, sowie die Plug-In-Hersteller iZotope und Arturia.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten zu ESD-Lizenzen per E-Mail

Immer wieder landen Angebote zu scheinbar sehr günstigen ESD-Lizenzen in den E-Mail-Postfächern von Händlern und Endkunden. Scheinbar unglaublich niedrige Preise für Microsoft Windows 7, Windows 8.1, Windows 10 oder Microsoft Office 2013 sorgen nicht selten dafür, dass eine gesunde Portion Misstrauen und Zweifel an einem Angebot ausgeblendet werden.

Hier ein Beispiel für eine entsprechende E-Mail, in der versucht wird, Kunden ungültige Lizenzcodes verschiedener Microsoft-Produkte zum vermeintlichen Schnäppchenpreis zu verkaufen (Preise in Euro, netto):

Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.
Angebot eines unseriösen Händlers per E-Mail.

In der E-Mail heißt es weiter:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit unterbreite ich ihnen ein Angebot von unsere Windows ESD Produkte an.

Warum ESD-Versionen?

ESD Versionen (Electronic Software Distribution) bieten dem Käufer den enormen Vorteil die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von ESD-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von ESD-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet. Die Leistung und Handhabung der Betriebssysteme im vergleich zu Versionen aus dem Einzelhandel ist identisch, der einzige unterschied besteht in der Art des Mediums. Sie erhalten die im Lieferumfang beschriebenen Inhalte per Mail zugesandt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxx

Achten Sie bei E-Mails auf ein seriöses Auftreten des Händlers, fehlerhafte Rechtschreibung und Orthografie sind selten Kennzeichen eines professionellen Anbieters. Allerdings darf nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass eine fehlerfreie und seriös wirkende E-Mail einen Betrugsversuch ausschließt. Weitere Indikatoren zur Erkennung eines seriösen Händlers können individuelle und authentische Produktfotos, vertrauenswürdige Zertifikate, eine realistische Preisgestaltung sowie ein vollständiges Impressum sein. Auch hier muss aber erwähnt werden: Auch seriöse Händler verwenden mitunter Fotos standardmäßiger Produktverpackungen („box shots“), ein realistischer Preis schützt auch nicht vor Fälschungen. Lesen Sie das „Kleingedruckte“ und achten Sie auf Unstimmigkeiten, etwa fehlerhafte Produktbezeichnungen, zweifelhafte Aussagen oder leere Versprechungen. Der Gesamteindruck muss stimmig sein, Zweifel am Anbieter dürfen nicht auftreten. Vor dem Kauf ist eine Recherche sinnvoll, um detaillierte Informationen zum Anbieter und entsprechende Kundenrezensionen zu finden.

Wichtig: Seien Sie bei solchen Angeboten skeptisch. Kaufen Sie ESD-Lizenzen nur bei Microsoft oder qualifizierten Fachhändlern. Eine gute Alternative ist gebrauchte Software von seriösen Händlern, hier kann Software inklusive physischer Installationsmedien und Echtheitszertifikat (CoA) zum guten Preis erworben werden.

Was ist eine ESD-Lizenz eigentlich?

Eine ESD-Lizenz (Electronic Software Distribution, elektronischer Softwarevertrieb) ist eine elektronisch übermittelte Lizenz, bei der üblicherweise ein Lizenzcode via E-Mail zugestellt wird. Dieser muss dann beim Hersteller während oder nach der Installation eingegeben werden, um ein Produkt zu aktivieren. Beim Kauf einer ESD-Version verzichtet der Käufer auf eine Produktverpackung, einen Datenträger und ein Handbuch. Da es sich um einen Lizenzcode via E-Mail handelt, ist auch kein Echtheitszertifikat (CoA) vorhanden – ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das vor Softwarefälschungen schützt.

Wie gehen unseriöse Händler vor? Worauf sollte ich achten?

Am Markt sind einige unseriöse Händler vorzufinden, die die Unwissenheit oder Gutgläubigkeit einiger Kunden auszunutzen versuchen und ESD-Versionen vertreiben, für die keine gültige Lizenz vorliegt. Durch extrem niedrige Preise, scheinbare Sicherheiten und das Versprechen eines schnellen Versands des Lizenzcodes gehen solche Händler auf Kundenfang. Nicht aufgepasst, erhalten Kunden einen Lizenzcode, der nicht mit einer gültigen Lizenz verbunden ist. Die Betrüger bieten Lizenzcodes an, die bereits mehrfach aktiviert wurden – vor allem bei älteren Produkten, etwa Microsoft Office 2010. Weitere Methoden sind der Verkauf von Firmenkeys, die sich mehrfach aktivieren lassen, aber nur für einen großen gewerblichen Lizenznehmer herausgegeben wurden und illegal entwendet wurden (auch bei aktuellen Produkten möglich) sowie von Keygeneratoren („Keygens“) errechnete Lizenzcodes.

In den seltensten Fällen wird der Code beim Kunden nicht akzeptiert, üblicherweise wird der Lizenzcode zunächst angenommen und erst zu einem späteren Zeitpunkt wird eine Sperrung seitens Microsoft vorgenommen. In beiden Fällen bleibt der Kunde auf den Kosten sitzen oder muss gerichtliche Schritte gegen den „Händler“ einleiten, was schwierig und langwierig werden kann, denn meist sind die einschlägigen Händler nur kurz auf dem Markt und beim Auftreten der Probleme schon längst abgetaucht.

Checkliste: Was kann ich tun, um nicht auf ESD-Betrug hereinzufallen?

– Seinen Sie skeptisch, wenn Lizenzen zu extrem niedrigen Preise angeboten werden.

– Physische Installationsmedien bieten einen Mehrwert, können unkompliziert weiterverkauft werden und weisen zusätzliche Sicherheitsmerkmale auf, etwa ein Echtheitszertifikat.

– Alternative Gebrauchtsoftware: Gebrauchte Software von seriösen Händlern ist ebenfalls günstig, bietet aber einen umfangreichen Lieferumfang sowie physische Installationsmedien und ein Echtheitszertifikat. Vorteil: Auch wenn der Hersteller den Download eines Tages (z.B. nach Erscheinen der Nachfolgeversion) abschaltet, können Sie mit dem erworbenen Datenträger jederzeit wieder eine Neuinstallation (z.B. nach einem Systemabsturz) vornehmen.

– Muss es eine ESD-Version sein, bei Microsoft oder einem zertifizierten Händler kaufen. Im Vergleich zum Kauf physischer Installationsmedien ist zwar der Kaufpreis unbedeutend geringer, allerdings erhält man auch ein weniger wertvolles Produkt. Schließlich werden seriöse Gebrauchtsoftwarehändler keine ESD-Lizenzcodes ankaufen, da es schwierig sicherzustellen ist, ob der Key echt ist und nicht schon mehrfach verkauft wurde. Deshalb ist es vorteilhaft, nach Möglichkeit keine ESD-Keys zu erwerben, solange es Alternativen gibt.