Windows 10: Marktanteile im März zeigen positiven Trend

Bild: Marktanteile der Betriebssysteme im März 2016 (Quelle: netmarketshare.com)
Bild: Marktanteile der Betriebssysteme im März 2016 (Quelle: netmarketshare.com)

Der Marktanteil von Microsoft Windows 10 steigt kontinuierlich an. Die aktuellen Zahlen von Net Applications (http://netmarketshare.com/) zeigen, dass Windows 10 im März ordentlich zulegen konnte. Im März verzeichnete Windows 10 einen um 1,3 Prozentpunkte gestiegenen Marktanteil. Zum Vergleich: Im Februar legt Windows 10 um 0,97 Prozent zu.

Windows 10 läuft auf 14,15 Prozent aller Computer

Windows 10 ist auf insgesamt 14,15 Prozent der weltweiten Computer im Einsatz. Die Statistiken von Net Applications beziehen sich dabei auf Computer, die auf das Internet zugegriffen haben und gelten als relativ genau und zuverlässig. Es scheint, als steige die Verbreitung von Windows 10 kontinuierlich an. Einerseits hat Microsoft das Betriebssystem durch zahlreiche Updates stabilerer und funktionaler gemacht, außerdem endet in absehbarer Zeit die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei auf Windows 10 upgraden zu können. Nur noch bis Ende Juli ist das kostenlose Upgrade für berechtigte Nutzer verfügbar, danach muss eine kostenpflichtige Lizenz erworben werden.

Viele Windows-7-User wechseln zu Windows 10

Es ist naheliegend, dass viele Nutzer von Windows 7 zu Windows 10 gewechselt sind. Windows 7 verlor 0,55 Prozent im Vergleich zum Vormonat – liegt jetzt bei 51,89 Prozent. Windows XP verlor 0,34 Prozent und liegt nun bei 10.90 Prozent. Windows 8 und Windows 8.1 liegen bei 12,01 Prozent (-0,25 Prozent).

Wenn Sie Windows 10 auch auf Ihrem Computer installieren möchten, bietet die 2ndsoft GmbH verschiedene Optionen an. Zum einen können Sie eine Upgradegrundlage in Form einer Lizenz für Windows 7 oder Windows 8.1 als geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware erwerben, außerdem werden auch Windows-10-Vollversionen angeboten. Bei Fragen rund um die Lizenzierung von Windows 10 steht Ihnen der Kundenservice gerne zur Verfügung.

Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängert

Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel
Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel

Ende Januar 2016 wurde bekannt, dass Microsoft Windows 7 und Windows 8.1: Skylake-Support bis 2018 verlängertoft den Support für Windows 7 und Windows 8.1 für Nutzer der Intel-Skylake-CPU-Generation einschränken wird, gebrauchtesoftware.de berichtete. Damals hieß es, dass Computer mit Skylake-Prozessor spätestens im Juli von Windows 7 bzw. Windows 8.1 auf Windows 10 umsteigen müssen. Jetzt hat Microsoft eine Verlängerung dieser Frist bekanntgegeben.

Support wird um ein Jahr verlängert

Microsofts Ankündigung kam überraschend. Die Skylake-CPU-Generation ist Intels aktuelle Lösung, da überraschte es, dass Microsoft eine nur 1 ½-jährige Frist für die Betriebssysteme gewährte. Insbesondere User, die einen Computer mit Skylake-CPU gekauft haben und noch nicht auf Windows 10 umsteigen möchten, beschwerten sich. Microsoft scheint nun ein Einsehen zu haben und verlängert die Frist um exakt ein Jahr. Der 17. Juli 2018 ist nun der neue Stichtag für Skylake-Nutzer: Bis zu diesem Tag wird es noch funktionelle Updates geben, danach nicht mehr. Allerdings gilt der Extended-Support für Windows 7 und Windows 8.1 unter Skylake-CPUs noch bis zum 14. Januar 2020 bzw. bis zum 10. Januar 2023. Der Extended-Support bietet zwar keine neuen Funktionen mehr, dafür aber noch Sicherheitsupdates. Skylake-Nutzer können also aufatmen, da sie noch mehr Zeit erhalten werden, bis ein Upgrade des Betriebssystems erforderlich wird. Microsoft begründet die Support-Verlängerung damit, dass Unternehmen einen reibungsloseren Umstieg auf Windows 10 ermöglicht bekommen sollen.

Welche Prozessoren sind betroffen?

Eine Liste der betroffenen CPUs finden Sie hier. Derzeit sind 13 Hersteller betroffen.

Wer jetzt schon auf Windows 10 umsteigen möchte, kann sich bei der Aachener 2ndsoft GmbH über die optimale Lizenzierung informieren lassen. Im Produktportfolio finden sich unterschiedlichste Versionen, Editionen und Lizenzierungsmodelle von Windows. Lassen Sie individuelle Lizenzierungsmodelle ermitteln, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen und profitieren Sie von geprüfter Software, einer fairen und transparenten Preispolitik sowie hoher Rechtssicherheit. Seit mehr als 20 Jahren ist die 2ndsoft GmbH Ihr Ansprechpartner für Neu- und Gebrauchtsoftware nach Maß.

Tausende Microsoft-Produktschlüssel gestohlen – Microsoft beantragt gerichtliche Verfügung

Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de
Lizenzschlüssel von Microsoft-Produkten entwendet. | Bild: Fotomontage gebrauchtesoftware.de

Laut Berichten von ComputerWorld hat Microsoft eine gerichtliche Verfügung beantragt, um beim US-amerikanischen Internet-Provider Comcast eine Auskunft zu Kundendaten zu erhalten, die einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet sind. Dier Auskunft soll auch dann erteilt werden, wenn die IP-Adresse einem Block zugeordnet wird, der an einen Sub-Anbieter vermietet wurde. Über eben jene IP-Adresse sollen Microsoft-Produktschlüssel aktiviert worden sein, die unerlaubt vertrieben worden sind.

Kopien meist von Windows 7 und Office 2013

Die meisten Produktschlüssel gehören zu Windows 7 und Office 2013, sie wurden aus den üblichen Vertriebswegen entwendet. Mitunter wurden identische Keys mehrfach verwendet, auch außerhalb ihrer eigentlichen vorgesehenen Regionen. Die Produktschlüssel sollen mindestens in den letzten drei Jahren aktiviert worden sein, der genaue Zeitraum ist nicht bekannt. Insgesamt sollen mehrere Tausend Keys aktiviert worden sein.

Microsoft gegen illegale Händler – ein ewiger Kreislauf

Immer wieder geht Microsoft gegen Händler vor, die illegale Produktschlüssel vertreiben. Dabei werden die Händler immer raffinierter. Durch die Zunahme digitaler Vertriebswege müssen Betrüger nicht mehr zwangsläufig Datenträger samt Sicherheitsmerkmalen und Echtheitszertifikat (CoA) kopieren, sondern lediglich Produktschlüssel an unwissende Käufer vertreiben.

 

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Microsoft

Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW
Bild: Logo Verbraucherzentrale NRW

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen Microsoft. Dem Redmonder Softwarekonzern wird vorgeworfen, Anwendern nicht ausreichend darzustellen, welche Informationen gesammelt und ausgewertet werden.

Lizenzbedingungen von Windows 10 stehen in der Kritik

Schon seit der Veröffentlichung von Windows 10 kritisieren Verbraucherschützer den Cloud-Ansatz des Betriebssystems. Wird ein kostenloses Upgrade von Windows 7 oder Windows 8.1 auf Windows 10 vorgenommen, müssen Anwender die Lizenzbedingungen akzeptieren. Und diese beziehen sich nicht nur auf das Betriebssystem selbst, sondern auch pauschal auf Funktionen wie die Sprachassistenz Cortana oder den Webbrowser Edge. Außerdem wird kritisiert, dass bei Standardeinstellungen und bei Verwendung eines Microsoft-Benutzerkontos eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst wird.

Datenschutzeinstellungen sollen transparenter werden

Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass „brisante Klauseln“ in den Lizenzbedingungen optisch hervorgehoben werden. So sollen Anwender besser erkennen können, welchen Bedingungen genau zugestimmt wird. Insgesamt sei die Datenschutzerklärung „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“, heißt es weiter.

Datenschutzerklärungen unzulässig?

Nach Auffassung der Verbraucherschützer seien die Windows-10-Datenschutzerklärungen unzulässig. Nach einer Abmahnung und der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, folgt jetzt die Klage vor dem Landgericht München. Microsoft weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Fall wird unter dem Aktenzeichen Az.: 12 O 909/16 geführt und ist nicht die erste Klage einer Verbraucherzentrale gegen Microsoft. Parallel klagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen des Windows-10-„Zwangsupdates“.

 

 

Abmahnung wegen Abmahnung: Einstweilige Verfügung gegen Softwareunternehmen Corel

Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite
Bild: Corel Draw 10 Graphics Suite

Das Landgericht Hamburg¹ hat auf Antrag von Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) die mittlerweile dritte einstweilige Verfügung gegen das kanadische Softwareunternehmen Corel erlassen.

Abmahnung an Softwarehändler ist irreführend

Durch das Urteil wird es Corel untersagt, Softwarehändler wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverstöße abzumahnen. Corel hatte Softwarehändler abgemahnt und dabei auf ein Gerichtsurteil verwiesen. Das Urteil, auf das in der Corel-Abmahnung an die Händler Bezug genommen wird, ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird derzeit in einem Berufungsverfahren angegriffen. Deshalb sah es das Hamburger Landgericht als irreführend an, ohne einen Verweis auf die eingelegte Berufung ein entsprechendes Urteil zu verweisen, welches noch nicht rechtskräftig ist. Weiter hieß es, es könne der Eindruck entstehen, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die kanadische Corel Corporation ist spezialisiert auf Textverarbeitungs-, Bildbearbeitungs- und Grafikprogramme, der Konzern beschäftigte 2008 1.040 Mitarbeiter und konnte einen Jahresumsatz von 268,2 Millionen US-Dollar erzielen.

Corel droht bei Verstoß Zahlung von 250.000 Euro Ordnungsgeld

Sollte sich Corel nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und erging ohne mündliche Verhandlung. Corel kann nun Widerspruch einlegen oder die Klärung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren vornehmen.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum Rechtsanwälte (LHR) zum Beschluss:

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Hamburg zeigt, dass manchen Softwareherstellern offenbar jedes Mittel recht ist, um Händler einzuschüchtern und davon abzuhalten, ihre Produkte, wie andere Waren auch, im Rahmen des freien Warenverkehrs zu handeln. Es ist aber nicht nur unzulässig, in Lizenzbedingungen oder in der Werbung unzutreffende Behauptungen aufzustellen, was die Fungibilität von “Gebrauchtsoftware” angeht, sondern auch in Anschreiben, die die Geltendmachung angeblicher Unterlassungsansprüche beinhalten.

¹LG Hamburg, Beschluss v. 2.2.2016, Az. 312 O 35/16

Office 2016 Retail / OEM: Microsoft verbietet Installation ohne Live-Account

Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft
Microsoft Office ist für viele versch. Endgeräte verfügbar. | Foto: Microsoft

Kleinere Reseller sind erbost über die Vorgaben Microsofts, eine Installation von Office 2016 (OEM) nur mit einer Live-Account-Verknüpfung durchführen zu können. Reseller, die Produktschlüssel von verschiedenen Distributoren erhalten, sind während des Installationsprozesses dazu gezwungen, einen Microsoft-Account (hieß bisher Live-Account) anzulegen.

Kontoverknüpfung bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller

Die Eingabe des Produktschlüssels für Microsoft Office 2016 Home and Business (Retail und OEM) erfordert einen Microsoft-Account. Innerhalb dieses Kontos wird der eigentliche Produktschlüssel in einen anderen Produktschlüssel umgewandelt und die Aktivierung kann durchgeführt werden. Um für Kunden Office 2016 zu installieren, benötigen Reseller also entweder entsprechende Datensätze zur Registrierung oder müssen jedes Mal einen Wegwerf-Account erstellen. Bei Office 2013 konnte die Software einfach mittels Produktschlüssel aktiviert werden, ohne zusätzlichen Account. Die neue Methode bedeutet weniger Flexibilität und mehr Arbeitsaufwand für Reseller. Mit Office 2016 verzichtet Microsoft auf den Verkauf von DVD und Keycard, vielmehr werden ausschließlich Keycards (und ESDs) vertrieben. Das hat in Kombination mit dem Abonnement-Programm von Microsoft für User mit langsamer / nicht (permanent) verfügbarer Internetverbindung den Nachteil, dass die Software nicht direkt verwendet werden kann – sondern nur über Umwege.

Gamer kennen die Live-Account-Problematik

Computerspiel-Liebhaber werden die Live-Account-Problematik kennen. Hier ist ein Installieren, Starten und Verwenden eines Spiels mit der Bezeichnung „Games vor Windows LIVE“ auch ausschließlich mit einem Live-Account möglich. Bestes Beispiel ist etwa das Rallye-Spiel „Dirt“. Nach heftigen Protesten der Gamer wurde der Games-for-Windows-Marktplatz im Ende August 2013 eingestellt, die Abschaltung von Games von Windows LIVE sollte zum 1. Juli 2014 erfolgen. Microsoft betonte jedoch nur wenige Tage vor diesem Datum überraschend, dass der Dienst vorerst bestehen bleibt.

Übrigens: Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet als Alternative zu Office 2016 den Vorgänger Office 2013 in ausreichenden Mengen und zu fairen Konditionen an – natürlich handelt es sich hierbei um geprüfte Originalware. Wir beraten Sie natürlich gerne per E-Mail oder Telefongespräch.

Windows Update: Pflicht-Upgrade auf Windows 10 für Windows-7-User?

Bild: Microsoft Display Dock | Newsroom Microsoft Deutschland
Bild: Microsoft Display Dock | Newsroom Microsoft Deutschland

Microsoft scheint es ernst zu meinen: Windows-7-User müssen damit rechnen, dass das Upgrade auf Windows 10 automatisch vorgenommen wird, falls nicht genau hingeschaut wird. Das berichtet unter anderem ein Administrator über die Internet-Diskussionsplattform Reddit. Laut dessen Aussagen wurde das Upgrade auf Windows 10 bereits bei mindestens zwei PCs seiner Kundschaft automatisch über Windows Update bezogen. Die als „wichtiges Update“ gekennzeichnete Datei wird standardmäßig heruntergeladen, sofern der entsprechende Haken nicht entfernt wird. Bisher hat Microsoft das Update nur als „optional“ eingestuft. Nachdem das Update heruntergeladen wurde, sieht der User einen Hinweis zum Windows-10-Upgrade: Es kann zwischen „Upgrade now“ und „Upgrade tonight“ gewählt werden – mehr Auswahlmöglichkeiten gibt es nicht.

Myerson: Windows 10 ab Frühjahr 2016 empfohlenes Update

Windows-Chef Terry Myerson hatte bereits angekündigt, ab dem Frühjahr 2016 das Windows-10-Upgrade unter Windows 7 in den empfohlenen Updates zu listen. Allerdings wurde auch von einer Abfrage gesprochen, die der User vor der Installation bestätigen muss. Das scheint im vorliegenden Fall anders zu sein. User sollten also vor dem Bezug von Updates sicherstellen, dass nur die Updates markiert sind, die auch wirklich gewünscht sind.

Eine Milliarde Installationen – ein ehrgeiziges Ziel

Microsoft macht kein Geheimnis um die durchaus ambitionierten Ziele des Konzerns. Bis nächstes Jahr, spätestens aber 2018, will man Windows 10 auf einer Milliarde Geräten sehen. Als geräteübergreifende Plattform soll Windows 10 Desktop-PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Smartphones, Spielkonsolen und andere Endgeräte verknüpfen. Hoffentlich geht das ehrgeizige Ziel nicht weiter zu Lasten der User.

Windows 7 und Windows 8.1: Eingeschränkter Support für aktuelle Prozessoren

Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel
Intel Core i3 / i5 / i7 | Bild: © Intel

Die Support-Richtlinie für Microsoft Windows wurde überarbeitet. Von den Änderungen sind vor allem Computer betroffen, die mit einer neueren CPU-Generation arbeiten. Hier wird der Support von Windows 7 und Windows 8.1 in Zukunft eingeschränkt werden. Microsoft will so sicherstellen, dass ein bestmöglichstes Zusammenspiel von Hard- und Software ermöglicht wird und aktuelle Hardware von Windows 10 profitiert.

Intel Kaby Lake, Qualcomm 8996 und AMD Bristol Ridge ausschließlich mit Windows 10

Windows 10 wird die einzige Windows-Plattform für Systeme mit zukünftigen Prozessoren der Intel-Kaby-Lake-, Qualcomm-8996 und AMD-Bristol-Ridge-Reihe sein. Das gab das Redmonder Unternehmen unlängst in einem Blogbeitrag bekannt. Ziel sei „eine tiefe Integration von Windows und Chips, während wir die höchstmögliche Zuverlässigkeit und Kompatibilität mit früheren Generationen von Windows und Chips erreichen“, so Terry Myerson, Executive Vice President der Windows and Devices Group bei Microsoft.

Auch Intels Skylake-Generation betroffen – mit Ausnahmen

Auch Systeme mit Intels aktueller Skylake-Generation sind von den Änderungen betroffen, werden also in Zukunft ausschließlich unter Windows 10 alle Updates erhalten. Der Support für die Kombination von Skylake und Windows 7 bzw. Windows 8.1 läuft im Juli 2017 aus. Danach werden lediglich kritischste Updates an solche Systeme ausgeliefert werden. In Kürze will Microsoft eine Liste mit Details zu betroffenen Skylake-CPUs ausliefern. Die Liste soll regelmäßig aktualisiert werden und enthält Produkte von Dell, HP und Lenovo.

Windows 7 / 8.x: Ein-Klick-Umstiegsmöglichkeit soll Raubkopien legalisieren

Umstiegsmöglichkeit für Raubkopierer direkt in der Systemsteuerung | Bild: Screenshot Windows-Blog
Umstiegsmöglichkeit für Raubkopierer direkt in der Systemsteuerung | Bild: Screenshot Windows-Blog

Terry Myerson, Executive Vice President of the Windows and Devices Group bei Microsoft, hat ein Experiment angekündigt, das bald in den USA starten soll. Dabei werden User von Windows 7- und Windows 8-x-Raubkopien die Möglichkeit erhalten, kostenpflichtig auf Windows 10 umzusteigen. Ziel der Aktion sei es, Raubkopien zu legalisieren und „so viele Kunden wie möglich im legalen Windows-10-Ökosystem willkommen zu heißen“.

Kaufoption soll in Systemsteuerung implementiert werden

Die Kaufoption soll mit einem entsprechenden Hinweis direkt in der Systemsteuerung integriert sein (siehe Bild). User können entweder den Produktschlüssel ändern oder direkt im Store eine Lizenz erwerben. Als Hintergrund der Aktion werden zum einen die sich verlangsamende Adaptionsrate von Windows 10 und zum anderen die hunderten Millionen Windows-Anwender in China gehandelt, die illegale Kopien des Betriebssystems nutzen.

Derzeit ist noch unbekannt, wann die Testphase starten wird. Vom Erfolg der Ein-Klick-Umstiegsmöglichkeit in den USA wird abhängen, ob diese Option in Zukunft weltweit angeboten werden wird. Mehr Informationen zur Meldung finden Sie im Windows-Blog.

Alternative Gebrauchtsoftware: So klappt der Umstieg auf Windows 10

Eine attraktive Möglichkeit, auf Windows 10 umzusteigen, ist Gebrauchtsoftware. Hierbei kann als Upgrade-Grundlage eine gebrauchte Version von Windows 7, Windows 8 oder Windows 8.1 genutzt werden, um innerhalb der von Microsoft gesetzten Jahresfrist auf Windows 10 umzusteigen. Diese Methode ist günstiger, als ein Direktkauf von Windows 10 und ist dank EuGH-Urteil und Echtheitsprüfung absolut rechtssicher.

Ab November 2016: Ausschließlich Windows 10-OEM-PCs zu kaufen

Bild: Microsoft Newsroom Deutschland
Bild: Microsoft Newsroom Deutschland

Microsoft wird ab dem 1. November 2016 ausschließlich den Vertrieb von Windows 10-OEM-PCs erlauben. Das bestätigen die Informationen der Windows-Lifecycle-Website. Demnach dürfen Computer mit vorinstalliertem Windows 7 Professional noch bis einschließlich 31. Oktober 2016 verkauft werden. Das gleiche Datum gilt für PCs mit vorinstalliertem Windows 8.1., während Windows 8 lediglich bis zum 30. Juni 2016 vorgesehen ist. Windows 7 Home Basic, Home Premium und Ultimate werden schon seit dem 31. Oktober 2014 nicht mehr auf Fertig-PCs vorinstalliert.

Ende des OEM-Vertriebs beeinflusst Support-Zeitraum nicht

Auch wenn der OEM-Vertrieb von Windows 7, Windows 7 Pro, Windows 8 und Windows 8.1 zum 1. November 2016 eingestellt werden wird, bedeutet dies nicht das Ende des Support-Zeitraums. Hier unterscheidet Microsoft zwischen dem „mainstream support“ und dem „extended support“. Der Mainstream-Support umfasst Anforderung von Änderungen an Produktentwurf oder –features, Sicherheitsupdates, einen kostenlosen Support (der in der Lizenz, im Lizenzierungsprogramm oder anderen kostenfreien Support-Programmen enthalten ist), der kostenpflichtige Support (einschließlich pro Vorfall zu zahlender Premier und Essential Support) sowie Hardwaregewährleistungsansprüche. Die Extended-Support-Phase bietet immerhin noch Sicherheitsupdates, kostenpflichtigen Support und produktspezifische Informationen und Antworten auf technische Fragen, die online über die Microsoft Knowledge Base oder die Supportwebsite des Microsoft Hilfe- und Supportcenters verfügbar sind. Windows 7 bietet noch einen Extended-Support bis zum 14. Januar 2020. Bei Windows 8.x endet der Mainstream-Support am 9. Januar 2018, der Extended-Support am 10. Januar 2023. Auch wenn die Verfügbarkeitszyklen von Microsoft-OEM-Betriebssystemversionen kürzer geworden sind, erhalten Kunden einen identischen Support-Zeitraum. Der Extended-Support endet immer fünf Jahre nach dem Mainstream-Support.

Alternative Gebrauchtsoftware: Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen für Windows

Wer nach dem Ende des OEM-Vertriebs eine Lizenz von Windows 10-Vorgängerversionen benötigt, muss auf Retail-Versionen oder Gebrauchtsoftware zurückgreifen. Die Aachener 2ndsoft GmbH bietet rechtssichere, kostengünstige Neu- und Gebrauchtsoftware auch dann an, wenn der offizielle Vertrieb seitens Microsoft eingestellt wurde. So haben Privatpersonen und Unternehmen noch eine Möglichkeit, unter anderem Retail-, OEM- und System Builder-Lizenzen eines gewünschten Betriebssystems zu erwerben.