Microsoft: Office-Abonnements lukrativer als traditionelle Verkäufe

Immer mehr Software-Konzerne bieten ihre Produkte auch im Rahmen eines Abonnements an. Während der US-amerikanische CAD-Software-Marktführer Autodesk sein komplettes Portfolio auf Software zur Miete umgestellt hat, bietet Microsoft noch die Möglichkeit, Dauerlizenzen zu erwerben. Wie aus jüngsten Quartalszahlen des Redmonder Unternehmens hervorgeht, sind die Abonnements aber schon jetzt lukrativer als traditionelle Kaufversionen.

Rekordzahlen bei Cloud-Geschäft und Office-365-Nutzerzahlen

Der Umsatz im Cloud-Geschäft Microsofts wuchs um elf Prozent auf 7,43 Milliarden US-Dollar (rd. 6,38 Mrd. Euro). Der Umsatz für Office 365 für Unternehmen stieg um 43 Prozent an, bei den Endkunden um 13 Prozent. Schätzungen zufolge verwenden mehr als 100 Millionen Menschen weltweit Office 365. Office 365 gibt es seit 2010 für Privat- und Unternehmenskunden. Mit dem Abonnement wird Zugriff auf die traditionellen Office-Programme und zusätzliche Microsoft-Dienste (OneDrive, Skype for Business) gewährt. Abonnenten von Office 365 verwenden stets die aktuellste Version der Produktivitätslösung. Unternehmen können basierend auf der Mitarbeiterzahl neue Abonnements abschließen oder bestehende kündigen.

Traditionelle Dauerlizenzen noch immer bedeutsam

Microsoft wird weiterhin auf ein Wachstum des Cloud-Geschäfts setzen, traditionelle Verkäufe spielen aber auch weiterhin eine wichtige Rolle. Schließlich kann je nach Arbeitsumgebung entweder das Abonnement- oder das Dauerlizenzmodell wirtschaftlicher und sinnvoller sein. Für wen sich ein Abonnement oder die Kaufversion lohnt, muss im Einzelfall ermittelt werden. Insbesondere Endkunden favorisieren die Dauerlizenzen, da hier Office meist für mehrere Jahre angeschafft wird. Im Unternehmensbereich spielen diverse Faktoren (etwa die Unternehmensgröße / Anzahl der MitarbeiterInnen, Umsatz, IT-Infrastruktur) eine Rolle, weshalb hier individuell pro oder contra Abonnement entschieden werden muss. Denn auch wenn Microsoft sich wahrscheinlich wünscht, dass jedes Unternehmen mit einer Abonnement-Lösung arbeitet – ausnahmslos rentabel ist diese deshalb noch lange nicht.

Microsoft Patchday: Updates für Windows XP und Vista sollen vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen

Beim aktuellen Patchday hat Microsoft Updates für die Betriebssysteme Windows XP und Windows Vista verteilt, die vor WannaCry-ähnlichen Attacken schützen sollen. Die Besonderheit: Der Lebenszyklus („Lifecycle“) von Windows XP und Windows Vista ist bereits abgelaufen – offiziell gibt Microsoft also keine Updates mehr heraus, egal ob es sich um Inhalts- oder Sicherheitspatches handelt.

Microsoft befürchtet weitere Angriffe

Microsoft hat das ungewöhnliche Verteilen der Updates damit begründet, dass beim Schließen der WannaCry-Sicherheitslücken weitere Schwachstellen aufgetaucht sind, die für ähnliche Angriffe verwendet werden könnten. Konkrete Details wurden natürlich nicht genannt, es scheint aber, als würde auch mit Angriffen auf XP- und Vista-Systeme gerechnet. Da Windows XP und Vista keinen offiziellen Support mehr erhalten, könnten diese Betriebssysteme als besonders attraktives Ziel für Hacker betrachtet werden. Laut NetMarketShare verwenden Stand Juni 2017 weltweit 5,66 Prozent noch Windows XP, bei Vista sind es nur 0,58 Prozent. Der Marktanteil von XP und Vista ist mit knapp über sechs Prozent gering, Windows 7 nutzt knapp die Hälfte der PC-User weltweit. Das erklärt, warum sich die Angriffe auf Windows 7 spezialisiert haben – die Schwachstellen sind durch die noch ausgelieferten Updates bei Windows 7 schwieriger zu ermitteln und auszunutzen, die potenzielle Zielgruppe der Hacker ist aber beachtlich größer. Solange Windows 7 also noch Angriffsflächen bietet, wird kaum jemand Windows XP und Vista attackieren wollen. Der Microsoft-Patch ist wahrscheinlich eine reine Vorsichtsmaßnahme, falls die Angreifer ihre präferierten Ziele ändern sollten.

XP und Vista noch zeitgemäß? Jein!

Grundsätzlich ist der Einsatz von Windows XP und Vista bei Privatpersonen noch vertretbar – denn es gibt beispielsweise noch Communities, die sich auf das Aktualisieren von Windows XP spezialisiert haben und dieses quasi „am Leben halten“. Wer mit sensiblen Daten arbeitet sollte aber besser generell darauf verzichten. Zumindest dann, wenn der Computer mit dem Internet verbunden ist, was in den meisten Arbeitsumgebungen der Fall sein dürfte.

Das Schadprogramm WannaCry (auch Wcrypt, WCRY, WannaCrypt oder Wana Decrypt0r 2.0) sorgt seit März 2017 für Aufsehen, indem es vorwiegend Windows-7-Systeme befällt, die betroffenen Computer durch Verschlüsselung sperrt und NutzerInnen dazu auffordert, einen bestimmten Geldbetrag zu überweisen. Gefordert wird der Betrag in der Kryptowährung Bitcoin, da sich die Zahlungsempfänger nicht ausfindig machen lassen.

Microsoft arbeitet an Windows 10 Pro for Workstation

Medienberichten zufolge soll Microsoft an Windows 10 for Workstation arbeiten, das Betriebssystem richtet sich an sehr leistungsfähige Computer und soll mit deutlich mehr CPUs und Arbeitsspeicher umgehen können als bisherige Windows-Editionen. Die Informationen gelangten an die Öffentlichkeit, da Microsoft für kurze Zeit versehentlich einen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Blogbeitrag zugänglich machte.

Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)
Bild: Screenshot des von Microsoft versehentlich veröffentlichten Blogbeitrags | Quelle: twitter (@GrandMofongo)

Windows 10 for Workstation soll auf dem ReFS-Dateisystem basieren, der NTFS-Nachfolger soll eine größere Fehlertoleranz aufweisen, automatische Fehlerkorrekturen bieten und größere Datenmengen unterstützen. Um ebendiese über Netzwerke austauschen zu können, soll das SMBDirect-Protokoll Verwendung finden: Die Latenzzeiten sind gering, auch die Prozessorauslastung soll moderater sein als bei derzeit genutzten Protokollen.

Welches Lizenzierungsmodell wird Microsoft anbieten?

Windows 10 for Workstation soll bis zu vier CPUs und sechs Terabyte Arbeitsspeicher unterstützen – das aktuelle Windows 10 Pro unterstützt lediglich zwei CPUs und 512 Gigabyte Arbeitsspeicher. Windows 10 for Workstation ist damit ausgelegt für Arbeitsbereiche, in denen hohe Rechenleistung erforderlich ist. Nach bisherigen Informationen ist die Anzahl der CPUs unabhängig von der Anzahl der Prozessorkerne. Wenn dies so umgesetzt wird, weicht Microsoft von seiner Linie ab, die der US-Konzern mit Windows Server 2016 einführte. Bei Windows Server 2016 stellte Microsoft das Lizenzierungsmodell von Prozessoren auf Kerne um, was zur Folge hatte, dass die Lizenzierung bestimmter Konfigurationen (beispielsweise wenige CPUs mit jeweils vielen Kernen oder viele CPUs mit bspw. zwei Kernen) deutlich teurer waren als zuvor. Es bleibt abzuwarten, welches Lizenzierungsmodell Microsoft für Windows 10 for Workstation wählt, ob Prozessoren per se oder einzelne Kerne lizenziert werden müssen. Bis dahin könnte aber noch etwas Zeit vergehen, ein Veröffentlichungstermin ist bisher nicht bekannt.

Microsoft Office 2013 nicht mehr zur Installation über Office 365 verfügbar

Die Abonnement-Software Office 365 von Microsoft erlaubt es nicht mehr, Office 2013 herunterzuladen. Das gab der Konzern auf der Support-Webseite von Office bekannt. Bislang konnten AnwenderInnen die Software über die Office 365-Webseite „Mein Konto“ herunterladen und installieren. Gestrichen worden sind Office 365 Home (2013), Office 365 Personal (365) und Office 365 University (2013). Bei den Business-Versionen entfallen Office 365 ProPlus (2013), Office 365 Small Business Premium (2013), Office 365 Business (2013), Project für Office 365 (2013) und Visio Pro für Office 365 (2013). Gleichzeitig enden Kundendienst und Problembehandlung für die genannten Office-Versionen. Stattdessen müssen AnwenderInnen jetzt die Office 2016-Varianten nutzen. Das kann in Abhängigkeit der Arbeitsumgebung zu Problemen führen. Die einmalig erworbenen Versionen von Office 2013 oder Volumenlizenzeditionen profitieren noch bis April 2018 vom Standardsupport, bis 2023 gilt der erweiterte Support. Hier wird ein Vorteil von Kaufversionen deutlich: AnwenderInnen haben einen festen Supportzeitraum, im Gegensatz zu Cloud-Diensten werden bestimmte Programmversionen nicht plötzlich unbrauchbar gemacht. Das schafft hohe Kompatibilität und eine konsistente Arbeitsumgebung.

Die 2ndsoft GmbH führt verschiedene Editionen von Microsoft Office 2013, die Sie im Online-Shop finden und bestellen können. Kaufen Sie geprüfte Neu- oder Gebrauchtsoftware und profitieren Sie von einer ordentlichen Lizenzierung, Rechtssicherheit und reduzierten Kosten.

 

Amazon.de: Erneut Software-Fälschungen aufgetaucht! Was stimmt nicht mit der Qualitätskontrolle?

Gut ein Jahr ist seit der Veröffentlichung unseres Artikels über eine Fälschung von Microsoft Office Home and Business 2010  vergangen. Das bei Amazon bestellte Produkt entpuppte sich als Fälschung, was auch durch eine offizielle Echtheitsüberprüfung seitens Microsoft bestätigt wurde.

Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) - diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de
Bild: Microsoft Office Home and Business 2013 (englisch/PKC) – diesen Artikel kauften wir und erhielten eine Fälschung direkt von Amazon.de

Interne Echtheitsprüfung durch Microsoft bestätigt

Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.
Bild: Wir führten eine interne Echtheitsprüfung durch, im Bild zu sehen ein Arbeitsschritt mit UV-Licht.

Am 28. März 2017 haben wir über Amazon.de erneut ein Office-Produkt bestellt: Microsoft Office Home and Business 2013 in englischer Sprache. Am 3. April 2017 erreichte uns die Ware. Der Artikel wurde direkt von Amazon.de verkauft und verschickt. Wir staunten nicht schlecht, als wir nach interner Echtheitsprüfung feststellen mussten, dass es sich hier erneut um eine Fälschung handelte. Unser Anfangsverdacht basierte unter anderem auf Abweichungen der Verpackung sowie anderen, hier nicht näher erläuterten Fälschungsmerkmalen. Wir schickten daraufhin die Ware an den Microsoft-PID-Service, um Klarheit zu schaffen. Unsere Anfrage vom 3. April wurde am 6. April 2017 beantwortet. Darin bezieht die von Microsoft beauftragte Fa. Creakom Dialog GmbH Stellung zur Echtheit der Ware:

Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.
Bild: Das Schreiben der Fa. Creakom Dialog GmbH an uns bestätigt, dass es sich um eine Fälschung handelt.

„Wir danken Ihnen für die Einsendung. Die Fa. Creakom Dialog GmbH ist von Microsoft beauftragt, den Microsoft PID Service durchzuführen. Bei dem von Ihnen eingesandten 1x Microsoft Office Home and Business 2013 handelt es sich um eine Fälschung. Das Produkt verbleibt im Haus. Über den weiteren Verlauf des aktuellen Falles können wir aus rechtlichen Gründen leider keine Auskunft geben. Wir danken Ihnen für die Hilfsbereitschaft im Kampf gegen die Softwarepiraterie.“

Aktivierungsschlüssel kann sofort oder erst später gesperrt sein

Der auf der Product Key Card (PKC) angegebene Aktivierungsschlüssel funktionierte übrigens nicht. Das bedeutet, dass die Verpackung bereits geöffnet und der Schlüssel verwendet wurde oder der Key mehrfach in Verkehr gebracht wurde. Für den Verbraucher war die Fälschung nicht leicht zu erkennen, für Experten hingegen schon, da teils unsauber gearbeitet worden ist. Als ungeschulter Käufer des Exemplars bemerkt man die Fälschung wahrscheinlich erst, wenn der Aktivierungsschlüssel nicht akzeptiert wird. Dies kann sofort der Fall sein – es ist aber auch möglich, dass der Aktivierungsschlüssel erst Monate nach dem Kauf gesperrt wird. Dann könnte es schwierig werden, Garantieansprüche geltend zu machen. Im schlimmsten Fall ist das Geld weg und die Software unbrauchbar.

Artikel nicht mehr bei Amazon direkt erhältlich

Das Produkt ist mittlerweile nicht mehr bei Amazon.de direkt erhältlich, sondern ausschließlich über Drittanbieter. Über die Gründe kann nur spekuliert werden. Möglicherweise ist der Artikel ausverkauft oder der Vorgang wird intern geprüft. Uns ist nicht bekannt, wie Amazon beim An- und Verkauf von Software agiert. Es ist unklar, welche Mechanismen verhindern sollen, dass Fälschungen in den Verkauf geraten. Die vorhandenen scheinen aber nicht zu funktionieren. Es ist für unsere Redaktion unbegreiflich, wieso hier erneut Fälschungen in den Umlauf gebracht werden. Unternehmen, die sich auf den Handel mit Softwarelizenzen spezialisiert haben – wie die Aachener 2ndsoft GmbH – verfügen über eine aufwändige und lückenlose Echtheitskontrolle, die dem Kunden maximale Sicherheit beim Lizenzkauf bietet. Amazon als weltweit führender Internet-Händler ist bekannt dafür, seine Prozesse stetig zu optimieren, dennoch scheint die Kontrolle bei Softwarelizenzen weiterhin unzureichend zu sein. Es stellt sich die Frage, ob Amazon aus Unwissenheit oder Fahrlässigkeit handelt. Bei unserem letzten Fall vor einem Jahr haben wir das Unternehmen über die Entdeckung unterrichtet, getan zu haben scheint sich nicht viel.

Eine gewissenhafte Wareneingangskontrolle sollte selbstverständlich sein

Beim Softwarekauf wird also klar: Selbst bei Welthandelskonzernen scheint man nicht vor Fälschungen sicher. Die Händler unterscheiden sich aber darin, wie kulant und kundenfreundlich sie im Einzelfall sind. Entscheiden Sie sich für einen sicheren und kulanten Händler, der großen Wert auf seine Wareneingangskontrolle legt. Sonst können böse Überraschungen drohen.

 

Niederländische Polizei kauft falsche Office-Lizenzen für drei Millionen Euro

Aus Versehen hat die niederländische Polizei falsche Office-Lizenzen für rund drei Millionen Euro gekauft, das berichtet unter anderem die englischsprachige Nachrichtenseite „TheNextWeb“. Im konkreten Fall geht es aber nicht um gefälschte Ware oder Lizenzschlüssel aus unseriösen Quellen, sondern um eine falsche Edition. Denn die schon 2008 erworbenen 13.000 Lizenzschlüssel für „Microsoft Office Pro Work At Home“ sind nicht für den Polizeidienst geeignet.

Behörde versucht vergeblich, Kaufvertrag rückgängig zu machen

Die Lizenzen wurden direkt bei Microsoft gekauft. Die Behörde hat vergeblich versucht, den Kaufvertrag rückgängig zu machen als auffiel, dass die falsche Edition gewählt wurde. Ein Gericht in Den Haag entschied jetzt, dass die Polizeiverwaltung die Kosten selbst zu tragen hat. Das Urteil wurde begründet, indem Microsoft von der Pflicht freigesprochen wurde, die besagten Lizenzen zurücknehmen zu müssen. Microsoft habe vielmehr lediglich das Recht verkauft, die Software nutzen zu dürfen. Es sei unerheblich, ob die Software genutzt wurde oder nicht. Die Polizeiverwaltung verzichtete auf das Rechtsmittel der Berufung und akzeptierte das Urteil.

Schon 2005 falsche Software gekauft

Auch 2005 kaufte die niederländische Polizei die falschen Office-Lizenzen, damals für knapp 800.000 Euro. In diesem Fall zeigte sich Microsoft aber noch kulant und hob den Kaufvertrag auf. Beim zweiten Fehlkauf war der US-Konzern weniger nachgiebig. Es ist verwunderlich, dass innerhalb von drei Jahren gleich zweifach Office-Software erworben wird, die für den gedachten Einsatz keine ordentliche Lizenzierung erlaubt. Immerhin versicherte die niederländische Polizei in einer Stellungnahme, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr passieren könnten. Man habe die verwaltungsinternen Entscheidungsprozesse geändert, heißt es.

Auch deutsche Behörden haben Probleme mit Entscheidungsprozessen

Mit Software-Pannen haben aber nicht nur die niederländischen Behörden ihre Erfahrungen gemacht. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Bundeagentur für Arbeit eine 60 Millionen Euro teure Software entwickeln lies, diese aber wegen einer Programmierfehlers nie zum Einsatz kommen wird. Das Projekt „Robaso“ wurde eingestellt.

Blauer Brief nach Redmond: EU unzufrieden mit Microsoft-Datenschutz

Die EU-Datenschutzbeauftragten haben Microsoft erneut wegen des Sammelns von Daten gerügt. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission, zeigt sich bezüglich der Datenschutzpolitik Microsofts noch immer besorgt.

Datenschützer aus Europa arbeiten zusammen

Um auf die Missstände im Redmonder Konzern aufmerksam zu machen und an eine Veränderung der Datenschutzrichtlinien zu erinnern, verschickte die Arbeitsgruppe jetzt einen „blauen Brief“ an den US-Großkonzern. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass man auf eine gute Kooperation und die Änderung der Datenschutzpolitik vertraue. An den Untersuchungen waren auch Behörden aus  Ungarn, Deutschland, Spanien, Großbritannien, Slowenien und den Niederlanden beteiligt. Für die Koordination ist eine Stelle in Bayern verantwortlich.

NutzerInnen sollen nicht ausreichend informiert worden sein

Kritisiert werden mehrere Vorgänge Microsofts, beispielsweise bei der Express-Installation von Microsofts Betriebssystem Windows 10. Hier werfen Verbraucherschützer erneut vor, dass NutzerInnen nicht ausreichend darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Daten genau erfasst werden. Es reiche nicht aus, einfach mit Hilfe eines Schiebereglers festzulegen, ob viele oder weniger Daten gesammelt werden sollen. Vielmehr muss ersichtlich werden, welche Daten erfasst werden. Außerdem werde nicht deutlich, zu welchem Zweck die Daten erhoben und an Microsoft gesendet werden.

Mit dem „blauen Brief“ erinnern die Datenschützer Microsoft nicht zum ersten Mal. Bereits vor über einem Jahr erhielt Microsoft Post aus Brüssel. Auch hier ging es um die Windows-10-Instllation. Microsoft musste Angaben zur Grundinstallation machen und offenlegen, welche Art und Menge an Daten gesammelt werden. Datenschutzexperten der Europäischen Union prüften diese Angaben daraufhin und forderten die Microsoft-Verantwortlichen zu Änderungen auf.

Kreis Steinfurt kauft teure Software: Verzicht auf Gebrauchtsoftware kostet 200.000 Euro

Der Kreis Steinfurt hat laut Focus Online eine Ausschreibung für ein Softwarepaket vorgenommen, welches 1.517 Lizenzen enthalten sollte. Für die Hälfte des Kaufpreises hätte die Behörde die identische Software gebraucht erwerben können. Vollkommen legal und ohne Nutzungseinschränkungen. Anstatt das Sparpotential von 200.000 Euro auszuschöpfen, wurde dieses Angebot aber nicht gewählt.

Der Staat unterliegt gewissermaßen einer Verpflichtung, mit den Steuergeldern möglichst sorgsam umzugehen. Dieser Grundsatz wurde vom Kreis Steinfurt nicht beherzigt. Anfang November 2016 erhielt die Bechtle AG den Zuschlag für die Ausschreibung von 1.517 Office-Lizenzen – als einziger Bieter. Das Auftragsvolumen betrug rund 400.000 Euro. Pikant: Bei Gebrauchtsoftware-Händlern hätte die Behörde nur die Hälfte bezahlen müssen.

Gebrauchte Lizenzen grundsätzlich ausgeschlossen

Die Ausschreibung schloss Gebrauchtsoftware generell aus. Das führte dazu, dass Gebrauchtsoftware-Händler keine Gebote abgeben konnten. Den pauschalen Ausschluss von Gebrauchtsoftware begründete die Behörde mit rechtlichen Bedenken. Dabei ist durch die Urteile des Bundesgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs längst klar, dass beim Gebrauchtsoftware-Handel absolute Rechtssicherheit durch klare Richtlinien gewährleistet ist. Ein Gebrauchtsoftwarehändler kritisierte nun das Verhalten der Behörde bei der Vergabekammer Westfalen, bezeichnete den Umgang mit Steuergeldern als unverantwortlich. Das Unternehmen erhielt Recht. Der Kreis Steinfurt musste die Ausschreibung erneut vornehmen und diesmal auch Gebrauchtsoftware akzeptieren.

Warum ist Gebrauchtsoftware absolut rechtssicher?

Im Juli 2012 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware – egal ob physischer Datenträger oder Download – grundsätzlich legal sei. Knapp drei Jahre später übertrug der Bundesgerichtshof das Urteil auf Bundesebene. Die Annahme, dass der Gebrauchtsoftware-Handel unzulässig sei, ist deshalb unbegründet, da es mittlerweile eine entsprechende Rechtsprechung gibt. Das Grundsatzurteil stellt über den Erschöpfungsgrundsatz und weitere Details klar, was beim Gebrauchtsoftware-Handel erlaubt ist und was nicht. Die bei manchen Entscheidern noch Jahre später bestehende Unsicherheit kann darauf beruhen, dass diese sich nicht über die aktuelle Rechtsprechung informiert haben oder von gezielten Fehlinformationen getäuscht wurden. Also keine Sorge: Halten sich die Händler an die gerichtlichen Vorgaben, ist der Gebrauchtsoftware-Handel absolut vertrauenswürdig und risikofrei.

Preisharmonisierung in Großbritannien bei Microsoft Open License: Software wird auch in Deutschland teurer werden – Preise für Gebrauchtsoftware bleiben stabil

Microsoft wird die Preise für zahlreiche Softwarelösungen und Cloud-Dienste, die im Rahmen des Open-License-Volumenlizenzprogrammes vertrieben werden, aller Voraussicht nach deutlich erhöhen. Die Preisänderung wird zum Start des neuen Jahres vorgenommen werden und greift für das Bezahlen in britischen Pfund. Damit folgt Microsoft der schon im April 2016 vorgenommenen Preisharmonisierung bei der Bezahlung mit Norwegischen Kronen und Schweizer Franken. Im „Microsoft TechNet UK Blog“ ist zu lesen, dass die UK-Preise bei Software wie  Microsoft Office 2016, Windows Server 2016, SQL Server und Exchange Server um 13 Prozent steigen, Cloud-Dienste wie Office 365 und Azure werden sich um 22 Prozent verteuern.

Preisharmonisierung dürfte Anleger freuen

Die Verteuerung der Microsoft-Software wird mit einer europaweiten Preisharmonisierung begründet. Eine Preisharmonisierung wird immer dann notwendig und vorgenommen, wenn die Absatzmengen in hochpreisigen Märkten durch Reimporte aus anderen Märkten mit einem geringeren Preisniveau verdrängt werden. Im konkreten Fall reagiert Microsoft auf den nach dem „Brexit“-Votum stark gefallenen Pfund. Während ein Pfund unmittelbar vor dem Volksentscheid noch 1,50 US-Dollar wert war, sackte der Kurs stark ab. Aktuell ist das Pfund noch 1,25 US-Dollar wert. Das Vorhaben dürfte Anleger freuen, da so der starke Umsatz des Konzerns gesichert wird. Insbesondere das ohnehin starke Cloud-Geschäft dürfte damit weiter an Bedeutung für den Konzernumsatz gewinnen.

Wiederverkäufer dürfen Preise frei festlegen

Microsoft betont, dass Wiederverkäufer die Preise frei festlegen dürfen. Ganz so frei dürfte die Preisgestaltung in der Praxis dann aber doch nicht ausfallen, denn auch die Wiederverkäufer müssten höhere Preise zahlen – das wird dann natürlich an die Kunden weitergegeben. Von der Preisänderung nicht betroffen sind laufende Aufträge im Rahmen von Volumenlizenzverträgen, die einer Preisgarantie unterliegen. Auch die Preise im Consumer-Bereich sollen unverändert bleiben.

Was ist das Microsoft Open License eigentlich?

Open License ist das Einstiegsprogramm für kleine Unternehmen in die Volumenlizenzierung bei Microsoft. Mit Open License können Unternehmen ihren Softwarebedarf decken, die Verträge sind schon ab fünf Lizenzen möglich. Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens zwei Jahre, Verträge können online über das Kundenportal „Volume Licensing Service Center (VSLC)“ eingesehen werden, wodurch das Lizenzmanagement vereinfacht werden soll.

Was bedeutet diese Entscheidung für Software-Händler?

Importe aus Großbritannien werden teurer, der Verkauf importierter Neuware wird dadurch weniger gewinnbringend. Die steigenden Kosten werden auf die Kunden umgesetzt werden müssen, weshalb kein wirklicher Preisvorteil mehr gegenüber deutscher Ware zu erwarten ist – außer das Pfund fällt auch in Zukunft weiter ab.  Lizenzen aus dem Microsoft Open-License-Programm werden also auch bei Wiederverkäufern in Deutschland teurer, sofern diese zuvor UK-Software vertrieben haben. Denn in Händlerkreisen heißt es, dass Distributoren wegen guter Konditionen verstärkt in Großbritannien eingekauft haben, da sich die Lizenzen in der Europäischen Union nicht unterscheiden. Außerdem gibt der EU-Binnenmarkt Rechtssicherheit. Auf den Handel mit Gebrauchtsoftware wird die Preisharmonisierung weniger starken Einfluss haben. Denn auch wenn die Erstbesitzer mehr für ihre Software bezahlt haben als zuvor, dürften sich die Preise auf einem akzeptablen Niveau einpendeln. Angebot, Nachfrage, Konkurrenz und die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Händler werden die größte Rolle bei der Preisgestaltung von Gebrauchtsoftware haben, nicht die aktuelle Preisharmonisierung. Deshalb ist davon auszugehen, dass die Preise für Gebrauchtsoftware in Zukunft eher stabil bleiben werden und allenfalls einer moderaten Preiserhöhung unterliegen.

Gebrauchte Software verkaufen: Darauf müssen Sie achten!

Der Verkauf gebrauchter Software ist für Privat- und Geschäftskunden eine effektive Möglichkeit aus nicht mehr benötigter Software bares Geld zu machen. Beim Verkauf sollten aber einige Aspekte beachtet werden, um die Erfolgschancen zu erhöhen.

Vollständig und ordentlich sollte es sein

Um die Verkaufschancen bei gebrauchter Software zu erhöhen und ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie Gebrauchtsoftware nur komplett verkaufen. Egal ob Retail-, OEM- oder System-Builder-Version, achten Sie darauf, dass die Software komplett ist. Für Wiederverkäufer ist es wichtig, dass der Lieferumfang der Gebrauchtware genau dem beim Neukauf entspricht. Dazu gehören je nach Software: Datenträger, Handbücher, die Produktverpackung, ein Echtheitszertifikat und gedruckte Lizenzverträge. Fehlt eine Komponente, wird die Software in der Regel nicht gekauft.

Klassiker werden immer gesucht

Viele Gebrauchtsoftware-Händler werden Ihre Software ankaufen, wenn es sich dabei um Klassiker handelt. Dazu zählen Vorgänger-Versionen von Software, die es heute ausschließlich per Mietmodell gibt. Dazu gehören vor allem Autodesk- und Adobe-Software. Aber auch beliebte Software – wie Microsoft Office 2010 – wird schnell verkauft werden können.

Auch Exoten gerne gesehen

Es scheint, dass exotische oder ältere Software nicht gut verkauft werden kann – doch diese Annahme ist falsch. Viele Softwarehändler sind auf solche Exoten spezialisiert und suchen nach diesen. Was in Ihren Augen verstaubte Alt-Software ist, kann für viele Händler durchaus interessant sein. Zu dieser Kategorie gehören seit Jahren z.B. MS-DOS 6.22 und Visual Basic 6.0. Deshalb ruhig erwähnen, dass Sie im Besitz dieser Software sind und statt des Wurfs in die Mülltonne doch lieber einen netten Zuverdienst wählen.

Software deinstallieren und Sicherungskopien vernichten

Wird die Software verkauft, muss diese zuvor von allen Computern deinstalliert werden, auch Sicherheitskopien müssen vernichtet werden. Das gebietet bereits der gesunde Menschenverstand, ist aber auch im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Seriöse Händler bevorzugen

Natürlich steht es Ihnen frei, Ihre Software bei Internet-Auktionshäusern oder per Kleinanzeige zu verkaufen. Wir empfehlen allerdings den Verkauf an seriöse Gebrauchtsoftware-Händler. Hier ist der Verkauf von Software risikolos und schnell. Plattformen wie lizenzankauf.de ermöglichen den reibungslosen Verkauf von Gebrauchtsoftware und bieten ein hohes Maß an Sicherheit, Zuverlässigkeit und faire Konditionen. Unternehmen können hier auch größere Verkäufe von Software-Posten unkompliziert und schnell abwickeln. Soll die unternehmemsinterne IT-Infrastruktur modernisiert werden, kann der Erlös der Gebrauchtsoftware auch eingesetzt werden, um neue Lizenzen zu kaufen. Das schont das Unternehmensbudget, da der Verkauf von nicht mehr benötigter Software in Kombination mit dem Kauf adäquater Gebrauchtsoftware sehr wirtschaftlich ist und im Vergleich zu Neuware enormes Sparpotential bietet. Seriöse Gebrauchtsoftware-Händler nehmen sich gerne die Zeit, Unternehmen hinsichtlich ihrer Lizenzen und geplanter Software-An- und Verkäufe zu  beraten.